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Als Beifahrer mit 2g erwischt

Verfasst: Do 15. Aug 2019, 21:26
von Tommy
Hallo,

ich wurde vor einem halben Jahr mit 2g als Beifahrer erwischt. Vor zwei Monaten kam es dann dämlicherweise auch noch zu einem Verfahren.

Dabei kam es dann nur zu Sozialstunden, mir wurde aber gesagt, ich würde noch was von der Führerscheinbehörde hören.

Jetzt zwei Monate später hab ich immer noch nichts bekommen.

Sollte ich weiter Angst haben und wenn ja, wie lange kann mir die Führerscheinbehörde sowas noch nachhalten?

Ich bedanke mich im Voraus bei all den rechtskundigen Mitgliedern hier :)

Ps: Bin 18, deswegen auch die Sozialstunden ^^

Re: Als Beifahrer mit 2g erwischt

Verfasst: Do 15. Aug 2019, 22:55
von HabAuchNeMeinung
Tommy hat geschrieben: Do 15. Aug 2019, 21:26 Hallo,
...
Sollte ich weiter Angst haben und wenn ja, wie lange kann mir die Führerscheinbehörde sowas noch nachhalten?
...
Die melden sich noch, haben anscheinend viel zu tun oder halt Urlaub, sowas kann dauern, was Dir aber in Karten spielen kann. Wann hast Du das letzte mal gekifft? Was hast Du der Polizei/dem Gericht erzählt?

Ein ärztliches Gutachten wird vermutlich auf Dich zukommen.
https://www.strafverteidiger-schueller. ... -nr-2-fev/

Re: Als Beifahrer mit 2g erwischt

Verfasst: Fr 16. Aug 2019, 12:40
von Tommy
HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Do 15. Aug 2019, 22:55
Tommy hat geschrieben: Do 15. Aug 2019, 21:26 Hallo,
...
Sollte ich weiter Angst haben und wenn ja, wie lange kann mir die Führerscheinbehörde sowas noch nachhalten?
...
Die melden sich noch, haben anscheinend viel zu tun oder halt Urlaub, sowas kann dauern, was Dir aber in Karten spielen kann. Wann hast Du das letzte mal gekifft? Was hast Du der Polizei/dem Gericht erzählt?

Ein ärztliches Gutachten wird vermutlich auf Dich zukommen.
https://www.strafverteidiger-schueller. ... -nr-2-fev/
Naja, das letzte Mal fürchte ich vorgestern. Ich habe ausgesagt, es nur mal probieren zu wollen, war beim Zeitpunkt der Kontrolle aber komplett nüchtern (kam nicht zum Test). Kann das denn wirklich so lange dauern und kann ich in der Zeit etwa nicht verreisen?

In Sachsen mit 4 Pflanzen im Auto erwischt

Verfasst: Sa 31. Aug 2019, 01:25
von dasistnervig
Hi alle. Folgendes ist vor Zwei monaten Passiert:

Ich bin in Sachsen eine Verkehrskontrolle geraten, und nach positivem Speicheltest (die Linie war sehr schwach) ging es dann zur Blutentnahme. Ich habe im Polizeiauto einen Halben Liter Wasser getrunken und im Krankenhaus nochmal einen Liter und mir den Vertrag zur freiwilligen Blutentnahme durchgelesen. Dabei habe zwar Wenig verstanden, ausser, dass wenn ich es nicht freiwillig machen lasse, wird es mit zwang gemacht. Richterliche Anordnung gibt es ja nicht mehr. Ich warte noch auf Post, und bin mir nicht sicher ob mein Wert im Grenzbereich lag, da ich regelmäßig konsumiere und am Vortag zuletzt geraucht hatte. Zugegeben habe ich soweit ich weiss nichts, die Polizisten haben viel ''Smalltalk'' versucht aber ich meine nichts unüberlegtes geantworted zu haben.


Leider kommt noch dazu, dass sich während der Kontrolle 4 Cannabispflanzen im Auto befanden, die von der Polizei entdeckt wurden. Sie waren grade dabei in die Blüte zu kommen, also war nichts dran ausser Blätter und Härchen (kein Harz). Da ich Fahrzeugführer war, wurden mir die Pflanzen zugewiesen. Das Auto wurde sonst nicht weiter durchsucht.


