Liebe Freundinnen und Freunde,
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Umgang der Behörden mit Schwerbehinderten/kranken ?
Umgang der Behörden mit Schwerbehinderten/kranken ?
Hallo !
Nach dem Durchlesen diverser Berichte über Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft etc. ist mir nicht ganz klar, wie die diversen Behörden auf Schwerbehinderte/kranke reagieren und auf was man sich notfalls einstellen muss.
Ich versuche mal, ein paar Punkte aufgrund meines kaputten Rückens etwas deutlicher heraus zu arbeiten. Und da ich in Bayern wohne, das eigentlich legale CBD-Öl nutze dito Cannabiskosmetika/nahrungsmittel, könnte man wohl minimalste THC-Reste in meinem Körper finden. Ich schieb deswegen schon a bisserl Panik.
Ich muss mit auf die Wache :
kann ich da mal rumlaufen, mal sitzen, mal liegen ? Längere Zeit in einer Haltung zu verbringen, verursacht Schmerzen bei mir. Das wird schon bei längeren Wartezeiten (2-3 Stunden) in einer Klinik/beim Arzt extrem unangenehm und schmerzhaft.
Untersuchungshaft:
- habe ich Anspruch auf eine Spezialmatratze ? Schlafen ist sonst für mich unmöglich. Jegliche härtere Unterlage ist der Horror. Aber wahrscheinlich träum ich da von die Weißwürscht, solche Matratzen bekomm ich in der Klinik auch nur mit der Drohung, ansonsten meine Nacht vorm Ärztezimmer im durchgesessenen weichen Rollstuhl zu verbringen.
Oder wird eher versucht, einem mit härtesten Schmerzmitteln zuzuballern, weils "einfacher" ist ?
- Arzttermine
Ich habe mindestens 1, eher 2 feste Arzttermine pro Woche (Blutbild, Krebsmittel, diverse CT's, MRT's, Ultraschall etc., Verlaufskontrollen) Wird man dann immer von der Polizei dort hingefahren ? Oder muss man Einschränkungen hinnehmen, die, wenns blöd läuft, die Krankheit sogar extrem verschlechtern. Im Fall von Krebs evtl. sogar zu einem früheren Abbleben führen ?
- Gesunde Ernährung
Eigentlich erübrigt sich die Frage Dafür ist ja noch nicht mal in Krankenhäusern das Geld vorhanden
Falls hier (Schwer)Kranke mitlesen, die schon mal mit unseren Gesetzen kollidiert sind, würde ich gerne mehr über ihre Erfahrungen diesbzgl. lesen.
Vielen lieben Dank
Aurora
Nach dem Durchlesen diverser Berichte über Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft etc. ist mir nicht ganz klar, wie die diversen Behörden auf Schwerbehinderte/kranke reagieren und auf was man sich notfalls einstellen muss.
Ich versuche mal, ein paar Punkte aufgrund meines kaputten Rückens etwas deutlicher heraus zu arbeiten. Und da ich in Bayern wohne, das eigentlich legale CBD-Öl nutze dito Cannabiskosmetika/nahrungsmittel, könnte man wohl minimalste THC-Reste in meinem Körper finden. Ich schieb deswegen schon a bisserl Panik.
Ich muss mit auf die Wache :
kann ich da mal rumlaufen, mal sitzen, mal liegen ? Längere Zeit in einer Haltung zu verbringen, verursacht Schmerzen bei mir. Das wird schon bei längeren Wartezeiten (2-3 Stunden) in einer Klinik/beim Arzt extrem unangenehm und schmerzhaft.
Untersuchungshaft:
- habe ich Anspruch auf eine Spezialmatratze ? Schlafen ist sonst für mich unmöglich. Jegliche härtere Unterlage ist der Horror. Aber wahrscheinlich träum ich da von die Weißwürscht, solche Matratzen bekomm ich in der Klinik auch nur mit der Drohung, ansonsten meine Nacht vorm Ärztezimmer im durchgesessenen weichen Rollstuhl zu verbringen.
Oder wird eher versucht, einem mit härtesten Schmerzmitteln zuzuballern, weils "einfacher" ist ?
- Arzttermine
Ich habe mindestens 1, eher 2 feste Arzttermine pro Woche (Blutbild, Krebsmittel, diverse CT's, MRT's, Ultraschall etc., Verlaufskontrollen) Wird man dann immer von der Polizei dort hingefahren ? Oder muss man Einschränkungen hinnehmen, die, wenns blöd läuft, die Krankheit sogar extrem verschlechtern. Im Fall von Krebs evtl. sogar zu einem früheren Abbleben führen ?
- Gesunde Ernährung
Eigentlich erübrigt sich die Frage Dafür ist ja noch nicht mal in Krankenhäusern das Geld vorhanden
Falls hier (Schwer)Kranke mitlesen, die schon mal mit unseren Gesetzen kollidiert sind, würde ich gerne mehr über ihre Erfahrungen diesbzgl. lesen.
Vielen lieben Dank
Aurora
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- Beiträge: 118
- Registriert: So 26. Mai 2013, 16:07
Re: Umgang der Behörden mit Schwerbehinderten/kranken ?
Hallo,
ich hab jetzt nicht wirklich ahnung von der Materie, mein gefühl sagt mir aber, daß man jemanden wegen Cannabis nur in den Knast stecken würde, wenn es um wirklich größe Mengen und Handel geht und eine Flucht- oder Verdunklungsgefahr besteht.
Nur mal angenommen du solltest tatsächlich mal in ner Zelle landen, würde man dich doch sicher nach spätestens 24 Stunden wieder nach hause schicken, vielleicht mit auflagen, daß du nur einkaufen und zum arzt darfst, oder sowas. Die Polizei wird dich schon nicht quälen...
wobei Leute die die kleine Hafenrundfahrt hinter sich haben sicher was anderes behaupten..
Grüße
ich hab jetzt nicht wirklich ahnung von der Materie, mein gefühl sagt mir aber, daß man jemanden wegen Cannabis nur in den Knast stecken würde, wenn es um wirklich größe Mengen und Handel geht und eine Flucht- oder Verdunklungsgefahr besteht.
Nur mal angenommen du solltest tatsächlich mal in ner Zelle landen, würde man dich doch sicher nach spätestens 24 Stunden wieder nach hause schicken, vielleicht mit auflagen, daß du nur einkaufen und zum arzt darfst, oder sowas. Die Polizei wird dich schon nicht quälen...
wobei Leute die die kleine Hafenrundfahrt hinter sich haben sicher was anderes behaupten..
Grüße
Re: Umgang der Behörden mit Schwerbehinderten/kranken ?
hallo zusammen
ich kann meiner vorrednerrin nur bei pflichten. in knast solltest eig nur wegen größeren mengen kommen(was bei medizinischem gebrauch allerdings schnell mal zusammen kommen kann). sofern du allerdings nur spurten im blut hast solltest du, fals überhaupt nach 1-2 stunden wieder raus sein.
Fals, was du aber ja nicht zu tun schienst, du größere mengen besitzen und erwischt werden solltest hättest du mit einem guten anwalt und etwas(viel) aufwand eventuell auch die möglichkeit auf haftverscdhoneung oder "hausarerst" mit fußfessel und so eben wegen der schwere deiner erkrankungen.
Ich hoffe allerdings für dich das die deutsche justiz nciht doch noch auf die idee kommt dir daraus iwe nen strick drehn zu wollen.
Alles gute und gute besserung
mfg
ich kann meiner vorrednerrin nur bei pflichten. in knast solltest eig nur wegen größeren mengen kommen(was bei medizinischem gebrauch allerdings schnell mal zusammen kommen kann). sofern du allerdings nur spurten im blut hast solltest du, fals überhaupt nach 1-2 stunden wieder raus sein.
