Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

freifahrt
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Real-Comedy Cannabis und Führerschein

Beitrag von freifahrt »

Hallo zusammen, muss einfach mal das Ding hier los werden, mir ist echt so schlecht (würg):


Heute habe ich von meinem Gesundheitsamt (Landkreis/Niedersachsen) ein amtsärztliches psychologisches Gutachten erhalten. Mein Jobcenter (Harz IV) hatte mich letzten November dort hingeschickt.

Vorschlag von meinem Jobcenter im letzten November war: Umschulung zum LKW-Fahrer oder Gesundheitsamtsprüfung!

Hab beim Jobcenter natürlich gelacht. Meinen Lappen haben die mir jetzt vor fast 20 Jahren auf „Verdacht“ abgenommen und der Typ wusste das, also bleibt Gesundheitsamt.

Im April diesen Jahres, ersten Termin nach dem Gutachten, beim Jobcenter. Gutachten wäre dort bekannt, aber nicht im System verfügbar. Ich bat den Typ vom Jobcenter um Zusendung des Gutachtens, nix passiert bis zum nächsten Termin und der war jetzt Anfang diesen Monats. Fragte natürlich gleich nach dem Gutachten aber oh Wunder, das Gutachten wäre nicht im System verfügbar, er könne es weder zeigen noch drucken aber er könne sich ja mal drum kümmern, läge ja schließlich irgendwo in „meiner Akte“. Winkte also dankend ab und bestellte mir das Gutachten jetzt direkt vom Gesundheitsamt.

Hab die Runde schon mal 2016 gemacht, mir das Gutachten dort auch vom Gesundheitsamt besorgen müssen und konnte dann ein paar Jahre später beim Jobcenter tatsächlich ein anderes Gutachten sehen als das was mir übersandt wurde. Ich hatte ne geschönte Version erhalten und natürlich war dieses Gutachten im System des Jobcenters, wie garantiert auch das Neuere, aber so ist unsere Welt.

2016 gab es eine ärztliche Untersuchung – 2020 eine psychologische Untersuchung, müssen ja mal variieren die Leute da vom Amt.

Jetzt steht in diesem Gutachten aber soviel sachlicher Blödsinn und reine Erfindung das ich mich tatsächlich dagegen wehren muss.

In dem Gutachten wird behauptet ich hätte meinen Führerschein aufgrund eines positiven Drogentestes auf Cannabis verloren. Eine reine Erfindung, eine Lüge!

Hab in meinem Leben noch nie einen positiven Drogentest gemacht oder gehabt. Ich bin meinen Lappen ja schon lange vor dieser neuen Straßenräuberei die sich heute leider etabliert hat und immer massiver betrieben wird, los geworden.

Zwar habe ich im Rahmen des ganzen Theaters 2003 mal eine Haarprobe abgegeben, aber als mir die Führerscheinstelle sagte egal welches Ergebnis die Probe hat ich muss zur MPU. Hab dann natürlich sofort die abgepresste Kostenübernahme zurück gezogen. Die Behörde hat natürlich nicht untersuchen lassen weil gar kein Interesse bestand oder eben nur das Interesse Geldfluss zu generieren. Also geklagt, 3 Gerichtsverfahren verloren und das nächste nicht zahlen können – Affe tot Fall erledigt, ein neuer Sozialhilfeempfänger!

Und jetzt das Gutachten, kann doch irgendwie nicht wahr sein.

Beim letzten Jobcenterbesuch sagte ich meinem Bearbeiter dort blöder Weise, dass wenn er mir wirklich helfen wolle er sich doch mal wegen der Modalitäten bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, in so einem Fall wie meinem, bei der Führerscheinstelle erkundigen solle.

Zack, ich bekam Post von meiner Führerscheinstelle, ein Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beiliegend, vollkommen unaufgefordert und ohne jeglichen sichtlichen Bezug zum Jobcenter. Ich solle den Antrag möglichst schnell ausfüllen und zurückschicken. Auf dem Antragsformular steht eine Gebühr von 109,40 € und mit Kugelschreiber direkt daneben geschrieben: Fahrschule ? theoretische + praktische Prüfung beim TÜV. Keine weitere Erklärung, keine weiteren Informationen – Man war ich sauer, nichts bestellt und Scheiße geliefert die keiner braucht.

