INPOL, POLAS, PIAV

HabAuchNeMeinung
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Re: INPOL, POLAS, PIAV

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Martin Mainz hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 20:33 ...
Ein Ermittlungsverfahren wurde gegen dich eingeleitet und eingestellt. So darf die Polizei scheinbar 5 Jahre deine Daten zu diesem Vorgang speichern. Diese Floskel in der Ablehnung "nicht Notwenigkeit der Löschung" heißt dann wohl, das sie nicht gezwungen sind, die Daten vor Ablauf der 5 Jahre zu löschen.

Aber wie geschrieben, das ist nur meine Schlussfolgerung als Laie. Und beantwortet auch nicht deine Frage.

Hallo,

deine Schlußfolgerung ist vollkommen korrekt.
Ermittlungsverfahren wegen eine Ordnungswidrigkeit dürfen für 5 Jahre gespeichert bleiben, bei Straftaten sind es sogar 10 Jahre. Das ist soweit ich weiss bundesweit in den jeweiligen Polizeiaufgabengesetzen so festgeschrieben.
Das Stichwort im Gesetz hierzu lautet Gefahrenabwehr :roll:

Achso manche sind gleicher... Bei Polizeibeamten wird sofort gelöscht......

@SantasSchlosser
Du solltest am 01.01.2025 nochmal nachhaken, ob sie es wirklich gelöscht haben, das wird nämlich gerne mal "vergessen".... Wobei auch der Ausdruck "löschen" ist hier irreführend. Der Datensatz kriegt, soweit ich es verstanden habe nur einen Eintrag gelöscht, physisch bleibt er bestehen.....

Tja die Mehrheit hat halt in den letzten 20 Jahren Parteien gewählt die sowas in Gesetze gegossen haben, man kann sagen wir haben es so gewollt :(

HabAuchNeMeinung
Lkwjaner
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Führerscheinerweiterung c/ce

Beitrag von Lkwjaner »

Hallo zusammen,

Folgender Sachverhalt:

Da ich früher ca. 2006 mit geringen Mengen Btm (Thc) ohne jemals eine Fahrerlaubnis besessen zu haben auffällig wurde, musste ich 2012 bei der Beantragung meines Führerschein Klasse B einen Blut und Urin Test machen. (Kosten ca. 180€)

Nun habe ich 2020 meine Führerscheinerweiterung c /ce beantragt. Nur warte ich nun schon über 3 Wochen auf das ok der Führerscheinstelle und mache mir langsam Sorgen !

Bekannte hatten nach 1. Woche das ok !

Deshalb frage ich mich ob ich wieder mit einer Überprüfung rechnen muss? Auch obwohl ich meinen Führerschein Klasse B nun schon über 8 Jahre ohne Auffälligkeiten habe ?

Gibt es da nicht irgendwelche Verjährungsfristen? Und wenn ja wie sehen die aus?

Müsste die Sache nicht mit den damaligen Blut und Urin Test erledigt sein ? Und wenn nicht muss ich die Kosten wieder tragen ?

Sorry für die vielen Fragen, aber mache mir langsam echt Sorgen!

Und vielen Dank für die Antworten

Lg
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Martin Mainz
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Re: Führerscheinerweiterung c/ce

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo Lkwjaner und herzlich willkommen im Forum.

Kann natürlich auch an Corona liegen, da scheint gerade die FS irgendwie besondere Probleme mit zu haben. Ansonsten werden Listen geführt und man kann nachfragen, ob man einen Eintrag hat (siehe dazu auch hier: viewtopic.php?f=12&t=7300)
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Lkwjaner
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Re: Führerscheinerweiterung c/ce

Beitrag von Lkwjaner »

Danke Martin Mainz

Für die zeitnahe Antwort, zu der Löschung würden mich die Frist noch interessieren.

In meinen Fall war ja nie ein bezug zur Teilnahme am Strassenverkehr.
Da ich 2012 erstmals eine Fahrerlaubnis gemacht habe und dafür ja auch schon einen Blut und Urin Test bestehend musste.

