"Nach Haschkeks: War die Angeklagte fahrunfähig? "

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Sabine
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Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

"Nach Haschkeks: War die Angeklagte fahrunfähig? "

Beitrag von Sabine »

"Wie sich eine 25-Jährige bei einer Verkehrskontrolle verhalten hat, kam einem Polizisten merkwürdig vor. Er vermutete, dass die junge Frau unter Drogen stand und ordnete einen Test an. Und der Bluttest bestätigte den Verdacht des Beamten: Es stellte sich heraus, dass die 25-Jährige am Abend davor Cannabis konsumiert hatte.

Doch die Wahrnehmungen des Polizisten stimmten am Ende nicht ganz mit der Einschätzung des Arztes überein. Vor Gericht musste nun geklärt werden, inwieweit die Angeklagte im November vergangenen Jahres fahrunfähig gewesen war oder nicht. Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr aufgrund von Cannabiskonsum lautete die Anklage.
...
„Zuerst dachte ich, sie ist betrunken“, sagte der Polizist. Als der Alkoholtest aber negativ war, vermutete er etwas anderes. Als er die Angeklagte fragte, ob sie eventuell Drogen konsumiert habe, sei die Stimmung komplett gekippt. Sie sei plötzlich nervös geworden, habe nur noch patzige Antworten gegeben und sämtliche Tests vor Ort verweigert. Auch sei ihre Stimmung stark schwankend gewesen – von aufgeregt bis hin zu abwesend und gleichgültig. Daraufhin wurde sie zur Blutentnahme auf die Dienststelle gebracht. Zum Arzt sei sie dann wieder normal gewesen. „Vielleicht lag das auch an mir und sie konnte mich einfach nicht leiden“ , vermutete der Polizist. Dass der Umgang nicht besonders freundlich gewesen sei, räumte auch die Angeklagte ein. Sie sei nervös gewesen, weil der Beamte so ruppig mit ihr umgegangen sei. Aber sie habe sich auf keinen Fall so verhalten wie es im Polizeibericht stand, betonte sie.

Die Einschätzungen des Arztes deckten sich ebenfalls nicht mit den Wahrnehmungen des Polizisten. Die junge Frau habe einen sicheren Gang gehabt, habe deutlich sprechen können, sei bei vollem Bewusstsein gewesen, habe eine unauffällige Stimmungslage gehabt und nur den leichten Anschein des Drogenkonsums gemacht, lautete es im Bericht des Arztes. Für den Verteidiger der Angeklagten stellte sich daher die Frage, wie der Beamte diesen Widerspruch erkläre könne? „Der Arzt macht seine Feststellung wir unsere“, sagte dieser.
...
Der Richter schlug der Angeklagten und der Staatsanwältin folgendes vor: Das Verfahren wird eingestellt und es gibt keine Punkte in Flensburg für die Angeklagte, wenn sie 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlt und auf eine Entschädigung für das laut Amtsrichter zu lange Fahrverbot von fünf Monaten verzichtet. Beide Seiten stimmten dem zu, das Verfahren wurde eingestellt."


http://www.mainpost.de/regional/kitzing ... 73,9702810

Jetzt muß das mit der Führerscheinrückgabe noch richtig klappen, dann ist dies ja aufgrund der momentanen Gesetzeslage/auslegung ein relativ mildes Urteil.

Aber diese Arroganz des Polizisten ... :roll: :evil:
littleganja

Re: "Nach Haschkeks: War die Angeklagte fahrunfähig? "

Beitrag von littleganja »

Wenn man die Situation mal aus Sicht des Polizisten betrachtet, der evtl. eine Stunde davor noch eine anderen Fall hatte in dem z.b. mehere Menschen aufgrund einer Drogenfahrt ihr leben verloren haben, kann man die Haltung auch wenn sie nicht unbedingt freundlich ist, schon nachvollziehen.

Man muss das rellativieren, wenn die angehaltene Person wirklich eine Keks mit Weed zu sich genommen hat und dass nicht jeden Tag tut, sollte sie auf jeden Fall vermeiden Auto zu fahren. Wenn die jenige für den Polizisten leicht betrunken wirkt, spricht dass ja für eine eindeutige Benommenheit. Ich will nicht unbedingt auf der Autobahn fahren und so jemanden dann begegnen oder auf dem Zebrastreifen übersehen werden.

Von daher bin ich schon froh das Menschen die benommen egal auf was sind, im Zweifel einem Richter vorgeführt werden und die Fahrtauglichkeit ggf. überprüft wird. Wie gesagt !Nur bei Ausfallerscheinungen!
HabAuchNeMeinung
Beiträge: 620
Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17

Re: "Nach Haschkeks: War die Angeklagte fahrunfähig? "

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Ob das Verhalten der Angeklagten ausschließlich drogenbedingt auffällig war, bezweifelte auch ein Sachverständiger nach der Aussage des Beamten. Er habe den Eindruck, dass ihr Verhalten situationsbedingt gewesen sei. Die Angeklagte wies zwar einen relativ hohen THC-Gehalt von sechs Nanogramm im Blut auf, woraus man allerdings überhaupt nichts schlussfolgern könne. „Trotz eines hohes Werts, kann Cannabis sehr unterschiedlich wirken“, erklärte der Rechtsmediziner.


Das finde ich bemerkenswert, das ist immerhin das 6 fache des Grenzwertes....
Eine Anpassung dessen wäre angebracht.

Nur nützen wird es der Angeklagten wahrscheinlich gar nix, die FEB wird den FS sofort entziehen.

VG
HabAuchNeMeinung
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