Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

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Cookie
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Cookie »

Cannabis-Legalisierung - auch für Autofahrer?

Die neue Bundesregierung möchte den Konsum von Cannabis legalisieren. Ändert das was für Autofahrer? Wie bekifft darf man dann ans Steuer?


https://www.auto-motor-und-sport.de/ver ... egelungen/
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Martin Mainz
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Martin Mainz »

Das Bild ist wieder mal krass, allerdings ist weiter unten auch eins mit ner Flasche Bier. Ok.

Interessant das Abstimmungsverhalten der AutoMotorSport-Leser: 48% komplett gegen Legalisierung, 22% unentschieden und 32% dafür. Insgesamt sehr guter Artikel, der allerdings für unsereins nichts Neues bereit hält.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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Cookie
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Cookie »

Trotz des Bildes fand ich den Artikel erfrischend sachlich. Insofern gute Arbeit!
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Junior1990
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Junior1990 »

Hallo Leute !

Mein Name ist Nico meine Freunde nennen mich Junior :)

Ich freue mich hier zu sein. Ich habe hier viel mitgelesen und nun bin ich selber von einem Ordnungswidrigkeitsverfahren betroffen und hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ich hatte bis 2018 einen Führerschein. Bin den aber zurecht auch losgeworden wegen Alkohol.
Den Alkoholkonsum habe ich dann irgendwann mal komplett eingestellt und gönne mir dafür aber ab un an mal ne Tüte.


Mein Konsum ist nicht besonders hoch. Sehr sporadisch. Dieses Jahr z.b. noch garnicht...

Naja. Ich hatte ein Mofa. Das Gefährt lief auch wirklich 25, war Versichert und ich habe eine entsprechende Prüfbescheinigung.

Und so kam es wie es Kommen musste die Polizei hielt mich an. Am 8.6.2021. Ich hatte 72-96 Stunden zuvor noch Cannabis konsumiert. Aber auch relativ Moderat. War Home Grow und das Tat auch wirklich sehr gut :) War schönes Graß aber das ist ja auch ne andere Geschichte.

Nunja.. Ich verweigerte alle Test. Kein Rumgehampel und kein Urintest. Also ging es für mich auf die Wache zur Blutentnahme.

Ich habe keinerlei Angaben zu irgendwas gemacht. Nix unterschrieben. Ich wurde danach wieder zu meinem Möff gefahren, durfte die Papiere und Prüfbescheinigung behalten und halt 24 Stunden nicht fahren....

Der Brief als Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen : ,,Zubereitung und Besitz von Cannabisprodukten´´
ließ icht lange auf sich warten. Aber da blieb ich natürlich Eisern und ging nicht hin.

Da kam auch nie wieder was...

Was aber jetzt kam war ein OWI Bescheid. Ich solle mich im Ordnungswidrigkeitsverfahren äussern.
Folgendes steht da drin :

´´Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels THC.... bei Eintragung Bereits mehrerer Entscheidungen nach §24a §316 oder §315c Abs 1 Nr 1 Bstb a StGB im FAER

Voreintragungen 1: Verstoß Rechtskraft 10.07.2018 ( Das war eine Trunkenheitsfahrt)´´

Soo... In dem Schrieb wird mir kein Aktiver THC Wert mitgeteilt, was ich schonmal sehr Fragwürdig finde.

Ich würde auch mal fast meinen, das der unter der Grenze von 1NG lag. Der Konsum war lange her, war nicht hoch und ich bin auch sehr sportlich und durchtrainiert, was meinen Metabolismus Ordentlicht ankurbelt.

Ich weiß jetzt schon durch recherche, das es reicht, wenn die Polizei Ausfallerscheinungen und Fahrfehler- nunja- nennen wir es mal unterstellt damit so ein OWI Verfahren auch unterhalb der 1NG Grenze ins Rollen gebracht wird.

Eine Einwirkung anderer Substanzen lag nicht vor. Ein wenig nervös war ich weil die Kontrolle so überraschend kam.
Welche Fahrauffälligkeiten auf dieser Dorfstraße auf nem Sonntag mit Halsbrecherischen 25 Km\H vorgelegen haben sollen, erschließt sich mir auch nicht so ganz...