Ich habe die Bescheinigung über die Sicherstellung oder Beschlagnahme von Gegenständen unterschrieben, habe den Wisch vor mir liegen. Habe ich mir damit mehr verbaut? Habe Kontakt mit der Grünen Hilfe aufgenommen, und schaue, dass ich mir einen Anwalt zur Seite Stelle, sollte das Verfahren wegen Geringfügigkeit nicht eingestellt werden. Zu dem möchte ich meinen Führerschein gerne Behalten, aber ich glaube das kann schwierig werde, da ich dazu noch in der Probezeit bin.


Ich halte diesen Post auf dem laufendem, wenn etwas neues passiert. Eine Vorladung zur Polizei habe ich bekommen, aber Ignoriere diese rechtens. (Sehr Empfehlenswert, vor allem als Beschuldigter!!!)

Psychologisches Gutachten, Führerscheinentzug

Verfasst: Fr 20. Sep 2019, 13:55
von Markus63
Hey
Ich musste in einer Polizeikontrolle einen Drogenscreen machen, bei meinen Blut Ergebnissen hatte ich 0.6 was ja noch in der tolleranz liegt, ich musste zu einem Psychologischen Gutachten. Der Psychologe schrieb im anschließenden Bericht dass ich zwar sicher ein Auto führen kann aber nicht das nötige Trennungsvermögen hätte und muss jetzt meinen Führerschein abgeben.
Kann man da noch was machen?
Finde es ziemlich lächerlich das man halb betrunken Autos fahren darf aber bei sowas direkt den Führerschein wegbekommt 🙋‍♂️
Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe :)

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Mi 2. Okt 2019, 08:18
von Martin Mainz
Hallo Markus und herzlich willkommen im Forum!
Markus63 hat geschrieben: Fr 20. Sep 2019, 13:55 Kann man da noch was machen?
Ist das Dein erstes Mal? Was für ein Drogenscreen war das? Hast Du einen Anwalt?
Es gab ein Urteil, daß beim ersten Mal noch keine MPU nötig ist, vielleicht könnte man sich darauf berufen.

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Do 10. Okt 2019, 16:12
von Markus63
Es war ein Urin test worauf eine Blutabnahme erfolgte

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Do 10. Okt 2019, 17:03
von Martin Mainz
Martin Mainz hat geschrieben: Mi 2. Okt 2019, 08:18 Ist das Dein erstes Mal? ... Hast Du einen Anwalt?

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Mi 16. Okt 2019, 23:18
von HabAuchNeMeinung
Ableitung von Konsumverhalten aus THC und THC-COOH Werten: Alle Studien veraltet laut Universität Mainz

Ein immer wiederkehrender Klassiker im Fahrerlaubnisrecht und im Bußgeldrecht sind Fragestellungen um die Aussagekraft bestimmter THC und THC COOH Werte.
Hierzu gibt es diverse Studien. Manche älter, manche neuer. Alle leiden unter dem gleichen Fehler: Es wird in diesen Studien den Probanden nicht soviel THC verabreicht, wie bei den heutzutage zum Teil sehr starken Cannabis-Sorten pro Konsum durch die normalen Konsumenten konsumiert wird.
Logisch, dass man diese Studien auf ihren Aussagegehalt prüfen sollte. Man bewertet also bestimmte Lebenssachverhalte infolge von Studienergebnissen, die so wegen stark unterschiedlicher Variablen nicht einfach übertragen werden dürfen.
Einer meiner Mandanten wurde im Verkehr unter Wirkung von THC (5,4 ng/ml) erwischt. Der THC COOH Wert betrug 110 ng/ml.
Es geht im Bußgeldverfahren um die Frage zumindest des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit und der Abgrenzung zwischen diesen Ausprägungen des subjektiven Tatbestandes.
Hierzu führte ich aus:
...
Was lernen wir hieraus?
Dieses Gutachten enthält eine wichtige Kernaussage:
Es wird ausgeführt, dass keine Studien vorliegen, bei denen soviel THC gegeben wird, wie heute häufig konsumiert wird.
Das bedeutet, dass man zunächst bei der Frage, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Bußgeldverfahren vorlagen, sehr genau prüfen muss. Häufig wird man die vorsätzliche Begehungsweise damit ausschließen können.
Es ist in diesem Zusammenhang nochmals mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass man keine Einbein-Tests, 30 Sekunden Zähl-Tests, Linienlaufen und dergleichen mitmachen muss.
Lassen Sie das also.
Machen Sie es trotzdem mit, wird man in der Regel etwas negatives daraus ableiten. Konkret dann die Wirkung des THC
...