Die Btm Geschichte war also Jahre früher zählen da auch die 10 Jahre als Zeit für die Löschung. Oder die 5 Jahre oder die 2 1/5
Fristen habe ich aus der StVO nur leider konnte ich das nicht richtig zuordnen.

Und zählt das Datum des Deliktes oder das des Bluttests für den Beginn des Zeitraums welcher für die Löschung angesetzt wird?
Lg
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Martin Mainz
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Re: Führerscheinerweiterung c/ce

Beitrag von Martin Mainz »

5 Jahre in der Regel
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MWunderlich
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Frage zu Verkehrskontrollen nach BTM Verstoß

Beitrag von MWunderlich »

Hallo zusammen,

ich habe vor über 2 Jahren noch regelmäßig Cannabis konsumiert. Meist nur am Wochenende. 2018 im August kam es dann mit meinem Dienstwagen zu einem minimalen Auffahrunfall. Die Polizistin, welche dann zur Unfallaufnahme erschien, meinte direkt ich wäre so dünn, ich müsse ja Drogenabhängig sein.... Daraufhin kam es zu einem Urintest. Dieser war positiv, obwohl ich 2 Tage vorher den letzten Konsum hatte. Dieser war auf einem Junggesellenabschied in Amsterdam. Natürlich ging es dann zur Wache, wo ein Bluttest gemacht wurde. Der Arzt vor Ort bescheinigte mir danach bei einer Fahrtauglichkeitesprüfung die uneingeschränkte Fahrtüchtigkeit. Dennoch waren die Blutwerte wohl leicht über der Grenze. Somit kam es zu einem Führerscheinentzug, welchen der Richter bei der Verhandlung auf 6 Monate festlegte. Dann kam die Post der Führerscheinstelle mit der Aufforderung eine MPU zu machen und 12 Monate abstinenz nachzuweisen. Da mir jedoch das Geld fehlte, um dies umgehend starten zu können, zog sich das Ganze nun hin. Dann kam noch Corona dazwischen und somit konnte ich die MPU erst im November 2020 beenden. Den Führerschein erhielt ich dann Ende Dezember 2020 zurück. Nach langem warten habe ich mir nun endlich auch wieder ein Auto gekauft, was allerdings etwas seltener ist aus den 90er Jahren. Das Fahrzeug wurde in Deutschland so nie verkauft, nur in Japa, Australien und England. Ich habe zwar seit dem Unfall nicht mehr geraucht, aber frage mich dennoch nun immer wieder folgende Frage: Der Vorfall liegt nun über 2 Jahre zurück. Sollte ich nun wegen des doch auffälligeren KFZ einmal angehalten werden, sieht die Polizei dann im Computer, das der Führerschein vor 2 1/2 Jahren mal entzogen wurde, wegen eines BTM verstoßes und muss ich somit bei jeder Kontrolle damit rechnen, deswegen zu einer Urinkontrolle gezwungen werden zu können?

Ich hoffe, es findet sich hier jemand, der mir da etwas konkretes zu sagen kann. Vielen lieben Dank schonmal! :)
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Cookie
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Re: Frage zu Verkehrskontrollen nach BTM Verstoß

Beitrag von Cookie »

MWunderlich hat geschrieben: Fr 26. Feb 2021, 12:59 Der Vorfall liegt nun über 2 Jahre zurück. Sollte ich nun wegen des doch auffälligeren KFZ einmal angehalten werden, sieht die Polizei dann im Computer, das der Führerschein vor 2 1/2 Jahren mal entzogen wurde, wegen eines BTM verstoßes und muss ich somit bei jeder Kontrolle damit rechnen, deswegen zu einer Urinkontrolle gezwungen werden zu können?
Die Antwort ist ein eindeutiges ja. Womit Du allerdings im Einzelfall zu rechnen hast, ist nicht vorherzusagen. Im Zweifel schauen sie noch genauer, zumindest die nächsten 8 Jahre.