So. Wie gehe ich jetzt am besten Vor ? Wie bringe ich meinen THC Wert in erfahrung? Im OWI Schreiben ist von einem (Toxikologischen) Gutachten die Rede. Das ist dort aber leider nicht mit beigefügt.

Es steht auch nix von irgendwelchen THC werten Drin...

Ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen und ich wünsch euch nen Schönes Weekend !
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M. Nice
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von M. Nice »

Hast Du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Ich würde einen Rechtsanwalt, Fachrichtung Verkehrsrecht, einschalten. Nur der bekommt Akteneinsicht.
Des weiteren solltest Du zeitig reagieren, da sind sicher Fristen, die einzuhalten sind.

MfG
M. Nice
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Junior1990
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Junior1990 »

Leider nein. Ich würde am Montag erstmal bei der Bußgeldstelle anrufen und nach dem Wert fragen.

Ich muss binnen einer Woche dieses Beigelegte Schreiben zurücksenden. Würde dann halt ankreuzen das Ich die OWI nicht zugebe.

Kommt mir eh Spanisch vor nen Anhörungsbogen zu bekommen. Vielleicht wollen sie auch einfach nur ein Geständnis haben . Case Closed. Danke für deine Rückmeldung.
MarcusVonZuckerberg
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MPU 3x BtM Einträge, eingestellt

Beitrag von MarcusVonZuckerberg »

Hey lieben Freunde, ich hab gehoff, dass ich mich nie anmelden muss, da ich als alter Leser hier oft schon unterwegs war und meine Fragen zum Thema Cannabis zu beantworten.
Ich hab folgendes Problem, und zwar hab ich beim Bürgerbüro ( HESSEN) zufällig mitgekriegt dass im Polizeiregister (POLAS wahrscheinlich) 3 Anzeigen vorliegen.
2018,2019 und 2021. Die Sachbearbeiterin hat bisschen länger die Augen auf dem PC gehabt und erstmal gelesen was das ist.
Sie holte sich ihre Kollegin dazu, und diese meinte direkt und konkret "Sie müssen zur MPU um sicherzustellen ob sie Kiffen oder nur Dealen".
Ich hatte erstmal einen Schock das eine Person sofort so negativ gegenüber mir ist.
Daraufhin erklärte mir die Dame, dass bei ihnen im Register nicht steht, was aus den 3 Anzeigen geworden ist und ich den Brief, dass es fallen gelassen worden ist, wenn so wäre, mitbringen soll, wenn ich meinen Führerschein beantrage (war wegen einer anderen Sache da)
Da ich als seit Jahren rauche, hab ich mir vorgenommen erstmal aufzuhören, bis die Probezeit weg ist, deswegen auch nie gedanken gemacht wegen einem Abstinenznachweiß, der jetzt kommen könnte/wird?.

Die erste Anzeige war während der Mittagspause der Schule, waren 3 Gruppen von Jungs, die zusammen kontrolliert worden sind, bei einem wurden 2g Cannabis gefunden und auf dem Boden 2-3 Joints. Bei mir persönlich wurde nichts gefunden.Hab den Brief nicht mehr dass es einstellt worden ist(Der Typ bei dem 2G gefunden wurden sind, hat wahrscheinlich ein Verfahren bekommen)

Die zweite Anzeige war auf dem Fussballfeld, die Polizei hat mich und 2 Kollegen kontrolliert, von irgendwo kam ein Grinder, und die haben gefragt von wem der ist.
Da die 2 Kollegen einen Führerschein hatten, und ich gesehen hab dass der Grinder nagelneu ist, hab ich gesagt, dass ich ihn eben weggeworfen hab weil er auf dem Platz war, auf die blöde Frage von wo ich ihn genau gefunden, hab ich blöd gesagt "Ja hier gefunden wo den sonst hä?" kurzes Gespräch per Funk,dann wurde ich auf das Revier mitgenommen. Fingerabrücke, Bilder etc wurden erfasst.
Die Anzeige wurde später eingestellt.

