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Alkohol- und Drogentest beim Autofahren : zulässig?

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Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Alkohol- und Drogentest beim Autofahren : zulässig?

Beitrag von Sabine »

"Bekifft am Steuer erwischt

Ein 48-jähriger BMW-Fahrer wurde aufgrund geringer Verhaltensauffälligkeiten in der Nacht zu Donnerstag kontrolliert. Ein Drogentest fiel positiv aus.
...
Aufgrund kleinerer Verhaltenauffälligkeiten des Fahrers führten die Gesetzeshüter sowohl einen Alko- als auch einen Drogenschnelltest durch. "


http://www.merkur.de/lokales/freising/b ... 14740.html

Jetzt habe ich schon des öfteren gelesen, das die Polizei nur einen von beiden Tests mit Zustimmung des Fahrers durchführen darf. Ist das so korrekt?
Auch die Diagnose "geringe Auffälligkeiten" ist ja schon zweifelhaft.

Kann der Fahrer im Nachhinein noch Widerspruch einlegen?

Allmählich muss man beim Autofahren einen ganzen Satz Gesetzestexte bei sich führen, damit man sich wehren kann und von der Polizei nicht reingelegt wird. :roll:
crappy
Beiträge: 372
Registriert: Fr 19. Sep 2014, 03:00

Re: Alkohol- und Drogentest beim Autofahren : zulässig?

Beitrag von crappy »

Sowohl den Atemalkoholtest als auch einen Drogenschnelltest macht man freiwillig. Dazu kann die Polizei einen nicht zwingen. Bei ausreichendem Verdacht können sie aber von einem Richter eine Blutprobe anordnen lassen. Das muss man dann machen.
4Auge
Beiträge: 61
Registriert: Di 15. Jan 2013, 09:22

Re: Alkohol- und Drogentest beim Autofahren : zulässig?

Beitrag von 4Auge »

Aurora hat geschrieben:"

Jetzt habe ich schon des öfteren gelesen, das die Polizei nur einen von beiden Tests mit Zustimmung des Fahrers durchführen darf. Ist das so korrekt?
Auch die Diagnose "geringe Auffälligkeiten" ist ja schon zweifelhaft.

Kann der Fahrer im Nachhinein noch Widerspruch einlegen?

Allmählich muss man beim Autofahren einen ganzen Satz Gesetzestexte bei sich führen, damit man sich wehren kann und von der Polizei nicht reingelegt wird. :roll:


"Durchführen darf" ist immer kritisch, besonders wenn man da anfangen möchte, mit den Beamten zu diskutieren - was die dürfen und was nicht. Da gibt es mit Sicherheit immer unterschiedliche Ansichten. Im Zweifelsfall ist der 'kriminalistische Spürsinn' immer eine ausreichende Ausrede, wenn ein gefährlicher Rauschgiftkrimineller geschnappt werden kann.

Und Gesetzestexte muss niemand mitführen. Nur ausgebufft genug sein, keinen Blödsinn zu labern und keinerlei Angaben zu machen, und keine irgendwie gearteten Tests mitzumachen. Man kann es nicht oft genug sagen... Alles was in der Kontrolle durchgeführt wird, wird nur deswegen gemacht, um einen Anfangsverdacht für eine Blutkontrolle zu konstruieren und zu erhärten. Wenn es erstmal soweit ist, nutzt kein Widerspruch mehr, es gibt kein Beweisverwertungsverbot, sondern dann ist der Zug abgefahren.
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