Vorladung

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Hering112
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Vorladung

Beitrag von Hering112 »

Hallo,
Ich bin 17 Jahre und aus Ba-Wü.
Wir hatten in eine Klassengruppe in der Schule auf whatsapp.
Da haben wir hin und wieder mal ein Bild von selbstgedrehten tabaktütten geschickt.
Dann wurde einer aus meiner Klasse angezeigt daraufhin hat die Polizei sein Handy abgenommen und konnten alles sehen.
Jetzt habe ich eine Vorladung bekommen.
Auf was muss ich mich einstellen?
Und wie kann ich mein iPhone sicher machen falls sie es auch einziehen? Da sind Verläufe drauf die nicht von Vorteil für mich sind .
Ich habe ein iPhone 5 16gb
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bushdoctor
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Re: Vorladung

Beitrag von bushdoctor »

Hering112 hat geschrieben: Dann wurde einer aus meiner Klasse angezeigt daraufhin hat die Polizei sein Handy abgenommen und konnten alles sehen.
Jetzt habe ich eine Vorladung bekommen.
Auf was muss ich mich einstellen?
Einfach nicht hingehen...!

Siehe Kommentare zum Thema "hingehen oder nicht?":

https://hanfverband-forum.de/viewtopic.p ... =vorladung
https://hanfverband-forum.de/search.php? ... =vorladung
Hering112 hat geschrieben: Und wie kann ich mein iPhone sicher machen falls sie es auch einziehen? Da sind Verläufe drauf die nicht von Vorteil für mich sind .
Ich habe ein iPhone 5 16gb
Mit iPhone kenne ich mich nicht aus, aber nach meiner Einschätzung hilft bei Smartphones (Android, iOS) eigentlich nur der "factory reset" und ggf. eine neue SD-Karte... Profis können aus den Dingern sehr, sehr viel herauslesen...

Das Sichereste wäre es, wenn Du Dein iPhone temporär "einmottest" und solange entweder ein anderes Smartphone nutzt oder darauf verzichtest. Kannst Du es vielleicht mit jemandem (übergangsweise) tauschen?
Hering112
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Re: Vorladung

Beitrag von Hering112 »

Ja tauschen würde schon klappen.
Aber reichen ein paar so Bilder in Whatsapp als Beweis?
Nur weil es mit meinem Handy geschickt wurde heist es ja noch lange nicht das ich das auch persönlich war oder?
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bushdoctor
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Re: Vorladung

Beitrag von bushdoctor »

Hering112 hat geschrieben: Aber reichen ein paar so Bilder in Whatsapp als Beweis?
Nur weil es mit meinem Handy geschickt wurde heist es ja noch lange nicht das ich das auch persönlich war oder?
Richtig...! Allein die Fotos sind noch kein "Beweis". Als "Indiz" taugt es aber und ein Richter kann auch nach "Indizien" verurteilen... (Indizienprozess)

Ich rate Dir aber: Keine Panik! Vertraue auf Dein Gefühl...
Florian Rister
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Re: Vorladung

Beitrag von Florian Rister »

Bilder von langen Zigaretten sind kein hinreichender Beweis für eine Verurteilung. Bilder von Pflanzen / trockenem Cannabis auf denen man auch Personen sieht können aber durchaus vor Gericht genügen, wenn die Faktenlage zusammenpasst.

Generell ist es smart, sein smartphone nicht mit illegalen Dingen zu füttern.
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DHV-Mitarbeiter seit 2014
Hering112
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Re: Vorladung

Beitrag von Hering112 »

Also bei der polizei war ich, hab dort gesagt das die bilder aus dem internet stammen um cool zu wirken und das ich mir mal legal highs bestellt hab um zu wissen wie es ist high zu sein.
Die haben dann gesagt das der staatsanwalt weiterentscheidet.
Jetzt geht das ganze aber vor das gericht -.-
Was soll ich jetzt tun?
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bushdoctor
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Re: Vorladung

Beitrag von bushdoctor »

Hering112 hat geschrieben: Was soll ich jetzt tun?
Ab jetzt SCHWEIGEN! ... und einen Anwalt nehmen, der Akteneinsicht verlangen kann. Es kommt nun drauf an, was "die Gegenseite" weiß bzw. nachweisen kann.
Du könntest Dich u.U. allerdings mit Deiner Aussage bei der Polizei selber in unnötige Schwierigkeiten gebracht haben, wenn sie Dir nachweisen können, dass die Fotos nicht aus dem Internet stammen, sondern mit einem iPhone aufgenommen wurden und auch noch zufällig in der Nähe Deiner Wohnung...

In JPG-Fotos sind viele Metadaten und u.U. sogar GPS-Koordinaten.

Das sind aber nur Spekulationen... Bitte KEINE PANIK! Und nimm Dir sofort einen Anwalt!