Fals, was du aber ja nicht zu tun schienst, du größere mengen besitzen und erwischt werden solltest hättest du mit einem guten anwalt und etwas(viel) aufwand eventuell auch die möglichkeit auf haftverscdhoneung oder "hausarerst" mit fußfessel und so eben wegen der schwere deiner erkrankungen.
Ich hoffe allerdings für dich das die deutsche justiz nciht doch noch auf die idee kommt dir daraus iwe nen strick drehn zu wollen.
Alles gute und gute besserung
mfg
Re: Umgang der Behörden mit Schwerbehinderten/kranken ?
Nun ja, wenn ich so den Thread von reggaegandalf lese, wird mir schon ganz schwummerig. 3000€ oder 60 Tage Haft wegen 0,5 Gramm ?
THChaltiges besitze ich nicht, weder in kleinsten, kleinen noch in großen Mengen. Der Zoll hat bei uns eh einen Fuß in der Tür, mein Mann ist Hobbybrauer. Da können die Herren jederzeit zu einem Brautermin vor der Tür stehen.
Bin schon dabei, mir gute anwaltliche Telefonnummern für den Notfall zu besorgen.
Tja, so kanns gehen : man wird als zukünftiger Chemo-Patient gefragt, ob man an einer Hanföl-Studie teilnimmt, entscheidet sich aufgrund diverser Vorgaben dagegen, findet heraus, das Hanf bei Krebs bzw. Schmerzzuständen wohl doch eine mehr als positive Wirkung hat und plötzlich findet man sich im Lager von "Schwerkriminellen" wieder.
Edith : was ist eine kleine Hafenrundfahrt ? Die kenn ich nur in HH In München gibts sowas nicht.
THChaltiges besitze ich nicht, weder in kleinsten, kleinen noch in großen Mengen. Der Zoll hat bei uns eh einen Fuß in der Tür, mein Mann ist Hobbybrauer. Da können die Herren jederzeit zu einem Brautermin vor der Tür stehen.
Bin schon dabei, mir gute anwaltliche Telefonnummern für den Notfall zu besorgen.
Tja, so kanns gehen : man wird als zukünftiger Chemo-Patient gefragt, ob man an einer Hanföl-Studie teilnimmt, entscheidet sich aufgrund diverser Vorgaben dagegen, findet heraus, das Hanf bei Krebs bzw. Schmerzzuständen wohl doch eine mehr als positive Wirkung hat und plötzlich findet man sich im Lager von "Schwerkriminellen" wieder.
Edith : was ist eine kleine Hafenrundfahrt ? Die kenn ich nur in HH In München gibts sowas nicht.
- bushdoctor
- Beiträge: 2373
- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
- Wohnort: Region Ulm
Re: Umgang der Behörden mit Schwerbehinderten/kranken ?
Man kann immer auf Milde hoffen...
...leider wird diese nicht immer gewährt!
Aus Sicht der Staatsmacht ist es eine Straftat und wegen des "Gleichbehandlungsgrundsatzes" wird von Seiten der Polizei erstmal kein Unterschied gemacht. Vor Gericht kann es aber durchaus "mildernde Umstände" geben. An einer Verurteilung wird aber auch dies nichts ändern. Die Eier für einen Freispruch hatte bisher noch kein Richter der BRD...
...leider wird diese nicht immer gewährt!
Aus Sicht der Staatsmacht ist es eine Straftat und wegen des "Gleichbehandlungsgrundsatzes" wird von Seiten der Polizei erstmal kein Unterschied gemacht. Vor Gericht kann es aber durchaus "mildernde Umstände" geben. An einer Verurteilung wird aber auch dies nichts ändern. Die Eier für einen Freispruch hatte bisher noch kein Richter der BRD...
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- Beiträge: 118
- Registriert: So 26. Mai 2013, 16:07
Re: Umgang der Behörden mit Schwerbehinderten/kranken ?
