Rechtsfrage
Rechtsfrage
Hallo,
ich habe folgende Rechtsfrage: Mehrere Leute fahren in einem Auto in dem sich Hanfprodukte (in strafrechtlich relevanter Menge) befinden. Das Auto wird von der Zoll / Polizei angehalten und die Hanfprodukte werden gefunden. Jeder der Insassen streitet konsequent ab dass der Hanf, bzw. Teile davon ihm gehören. Der Polizei gelingt es nicht die Hanfprodukte den Insassen zuzuordnen.
Und jetzt meine Rechtsfrage:
Dann kann doch keiner strafrechtlich belangt werden?
oder liege ich da falsch?
ich habe folgende Rechtsfrage: Mehrere Leute fahren in einem Auto in dem sich Hanfprodukte (in strafrechtlich relevanter Menge) befinden. Das Auto wird von der Zoll / Polizei angehalten und die Hanfprodukte werden gefunden. Jeder der Insassen streitet konsequent ab dass der Hanf, bzw. Teile davon ihm gehören. Der Polizei gelingt es nicht die Hanfprodukte den Insassen zuzuordnen.
Und jetzt meine Rechtsfrage:
Dann kann doch keiner strafrechtlich belangt werden?
oder liege ich da falsch?
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Re: Rechtsfrage
Versuchen werden sie es und ein Übereifriger Staatsanwalt könnte es versuchen, aber mit einem guten Anwalt sollte es kein Problem sein da ohne Stress raus zu kommen. So lange jeder es abstreitet und nicht weiß wenn es gehört. Tja klarer Fall von Schrödingers Katze. Vor Gericht gilt noch immer die Unschuldsvermutung und ohne Beweis....
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Re: Rechtsfrage
Letzteres...umpf hat geschrieben:Hallo,
ich habe folgende Rechtsfrage: Mehrere Leute fahren in einem Auto in dem sich Hanfprodukte (in strafrechtlich relevanter Menge) befinden. Das Auto wird von der Zoll / Polizei angehalten und die Hanfprodukte werden gefunden. Jeder der Insassen streitet konsequent ab dass der Hanf, bzw. Teile davon ihm gehören. Der Polizei gelingt es nicht die Hanfprodukte den Insassen zuzuordnen.
Und jetzt meine Rechtsfrage:
Dann kann doch keiner strafrechtlich belangt werden?
oder liege ich da falsch?
Im Zweifel wird halt jeder von euch für die gesamte Menge angeklagt bzw lange genug damit gedroht...
Oder sie kommen (soweit mehrere 3 oder mehr sind) mit bandenmäßiger Einfuhr und Handel.
Dann reden wir ab 5 Jahre aufwärts, da ist es dann gar nicht mehr lustig...
http://www.anwalt.de/rechtstipps/leidtf ... 58990.html
Lasst es lieber....
MFG
HabAuchNeMeinung
Re: Rechtsfrage
Mörnest, mit der Unschuldsvermutung ist das so eine Sache :
"Auch die Tatsache, dass man ihm nicht nachweisen konnte, ob Drogen den Besitzer gewechselt hatten, stehe einer Verurteilung nicht im Wege. "
http://www.merkur.de/lokales/wolfratsha ... 18455.html
"Auch die Tatsache, dass man ihm nicht nachweisen konnte, ob Drogen den Besitzer gewechselt hatten, stehe einer Verurteilung nicht im Wege. "
http://www.merkur.de/lokales/wolfratsha ... 18455.html
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Re: Rechtsfrage
Ich spreche aus einer Erfahrung. Folgendes war geschehen. 3 Personen in einem Auto, auf dem Beifahrersitz wo ich saß lagen 15 g Cocaine. Es gab keine Aussage, geschehen Autobahnraststätte Würzburg. Neben dem Zeug lagen 3 Spritzen, ein Löffel und eine Dose mit Wasser. Eigentlich eindeutig. Aber niemand sagte was und daher wurde das ganze eingestellt, weil es niemanden eindeutig zu zu ordnen war. Wie erwähnt liegt es am verhalten der Beschuldigten und ob man nen guten Anwalt hat.
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- bushdoctor
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Re: Rechtsfrage
Ich sehe das ähnlich wie Mörnest: Schweigen und ein guter Anwalt ist in so einem Falle "Gold wert"!
Trotzdem kann man auch aufgrund von Indizien angeklagt und verurteilt werden auch wenn man nichts aussagt oder den Besitz abstreitet. Es kommt immer stark auf den Einzelfall an und welche sonstigen Hinweise (Indizien) die "Staatsmacht" gerichtsbelastbar vorbringen kann...