Am nächsten Tag kam dann Post vom Jobcenter (ist die gleiche Behörde, das gleiche Gebäude wo die Führerscheinstelle ist). Im Brief steht, man habe mit der Führerscheinstelle wegen der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gesprochen, mir würde das entsprechende Formular zur Wiedererteilung geschickt werden und ich würde weitere Informationen der Führerscheinstelle erhalten. Abschließend heißt es im Schreiben vom Jobcenter falls ich Interesse an der Wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis hätte solle ich den mir von der Führerscheinstelle übersandten Antrag doch möglichst schnell ausgefüllt dorthin zurück schicken.

Wie es aussieht stecken wir weiter voll im Drogenkrieg.

Bitte bleibt gesund und unberührt

freifahrt
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von freifahrt »

Kleines Update:

Hatte in der vorletzten Woche natürlich das Gesundheitsamt wegen dem fehlerhaften Gutachten angeschrieben und um Berichtigung sowie Richtigstellung gebeten.

Heute bekam ich Antwort vom Amtschef des Gesundheitsamtes:

Sein Mitarbeiter hätte korrekt gearbeitet und „fachlich“ wäre das Gutachten nicht zu beanstanden. Mein Einverständnis vorausgesetzt würde er den Schriftverkehr jetzt dem Jobcenter zur Information übermitteln. :shock:

Jetzt habe ich vom Amtschef natürlich die Berichtigung der sachlichen Mängel gefordert und mein Einverständnis zur Übermittlung widerrufen!

Es in nun über 20 Jahre her das ich gerichtlich mit dem Müll befasst war. Heute bringt ein Gesundheitsamt, dann der Typ der bei mir vor 20 Jahren den Friseur bei meiner Haarprobe gespielt hat, „den Ball wieder ins Spiel“ - Achtung ein alter aufgefallener Cannabis-Konsument, einfach so??? :roll:

Bin schon mal auf die nächste Antwort von dort gespannt.
freifahrt
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von freifahrt »

Durch ein weiteres „Missverständnis“ beim Amt mischt nun auch meine Führerscheinstelle mit.:shock:

Von der Führerscheinstelle habe ich unaufgefordert das Formular „Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis“ erhalten! Auf dem Formular befanden sich handschriftliche, vieldeutige Ergänzungen, nur leider ohne jegliche weitere Erläuterung!

Also fragte ich dort mal nach was Sache ist?

Gestern bekam ich dann folgende Antwort von der Führerscheinstelle: :?
Sehr geehrter Herr,

den Antrag bekamen Sie aufgrund der Anfrage vom Jobcenter zugesendet. Sie müssen ja keinen Antrag auf Neuerteilung stellen, wenn Sie den Führerschein nicht wieder erteilt haben möchten. Klären Sie bitte diesbezüglich die weitere Angelegenheit mit dem Jobcenter.

Da Sie schon über 10 Jahre nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, sind bei Neuerteilung auch die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung wieder nachzuweisen. Dies geschieht aus dem Grund, weil man davon ausgehen kann, das nach so einem langen Zeitraum die Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht mehr vorliegen.

Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Blacky
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Ärztliches Gutachten wegen Thc im Straßenverkehr

Beitrag von Blacky »

Hallo liebe Community :D

Ich fang mal ganz vorne an..

Ich wurde Anfang dieses Jahres morgens von der Polizei angehalten und hatte am Abend davor gekifft.
Die hochmotivierten Polizisten begründeten ihre Verkehrskontrolle damit, das ich eine Kapuze auf hatte und ich mich vor ihnen verstecken wolle.. es war einfach nur kalt morgens.. :roll:
Sie überprüften meine Personalien und da ich schon einem Btm Eintrag hatte, bei dem ich vor 2 Jahren mit einem halben g Gras auf einem Festival, in eine Personenkontrolle gekommen bin.
(Ich bekam darauf einen Brief das es wegen geringer Menge eingestellt wurde. Die Führerscheinstelle hatte sich darauf nicht gemeldet.)
Für die Polizisten alles klar, ich musste die Arme strecken Finger auf die Nase, die üblichen Tests, die ich auch ohne Probleme bewältigt habe. Trotzdem musste ich mit auf die Wache wo sie einen Arzt gerufen haben der mir Blut abgenommen hat.(Btw der Arzt hat 4 mal daneben gestochen, beim anderem Arm hats dann geklappt. ranting.gif )
Ich musste nochmal die Koordinationstest für den Arzt machen, ohne irgendwelche Auffälligkeiten denke ich.

Nachdem 4 Monate vergangen waren kam dann der Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt: Sie führten ein Kraftfahrzeug unter dem berauschenden Mittels (4,9 ng/ml THC).. :cry:

3 Wochen später dann kam der Brief der Führerscheinstelle:
Überprüfung der Fahrtauglichkeit
Die Führerscheinstelle fordert mich dazu auf ein Ärztliches Gutachten eines Arztes bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für die Fahreignung einschließlich von zwei Drogenscreenings bis zum... zu machen.
Unter der Fragestellung:
Nimmt Frau... aktuell Betäubungsmittel im Sinne des Btmgs oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe ein, die die Fahreignung nach Anlage 4 FeV in Frage stellen? Ist von einem gelegentlichen oder einem regelmäßigen/gewohnheitsmäßigen von Cannabis auszugehen?

Das forensisch-toxiokologisches Gutachten hat ein Ergebnis von 4,8ng/ml Thc und 71ng/ml THC Carbonsäure nachgewiesen.

Ich habe zu dieser Zeit, wie man auch an meinem passiven Wert sieht, öfters Abends Gras geraucht.
Nach dem ich angehalten wurde habe ich meinen Konsum für 3 Monate eingestellt, und fragt mich nicht warum, danach wieder ab und zu am Wochenende geraucht. thread.gif
Bis vor 2 Wochen als das Schreiben von der Führerscheinstelle kam.
Ich habe mich mit 20ng Thc Urintests selbst getestet, die zeigen negativ an.

Jetzt muss ich dieses Ärztliche Gutachten machen um mein Führerschein zu behalten.
Ich war daraufhin bei einem Mpu Berater zu einem Beratungsgespräch: Die sagten mir ich könnte das Geld für das Ärztliche Gutachten sparen. Ich soll meinen Führerschein abgeben und mich auf die Mpu vorbereiten, da ich das ÄG zu 99% nicht schaffen könnte. :shock:

Das habe ich nicht gemacht, und habe mich für das ÄG von dem guten Mann der Führerscheinstelle anmelden lassen.
Ich werde also diese Woche Post von der Begutachtungsstelle bekommen. :?


Jetzt zu meinen Fragen an euch:

Macht es Sinn das ÄG anzugehen, in der Hoffnung das sie keine Rückstände mehr finden und auf Probierkonsum zu plädieren?

Was passiert wenn ich nicht auf den Brief der Gutachtungsstelle reagiere, und meinen Führerschein vor Ablauf der Frist der Führerscheinstelle abgebe? Bekommt die Führerscheinstelle von der Gutachtungsstelle bescheid?

Wenn ich meinen Führerschein abgebe und neu beantrage, muss ich dann zur Mpu um meinen Führerschein wiederzubekommen oder bleibt es bei dem ÄG?

Lässt sich darauf hoffen, das sich bei einer Legalisierung, die Gesetzlage verändert und ich mit meinen Werten die Chance habe meinen Führerschein ohne Mpu oder ÄG wiederzubekommen?


Schonmal vielen Dank für eure Zeit, wenn ihr soweit gelesen habt. ;)
Würde mich über einen guten Rat oder ein paar Tipps sehr freuen, falls ihr noch irgendwelche Fragen habt beantworte ich diese gern.
LG Blacky
insomnia
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von insomnia »

Anwalt nehmen , zeit gewinnen !!ganz wichtig!!!
Religion beruht auf Autorität, Wissenschaft auf Beobachtung und Vernunft." Stephen Hawking, Physiker, Astrophysiker 8-)
HabAuchNeMeinung
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

insomnia hat geschrieben: Do 25. Nov 2021, 10:15 Anwalt nehmen , zeit gewinnen !!ganz wichtig!!!
Wenn man zuviel Geld hat kann das eine Strategie sein....
Aber was soll der Anwalt machen?
Die Rechtslage ist ja klar, der Busgeldbescheid ist zwar ggf. noch nicht rechtswirksam, damit könnte man aber höchstens das Fahrverbot verzögern.