https://www.strafverteidiger-schueller. ... A4t-mainz/

Konsum nach bestandener MPU

Verfasst: Do 24. Okt 2019, 15:09
von Normi
Hallöchen,

leider habe ich trotz Suche, nichts explizites, gefunden.
Ich wurde am 18.03.19 bei einer Verkehrskontrolle raus gezogen und musste den ganzen Kram durchmachen. Werte waren 1,8 aktiv und 25 passiv. Lange Rede kurzer Sinn, ich habe nach langer Zeit (über 1 Jahr Abstinenz/Verkehrspsychologe) die MPU positiv bestanden. Was ich von den Grenzwerten und Anordnungen halte, behalte ich für mich. Jetzt zu der eigentlichen Frage, ich habe die MPU bestanden da ich ja versicherte, ich lebe für immer Abstinent. Wie verhält sich es jetzt wenn ich nochmals Kontrolliert werden würde und 2 Tage zuvor einen geraucht hätte. Gilt durch die MPU die 1 Nanogramm-Grenze für mich dann nicht mehr?
Ich arbeite mit schwerstbehinderten Kindern wo man ab und an harte Schicksale erlebt, ich nutzte Cannabis nur um Abzuschalten bzw. Runterzukommen und würde es gern manchmal wieder nutzen. Ich konsumierte seit 10 Jahren, wenn dann, nur Abends und habe mich nie berauscht hinters Steuer gesetzt, was ich auch nicht vorhabe. Es geht mir nur darum, bin ich jetzt stigmatisiert und werde selbst bei Werten von z.B. 0,3 Nanogramm zur MPU gebeten? Auch wen Cannabis innerhalb der nächsten 10 Jahre legalisiert werden würde?

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Do 24. Okt 2019, 17:21
von Martin Mainz
Hallo Normi und herzlich willkommen im Forum.

Es gelten die Regeln wie vorher auch. Allerdings ist die Gefahr einer Kontrolle selbst erhöht. Lies dazu mal hier weiter: https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=12&t=7300

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Fr 25. Okt 2019, 08:44
von Normi
Vielen Dank, damit ist mir schon geholfen.

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Fr 25. Okt 2019, 17:14
von blackbeauty
edit

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Fr 25. Okt 2019, 17:26
von Martin Mainz
Hallo blackbeauty.

Hab mir gerade nochmal Deinen ersten Post durchgelesen (https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... 608#p73608). Ist das jetzt eine Wiederholung oder geht es um denselben Fall?

Ich weis nicht, ob das in den Niederlanden so ist wie hier. Hier müsstest Du zur MPU und je nach Fall eine gewisse Vorlaufzeit ein Screening durchführen.

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Fr 25. Okt 2019, 19:11
von blackbeauty
edit

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 23:42
von blackbeauty
edit

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Do 31. Okt 2019, 23:51
von HabAuchNeMeinung
25. September 2019
OVG Bremen: Fake Urin verhindert die Anwendung der neuen Rspr des BVerwG
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hatte kürzlich folgenden Fall zu entscheiden:
Ein Cannabis Konsument wurde beim Führen eines KFZ erwischt.
THC Wert 19 ng/ml.
Er gab den Polizisten zu Protokoll, vor einer Stunde letztmalig konsumiert zu haben (Fehler 1: Damit räumt er indirekt den gelegentlichen Konsum ein, vgl. https://www.strafverteidiger-schueller. ... le-konsum/).
Er gab an, so circa 50 mal gekifft in den letzten 2,5 Monaten (Fehler 2: Damit räumt er dem Prinzip nach den regelmäßigen Konsum ein: Täglicher oder beinahe täglicher Konsum).
Und weil die Polizisten auch nicht auf Bäumen schlafen, checken die gerne mal den Inhalt der Unterhose.
....
Dazu meint des OVG Bremen folgendes:
"Trifft ein gelegentlich Cannabis konsumierender Fahrer aktiv Vorkehrungen, um im Fall einer Verkehrskontrolle den Cannabiskonsum zu verschleiern (hier: Mitführen von Clean Urin), rechtfertigt ausnahmsweise bereits der erste Verstoß gegen das Gebot der Trennung von Fahren und Konsum die Entziehung der Fahrerlaubnis."
(OVG Bremen 2 B 153 / 19, Zeitschrift Blutalkohol Jahrgang 2019, S. 339 f.)
Kurz gefasst:
Wer Clean Urin und Fakepimmel dabei hat, der kann sich im Zweifel nicht mehr auf die Rspr. des BVerwG berufen. Und das nach meiner Auffassung mit guten Gründen.
Einfacher: Nach Konsum von Cannabis Auto 72 Stunden stehen lassen und Rad nehmen.
Oder noch besser:
Einfach mal komplett die Drogen aus dem Hals lassen. Ist sogar noch sicherer.
Nochmals zum Verhalten bei Verkehrskontrollen:
KEINE Aussagen zum Konsumverhalten. Immer Aussage verweigern. KEINE Spiele wie 30 Sekunden Test, Einbeinstehen usw. mitmachen.
Und KEIN Fake Urin oder vergleichbare Produkte mitführen. Bei einer MPU wird man Sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit immer wieder durchfallen lassen, wenn das erstmal aktenkundig ist.
Diese Produkte verschlechtern die Lage der Mandanten oft erheblich und ebenso oft irreversibel.
https://www.strafverteidiger-schueller. ... rer-nicht/