@Heinrich ich bin männlich
@Aurora die Hafenrundfahrt machen neugierige, übereifrige Polizisten manchmal bei Konsumenten. Normalerweise sollte das nur der Proktologe auf Wunsch des Patienten machen^^
gute Besserung!
Grüße
@Aurora die Hafenrundfahrt machen neugierige, übereifrige Polizisten manchmal bei Konsumenten. Normalerweise sollte das nur der Proktologe auf Wunsch des Patienten machen^^
gute Besserung!
Grüße
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- Board-Administration
- Beiträge: 3372
- Registriert: Mo 13. Feb 2012, 15:43
- Wohnort: Berlin
Re: Umgang der Behörden mit Schwerbehinderten/kranken ?
Also wenn ich den Thread richtig lese, geht es der Betroffenen hier um CBD Massageöl. Der Besitz davon ist keine Straftat und der Mißbrauch als Medikament auch nicht. Nur der Verkauf zur mißbräuchlichen Anwendung.bushdoctor hat geschrieben:
Aus Sicht der Staatsmacht ist es eine Straftat und wegen des "Gleichbehandlungsgrundsatzes" wird von Seiten der Polizei erstmal kein Unterschied gemacht. Vor Gericht kann es aber durchaus "mildernde Umstände" geben. An einer Verurteilung wird aber auch dies nichts ändern. Die Eier für einen Freispruch hatte bisher noch kein Richter der BRD...
Insofern dürfte kein Richter die Eier haben, einen Patienten deswegen zu verurteilen.
Legalisierungsbefürworter seit 2000
DHV-Mitglied seit 2010
DHV-Mitarbeiter seit 2014
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- bushdoctor
- Beiträge: 2373
- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
- Wohnort: Region Ulm
Re: Umgang der Behörden mit Schwerbehinderten/kranken ?
Ist korrekt! Hab meinen Betrag auch nur "allgemein" bezogen und wollte die Frage beantworten: "Sind (Schwer)Kranke im Falle einer Straftat der gleichen Verfolgung ausgesetzt wie Nicht-Kranke?"Florian Rister hat geschrieben: Also wenn ich den Thread richtig lese, geht es der Betroffenen hier um CBD Massageöl. Der Besitz davon ist keine Straftat und der Mißbrauch als Medikament auch nicht. Nur der Verkauf zur mißbräuchlichen Anwendung.
Insofern dürfte kein Richter die Eier haben, einen Patienten deswegen zu verurteilen.
Die Antwort: "Ja, prinzipiell sind sie das!"
Im Falle von CBD-Massageöl, das zur "innerlichen Anwendung" gebracht wird, gebe ich Dir aber Recht, Florian, da wird sich nur schwerlich ein Richter finden, der da Strafrechtliches beanstanden könnte. Freispruch ist aber nur dann möglich, wenn ein Gewerbeschein vorliegt...
Vorraussetzung ist aber, dass das Massageöl aus gemäß Anlage 1 BtmG ausgenommenen Nutzhanf gewonnen wurde. Nur dann stellt der Erwerb und Besitz von THC-haltigem Massageöl keine Straftat dar. Wer da die Beweislast hat, müsste am Anfang eines Verfahrens geklärt werden. Ich tippe auf die Staatsanwaltschaft...
Ob es führerscheinrechtliche Konsequenzen gibt, wenn Spuren von THC-COOH im Blut oder Urin gefunden werden, kann nur die Führerscheinstelle beurteilen. Vor dem Gesetz sind aber "alle" gleich, weshalb es nicht darauf ankommt, woher das THC stammt, sondern nur, dass es da ist...
Re: Umgang der Behörden mit Schwerbehinderten/kranken ?
@NorthernLight Oh entschuldige. dachte Aurora hätte den post vor mir gestellt.NorthernLight hat geschrieben:@Heinrich ich bin männlich
verzeih mir, es war noch recht früh