HabAuchNeMeinung
HabAuchNeMeinung
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Re: Ärztliches Gutachten wegen Thc im Straßenverkehr

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Blacky hat geschrieben: Mi 24. Nov 2021, 14:15 Hallo liebe Community :D

Ich fang mal ganz vorne an..
...
Schonmal vielen Dank für eure Zeit, wenn ihr soweit gelesen habt. ;)
Würde mich über einen guten Rat oder ein paar Tipps sehr freuen, falls ihr noch irgendwelche Fragen habt beantworte ich diese gern.
LG Blacky
Hallo Blacky,

herzlich willkommen hier im Forum.
Sorry, wenn ich etwas direkt bin aber Du steckst ganz schön in der "Sch**" zumindest wenn Du auf deine Fahrerlaubnis angewiesen bist.
Blacky hat geschrieben: Mi 24. Nov 2021, 14:15 Macht es Sinn das ÄG anzugehen, in der Hoffnung das sie keine Rückstände mehr finden und auf Probierkonsum zu plädieren?
Das ist deine einzige Chance deine Fahrerlaubnis zu behalten. Daher ja, vielleicht.
Aus welchem Bundesland kommst Du denn?
Blacky hat geschrieben: Mi 24. Nov 2021, 14:15 Was passiert wenn ich nicht auf den Brief der Gutachtungsstelle reagiere, und meinen Führerschein vor Ablauf der Frist der Führerscheinstelle abgebe? Bekommt die Führerscheinstelle von der Gutachtungsstelle bescheid?
Solange Du keinen Vertrag bei denen unterschreibst passiert gar nix.
Hast Du ihn schon unterschrieben musst Du ihn vermutlich bezahlen, egal ob Du ihn erfüllst. Die Nichtvorlage des Gutachtens führt zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis. Diese kann angeordnet (Kostenpflichtig) erfolgen oder man verzichtet freiwillig (kostenfrei).

Blacky hat geschrieben: Mi 24. Nov 2021, 14:15 Wenn ich meinen Führerschein abgebe und neu beantrage, muss ich dann zur Mpu um meinen Führerschein wiederzubekommen oder bleibt es bei dem ÄG?
MPU.
Daher auch der Rat deines MPU Beraters das äG nicht zu machen und freiwillig zu verzichten. Hast Du denn der Polizei oder dem Arzt erzählt wann Du zuletzt gekifft hast?

Kurzer Sinn:
Wenn Du im richtigen Bundesland wohnst, deine Werte zu Probierkonsum passen und Du genug Geld hast um eine negatives Gutachen zu "vertragen" dann kannst Du das äG probieren. Ansonsten macht es Sinn dem Rat deins MPU Beraters zu folgen.

HabAuchNeMeinung
Blacky
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Blacky »

Danke HANM, ;)

das habe ich auchschon gemerkt und mir geht es auch echt nicht gut deswegen. :cry:

Ich komme aus Hessen.
Ich habe keine Angaben zu meinem Konsum gemacht.

Ich war bei dem guten Mann von der Führerscheinstelle um meinen Führerschein abzugeben, und hab ihm erzählt das mir die Mpu Beratung gesagt hat, ich soll meinen Lappen abgeben weil ich mit meinen Werten ja eh durchfallen würde.
Daraufhin hat er gesagt, solang ich nix mehr im Urin habe und nichts von gelegentlichen oder regelmäßigen Konsum erzähle ich es schaffen könne...obwohl meine Werte hoch wären.
4.8aktiv thc - 72passiv thc

Also hab ich mich Anmelden lassen.
Habe am Mittwoch Post von der Begutachtungsstelle bekommen, ich soll mich schnellstmöglich melden.
Das werde ich morgen tun, könnte ja noch bissi Thc im Urin haben.. bin die letzten Tage nur am schwitzen trinken und pinkeln :lol:

Ich habe ja viel gelesen und da ich ja nur mit Probierkonsum dadurch komme und mich nach der Maastricht Studie richten muss..
Werde ich dem Begutachter verklickern das ich 2h vor der Blutentnahme meinen ersten Joint geraucht habe.. :mrgreen:
insomnia
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von insomnia »

hallo habe mit zeitgewinnen folgendes gemeint.
genug zeit um
thc aus dem blut zu bekommen,
und vielleicht tut sich ja was politisch ,
d. h verfahren auf eis + es könnte ja sein dass die neue regierung vielleicht schon gleich die thc werte im verkehrsrecht anpasst z.b 5 ng ( vorschlag der grünen )
der anwalt könnte da vielleicht eine fristverlängerung beantragen und auf nahende reformen hinweisen!!
bei 4,2 ng thc bist du zumindest in bayern
regelmäßiger konsument !!
ich wünsche dir alles beste !!
lg
Religion beruht auf Autorität, Wissenschaft auf Beobachtung und Vernunft." Stephen Hawking, Physiker, Astrophysiker 8-)
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bad guy
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von bad guy »

Mit Kapuze fahren ist aber auch schlecht wegen Rundumsicht und Schulterblick. Es sei denn es ist eine super eng anliegende Kaputze. :geek:
Pekingente12345
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Muss ich mit einem ärztlichen Gutachten rechnen?

Beitrag von Pekingente12345 »

Ich wurde Anfang des Jahre mit einer geringen Menge Cannabis im Auto an der Grenze Niederlande erwischt. Vorwurf: Illegale einführung von BTM.

Es wurde keinerlei Drogentest durchgeführt.

Ca 9-10 Monate später kam die Auflage, 20 Sozialstunden zu machen damit es fallengelassen wird. Diese habe ich letze Woche fertig abgearbeitet und das ganze wird somit bald offiziell fallengelassen.

Muss ich jetzt noch damit rechnen, dass die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten oder Ähnliches haben will? Ich habe gelesen, dass die gerne auch mal das Urteil abwarten - also in meinem Fall das "Fallenlassen" und daher lässt mich das Thema nicht in Ruhe
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Martin Mainz
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Martin Mainz »

Leider ja, das kann passieren.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Pekingente12345
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Bekomme ich noch Post von der Führerscheinstelle?

Beitrag von Pekingente12345 »

Die Vorgeschichte:

Anfang des Jahres (Januar) wurde ich mit einer geringen Menge Cannabis im Auto erwischt. Vorgewurfen wurde mir die Illegale Einführung von BTM.

Gegen Oktober habe ich die Auflage bekommen, 20 Sozialstunden zu leisten, dafür wird das ganze fallengelassen.

Jetzt habe ich diese Stunden vor ca. einer Woche abgearbeitet und das ganze wird somit offiziell bald fallengelassen.

Oft leitet die Polizei (wobei es bei mir evtl auch der Zoll war, ich bin mir nicht sicher) solche Sachen ja an die Führerscheinstelle weiter, welche dann ggf. ein ärztliches Gutachten aufbrummt.

Allerdings kam nun das ganze Jahr keine Post von denen.

Ich habe mich also mal erkundigt und bin zu der für meinen Wohnort zuständigen Führerscheinstelle gefahren, um eine Einsicht in meine Führerscheinakte zu erlangen, da solche Sachen ja da drinnen stehen.

Dort steht nichts!

Heißt das also, es wurde nichts weitergeleitet und da kommt auch nichts mehr?
Kann es sein, dass die Polizei/Zoll mit der Weiterleitung wartet, bis das Verfahren offiziell eingestellt wird?
TapeFace
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Registriert: Di 28. Dez 2021, 20:01

Führerscheinverlust

Beitrag von TapeFace »

Hallo an Alle.

Ich habe ein Anliegen was vielleicht her am besten aufgehoben ist...

Etwas zu mir. Ich bin 21 Habe eine abgeschlossene Ausbildung als Sozialpädagogischer Assistent und mache momentan eine zweite Ausbildung zum Fachverkäufer.

Ich kiffe seit 2016.

Im Februar dieses Jahres wurde ich am Bahnhof im Nachbarort mit 4,5g Gras vom Spürhund der Polizei hochgenommen.
Dafür habe ich Sozialstunden und eine Geldstrafe aufgebrummt bekommen.
2 Wochen nach dem Urteil habe ich meinen Führerschein gemacht.

Im Juni kommt dann vom TÜV Nord aus Osnabrück ein Brief das ich eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung beim Tüv machen soll.
Beim Bluttest wurden 3,5ng Thc im Blut gemessen.
Daraufhin kam Monate lang nichts. Jetzt im Oktober sollte ich dann aufgrund des Gutachtens den Führerschein mit sofortiger Wirkung abgeben. Ohne Chance auf MPU oder 12 Monatige Abstinens.
Nun habe ich meinen Ausbildungsplatz verloren. (Habe im April Prüfung und habe eine Abmachung mit der BBS das ich die Ausbildung fortsetzen darf)
Nun habe ich schulden und stress mit der Familie und erstmal keinen Ansprechpartner im Kopf.

Nun ist die Frage ob, wenn die Regelungen auf die Konsumenten angepasst werden wie auf 5 oder 10 ng im Blut kann ich meinen Führerschein wieder einklagen?
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Martin Mainz
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo TapeFace und willkommen im Forum.

Ja, das kann natürlich sein, nur kann hier keiner in die Zukunft schauen.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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JeSuisBroccoli
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Wohnort: Nähe Göttingen

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von JeSuisBroccoli »

Ich habe meinen Führerschein in Bayern 2007 abgeben müssen, wegen 1,4 ng THC im Blut.
(Bei der Menge im Blut wird nicht einmal ein Goldfisch dicht!)
3 Jahre nach der angeblich "bekifften" Fahrt.
Bis heute habe ich ihn nicht wiederbekommen (Stand Dez 2021).
Leute die in Bayern im Alkoholrausch Menschen tot gefahren haben, konnten danach sogar noch Verkehrsminister werden........
Verrückte Welt.
2022 werde ich Ihn mir wieder einklagen.
Wird aber wohl schwer werden, ich trinke nämlich keinen Alkohol.
Ich bin ja Kiffer!
Dr. Rainer Thomasius ist kein guter Arzt und Rainer Wendt kein guter Polizist.
Aber für´s Fernsehen reichts immerhin noch.

"Gebt mir nen Joint, ich krieg Kopfweh."
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bad guy
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von bad guy »

Viel Glück euch beiden!
Ich habe neulich den Führerschein wieder (neu gemacht), nach 15 Jahren ohne um die MPU zu umgehen.
HabAuchNeMeinung
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Hallo Zusammen,

hier mal was ganz was neues:
In München wird inzwischen wohl gefordert, daß man sich vor einer MPU Anordnung entscheiden soll, mit welcher Strategie man in die MPU gehen will (Abstinenz oder kontrollierter Konsum mit Trennvermögen).
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... pic=131976
Das sollte eigentlich Teil der Aufarbeitung sein
-> Nie Nie Niemals darauf eingehen.

HabAuchNeMeinung
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Martin Mainz
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Martin Mainz »

HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Fr 28. Jan 2022, 18:04 Das sollte eigentlich Teil der Aufarbeitung sein
-> Nie Nie Niemals darauf eingehen.
Du meinst als Freizeitkonsument gar nicht drauf antworten? Für Patienten wäre b ja die offensichtliche Antwort(?)

FFS hat geschrieben:"... Damit steht auch fest, dass ein gelegentlicher Cannabiskonsum vorliegt.
Es ist daher beabsichtigt, Sie zur Ausräumung der entstandenen Zweifel an Ihrer Fahreingung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufzufordern, um zu klären, ob Sie auch künftig ein Kraftfahrzeug unter Betäubungsmitteleinfluss führen werden.
Bevor eine entsprechende Anordnung ergeht, haben Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Schreibens die Möglichkeit sich schriftlich zu einer Verhaltnsänderung zu äußern, entweder in Form von:

Abstinenz:
Das bedeutet, dass Sie (zukünftig) kein Cannabis mehr konsumieren. Wenn Sie sich auf Abstinenz berufen, wird Ihnen im Rahmen der Begutachtung die Möglichkeit gegeben bis zu einem Jahr Abstinenz nachzuweisen. Die AN sind an bestimmt Voraussetzungen geknüpft, die Sie den unten aufgeführten Informationen entnehmen können. Sollten Sie sich für diese Variante entscheiden, geben Sie bitte innerhalb der oben genannten Frist einen konkreten Abstinenzzeitpunkt an und übermitteln ggf. bereits erbrachte AN.
oder aber:

Trennvermögen:
Trennvermögen bedeutet, dass Sie zwar weiterhin Cannabis konsumieren, dass Sie jedoch (zukünftig) den Cannabiskonsum und Führen eines Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr trennen können. In diesem Fall sind im Rahen der Begutachtung keine Abstinenznachweise vorzulegen."
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Martin Mainz hat geschrieben: Fr 28. Jan 2022, 19:30 Du meinst als Freizeitkonsument gar nicht drauf antworten? Für Patienten wäre b ja die offensichtliche Antwort(?)
Sicher, für Patienten kann Abstinenz ja gar keine Strategie sein.
Allerdings sollten Patienten eh eine andere Fragestellung bekommen,
nämlich ob sie bei bestmmungsgemäßen Gebrauch ihrer Medizin sicher ein KFZ führen können (analog zu anderen Medikamenten)
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