Aber zwingen zur Urinkontrolle können sie Dich nicht.
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schinkenwinkenwink
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Daten löschen lassen

Beitrag von schinkenwinkenwink »

Hi,

ich wurde kürzlich auf der Straße von zwei Beamten angehalten, sie suchten eine vermisste Person (habe das Bild später gesehen, die Ähnlichkeit ist wirklich erstaunlich).
Nach Durchgabe meiner Daten kam dann die Frage, wann ich denn das letzte Mal konsumiert hätte und wurde durchsucht.

Kurzum ich wurd mal "erwischt", die haben irgendwo was gefunden und es mir zugeschrieben. Die damaligen Beamten waren auch äußerst inkompetent, zB war der angebliche Tatort einfach falsch, der genannte Ort war ein paar hundert Meter weiter.

Naja, das Verfahren wurde natürlich eingestellt. Jetzt frage ich mich, wie lange meine Daten bei der Polizei gespeichert werden. Ich habe bereits ein Musterschreiben im Netz entdeckt auf Auskunft über gespeicherte Daten und deren Löschung und, falls abgelehnt, Grund dafür und Anhörung.

Ich las in diesem Artikel, dass im Falle eines Freispruchs oder Fallenlassens eines Strafverfahrens eine Speicherung der Daten grundsätzlich nicht zulässig ist, außer es betsehe ein "Restverdacht", der für die öffentliche Ordnung wichtig sei.

Ist das im Falle eines fallengelassenen Verfahrens wegen "Besitz" einer Tüte der Fall? Zumal das schon fast zwei Jahre her ist? (November '19 wenn ich mich recht erinner) Lohnt das Schreiben der Datenauskunft dann überhaupt?


Lustiger Funfact nebenher: der Vater einer Freundin ist Anwalt und verklagt zur Zeit die Stadt, da die Polizei auf Daten zugriff, auf die sie nicht hätte zugreifen dürfen, zudem hätten diese Daten schon seit Ewigkeiten gelöscht sein müssen. Und das ist nicht der erste Fall, von dem ich höre. Also scheint es mir, als nehme die Polizei es nicht immer so ernst mit den Gesetzen, die sie selber einzuhalten hätten.


Vielen Dank schonmal im Vorraus
Schinken
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Martin Mainz
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Re: INPOL, POLAS, PIAV

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo schinkenwinkenwink und willkommen im Forum!

10 Jahre werde diese Daten in der Regel gespeichert. Ob man die vorher löschen lassen kann, weis ich nicht. Vielleicht findest du ja hier im Strang zu diesem Thema noch ein paar Infos.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

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Stoxo
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Einige Fragen zum Thema Führerschein

Beitrag von Stoxo »

Hallo zusammen,
Habe mich entschlossen hier anzumelden da man im Internet einige unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema liest und ich hoffe das sich hier Leute finden die ähnliches durchmachen oder durchgemacht haben und ihre Erfahrung etwas schildern könnten.

Zu meiner Vorgeschichte, wohnhaft in Bayern.
Ich wurde im Frühling 2014 mit einer geringen Menge Cannabis draußen erwischt, es waren ungefähr 2 Gramm und ich war zu Fuß unterwegs.
Ich wurde damals mit auf die Wache genommen, es wurde alles abgenommen und Anzeige erstattet, bis zu dem Zeitpunkt hatte ich noch nie in meinem Leben etwas mit der Polizei zu tun gehabt.
Im Sommer 2014 kam dann der Brief das mein Verfahren fallen gelassen wird, somit hab ich keinerlei Strafe für dieses Vergehen damals bekommen zu meiner Überraschung.

Im Januar 2016 kam es dann allerdings übler, ich war sehr spät Nachts mit Freunden unterwegs im Auto, ich war Fahrer.
Zuvor hab ich einen Joint geraucht und hatte eine geringe Menge ca. 1 Gramm Hasch bei mir in der Jackentasche.
Gegen 02 Uhr Nachts kam es zu einer "allgemeinen Verkehrskontrolle".
Nachdem ich meinen Personalausweis und Führerschein vorzeigen folgten die obligatorischen Maßnahmen wie Verbandskasten, Warndreieck etc.
Auch kam es dann zu einem Alkoholtest welchem ich zustimmte, dieser war logischerweise negativ.
Im Laufe des Tests kam der zweite Beamte zu mir dazu und meinte nur "Das ich schonmal was mit BTMG zu tun hatte".
Daraufhin folgte eine Durchsuchung bei welcher man besagtes Hasch gefunden hat, schnell kam es zum Urintest welcher Positiv war und danach zur Blutentnahme.
Meinen Führerschein durfte ich der Führerscheinstelle abgeben und eine MPU machen.
Sommer 2017 hatte ich meinen Führerschein wieder, hab erfolgreich meine MPU gemacht beim ersten mal, diverse Kurse besucht etc.

