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Gerechtfertigte Anzeige wegen Besitz?

Verfasst: Mi 6. Apr 2016, 20:20
von mortler0815
Hi,
Ich benötige eine zweite Meinung zu einer neulichen Verkehrskontrolle und hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Folgendes ist passiert: Wie schon erwähnt wurde ich letztens kontrolliert. Der letzte Konsum lag 16h zurück und Ich hatte nichts dabei. Nach einem positiven Schnelltest wurde mir Blut abgenommen und eine Anzeige wegen fahren unter Drogeneinfluss geschrieben. Soweit alles noch Verständlich.
Jedoch wurde zu der oben genannten Anzeige noch eine wegen Besitz geschrieben. Begründung des Polizisten: "Da Sie konsumiert haben wird davon ausgegangen, dass Sie auch etwas besessen haben" ... "Das ist so üblich".
Nun frage Ich mich ob das wirklich "so üblich" ist und falls nein was es für Möglichkeiten gibt sich gegen die Anzeige zu wehren.
(Das Ergebnis des Bluttests war negativ sprich unterhalb der 1ng Grenze)

Vielen Dank schon mal im Vorraus

Re: Gerechtfertigte Anzeige wegen Besitz?

Verfasst: Mi 6. Apr 2016, 22:20
von frihet
Wenn der Bluttest negativ war, muss doch der Schnelltest ein falsch positiv gewesen sein, oder nicht? Verstehe nicht, wie es da überhaupt zur Anzeige kommen kann.

Re: Gerechtfertigte Anzeige wegen Besitz?

Verfasst: Do 7. Apr 2016, 08:27
von recker
Der Polizist hat unrecht. Es ist möglich, zu konsumieren, ohne etwas zu besitzen. Wer in einer Runde einen Joint gereicht bekommt, daran zieht und an die gleiche Person (!) wieder zurückgibt, hat den Joint nicht "besessen" und sich nicht strafbar gemacht.

Wer allerdings den Joint an eine dritte Person weiterreicht, hat den Joint "besessen" und sich strafbar gemacht. Deshalb: in einer Runde sollte man den Joint nicht kreisförmig herumreichen, sondern immer an die gleiche Person zurückgeben, die ihn dann an jemand anderen aushändigen kann. Also sternförmig, nicht kreisförmig! Dann sind alle bis auf die zentrale Person strafrechtlich auf der sicheren Seite.

So sieht auf jeden Fall mein Kenntnisstand aus.

Re: Gerechtfertigte Anzeige wegen Besitz?

Verfasst: Do 7. Apr 2016, 09:07
von Snoop_89
Wer allerdings den Joint an eine dritte Person weiterreicht, hat den Joint "besessen" und sich strafbar gemacht. Deshalb: in einer Runde sollte man den Joint nicht kreisförmig herumreichen, sondern immer an die gleiche Person zurückgeben, die ihn dann an jemand anderen aushändigen kann. Also sternförmig, nicht kreisförmig! Dann sind alle bis auf die zentrale Person strafrechtlich auf der sicheren Seite.
Sorry, aber das ist Blödsinn! :D :D In Deutschland ist der Konsum nach wie vor straffrei. Die Staatsanwaltschaft ist in der Beweispflicht und wenn du bei einer Kontrolle nichts dabei hast, ist es so gut wie unmöglich dir das strafrechtlich nachzuweisen, das du was besessen hast. Außer man wäre vielleicht so dumm und sagt: "Ja Herr Polizist, ich hab gestern 2g in meinem Besitz gehabt."

@recker
Der Polizist hat total Müll erzählt, ich kann nur mit dem Kopf schütteln, wenn ich so einen Unsinn höre! Wenn es so wäre (was definitiv nicht der Fall ist), dann sollen sie dir erstmal beweisen, dass du einen Tag vorher nicht in Holland warst und dort konsumiert hast. Man sieht, man würde sich im Kreis drehen! Mach dir keine Sorgen! Wenn der Bulle tatsächlich so dumm war, deshalb eine Anzeige zu schreiben, wirst du nur von der Staatsanwaltschaft einen Brief erhalten, dass das Verfahren eingestellt wurde und der Polizist einen Anruf, ob er in der Polizeischule nicht aufgepasst hat. ;)

Aber mal eine Frage an dich, weil hier immer unterschiedlich seitens der Polizei gehandelt wird: Wurde dir nach dem positiven Schnelltest der Führerschein vorübergehend eingezogen bis zur negativen Blutprobe?