Hinterher ist man immer schlauer, aber es ist immer besser, wenn man generell KEINE AUSSAGE macht!
Pobacke
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Re: Vorladung

Beitrag von Pobacke »

@Hering

Hast du schon eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zugestellt bekommen? Oder nur die Aussage des Polizisten, dass die Sache nun vor Gericht geht?

Im 1. Fall auf jeden Fall einen Anwalt besorgen zwecks Akteneinsicht. Im 2. Fall Ruhe bewahren und auf das Schreiben der StaW warten. Vielleicht erwischst du ja einen halbwegs klar denkenden Staatsanwalt, der die Sache dann aufgrund Geringfügigkeit und mangelndem öffentlichen Interesse einstellt.

Viel Glück auf jeden Fall und auf dem Laufenden halten please :!:
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DrGonzo
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Re: Vorladung

Beitrag von DrGonzo »

Oh man, bei jeder Repressionsgeschichte hier werde ich wütend.
Schreib doch mal an unsere Drogenbeauftragte per Abgeordnetenwatch an, wie sie glaubt das dir mit einem Gerichtsverfahren jetzt geholfen werden kann? Ob das auch als präventiver Erstschlag gewertet werden sollte und ob der Mensch hier wirklich im Zentrum der Drogenpolitik steht.
Nein, ich kann verstehen wenn du deinen Namen nicht bei Abgeordnetenwatch mit einer persönlichen Geschichte veröffentlichen willst. Aber ich hoffe das du dich weiterhin nach deinen Mitteln für eine andere Drogenpolitik einsetzt, damit möglichst schnell anderen Menschen dein Schicksal oder ähnliches erspart bleibt.
Für einen rationalen und verantwortungsvollen Umgang mit psychoaktiven Substanzen und Menschen die sie konsumieren.
Hering112
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Re: Vorladung

Beitrag von Hering112 »

Ja das problem ist das ich noch in der schule bin und nicht wirklich viel geld zur zeit habe. Ich denke nicht dass das für einen Anwalt reicht.
Bin jetzt auch 18 falls das was ändert.
Ernst Berlin
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Registriert: Fr 24. Feb 2012, 13:09
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Re: Vorladung

Beitrag von Ernst Berlin »

Hering112 hat geschrieben:Also bei der polizei war ich, hab dort gesagt das die bilder aus dem internet stammen um cool zu wirken und das ich mir mal legal highs bestellt hab um zu wissen wie es ist high zu sein.
Die haben dann gesagt das der staatsanwalt weiterentscheidet.
Jetzt geht das ganze aber vor das gericht -.-
Was soll ich jetzt tun?
Warum sollte man dir weiterhin Tipps geben wenn du die nicht befolgst? Der einzig richtige wäre gewesen, nicht zur Polizei hingehen und wenn man schon hingeht, dann nur mit Anwalt es sei denn man traut sich zu sagen, ich möchte keine Aussagen machen, ich muss mich nicht selber belasten. Wegen dem iPhone, mach zumindest einen Sperrcode rein und den gibst du niemals her. Am besten du löscht alles was die irgendwie belasten könnte und machst auch nichts mehr drauf. Braucht eh keiner.
Sollte es zu einer Verhandlung kommen, was mit 17 durchaus sein kann, dann verweigere wenigstens dort die aussage.
Alles andere bedeutet nur ärger, viel Glück und hoffe auf nen Freispruch. In Zukunft kannst du dich bei jeder Personenkontrolle auf was gefasst machen, solltest du nen Eintrag wegen Verstoß gegen das BtMG bekommen.
Es ändert nichts daran das du jetzt 18 bist, zur Tatzeit warst du es nicht, deswegen kommst vor ein Jugendgericht, falls es wirklich verhandelt wird. Wegen Fotos kann ich es mir nicht vorstellen und sollte deine Legal High Gesichte zu einer Zeit stattgefunden haben als es noch legal war, hast du eh nichts zu befürchten. Bleib bei der Tabak Geschichte dann passiert dir nichts.
Zuletzt geändert von Ernst Berlin am Sa 24. Mai 2014, 15:21, insgesamt 1-mal geändert.
Privat Sponsor des DHV seit 06.10.2009... Wann machst du mit? :D
Pobacke
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Re: Vorladung

Beitrag von Pobacke »

Wenn du bisher schriftlich nur die Vorladung der Polizei erhalten hast und noch keine Anklageschrift/Strafbefehl, hast du noch die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen. Dazu musst du zu dem für dich zuständigen Amtsgericht gehen und einen Beratungshilfeschein ausfüllen (Rechtspfleger hilft normalerweise).

Damit dann zum Anwalt und zumindest beraten lassen.

Wobei mich der Wortlaut der Anklageschrift (wenn denn eine kommen sollte) wirklich mal interessieren würde. Und wenn ich mir jetzt noch vorstelle, dass wahrscheinlich 3 Mann der Executive alleine mit dem Auswerten der Fotos beschäftigt sind...naja, lassen wir das :cry:
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