Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

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Martin Mainz
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Re: Cannabisrezept & MPU

Beitrag von Martin Mainz »

Nick83 hat geschrieben: Mo 22. Okt 2018, 22:48 Vor 8 jahren, ich hab bei der Führerscheinstelle nachgefragt ob noch was in der Akte steht und die MPU ist noch aktuell....
In den nächsten Wochen entscheidet die Krankenkasse über mein Antrag und dann wollte ich nochmal zur Führerscheinstelle.
Hallo Nick.

Hast Du vor acht Jahren nachgefragt und wie alt war dann das Vergehen? Oder war das Vergehen vor acht Jahren und Du hast jetzt nachgefragt :?:
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Skywalker007
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Re: Cannabispatient & MPU

Beitrag von Skywalker007 »

Bei mir ist es Ähnlich bin Cannabis Patient und gerade dabei meinen Führerschein wiederherzustellen, habe schon ein Wiederantrag gestellt nun eine schriftliche Antwort bekommen in der steht:

Überprüfung Ihrer Kraftfahreignung
Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens einer amtlich annerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung

Sehr geehrter ...

am 18.06.2018 haben Sie einen Antag auf Wiederereilung der Fahrererlaubnis gestellt, welche durch das Landratsamt Karlsruhe am 23.02.2011 entzogen wurde.

Im Rahmen der Antragsbearbeitung geht außerdem aus Ihrer Führerscheinakte noch folgendes hervor:
07.01.2012 Trunkenheit im Verkehr (9,7ng/ml THC, 143 ng/ml THC-COOH), verurteilt durch das Amtsgericht Krefeld

Da Sie Cannabis aus medizinischen Gründen verschrieben bekommen haben (Vorlage des Opiod-Ausweis), werden wir dies bei der MPU auch abklären müssen, da wir laut Anlage 4 Nr. 9.6.2 FeV wissen müssen, ob Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegen.

Zur Überprüfung Ihrer Kraftfahreignung ist uns daher gemäß § 14 Abs. 2 und § 11 Abs. 3 Nr. 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bis zum 19.04.2019 ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungstelle für Fahreignung vorzulegen.

Das Gutachten soll folgende Fragestellung beantworten:

X) Nimmt die/der zu Untersuchende noch Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ein?
Wenn Ja: in welcher Art und in welchem Umfang?
Ist zu erwarten, dass die/der zu Untersuchende auch zukünftig Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes einnehmen/konsumieren wird?
Ist zu erwarten, dass die/der zu Untersuchende zukünftig regelmäßig Cannabis einnehmen/konsumieren wird?
Ist zu erwarten, das der zu Untersuchende gelegentlich Cannabis einnehmen/konsumieren wird und wenn ja, kann der Konsum und Fahren trennen?

X) Überprüfung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit nach Anlage 4 Nr. 9.6.2 unter Wirkung des Medizinal-Cannabis. Reicht diese zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges unter der Wirkung von Cannabis aus?



So wie sollte ich nun am besten vorgehen?

LG
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Martin Mainz
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Re: Cannabispatient & MPU

Beitrag von Martin Mainz »

Ärztliches Gutachten zur Fahrtauglichkeit sollte reichen. Trennvermögen ist hier irrelevant, da es sich um medizinische Versorgung handelt.

Lies auch mal hier: viewtopic.php?f=22&t=8416&p=67524#p67524
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Skywalker007
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Re: Cannabispatient & MPU

Beitrag von Skywalker007 »

Ich brauch etwas mehr informationen, wie soll ich vorgehen und was bedeutet für mich, soll ich dann mich bei der MPU anmelden indem ich mich bei der Führerscheinstelle für eine MPU Stelle entschieden habe?

Wo kann ich dieses ärztliches Gutachten in Karlsruhe machen? wer macht das?

LG
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BUMMBUMM
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Re: Cannabispatient & MPU

Beitrag von BUMMBUMM »

BUMMBUMM hat geschrieben: So 16. Sep 2018, 03:25 ...die FS-stelle ... haben ... bloß einen Stempel wo MPU draufsteht.[/b]
das eine ist MPU (teuer & debatabel unnötig aber dafür gibt dir die Führerscheinstelle sogar ne Adressenliste)
das andere ist eine medizinische Untersuchung bei einem Amtsarzt oder Verkehrsmediziner (mehr oder weniger das gleiche wie MPU nur ohne den Psycho-Teil)

Was du letztendlich machst muss du selber wissen, meine herangehensweise wäre erst mal den ganzen thread zu lesen den martin gepostet hat, dann alle gesetztestexte zu lesen die im Brief von der FS-stelle erwähnung fanden, und dann überlegen ob ich ein so oder so gelagerten Fall hab, dann entscheiden ob es sich für einen lohnt den einen oder anderen Weg zu gehen.

MPU mag auf den ersten blick vllt einfacher erscheinen, problem is nur die MPU stellen wissen nicht immer was mit cannabis patienten anzufangen, und wenn man nur die ärztliche untersuchung macht, ist die FS stelle möglicherweise nicht zufrieden und man muss mitm anwalt ran...

so oder so, einfach is was anderes daher ist das mit dem verbindliche empfehlung geben auch jetzt nich sooo einfach :>
Morra
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Re: Arzt für Privatrezept Bayern

Beitrag von Morra »

Trotzdem vielen Dank für deine Antwort!

Vielleicht kann mir aber jemand mit einer anderen aber in dem Fall relevanten Thematik helfen.
Das Gesetz ist ja leider oft sehr abstrakt, schwammig und verschachtelt so dass ich mir auch seit längerem Gedanken mache wie es dann weitergeht sollte ich einen Arzt finden der mir diese Therapie verschreibt, nämlich in Bezug auf den Führerschein.
Da gibt es eigentlich nur ziemlich ungenaue Aussagen, die hauptsächlich auf der Auslegung der aktuellen Gesetzeslage basieren, ich will fast sagen auf Willkür.
Nun, da ich dieses Land nicht anders kenne überrascht mich das auch nicht mehr und ich versuche mich soweit wie möglich an die Spielregeln zu halten.
Nur wie sind die Spielregeln genau?
Spezifisch geht es um folgenden, natürlich rein hypothetischen und frei erfundenen Fall
(Den ich nur aufführe um die Regeln zu verstehen) :

Es wurde jemanden bei einer Verkehrskontrolle Blut abgenommen (er hat 2 kleinere BtmG Einträge und ist deshalb gebranntmarkt).
Der aktiv Wert war bei knapp über 1 und der Passivwert ist unbekannt.
Es folgte danach das übliche, 500.-, 1 Monat Fahrverbot, Brief von der Führerscheinstelle mit der Aufforderung den FS abzugeben oder ein ärztliches Gutachten einzureichen das das Konsummuster feststellt.
Das äG wird probiert (TüV), Einmalkonsum geltend gemacht (Werte waren schlüssig, warum die BtmG Einträge da keine Relevanz hatten weiss ich nicht, ist ja auch ein erfundenes Fallbeispiel, und auf die MPU Ärztin wurde ein guter Eindruck gemacht, Drogentest nach Einstellung des Konsums negativ)
Die Führerscheinstelle stellt daraufhin die Fahreignung nicht mehr in Frage und Max Mustermann behält seinen Führerschein.
Nun folgende Fragen:

-Gilt für Max weiterhin die 1.0 Grenze oder ist er damit zu ewiger Abstinenz verdammt?
(Wiederholungstäter)

-wie verhält es sich im Strassenverkehr wenn Max ein Rezept für med. Cannabis erhält?
Gilt dann die 1.0 Grenze die Max natürlich verantwortungsvoll einhalten würde?
(Kein WiederholungsTÄTER?)

-Gibt es jemanden (z.B. Anwalt f. Verkehrsrecht) der diese Art Fragen zuverlässig beantworten kann?
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BUMMBUMM
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Re: 1ng Grenzwert

Beitrag von BUMMBUMM »

Letztens Video von OpenMind und so ner Anwaltskanzlei auf youtube gesehn, da meintense ERSTKONSUM könne man durchaus nach 10 Jahren ohne nachgewiesenen Konsum erneut geltend machen.

Für Patienten gilt natürlich nicht die 1ng Grenze, die dürfen durchaus mit mehr und regelmäßig durch die Gegend fahren und auch erwischt werden.
ABER Gott bewahre irgendwas passiert, oder Auffälligkeit. Dann wird Max an nem ganz hohen Ast aufgehängt metaphorisch gesprochen.
Morra
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Re: Arzt für Privatrezept Bayern

Beitrag von Morra »

Hi BUMMBUMM, vielen Dank für die Antwort!

