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"Darf mein Mieter auf dem Balkon kiffen? "

Verfasst: So 12. Feb 2017, 07:05
von Sabine
" Es qualmt und es riecht süßlich, was Ihr Mieter da auf seinem Balkon raucht. Am Geruch erkennen Sie sofort: Das sind keine „normalen“ Zigaretten, sondern Ihr Mieter raucht Cannabis.
Eigentlich könnte Ihnen das ja egal sein, wenn da nicht die Mieter wären, die direkt darüber wohnen. Die haben sich bereits mehrfach über den süßlichen Geruch, der in ihr Schlafzimmer zieht, beschwert. Das bedeutet für Sie als Vermieter: Sie müssen tätig werden!
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Außerdem gilt zwischen den Mietern das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. In einem „normalen Raucherstreit“ sieht das so aus, dass der Mieter von oben seinen Balkon zeitweise unbeeinträchtigt von jeglichen Rauchbelästigungen durch den unten wohnenden Mieter nutzen kann. Dazu gehört, dass er seine Fenster öffnen kann, um seine Wohnung zu lüften, ohne dass Qualm in seine vier Wände zieht.

Auf der anderen Seite müssen Sie jedoch auch dem rauchenden Mieter Zeiten einräumen, innerhalb denen er auf seinem Balkon rauchen darf. Wie oft und wie lange diese „rauchfreien Zeiten“ dauern, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
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Sie sehen also: Schon beim „normalen Rauchen“ müssen Sie als Vermieter vermitteln. Bei einem „kiffenden Mieter“ kommt hinzu, dass ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und damit eine Straftat vorliegen könnte.
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Was bedeutet das für Sie als Vermieter: Sie können Ihre Mieter lediglich damit unter Druck setzen, dass Sie mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz drohen, falls er weiterhin Cannabis auf dem Balkon konsumiert.

Falls Sie einer Mietminderung Ihres sich gestört fühlenden Mieters aus dem Weg gehen wollen, können Sie den rauchenden Mieter bitten, in seiner Wohnung statt auf dem Balkon zu rauchen – mit den bekannten Folgen einer erhöhten Abnutzung der Wohnung!
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Als Vermieter können Sie einem Mieter bei einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens nach § 543 Abs. 1 BGB fristlos kündigen.

Eine solche Kündigung ist dann gerechtfertigt, wenn Ihr Mieter innerhalb Ihrer Mieträume eine Straftat begeht. So zum Beispiel, wenn er andere Bewohner im Haus beleidigt oder tätlich angreift. Doch auch Handlungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze können bereits eine Kündigung rechtfertigen. So beispielsweise wenn es wegen ihm oder eines Mitbewohners innerhalb kurzer Zeit zu mehreren Polizeieinsätzen in der Wohnung kommt.
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Ein Urteil, wonach einem „kiffenden Mieter“ allein wegen seines Cannabiskonsums gekündigt werden kann, gibt es nicht. Denn im Grunde handelt es sich meist nur um eine straflose Selbstgefährdung. "


http://www.meineimmobilie.de/vermieten- ... kon-kiffen

Re: "Darf mein Mieter auf dem Balkon kiffen? "

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 00:42
von Ernst Berlin
Und wie verhält es sich bei verschriebenen Cannabis aus der Apotheke? Das wirft ein neues Licht auf solche Fälle.

Re: "Darf mein Mieter auf dem Balkon kiffen? "

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 04:34
von Sabine
Als Tee und im Vapo jederzeit, aber als Patient mit Joint und Rauchwolken gibts wieder Ärger. Schließlich ist ein Joint nicht die empfohlene Einnahmeform von Ärzten und Apothekern.

Re: "Darf mein Mieter auf dem Balkon kiffen? "

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 12:45
von M. Nice
aber als Patient mit Joint und Rauchwolken gibts wieder Ärger
Wieso sollte es Ärger geben, wenn der Arzt Teezubereitung und INHALATION verschreibt ? ? ? :mrgreen: