Vorladung als Beschuldigter

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BoBo
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Registriert: So 16. Jul 2017, 16:26

Vorladung als Beschuldigter

Beitrag von BoBo »

Hallo Forum,
ich hab mal ein paar Fragen.
Gestern bekam eine Freundin meines Sohnes (beide 18) eine Vorladung als Beschuldigte wegen Verstoß mit Cannabis einschließlich Zubereitung. Mein Sohn wird wohl in den nächsten Tagen die gleiche Vorladung bekommen. Andere im Bekanntenkreis haben sie auch.
Es wird erzählt alle wurde vom Verkäufer verpfiffen. Ausserdem wurde das Handy des VK beschlagnahmt auf dem eindeutige Chatverläufe nachzulesen sind. Die Freundin meines Sohnes hat auch was bestellt. Das ist nun leider nachzulesen.
Die Vorladung bezieht sich aber auf einen bestimmten Tag, an dem sie gar keinen Kontakt zu ihm hatte. Spielt das eine Rolle?
Beide haben nun große Angst, weil sie ihre Ausbildung an den Nagel hängen könnten, wenn das eingetragen wird.
Was haben die beiden denn zu befürchten und wie sollten sie sich verhalten?
HabAuchNeMeinung
Beiträge: 620
Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17

Re: Vorladung als Beschuldigter

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

BoBo hat geschrieben:Hallo Forum,
ich hab mal ein paar Fragen.
Gestern bekam eine Freundin meines Sohnes (beide 18) eine Vorladung als Beschuldigte wegen Verstoß mit Cannabis einschließlich Zubereitung. Mein Sohn wird wohl in den nächsten Tagen die gleiche Vorladung bekommen. Andere im Bekanntenkreis haben sie auch.
Hallo BoBo,

Erste Regel als Beschuldigter in einem Strafverfahren ist:
"NIEMALS mit der Polizei sprechen" dazu ist man nicht verpflichtet.
Um zu vermeiden das diese bei einem auftaucht, sollte man schriftlich oder telefonisch, mit dem Hinweis das man keine Angaben machen möchte, absagen. Auf gar keinen Fall darf man sich "einlullen" lassen und doch zu einer Aussage/ einem Gespräch bewegen lassen.
BoBo hat geschrieben: Es wird erzählt alle wurde vom Verkäufer verpfiffen. Ausserdem wurde das Handy des VK beschlagnahmt auf dem eindeutige Chatverläufe nachzulesen sind. Die Freundin meines Sohnes hat auch was bestellt. Das ist nun leider nachzulesen.
Die Vorladung bezieht sich aber auf einen bestimmten Tag, an dem sie gar keinen Kontakt zu ihm hatte. Spielt das eine Rolle?
Beide haben nun große Angst, weil sie ihre Ausbildung an den Nagel hängen könnten, wenn das eingetragen wird.
Was haben die beiden denn zu befürchten und wie sollten sie sich verhalten?
Der VK wird alles mögliche behaupten um "seinen Arsch" zu retten.
Daher auch wenn es sich "doof" anhört, Ruhe bewahren, nix sagen und abwarten.
Um welche Mengen geht es denn?
Wenn dies der erste Verstoß ist und es sich um "kleine Mengen handelt" haben die beiden nicht so viel zu befürchten.
Bezgl. der Ausbildung: In welchem "Bereich" ist die denn? Soziales?
Eine "Eintragung" ins polizeiliche FZ würde erst bei einer Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen stattfinden,
bei einem ersten Verstoß bei einer geringen Menge mehr als unwahrscheinlich.
Allerdings ist zu befürchten, daß das ganze auch an die Führerscheinstelle gemeldet wird und beide von dort auch Post bekommen werden, falls sie einen Führerschein besitzen bzw. diesen beantragen. Auch daher ist es wichtig nicht mit der Polizei zu sprechen, damit nicht "aus Versehen" irgendwelche Konsumangaben gemacht werden. In welchem Bundesland spielt sich das ganze denn ab?

Soweit in Kürze.
MFG
HabAuchNeMeinung
BoBo
Beiträge: 2
Registriert: So 16. Jul 2017, 16:26

Re: Vorladung als Beschuldigter

Beitrag von BoBo »

Hallo Meinungshabender ;)
ja beide beginnen eine Ausbildung im Sozialen Bereich. Das große Führungszeugnis ist gerade beantragt.
Es handelt sich um kleine Mengen. Bundesland ist Niedersachsen.
Sie hat schon einen Führerschein, mein Sohn wird sich demnächst anmelden.
Du hast uns schonmal etwas beruhigt. Danke!
HabAuchNeMeinung
Beiträge: 620
Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17

Re: Vorladung als Beschuldigter

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

BoBo hat geschrieben:Hallo Meinungshabender ;)
ja beide beginnen eine Ausbildung im Sozialen Bereich. Das große Führungszeugnis ist gerade beantragt.
Ich nehme an du meinst ein "Erweitertes Führungszeugnis zum Kinder- und Jugendschutz".
Soweit ich es verstehe würden dort auch Verurteilungen unter 90 TS bzw. 3 Monaten auftauchen, allerdings gilt das wohl nicht für BTMG Verstöße.
https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin. ... ngszeugni/

EDIT:
Hab nochmal gesucht, BTMG Verstöße fallen nicht darunter:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Erweite ... 20683.html

BoBo hat geschrieben: Es handelt sich um kleine Mengen. Bundesland ist Niedersachsen.
Sie hat schon einen Führerschein, mein Sohn wird sich demnächst anmelden.
Du hast uns schonmal etwas beruhigt. Danke!
Die Freundin deines Sohnes wird sich darauf einstellen müssen das sich die Fahrerlaubnisbehörde bei ihr meldet.
Diese wird sie zu einem ärztlichen Gutachten oder im Worst Case zu einer MPU auffordern, wenn im Strafverfahren irgendetwas zu ihren "Konsumgewohnheiten" bekannt wird. Bei deinem Sohn wird das ganze dann relevant wenn er einen Führerschein beantragt
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=74233
Daher ab sofort jeglichen Konsum einstellen und am 24.09. wählen gehen niemanden wählen der diesen "Cannabis ist böse" Kurs "weiter fahren" will, wobei euch das im aktuellen Fall nicht weiterhilft.

MFG
HabAuchNeMeinung
LucretiaDalencourt
Beiträge: 1
Registriert: Mo 20. Mai 2019, 06:34

Re: Vorladung als Beschuldigter

Beitrag von LucretiaDalencourt »

:o :? SOS SOS Lieber HabAuchNeMeinung bitte erhöhre meinen verzweifelten Hilferuf nach dir und deinem rat... ich bin sehr spät dran und soll eigentlich heute um 11 Uhr auf dem revier erscheinen.
der gleiche fall, bzw nicht fall, eine Vorladung im Ermittlungsverfahren wegen des verdachts folgender Straftat besitz, erwerb von Betäubungsmitteln gemäß 29BtMG


mir wird vorgeworfen mich in einem Zeitraum letzten Jahres von drei Monaten in einer strasse (angegeben) aufgehalten oder Drogen erworben zu haben, jeenfalls weiss ich genau, dass ich nicht dort war und kenne da auch keine seele.

nachdem ich las was du zum thema 'mit der polizei reden' oder besser nicht geschrieben hast, musste ich einfach in windeseile versuchen dich mit ein bisschen glück in der nächsten stunde hier erreichen zu können, um deinen rat nochmals deutlich zu hören, ich hab mir so viele flöhe in den kopp setzen lassen dass ich schon ausschlag und magenweh hab, und am liebsten gar nicht erst dort aufschlagen mag,.. obwohl ich weiss, dass ich nicht dort war, ist die tatsache beschuldigt vorgeladen zuwerdwen, irgendiwe sehr sehr mies,..

bitte um hilfe
ich segne dich
mit liebe und stresspickel

grüsst Lulu
mad
Beiträge: 282
Registriert: Di 10. Apr 2018, 13:55

Re: Vorladung als Beschuldigter

Beitrag von mad »

NIEMALS zur Polizei gehen und eine Aussage machen. Anrufen und ohne Grund absagen. Du würdest Dich sonst wahrscheinlich nur irgendwie durch eine dumme Aussage selbst belasten.
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