Wie ich das verstanden habe ist es aber trotzdem gängig dass sich die Führerscheinstelle nach einer Verkehrskontrolle (mit Rezept) trotzdem meldet und eine MPU anordnet oder ist mir da etwas entgangen?
Wird also quasi nicht strafrechtlich verfolgt und es gilt nicht als Ordnungswidrigkeit im Sinne der StvO aber die Fahreignung im allgemeinen wird angezweifelt, richtig?
Interessant wäre jetzt noch ob der FS in dem Fall entzogen wird bis die MPU beigebracht wird oder ob man ihn erstmal behält.

Es ist echt nervig dass das alles so undurchsichtig und undefiniert ist.
Einfach zur Führerscheinstelle gehen und mal nachfragen gleicht vermutlich wohl einer Selbstanzeige und ob sich 220.- Tacken für ein Beratungsgespräch beim Anwalt für Verkehrsrecht lohnen ist mir auch unschlüssig, durch diese ganze abstrakte Gesetzgebung und die Hoheit die der FSst zugesprochen wird, kann der einem wahrscheinlich auch nichts handfestes raten.
Skywalker007
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Re: Cannabisrezept & MPU

Beitrag von Skywalker007 »

Hallo,

habe mich entschieden den Weg per Amtsarzt bzw. Verkehrsmediziner mit Anwalt zu gehen, weil der MPU Berater meinte ich müsse erstmals 12 Monate lang Urinproben abgeben und den ganzen Rest halt wie man es aus der MPU halt kennt. Er meint auch ich solle unbedingt eine MPU Vorbereitung durch eine verkehrspsychologische Intensivberatung für 1200 € machen.

Jedenfalls habe ich kein Interesse ein Jahr lang rum zu fuchteln, daher gehe ich nun den Weg wie Martin & BummBumm beschrieben haben, per Verkehrsmediziner und Rechtsanwalt.

D.h. Ich brauche einen Rechtsanwalt der sich damit auskennt.
Soll ich diesen Rechtsanwalt zuerst dann aufsuchen, oder zuerst den Anwalt?
Kann mir jemand einen guten Anwalt empfehlen, die mit solchen Fällen bereits Erfahrungen haben?

Liebe Grüße und ein herzliches Dankeschön, für eure Unterstützung!
crappy
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Re: Cannabisrezept & MPU

Beitrag von crappy »

Als Fördermitglied des DHV kannst du eine kostenlose Erstberatung beim Anwalt (aka Führerscheinpapst Theo Pütz) in Anspruch nehmen.

https://hanfverband.de/faq/ich-moechte- ... en-was-tun
Nick83
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Re: Cannabisrezept & MPU

Beitrag von Nick83 »

Hab ihr alle eigentlich auch Kostenübernahme von der Krankenkasse? Mein artzt hat mir plötzlich den Antrag zurückgegeben. Er will es plötzlich nicht mehr weil er angeblich Angst hat das es die Runde macht und bald nur Kiffer bei ihm in der Praxis sind.... 🤮

Mir geht es aber hautsächlich um den Führerschein! Würde einfach auch zum Verkehrsmediziner und danach zur Führerscheinstelle.

PS: hab nur ein privat Rezept und ein Zettel vom Artzt das ich medizinisches cannabis verordnet bekomme!

Danke!
Ben2689
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Re: Cannabisrezept & MPU

Beitrag von Ben2689 »

Hey ich hätte auch eine Frage.
Wurde Anfang November nach einer Kontrolle im Auto getestet etc. Auf jeden Fall thc im Blut - da am Tag vorher geraucht und eine Woche vorher in Amsterdam gewesen.
Habe davor immer nur 1-2 mal im Monat geraucht wenn ich Rückenprobleme /psychischen Stress hatte. Wollte"kir (aus Dummheit) den legalen weg zum Arzt ersparen.
Nun zur Frage : Ich bin nun am überlegen mir bei meinem Arzt ein Rezept ausstellen zu lassen.
Habe jedoch noch keine Meldung wegen mpu bekommen. Kann sich das dann negativ auswirken, wenn ich erst nach der Kontrolle offizieller Cannabis Patient bin?
Oder wie würdet ihr vorgehen?
Dr. Bedrocan
Beiträge: 2
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Cannabisrezept und mein Führerschein

Beitrag von Dr. Bedrocan »

Guten Tag Cannabisfreunde,

ich bin im Straßenverkehr Positiv mit Cannabis aufgefallen. Weil ich an Chronischen Schmerzen leide habe ich täglich Konsumiert. Daraufhin habe ich mich beim Arzt vorgestellt und bei mir wurde eine Therapie mit medizinal cannabisblüten eingeleitet.

Den Bußgeldbescheid von ca. 750 Euronen, 1 Monat Fahrverbot sowie 2 Punkte habe ich angenommen ohne Wiederspruch einzulegen.
Daraufhin kam dann ein Brief von der zuständigen Führerscheinstelle in dem mir eine Woche gegeben wurde um mich zum Sachverhalt zu äußern.
Dies habe ich dann auch getan, was relativ zwecklos war. Knapp eine Woche Später Habe ich den Führerschein dann Persönlich abgegeben.

Das Problem an der ganzen sache ist nun das ich zum Tatzeitpunkt kein Rezept besessen habe. Die Führerscheinstelle sagte mir das ich keine Sperfrisst habe. Ich habe auch kein Schreiben bekommen das bei mir eine MPU angeordnet wird oder sonst was. Weil ich Patient bin kann ich keine MPU in form von Abstinenznachweisen machen. Bedeutet das nun das ich den Führerschein ganz normal neu beantragen kann & dann sagt die zuständigen Führerscheinstelle mir was ich tun muss um ihn wieder zu bekommen? Mir wurde gesagt das meine Fahreignung anhand einem Ärztliches Gutachten geprüft werden muss durch eine (BfF) stelle. Bei dennen habe ich auch angerufen, leider sind die alle sehr unerfahren mit Patienten und konnten mir nicht viele Informationen geben. Desweiteren sagte man mir das ich dieses Ärztliche Gutachten nicht einfach selber machen kann, sondern ich der Führerscheinstelle die BfF nennen muss und somit sich die Führerscheinstelle mit dennen in Verbidung setzt. Was ist jetzt richtig und wie gehe ich weiter vor, um meinen Führerschein schnellstmögllich wieder bekomme? Ich bin Dabei meinen festen Job zu verlieren wo ich auf meinen Führerschein angewießen bin. Jeder erzählt mir was anderes....die Führerscheinstelle sagte mir z.b. ich muss mich selbst drum kümmern......aber wenn ich keine Sperre habe kann ich den dann nicht einfach NEU benatragen? und mit meinem Anwalt was machen?

Der Führerschein wurde mir troz schreiben meines Arztes an die Führerscheinstelle entzogen. Dem beigefügt habe ich zusätlich meine Dosierungsempfehlung um meine Hohen werten zu rechtfertigen beigefügt ebenso ein Toxikologisches Gutachten was besagt das ich zum Tatzeitpunkt keinerlei Fahreignungsmängel hatte. Aber leider keine Chance!

Begründung war das ich kein Konsum vom Fahren trennen kann. Ebenso die Hohen Werte & das ich zum Tatzeitpunkt keins hatte.
aber laut Link muss ich dies auch garnicht!

http://cannabis-med.org/nis/data/file/b ... 015(1).pdf

Kann mir jemand mit meinem KLEINEN, großen Problem helfen? Hat jemand die selbe Erfahrung gemacht und seinen Führerschein bereits wieder bekommen. Wie bereits gesagt ist das Problem das sich kaum einer aus kennt im bezug auf den Führerschein und einer Therapie mit medizinal cannabisblüten.
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BUMMBUMM
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Re: Cannabisrezept und mein Führerschein

Beitrag von BUMMBUMM »

fun fact: Streitereien vorm Verwaltungsgericht mit der Führerscheinstelle dauern idr 1-2 Jahre.
anwalt nehmen is für sowas also die nukleare option.
Begutachtungsstellen für Fahreignung (kurz BfF). Bis zur Liberalisierung des Arbeitsgebietes im Jahr 2000 war der Begriff „Medizinisch-Psychologische Untersuchungsstelle“ gebräuchlich.
wieder was gelernt

mein tipp:
Am besten is gelbe seiten verkehrsmediziner aufsuchen, irgend ne tauglichkeitsuntersuchung aushandeln und bestehen und vorlegen, und ansonsten immer schön dem typi in der führerscheinstelle die füsse küssen ^^
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BUMMBUMM
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Re: Cannabisrezept & MPU

Beitrag von BUMMBUMM »