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Di 3. Dez 2019, 18:18
von NelsonGreen
Hallo zusammen,
mir wurde Anfang des Jahres im Zuge einer Verkehrskontrolle eine Blutprobe abgenommen. Ergebnis waren 1,8 ng aktiv. Den THC COOH Wert habe ich nie schriftlich bekommen. Den toxikologischen Bericht hat lediglich mein Anwalt vorliegen. Dieser soll erstaunlich niedrig gewesen sein. Leider erinnere ich mich nicht mehr genau aber er war deutlich unter 10 ng.
Nun zum eigentlichen Thema:
Ich habe das Fahrverbot bereits abgesessen und die Strafen gezahlt. Nun kommt auch noch ein sog. besonderes Aufbauseminar (ALFA) für Fahranfänger hinzu. Die Anordnung erfolgte vor ca. einem Monat durch die FEB mit Verweis auf die dementsprechenden Paragraphen und einer Fristsetzung bis zum 4.01.20. Die FEB betonte in ihrem Schreibe sogar, dass sie zu der Anordnung von Rechtswegen verpflichtet sind. Nun stellt sich mir die Frage ob dies als endgültige Reaktion der FEB auf den Sachverhalt einzuordnen ist oder ob die MPU auch noch folgt?
Die FEB ist ja offensichtlich informiert und ich kann mir nicht erklären warum erst nur ein Aufbauseminar angeordnet werden sollte und später auch noch eine MPU.
Hat jemand vergleichbare Erfahrungen?


Danke & Gruß

Beschuldigter einer Straftat im Straßenverkehr

Verfasst: Mi 4. Dez 2019, 15:46
von KaffaLesh
Huhu,

am Dienstag hatte X die Eehre im Rahmen einer alg. Verkehrskontrolle zu einer unfreiwilligen Blutuntersuchung eingeladen zu werden. Nunja X's letzter "richtiger" Konsum liegt ca. einen Monat zurück und davor hat er im Abstand von ca. 7 Tagen konsumiert.
Allerdings hat er am Samstag (also ca. 2.5 Tage vor der Untersuchung) einen kleinen Zug an einer hochdosierten Cannabiszigarette genommen. Da er absolut keine Toleranz mehr hat, hat im das gelangt.

Es besteht definitiv die Möglichkeit, dass X über dem Grenzwert von 1ng liegen könnte. Ich halte das zwar für Unwahrscheinlich, da aber bei X vorher noch nie eine Blutuntersuchung auf THC gemacht wurde (d.h. Abbauverhalten bei X nicht bekannt) ist auch ein positives Ergebnis möglich.

Es wurden keine Aussagen getätigt und gegen X lag noch nie etwas vor.

Nach Rücksprache mit der Anwältin aus dem Automobilclub wurde mir empfohlen einen Anwalt zu beauftragen, wenn die letzte Konsumeinheit unter 2 Monaten her ist. Das würde X aber direkt mal 500€ kosten.

Es wurde gegen X ein Strafverfahren eingeleitet, was in jedem Fall einen Eintrag ins POLAS zur Folge hat.

1. Hat jemand Erfahrungen mit dem Löschen vom Eintrag, falls kein THC im Blut gefunden wird.
2. Wann soll X einen Anwalt einschalten? So schnell wie möglich, oder ersteinmal das Ergebnis abwarten?

Re: Cannabis und Führerschein

Verfasst: Mi 4. Dez 2019, 20:15
von Martin Mainz
Hallo KaffaLesh und herzlich willkommen im Forum!

Erst mal hat X alles richtig gemacht und keine Angaben zum Konsum getätigt. Ich würde die Vorladung vor Gericht abwarten, wenn denn eine kommt, vorher lohnt sich der Anwalt nicht.

Zu Polas gibt hier noch einen Strang: https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=12&t=7300