Re: Gerechtfertigte Anzeige wegen Besitz?

Verfasst: Do 7. Apr 2016, 09:50
von recker
Snoop_89 hat geschrieben:
Wer allerdings den Joint an eine dritte Person weiterreicht, hat den Joint "besessen" und sich strafbar gemacht. Deshalb: in einer Runde sollte man den Joint nicht kreisförmig herumreichen, sondern immer an die gleiche Person zurückgeben, die ihn dann an jemand anderen aushändigen kann. Also sternförmig, nicht kreisförmig! Dann sind alle bis auf die zentrale Person strafrechtlich auf der sicheren Seite.
Sorry, aber das ist Blödsinn! :D :D
Ich habe diese Definition von Besitz irgendwo gelesen, und zwar von einer seriösen Quelle, soweit ich mich erinnern kann. Wollte mit dem Szenario die Absurdität nur blossstellen. Lasse mich auch gerne belehren, wenn's anders sein sollte.

Klar ist, Konsum ist nicht automatisch Besitz. Man kann also, wenn's sein muss, sagen, man hätte nur an einem Joint gezogen, der einem angereicht worden wäre, oder man wäre in Holland gewesen usw. Aber nur wenn's sein muss - erstmal Aussage verweigern!

Re: Gerechtfertigte Anzeige wegen Besitz?

Verfasst: Do 7. Apr 2016, 10:04
von Snoop_89
recker hat geschrieben:Aber nur wenn's sein muss - erstmal Aussage verweigern!
Das sowieso! Mit der Argumentation wollte ich auch nicht dazu aufrufen auszusagen, sondern nur damit erklären, dass es Unsinn ist bzgl. eines zurückliegenden Konsums auf einen Besitz zu schließen. ;)

Das mit dem Besitz ist so eine Sache: Hier gibt es unterschiedliche Urteile. Es gibt durchaus auch die Rechtsauffassung (allerdings eher von gut gesinnten Staatsanwälten und eher nicht von der Polizei), dass das Rauchen von einem Joint lediglich einen Konsum darstellt und eben keinen Besitz, vorausgesetzt du hast keine weiteren Mengen dabei. Aber seien wir mal ehrlich, wenn ein Joint "sichergestellt" wird, wie viel Gramm kann die Polizei dir als "Besitz" nachweisen? Je nachdem wie lange du schon dran geraucht hast, wahrscheinlich was zwischen 0,1 - 0,5 g. Von daher hat man sowieso nichts zu befürchten.

Re: Gerechtfertigte Anzeige wegen Besitz?

Verfasst: Do 7. Apr 2016, 14:39
von mortler0815
Snoop_89 hat geschrieben:
Aber mal eine Frage an dich, weil hier immer unterschiedlich seitens der Polizei gehandelt wird: Wurde dir nach dem positiven Schnelltest der Führerschein vorübergehend eingezogen bis zur negativen Blutprobe?
Erstmal Vielen Dank und nein mir wurde lediglich ein Fahrverbot von 24h auferlegt, den Führerschein jedoch bekam Ich nach der Abfrage zurück.

Re: Gerechtfertigte Anzeige wegen Besitz?

Verfasst: Do 7. Apr 2016, 15:34
von bushdoctor
Snoop_89 hat geschrieben: @recker
Der Polizist hat total Müll erzählt, ich kann nur mit dem Kopf schütteln, wenn ich so einen Unsinn höre!
...dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen, ausser dem Hinweis (guter Rat):
In Zukunft keine freiwilligen Urintests mehr machen!

Wenn sich die Polizisten sicher sind, dann werden die sowieso einen Bluttest machen lassn und dieser ergab ja in diesem Fall keinen Befund über der 1ng-Grenze (=> keine Straftat § 316 StGB oder Ordungswidrigkeit § 24a StVG)