@Ben2689
Die führerscheinstelle schätzt nur dein zukünftiges verhalten im straßenverkehr ab, daher ist nur dein jetziger zustand von belang, nicht aber deine vergangenheit.
hmm klingt blöd
gemeint ist: es ist egal wann du patient geworden bist, es ist nur wichtig ob du patient bist für zukünftige betrachtungen deines verhaltens im straßenverkehr.

allerdings ist cannabis patient werden etwas umfangreicher und langwieriger als du dir das vllt vorstellst. wenn das ne option bei dir ist, würde ich das angehen, weil wenn du post von der führerscheinstelle bekommst, reichen die fristen eher nicht noch patientenstatus anzuleiern...
Ben2689
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Re: Cannabisrezept & MPU

Beitrag von Ben2689 »

BUMMBUMM hat geschrieben: Do 29. Nov 2018, 17:32 @Ben2689
Die führerscheinstelle schätzt nur dein zukünftiges verhalten im straßenverkehr ab, daher ist nur dein jetziger zustand von belang, nicht aber deine vergangenheit.
hmm klingt blöd
gemeint ist: es ist egal wann du patient geworden bist, es ist nur wichtig ob du patient bist für zukünftige betrachtungen deines verhaltens im straßenverkehr.

allerdings ist cannabis patient werden etwas umfangreicher und langwieriger als du dir das vllt vorstellst. wenn das ne option bei dir ist, würde ich das angehen, weil wenn du post von der führerscheinstelle bekommst, reichen die fristen eher nicht noch patientenstatus anzuleiern...
Danke dir für die Antwort.
Okay das ist gut zu wissen.
Ich weiß, dass das durchaus anstrengend sein kann, das durchzubringen. Deswegen hab ich es bislang nicht in Angriff nehmen wollen.
Hatte eigentlich vor die nächsten sechs Monate eine Abstinenzkontrolle durchzuführen, sodass ich das direkt vorlegen kann, sobald der Brief der Behörde kommt.
Doch bevor ich das mache will ich mich erst mal informieren ob sich so ein Rezept negativ auswirken kann. Wenn nicht wäre die Kontrolle ja unnötig. Und da mir die Tabletten die ich seit Jahren verschrieben bekomme einen "sch...." bringen, bin ich eben am überlegen ob mir ein Gespräch mit meinem Arzt weiterhelfen würde. Sowohl gesundheitlich als auch ohne negative Auswirkungen auf die bevorstehende mpu.
Crag_01
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Dronabinol verordnet, rechtskonform gestellt, was passiert mit FE Verfahren

Beitrag von Crag_01 »

Moin,
nachdem mein Verfahren vor Gericht am 24.09.2018 mit einem Mindesturteil endete (Fahrfehler bei 3.9 ng zur berauschten Fahrt gestrickt) habe ich
1. einen 5-stündigen psychologischen Block bei einem zugelassenen Verkehrspsychologen mit dem Ergebnis D4 (Trennungsvermögen vorhanden, Risiken bei Cannabis im Straßenverkehr erkannt etc.) also ein klar positives Ergebnis und Feststellung der Fahreignung

2. Mit Dronabinol jetzt rechtskonform, was den Konsum von Delta 9 THC angeht.

Nun möchte ich diese Woche (Sperrfrist endet am 24.01.2019) meine Fahrerlaubnis neu beantragen und auf Anraten meines Anwalts erstmal nur die erfolgreiche psychologische Begutachtung abegeben, ohne die Verordnung zu erwähnen. Was wäre jetzt ratsam, ich hänge damit etwas. Letztendlich handelt es sich um einen Erstverstoß der auch noch mit Mindeststrafe belegt wurde.
Die psychologische Maßnahme und die Verordnung habe ich natürlich mit Blick auf das FE Verfahren und der drohenden MPU in Angriff genommen, Kostenübernahme und Verschreibung von Dronabinol liegt vor.
Die Frage, die sich mir stellt, Karten direkt auf den Tisch oder erstmal nur die verkehrspsychologische Bescheinigung mit dem Anspruch, im Nachgang bei angeordneter MPU das Rezept vorlegen?
Gruß
Crag
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BUMMBUMM
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Re: Dronabinol verordnet, rechtskonform gestellt, was passiert mit FE Verfahren