Die 3te Anzeige schein mir sehr suspekt, war mit einem Kollegen vor der Coronasperrstunde im Park, haben beide einen Joint geraucht, da ich öffentlich nie mehr als mit einem Joint rausgehe habe ich nie ein schlechtes Gewissen. Also kam die Polizei, der Joint wurde mit der Solle vernichtet. Haben uns nett mit der Polizei unterhalten, eine Polizistin hat ihren Hund geholt ist einmal um der Park mit ihm gelaufen, um etwas zu finden. Nach 20 Minuten der Suche, hat uns die Polizei nachhause gelassen, Sie sind aber im Park geblieben und haben weiter mit dem Hund gesucht. Paar Monate später ein Brief, wo drin stand dass ich und mein Kollege mit 0,5g erwischt worden sind, bzw gefunden worden ist aber es dann sowieso fallen gelassen worden ist. Keine Ahnung von wo die 0.5g herkamen, da keiner von beiden etwas dabei hatte.

Heute erst erfahren dass die Polizei bei der ersten Anzeige, jedem, der kontrolliert worden ist, noch einen Vermerk dazu geschrieben hat, dass es besser ist wenn bei den Betroffenen ein Drogennachweis oder ähnliches gemacht worden soll.
Bin leider im August auf den Führerschein angewiesen, deswegen war mein Plan erst aufzuhören wenn ich die Fahrstunden machen muss, aber jetzt kann ich ja noch länger warten...

Jetzt meine Frage, muss ich mich wirklich auf das Schlimmste gefasst machen?
Was erwartet mich jetzt? Rauche seit paar Monaten täglich, also kann ich schlecht ein Drogen Screening machen.
Soll ich zu einem Anwalt, soll ich den Führerschein erst beantragen wenn ich Clean bin?
HabAuchNeMeinung
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Re: MPU 3x BtM Einträge, eingestellt

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Hallo und herzlich willkommen hier im Forum.

Lies Dir mal §14 FeV durch:
Daher wäre mMn die Anordnug einer MPU rechtswidrig, da keine Erkenntnisse zu deinem Konsum vorliegen. Allerdings kann die FeB ein ärztlichen Gutachten von Dir fordern, wenn Du eine Fahrerlaubnis beantragst. Wenn Du das machen musst solltest Du clean sein.

HabAuchNeMeinung
MarcusVonZuckerberg
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Re: MPU 3x BtM Einträge, eingestellt

Beitrag von MarcusVonZuckerberg »

HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Di 8. Feb 2022, 21:25 Hallo und herzlich willkommen hier im Forum.

Lies Dir mal §14 FeV durch:
Daher wäre mMn die Anordnug einer MPU rechtswidrig, da keine Erkenntnisse zu deinem Konsum vorliegen. Allerdings kann die FeB ein ärztlichen Gutachten von Dir fordern, wenn Du eine Fahrerlaubnis beantragst. Wenn Du das machen musst solltest Du clean sein.

HabAuchNeMeinung
Hey, danke für die Antwort.
Vermute dass ich dann obwohl ich clean sein werde, trotzdem für das äG bezahlen muss?
Sollte ich das anfechten oder doch lieber durchziehen?

Liebe Grüße
HabAuchNeMeinung
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Re: MPU 3x BtM Einträge, eingestellt

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

MarcusVonZuckerberg hat geschrieben: Mi 9. Feb 2022, 13:20 Hey, danke für die Antwort.
Vermute dass ich dann obwohl ich clean sein werde, trotzdem für das äG bezahlen muss?
Sollte ich das anfechten oder doch lieber durchziehen?

Liebe Grüße
Hi,

sicher musst Du das selber bezahlen, wer denn sonst?
Auf welcher Grundlage willst Du das denn anfechten?
§14 FeV ist da ja eindeutig
Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat.
Der Besitz ist ja durch die Eintragungen in POLAS dokumentiert.
Die einzige Ausnahme wäre wenn Du darlegen kannst dass alle drei Verfahren gem. §170(2) StPo eingestellt wurden, da dann der Besitz nicht nachgewiesen werden konnte. Dann hätte die FeB mMn keine Handhabe ein äG von Dir zu fordern.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html

HabAuchNeMeinung
MarcusVonZuckerberg
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Re: MPU 3x BtM Einträge, eingestellt

Beitrag von MarcusVonZuckerberg »

HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Mi 9. Feb 2022, 14:27 ...
Die einzige Ausnahme wäre wenn Du darlegen kannst dass alle drei Verfahren gem. §170(2) StPo eingestellt wurden, da dann der Besitz nicht nachgewiesen werden konnte. Dann hätte die FeB mMn keine Handhabe ein äG von Dir zu fordern.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html

