Vorladung erhalten.was jetzt?

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throwaway123
Beiträge: 2
Registriert: Fr 20. Okt 2017, 20:51

Vorladung erhalten.was jetzt?

Beitrag von throwaway123 »

Hey. Heute eine Vorladung vom Polizeipräsidium erhalten.

Vorladung im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts folgender Straftat
Besitz, Erwerb von Betäubungsmitteln gemäß § 29 BtMG

Tatzeit 2015 bis 2016 (zml genau 1 Jahr - möchte genauen Daten lieber weglassen)

Man möchte mich jetzt also als Beschuldigten vernehmen.


Gut. Also mit Cannabis hatte ich früher viel zu tun. Seit 2012 oder so nicht mehr. Allerdings habe ich Frühling 2017 vielleicht mal was im darknet bestellt.... :? 5 gramm wenns hochkommt

Auch wenn ich mir nicht wirklich was vorzuwerfen habe macht mich das Schreiben gerade extrem nervös.

Was jetzt?
- Anwalt anrufen und Gebrauch vom Aussageverweigerungsrecht machen + Akteneinsicht fordern?
- Ohne Anwalt Gebrauch vom Aussageverweigerungsrecht machen
- Hingehen
- Alternative?
Hanfkraut
Beiträge: 861
Registriert: Mo 22. Dez 2014, 14:07

Re: Vorladung erhalten.was jetzt?

Beitrag von Hanfkraut »

Steht da irgendwo BESCHLUSS drauf?
Hast du dazu auch eine rechtsbelehrung bekomm?

Soweit ich weiß gehört zu so einer Forderung eine rechtsbelehrung dazu!
Ist das nicht der fall so gehe ich davon aus das die Polizei denkt das du keine Ahnung hast.
Was wollen die hören?
Du musst dich nicht selbst belasten.
Und wie du sagst ist das auch schon länger her!

Also ohne Belehrung glaube ich nicht das du dahin musst!

Sonst müsste das im brief z.b. stehen.: gem. § Xyz sind sie verpflichtet auf unsere dinstste zu erscheinen. .... Wenn nicht = Geldbuße bzw. Werden Sie abgeholt zwecks vorladung.

Währen da irgendwelche Beweise gegen dich, bekommst du eher Post vom Gericht!

Ggf. Gehst du da hin. Und sagst denen das du wie gewünscht erscheinen bist. zeige dein Personalausweis und erkläre den das du nichts zu sagen hast und auf wiedersehen!
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
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Rainer-H
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Re: Vorladung erhalten.was jetzt?

Beitrag von Rainer-H »

Prinzipiell braucht niemand eine polizeiliche Vorladung zu befolgen. Im schlimmsten Fall, kommt dann später etwas von der Staatsanwaltschaft. Dahin muss man gehen.
throwaway123
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Registriert: Fr 20. Okt 2017, 20:51

Re: Vorladung erhalten.was jetzt?

Beitrag von throwaway123 »

Rechtsbelehrung? Nein. Nur so ein formloses schreiben, dass ich da vorbei schauen soll.

Und das Kleingedruckte:

Sofern Sie zu ihrer Anhörung nicht oder nicht rechtzeitig Hinderungsgründe benennen [..] wird davon ausgegangen, dass sie bei der Polizei keine Angaben machen wollen. Der Vorgang wir dann and die zuständige Verfolgungsbehörde abgegeben, die das Erforderliche veranlasst.

Ich habe ja keine Ahnung von so was aber da rutscht mir das Herz schon in die Hose.

Beschluss? Nein. Da steht nur Vorladung.

Und unterschrieben wurde es von einem KK-A. Das steht wohl für Kriminalkommissar-Anwärter.
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Martin Mainz
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Re: Vorladung erhalten.was jetzt?

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo throwaway123 und willkommen im Forum.

Die wollen Dir wohl etwas Angst machen, lass Dich davon nicht einschüchtern. Du musst da nicht hingehen und eine Aussage ist auch nicht empfehlenswert, damit stellst Du Dich in der Regel eher schlechter.

Lies auch mal hier, ein ähnlich gelagerter Fall: viewtopic.php?f=12&t=7578

Gruß, Martin
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
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