Trotzdem kann man auch aufgrund von Indizien angeklagt und verurteilt werden auch wenn man nichts aussagt oder den Besitz abstreitet. Es kommt immer stark auf den Einzelfall an und welche sonstigen Hinweise (Indizien) die "Staatsmacht" gerichtsbelastbar vorbringen kann...
Re: Rechtsfrage
danke ihr habt mir echt weitergeholfen, noch eine Frage:
Wenn ich in NRW mit BTM erwischt werde und BY wohne, wo läuft das Verfahren?
Wenn ich in NRW mit BTM erwischt werde und BY wohne, wo läuft das Verfahren?
- bushdoctor
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Re: Rechtsfrage
Diese Frage kann ich Dir nicht genau beantworten... normalerweise leitet die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren bei ihrem zuständigen Gericht ein. In diesem Fall würde das mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Amtsgericht in NRW sein... bei "schwereren Straftaten" kann es auch ein Landesgericht in NRW sein.umpf hat geschrieben:danke ihr habt mir echt weitergeholfen, noch eine Frage:
Wenn ich in NRW mit BTM erwischt werde und BY wohne, wo läuft das Verfahren?
Solche Verfahren können aber auch unter Umständen an das für Dich "zuständige" Gericht in Bayern weitergeleitet werden...
...genau kann ich das aber nicht sagen, da musst Du (D)einen Anwalt fragen!
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Re: Rechtsfrage
Sehe ich auch so. Meine Erfahrung nach wird man dort vor Gericht gestellt wo man Festgenommen wurde und sollte man in U Haft müssen, dann auch dort. Strafhaft kann dann im eigenen Bundesland auf Anfrage gewährt werden. Meine Empfehlung , bleib in NRW sollte es dazu kommen, was ich aber nicht glaube. Halt uns doch bitte auf dem laufenden, würde mich interessieren wie es aus ging.
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Re: Rechtsfrage
ne, ich hab kein Strafverfahren am Hals, war ne theoretische Frage.
Ich dachte Bayern ist stressiger wenn es zu einem Verfahren kommen würde.
Ich wünsch euch ein schönes Wochenende
Ich dachte Bayern ist stressiger wenn es zu einem Verfahren kommen würde.
Ich wünsch euch ein schönes Wochenende
Re: Rechtsfrage
Weil grad in etwa zur Frage passt :
"Am Sonntagabend gegen 21.45 Uhr kontrollieren Polizeibeamte drei Personen im Alter von 17 und 19 Jahren. Dabei nahmen die Beamten Cannabis-Geruch wahr. In der Nähe wurde ein angezündeter Joint aufgefunden. Zwar bestritten die Männer, dass er ihnen gehörte, was jedoch unglaubwürdig war. Sie erwartet eine Anzeige gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Besitz von Cannabis ist grundsätzlich verboten. (0918869)"
http://www.presseportal.de/polizeipress ... 79/3030099
"Am Sonntagabend gegen 21.45 Uhr kontrollieren Polizeibeamte drei Personen im Alter von 17 und 19 Jahren. Dabei nahmen die Beamten Cannabis-Geruch wahr. In der Nähe wurde ein angezündeter Joint aufgefunden. Zwar bestritten die Männer, dass er ihnen gehörte, was jedoch unglaubwürdig war. Sie erwartet eine Anzeige gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Besitz von Cannabis ist grundsätzlich verboten. (0918869)"
http://www.presseportal.de/polizeipress ... 79/3030099
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Re: Rechtsfrage
Es ist ja nett, dass die Presseabteilung der Polizei das ganze "unglaubwürdig" findet. Eine Anzeige bedeutet auch rein gar nichts. Am Ende entscheidet ein Gericht. Ich kann dessen Urteil nicht vorhersagen, aber so eine Sache wird in der Regel eingestellt werden (auch wenn hier gegenteiliges suggeriert werden soll)Aurora hat geschrieben:Weil grad in etwa zur Frage passt :
"Am Sonntagabend gegen 21.45 Uhr kontrollieren Polizeibeamte drei Personen im Alter von 17 und 19 Jahren. Dabei nahmen die Beamten Cannabis-Geruch wahr. In der Nähe wurde ein angezündeter Joint aufgefunden. Zwar bestritten die Männer, dass er ihnen gehörte, was jedoch unglaubwürdig war. Sie erwartet eine Anzeige gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Besitz von Cannabis ist grundsätzlich verboten. (0918869)"
http://www.presseportal.de/polizeipress ... 79/3030099
Ganz Plötzlich sind die z.T. nicht mal erwachsenen auch (erwachsene) "Männer". Fear, Uncertainty and Doubt.