HabAuchNeMeinung
Hey, alle drei Verfahren wurden gem. §170(2) stpo eingestellt. Also ist die Grundlage doch da?
HabAuchNeMeinung
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Re: MPU 3x BtM Einträge, eingestellt

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

MarcusVonZuckerberg hat geschrieben: Fr 11. Feb 2022, 08:31 Hey, alle drei Verfahren wurden gem. §170(2) stpo eingestellt. Also ist die Grundlage doch da?
Hi,

wenn Du das mit den entsprechenden Schreiben beweisen kannst, besteht mMn keine Grundlage zur Anordnung eines äG.
Sollte trotzdem bei der Beantragung der FE eines gefordert werden, würde ich dem Bescheid widersprechen, mit der Begründung das der Besitz nicht nachgewiesen werden konnte (und Du natürlich nie BTM bessesen hast), womit die Rechtsgrundlage gem. §14 Abs 1 FeV nicht gegeben ist. Sollte trotzdem darauf bestanden werden (was ich nicht glaube, aber durchaus möglich ist), kann mMn nur noch ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht weiterhelfen.

HabAuchNeMeinung

Disclaimer:
Dies ist keine Rechtsberatung meinerseits sondern nur meine Meinung.
MarcusVonZuckerberg
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von MarcusVonZuckerberg »

Vielen dank für deine Meinung! :) Hast mir viel geholfen
HabAuchNeMeinung
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Gerne geschehen, wäre schön wenn Du uns auf dem laufenden hälst.
Leider gibt es immer mal wieder Fragen, bei denen wir nicht wissen was dabei rauskommt :roll:
Achso, noch eine Warnung... Die Polas Einträge werden, wenn Du mal eine FE hast dazu führen, daß Du bei jeder Verkehrskontrolle genau auf Drogen überprüft werden wirst. Daher, wenn Du vor hast zu konsumieren, achte darauf dass Du strickt trennst, d.h. wenig Konsum (max. 1 Joint) und dann einige Tage (mind. 3) aufs Fahren verzichten. Sonst wirst Du bei der aktuellen Rechtslage schnell wieder beim Thema MPU sein.

HabAuchNeMeinung
freifahrt
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von freifahrt »

Hier noch mal ein kleines Update, seit letzten November ist, wohl oder übel, leider fast nichts passiert bzw. weiter ungeklärt.


1. Das Gesundheitsamt hat das Lügengutachten bis heute nicht berichtigt und rein gar nichts von sich hören lassen. Habe denen jetzt eine Frist bis Ende diesen Monats gesetzt, dann werde ich den Anwalt und das Verwaltungsgericht bemühen. Mal schauen was ich mir noch den guten Doktor den Amtsleiter einfallen lasse.

2. Letzte Woche hatte ich auch meine Führerscheinstelle an mein, dort ebenfalls seit November liegendes, unbeantwortetes Schreiben, erinnert. 3 Tage später kam dann folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr,

die Vorgänge im Bereich der Neuerteilung von Fahrerlaubnissen sind immer sehr individuell, weil es auf die Vorgeschichte des Antragstellers ankommt. Aus diesem Grund erfolgen handschriftliche Ergänzungen auf den Vordrucken, die individuell auf den jeweiligen Fall zugeschnitten sind.

Hinsichtlich der Gebühren vergleichen Sie zwei verschiedene Verfahren. Bei dem Umtausch des Führerscheines handelt es um den Tausch der Papierführerscheine in den EU-Kartenführerschein. Der Tausch dieses Dokumentes kostet 30,40 Euro. Bei Ihnen handelt es sich um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Es wird kein vorhandenes Dokument getauscht. Dafür sind Gebühren in Höhe von 109,40 Euro zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Darüber hinaus ist beim Umtausch der Führerscheine keine Fahrprüfung vorgesehen, weil lediglich das Dokument getauscht wird. Bei einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis hingegen wird die Eignung des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen geprüft. Dies ergibt sich aus § 11 Fahrerlaubnisverordnung.

Mit freundlichen Grüßen


Habe auf dieses Schreiben gleich wie folgt reagiert:
Sehr geehrter Herr,

sehr enttäuschend das die Führerscheinstelle das gleiche „Mitarbeiter-Ping-Pong“ wie bereits vor 20 Jahren mit mir spielen möchte – man schreibt einer Person und eine andere Person antwortet, aber natürlich nur zum Teil, wodurch nur neue Fragen aufgeworfen werden. Üble Machenschaften verfestigen sich wohl mit der wachsenden Willkür und Gewohnheit, aber weiter zur Sache.

Sie schreiben mir: „die Vorgänge im Bereich der Neuerteilung von Fahrerlaubnissen sind immer sehr individuell, weil es auf die Vorgeschichte des Antragstellers ankommt.“

Wer bitte hat denn jetzt ganz individuell für mich und aufgrund welcher Vorgeschichte den mir übersandten Vordruck ergänzt und aus welchen Gründen?

Ihre dann folgende Erläuterung zu den handschriftlichen Notizen: "Aus diesem Grund erfolgen handschriftliche Ergänzungen auf den Vordrucken, die individuell auf den jeweiligen Fall zugeschnitten sind."

Wenn dem so ist wie Sie erklären möchten, warum wird dann nicht in verständlichen Sätzen mit dem Bürger kommuniziert sondern es werden nur rätselhafte, vieldeutige Stichworte ohne jegliche weitere Erläuterung übermittelt?

Weiterhin scheinen Sie dann wohl bemüht wenigstens Ihre bürokratische Individualität bezüglich der angesprochen Gebühren zu umschreiben. Bei mir würde es sich jedoch um eine Wiedererteilung handeln dürfen, wie Sie wissen sollten und sicherlich sagt meine Führerscheinakte aus für welche Führerscheine ich geeignet bin, aber da wiederhole ich mich, hatte ich ja schon der Kollegin im November geschrieben. In der Akte befindet sich wohl ebenfalls das, was Sie ….. zum Umtausch vermissen, nämlich mein alten Führerschein!

Hoffend, dass ich nun nicht wieder über 2 Monate auf eine Antwort warte, die ich dann von einer weiteren Person erhalte, verbleibe ich,

mit freundlichem Gruß



Tatsächlich bekam ich 3 Tage später wieder Antwort, sogar vom gleichen Mitarbeiter. Er schreibt nun kurz ich solle mal anrufen bzw. meine Telefonnummer dort mitteilen damit mich der Mann zu einer von mir gewünschten Zeit mal anrufen könnte!!!???


Pfui, Teufel,denk ich mir da doch und schreibe wieder schnell zurück wobei ich natürlich um eine schriftliche Antwort bitte!

Es bleibt spannend ob und wie es weitergeht mit meinem Amts-Krimi! :mrgreen:
MarcusVonZuckerberg
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von MarcusVonZuckerberg »

HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Fr 11. Feb 2022, 21:24 Gerne geschehen, wäre schön wenn Du uns auf dem laufenden hälst.
Leider gibt es immer mal wieder Fragen, bei denen wir nicht wissen was dabei rauskommt :roll:
Achso, noch eine Warnung... Die Polas Einträge werden, wenn Du mal eine FE hast dazu führen, daß Du bei jeder Verkehrskontrolle genau auf Drogen überprüft werden wirst. Daher, wenn Du vor hast zu konsumieren, achte darauf dass Du strickt trennst, d.h. wenig Konsum (max. 1 Joint) und dann einige Tage (mind. 3) aufs Fahren verzichten. Sonst wirst Du bei der aktuellen Rechtslage schnell wieder beim Thema MPU sein.

HabAuchNeMeinung

Danke für den Tipp und bis auf weiteres!
freifahrt
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von freifahrt »

Ist doch Wahnsinn wie die Zeit gefressen wird. Hier noch mal ein kleines Update in meiner Sache (viewtopic.php?f=12&t=7436&p=93363#p93363):

Es wird weiter versucht mich am langen Arm verhungern zu lassen

Mittlerweile reger, sinnfreier und von dort ausweichender Schriftverkehr mit der Führerscheinstelle. Hab jetzt tatsächlich mein 9. Schreiben dorthin schicken müssen und die Behörde ist immer noch nicht in der Lage mir konkret auf meine Fragestellung aus dem November 2021 zu antworten.

Beim Gesundheitsamt sieht es eben so übel aus – totaler Stillstand, vollkommene Ignoranz!
Hab deswegen jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.

Ist es eigentlich nicht sogar strafbar öffentlich Unwahrheiten über Personen zu verbreiten? Na, wohl nicht in diesem Land

Ich drohe schon mal den gesamt Schriftwechsel beider Stellen hier an wenn die Sachen da durch sind.
Caner
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Traurige Gewissheit, rauchen ade

Beitrag von Caner »

Hallo Liebe Foristen,
Kurz meine Geschichte. 2011 Führerschein weg wegen BTM
2014 MPU und den geliebten Führerschein wiederbekommen.
Familie gegründet, guten Job bekommen. Alles lief wunderbar.
Dann dachte ich mir, ab und zu mal eine rauchen und nicht fahren, was soll schon passieren.

Bin dann zufällig auf dieses Forum gestoßen und mir ist klar geworden das mein Führerschein und somit meine ganze Existenzgrundlage in Gefahr ist. Habe vor vier Wochen aufgehört zu rauchen. Muss leider aus beruflichen Gründen weiterfahren. Ich hoffe ich werde nicht angehalten bis alles aus meinem Körper raus ist.

Canabis hat mir sehr geholfen in meiner Ehe. Ich konnte einfach länger. Sonst ist nach einer Minute alles vorbei. Das macht mich alles sehr traurig.

Ich habe hunderte Fälle gelesen. Was mir aufgefallen ist mit welcher Präzision die Polizei Konsumenten rauszieht.
Als ob die das schon vorher wissen wer da um die Ecke kommt. Es kifft ja nicht jeder Junge Mensch der Auto fährt sondern nur ein Bruchteil. Trotzdem ist die Trefferquote sehr hoch. Spielen da eventuell andere Sachen eine Rolle? Telefon abhören? Verwandte, Nachbarn, Freunde die einen bei der Polizei verpfeifen?
moepens
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Registriert: Fr 16. Jun 2017, 07:45

Re: Traurige Gewissheit, rauchen ade

Beitrag von moepens »

So treffsicher sind die Kontrollen nicht. Bsp.:
Es wurden insgesamt rund 6.900 Fahrzeugführer kontrolliert

Dabei wurden 163 Alkohol-, Drogen oder Medikamentenverstöße festgestellt

Im Einzelnen: 55 x Alkohol am Steuer, 107 x Drogen, 1 x Medikamente
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/58623/4471417

Wenn irgendetwas augenscheinlich nicht stimmt wird das eher als Anhaltspunkt für eine Kontrolle dienen, ebenso spielen Äußerlichkeiten und die Umgebung eine Rolle oder bspw. Blickkontakt. Und natürlich sieht es mit polizeilicher Präsenz unterschiedlich aus, speziell auch von Suchhunden, damit zusammenhängend das Zahlenverhältnis von Einsatzkräften und Zivilpersonen.
Wenn man solche Dinge beachtet kann man seine Chancen auch verbessern nicht kontrolliert zu werden.

Allerdings hilft einem das nicht, wenn man dann doch mal Pech hat, der sichere Weg ist eben der ohne Konsum.

Was bspw. Grows betrifft spielen afaik des Öfteren Beziehungsstreitigkeiten eine Rolle, kleine Operationen fliegen idR unter dem Radar der Ermittlungen, größere fallen aus verschiedensten Gründen auf (Stromverbrauch, Wasserschaden, Geruch, Brand...).
freifahrt
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Re: Traurige Gewissheit, rauchen ade

Beitrag von freifahrt »

Moin Caner,

nach 4 Wochen solltest Du jetzt schon ziemlich sicher sein.

Verwandte, Nachbarn, Freunde die einen bei der Polizei verpfeifen?
Sicherlich wird ein Teil deswegen dran sein aber das ist bei allen anderen Sachen genauso. Wir leben schließlich in Deutschland/Blockwarthausen und der gute Deutsche ….

Stell Dir doch nur mal die ganzen Polizisten vor die den ganzen Tag auf der Lauer liegen und täglich abertausende Leute kontrollieren. Ist doch ganz klar, dass wenn Du alle Leute auf den Kopf stellst und schüttelst einigen immer was aus der Tasche fällt – Analog zu den Massenkontrollen mit Gratis-Schikanen, denn „ein bisschen Spaß um sein“ singt der Beamte dazu.

So schlimm und schikanös ist das aber erst in den letzten 20 Jahren geworden. Wird halt Zeit das sich endlich schnell was ändert.
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