Hallo liebes DHV Forum,
zu meiner Geschichte die wirklich sehr komplex ist wie so manch andere hier im Forum die ich schon gelesen habe....
Ich bin von Geburt an im Besitz 2er Staatsbürgerschaften. Die deutsche und die eines anderen EU Landes.
Vor knapp 8 Jahren wurde ich wegen Anbau und Handel in nicht geringer Menge unter mitführen von Waffen (Dekorationssäbel an der Wand, war für den bayerischen Staatsanwalt eine Waffe in Zugriffsnähe) zu 4,5 Jahren verurteilt mit Maßregelvollzug nach §64 veruteilt.
Nach 7 Monaten Untersuchungshaft erfolgte der Maßregelvollzug. Nach ca. 3 Jahren war ich dann vermeintlich frei mit diversen richterlichen Weisungen. Monatliche Drogenscreenings, forensische Ambulanz und Bewährungshilfe die gleichzeitig noch der Führungsaufsicht berichten muss.
Nun habe ich Gott sei Dank diese Zeit hinter mir. Meine Bewährung ist zu ende, keine Weisungen und Kontrollen mehr.
Als ich ein Führungszeugnis beantragt habe stand in diesem "Anbau und Handel unter mitführen von Waffen, Beschäftigungs- und Ausbildungsverbot bei der Arbeit mit Jugendlichen sowie Unterbringung in Maßregelvollzug nach §64", Ebenso steht im Führungszeugnis unter Staatsangehörigkeit "deutsch" und nichts weiteres.
In meiner Bewährungszeit habe ich 1 Jahr im Nicht EU Ausland gelebt und dort einen Führerschein erworben. Diesen habe ich dann nach Umzug in ein anderes EU-Land (nicht das EU-Land wovon ich die 2te Staatsangehörigkeit besitze) meinen Nicht EU Führerschein in einen EU-Führerschein umgeschrieben. Um keine schlafenden Hunde zu wecken habe ich mich mit meiner 2ten Staatsangehörigkeit dort angemeldet. Musste noch eine Prüfung abgelegen und ich habe dann den Führerschein bekommen.
In Bayern habe ich natürlich eine MPU-Auflage (kein Fahrverbot), obwohl ich nie einen Führerschein besessen habe oder im Straßenverkehr auffällig gewesen wäre.
Die letzten 6 Jahre in denen ich nichts konsumieren konnte waren geprägt von Höhen und Tiefen. Beziehung mit Freundin und gemeinsamen Kind gescheitert, Arbeitsplatz verloren etc.
Erst nach 7 Jahren und vielen negativen Erlebnissen kam ich auf die Idee, dass dies nicht normal sein kann, viele Ereignisse in meinem Leben waren geprägt von einem WirrWarr in meinem Kopf, 1000 Sachen gleichzeitig machen, Sprunghaftes und total impulsives Handeln.
Bei einem Facharzt wurde dann eine eindeutige ADHS Diagnose gestellt. Auch meine Grundschulzeugnisse spiegelten die Diagnose des Arztes wieder, die auch in die Diagnostik mit einflossen, da ein in der Kindheit nicht entdecktes ADHS im Erwachsenenalter nicht so leicht feststellbar ist und nur wenige Ärzte darauf spezialisiert sind.
Ich habe alle herkömmlichen Mittel für ADHS über mehrere Monate ausprobiert. Von Ritalin bis zu Antidepressiva habe ich alles durch. Nichts davon hat geholfen.
Gott sei Dank ist mein Arzt Cannabis gegenüber offen eingestellt und hat mir dann nach mehreren Monaten einen Cannabis Ausweis ausgestellt und mir auf Privatrezept 1g/Tag verschrieben. Momentan bin ich noch am ausprobieren aber ich denke ich komme auch mit 0,5-0,75 g klar, wobei langfristig sich das auch auf 1g einpendeln könnte wenn mein Körper eine gewisse Toleranz aufgebaut hat.
Ich habe im Moment noch kein Auto, möchte allerdings mir einen Camper zulegen und diesen dann auch intensiv nutzen.
Momentan lebe ich nicht in Deutschland aber werde im Sommer diesen Jahres wieder zurück nach Bayern ziehen.
Ich habe riesige Angst vor dem Fahren, auch wenn ich nicht rauche würde vor dem Fahren, so ist doch der Grenzwert von 1 ng/ml im Blut ständig überschritten.
Hinzu kommt die Umgehung der MPU mit einer Umschreibung von einem Nicht EU Staat in einen anderen EU Staat. Diese Umschreibung ist ja auch unter Punkt 12 auf der Rückseite des Führerscheins mit der Kennzahl 70 festgehalten. Wenn ich mich entscheide Auto zu fahren und in eine Verkehrskontrolle komme und es zu einer Blutentnahme kommt würde ich natürlich erwähnen, dass ich Cannabispatient bin.
Nun die entscheidenden Fragen:
Habe ich bei einer MPU Begutachtung mit meiner Vorgeschichte überhaupt eine Chance?
Der Führerscheinstelle liegt meine Akte von der Staatsanwaltschaft vor.
Eine entscheide Frage die die Führerscheinstelle wahrscheinlich stellen würde ist:
Ist die Fahrtauglichkeit von Herrn X durch die Dauermedikation mit Cannabis und das erforderliche Maß herabgesetzt?
Wie stuft den ein Gutachter diese Frage ein wenn ich erkläre meine Medikation überhaupt nicht einzunehmen wenn ich fahre, also an diesem Tag?
Andererseits kann die Führerscheinstelle dann widerrum mir einen Strick drehen indem sie sagen aufgrund der Erkrankung ADHS gibt es Beeinträchtigungen die hervortreten können bei ADHS die die Fahreignung an sich in Frage stellen.
Siehe hierzu auch das Schreiben der Führerscheinstelle welches freundlicherweise von "Chiller1985" aus Ingolstadt gepostet wurde (
https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... 9&start=60) bzw im Thread "Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU" auf Seite 4
Laut der Fahrerlaubnisverordnung §11 (
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html) kann die Führerscheinstelle Gutachten folgender Ärzte in Auftrag geben:
1. für die Fragestellung (Absatz 6 Satz 1) zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation
2. Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung
3. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“
4. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Facharzt für Rechtsmedizin“ oder
5. Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, der die Anforderungen nach Anlage 14 erfüllt
Nun wäre es interessant zu wissen, gibt es Ärzte die alle 5 Punkte gleichzeitig erfüllen können?
Hat irgendjemand Erfahrung mit sowas. Ich möchte vorbeugend ein Gutachten erstellen damit ich mir den Stress hinterher ersparen kann bevor ich mein ganzes Erspartes für einen Camper raushaue.
Kann mir jemand einen Arzt empfehlen der möglichst viele dieser Punkte abdeckt und solche Gutachten erstellt?
Als möglichen Rechtlichen Beistand habe ich dank durchforsten des "Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU Threads" bis jetzt
https://www.strafverteidiger-schueller.de/ diese Kanzlei entdeckt. Die Internetseite wirkt zumindest so als habe diese Kanzlei wirklich viel Ahnung von der Materie.
Hat da jemand persönliche Erfahrungen mit dieser Kanzlei in einer ähnlichen Problematik wie ich sie habe?
Des weiteren eine Frage zwecks der doppelten Staatsbürgerschaft.
Kann es sein, das bei einer Verkehrskontrolle bzw. meiner 2ten Staatsbürgerschaft meine Eintragungen bzw. Vergehen bei einer Verkehrskontrolle nicht so ohne weiteres ersichtlich sind? Bei meinem Führerschein habe ich ja meine 2te Staatsbürgerschaft verwendet. Wenn ich nun nach Bayern in naher Zukunft zurückkehre, könnte es dann vlt. auch helfen, wenn ich mich mit meiner 2ten Staatsbürgerschaft anmelde?
Wer kann dazu was sagen?
Danke schon mal für eure Hilfe