Dies ist nun schon 6 Jahre her, hab danach auch garnichts mehr geraucht und hab mich weitestgehend von Cannabis fern gehalten wegen meinem Führerschein.

Nun komme ich zu meinem eigentlichen Anliegen.
Ich rauche seit etwa einem Jahr wieder regelmäßig Cannabis, allerdings mit mehr oder weniger kleinen Einschränkungen, ich versuche wirklich nur dann zu fahren wenn ich es wirklich brauche, als Beispiel um in die Arbeit zu kommen.
Auch transportiere ich nichts mit mir rum.

Wie könnte eine Verkehrskontrolle in meiner Situation bei mir ausschauen?
Ich wurde seit dem kein einziges mal angehalten und kann es dementsprechend nicht beurteilen, sind diese Vermerke alle dort gespeichert?
Gibt es eine Art Verjährung das BTMG Einträge nach einer gewissen Zeit gelöscht werden und ich somit bei einer Polizeikontrolle eine "saubere Weste" hätte?
Hab mir auch schon überlegt mir mal ein Polizeiliches Führungszeugnis zu beantragen.

Wie verhält man sich an meiner Stelle überhaupt bei einer Kontrolle? Natürlich sollte man niemals mit offenen Karten spielen aber was antwortet man als Beispiel auf die Frage "Hatten sie schonmal was mit BTM zu tun gehabt?"
Wenn man Nein sagt und es aber bei denen gespeichert ist dann hat man ja gelogen und man sich dadurch ja noch auffälliger, wenn man sagt das man keine Aussage geben möchte dann man sich ebenfalls verdächtig oder nicht?

Genauso mit dem Thema Urintest, ich lese oft das dieser ja Freiwillig ist, wenn ich jetzt aber den Test ablehnen dann mach ich mich in gewisser weise direkt verdächtig vorallem wenn tatsächlich irgendein BTM Eintrag gespeichert sein sollte.

Würde mich freuen wenn andere mal ihre Erfahrung diesbezüglich schildern könnten und über Tipps und Ratschläge würde ich mich auch freuen.

Ich stecke wirklich in einem Dilemma, einerseits möchte ich nicht wirklich auf meinen Feierabend Joint verzichten, vorallem als Mensch der garkeinen Alkohol konsumiert, anderseits ist mir auch mein Führerschein extrem wichtig.

Liebe Grüße
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Re: Einige Fragen zum Thema Führerschein

Beitrag von Cookie »

Da Du vor etwa 6 Jahren schon mal Ärger hattest, wird Dich das noch mind. 4 Jahre (ausgehend von jetziger Rechtslage!) "verfolgen", wenn Du mal kontrolliert werden solltest. Stichwort: POLAS.

Urintest: der IST freiwillig!! Bringt Dir zwar nichts im Zweifel wegen des juristisch interessanten Bluttests, den Du dann leider nicht verweigern kannst, aber ihn zu machen ist i. A. eine respektlose Sache (mind. schaut Dir eine/r beim Pinkeln zu)... und das würde ich auch als Grund vorgeben. Wenn kein wirklicher Verdachtsfall vorliegt lassen sie u. U. ab. Ansonsten eben Bluttest, der ohnehin sein müsste.

Wenn Dir Dein Führerschein lieb ist, dann rate ich Dir, nicht zu konsumieren - zumindest nicht aktuell! Wenn die Rechtslage eine andere ist (höhere Grenzwerte) würde ich es gelassener sehen.
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