Beitrag von BUMMBUMM »

hat dein anwalt recht, ich sehe da auch 2 gründe dafür.
1. die verschreibung und die verkehrspsychologische bescheinigung wiedersprechen sich (Risiken bei Cannabis im Straßenverkehr erkannt aber will jetzt trotzdem zugedronabinolt am verkehr teilnehmen)
2. Fahrfehler unter drogeneinfluss ist ein fahrfehler bleibt ein fahrfehler. Cannabistherapierung wäre bei dieser vorgeschichte ein triftiger grund für die führerscheinstelle, dir den führerschein endgültig zu versagen.
Crag_01
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Re: Dronabinol verordnet, rechtskonform gestellt, was passiert mit FE Verfahren

Beitrag von Crag_01 »

Moin, danke für deine Einschätzung. Ich habe dabei das aktuelle OVG Urteil aus Saarlouis im Hinterkopf. Die Indikatoren sind da so ziemlich identisch. Auch in meinem Verfahren wurde Selbstmedikation als Konsumgrund angegeben, der im Nachgang auf rechtskonforme Füße gestellt wurde. Ebenfalls wurde "gelegentlicher Konsum" festgestellt.
Nervig ist eben: Illegale Beschaffung als Selbstmedikation=MPU, verschrieben, keine MPU. Nach der verhängnisvollen Verkehrskontrolle bin ich sogar noch ohne Auffälligkeiten 3 Monate gefahren, eine Kontrolle einen Monat später war sauber, leider nicht dokumentiert, wie das bei den Damen und Herren in blau so üblich ist.
Deine Argumente sind allerdings auch sehr nachvollziehbar. Also Verordnung erst bei evtl. angeordneter MPU aus der Tasche ziehen.
Kleine Anmerkung: Auch das Dronabinol werde ich nicht täglich einnehmen, außerdem habe ich hier seit der Kontrolle Schnelltests liegen. Bin als Admin in mehreren Betrieben unterwegs, da ist ein dichter Kopf eher hinderlich.
Crag_01
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Re: Dronabinol verordnet, rechtskonform gestellt, was passiert mit FE Verfahren

Beitrag von Crag_01 »

BUMMBUMM hat geschrieben: Di 11. Dez 2018, 03:35 hat dein anwalt recht, ich sehe da auch 2 gründe dafür.
1. die verschreibung und die verkehrspsychologische bescheinigung wiedersprechen sich (Risiken bei Cannabis im Straßenverkehr erkannt aber will jetzt trotzdem zugedronabinolt am verkehr teilnehmen)
2. Fahrfehler unter drogeneinfluss ist ein fahrfehler bleibt ein fahrfehler. Cannabistherapierung wäre bei dieser vorgeschichte ein triftiger grund für die führerscheinstelle, dir den führerschein endgültig zu versagen.
Nochmal zum Verständnis: Das psychologische Gutachten bezieht sich ja auf die Zukunft "Würde ich mich zukünftig bei jetzigem Wissensstand noch einmal vorsätzlich/fahrlässig ohne Überprüfung meiner Fahrtüchtigkeit (Urin Schnelltest) oder ausreichendem Abstand zum Konsum hinters Steuer setzen." Mehr sagt das psychologische Gutachten nicht aus. Auch ein MPU Gutachten würde zu ähnlichem Schluss kommen. Mein derzeitiger Vorteil, ich muss wegen der vorhandenen alten Klasse 3 (PKW, PKW mit Anhänger und LKW bis 7,5 t) eh die medizinische Begutachtung durchführen (Sehtest körperliche Untersuchung und natürlich Urinprobe) Da diese aufgrund Dronabinol nicht sauber sein kann, ich das Zeug aber auch nicht tagtäglich nehme, wird mit Sicherheit COOH im Urin nachzuweisen sein und ich kann hier dann ruhigen Gewissens die Verordnung von Dronabinol abgeben. Das Gericht hat mir seinerzeit gelegentlichen Konsum bescheinigt.
Ich bin zwar in Niedersachsen, aber die Urteile aus Bayern und dem Saarland sollten auch hier langsam rüberschwappen, insbesondere das saarländische Urteil, dass eine Einzelfallprüfung auch bei vorheriger illegaler Beschaffung zur Selbstmedikation anzeigt und ein "pauschales Vorgehen" als verfassungswidrig erkennt, sollte hier einiges anrichten. Natürlich sind die Werte nicht wegzulügen und deine Argumente auch nicht, ist aber derzeit die einzig mögliche Strategie. Wie schätzt Ihr das ein.
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