Spekulation MENSCHENRECHTSVERBRECHEN

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andi D.
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Spekulation MENSCHENRECHTSVERBRECHEN

Beitrag von andi D. »

hi leudde,
habs irgendwie nich anders gebacken bekommen.... schreib jetzt einfach hier meinen "shit"--- grins!.
man sollte mal weltweit die Anzahl an Kiffern schätzen und sich überlegen ob man ca. 200 Mio. Menschen
ohne Ihr Recht in Bezug auf Ihren Konsum zu lassen... währe dann mindestens doppelt so viele Leute wie die
82 Mio. in der Bundesrepublik Deutschland!!!!...
Meiner Meinung nach ist die illegal Haltung von Cannabis ein MENSCHENRECHTSVERBRECHEN!!!!

MFG
andi D.
andi D.
Beiträge: 3
Registriert: Sa 27. Okt 2012, 11:14

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Beitrag von andi D. »

Hi nochmal,

man sollte wirklich herausfinden ob meine Spekulation mit dem MENSCHENRECHTSVERBRECHEN wirklich stimmt!!!

mfg
andi D.
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bushdoctor
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Re: Spekulation MENSCHENRECHTSVERBRECHEN

Beitrag von bushdoctor »

Nach konservativen Schätzungen konsumieren in der BRD ca. 4 Millionen Menschen ab und zu Cannabis. Wenn man die wesentlich besser erfassten Werte Frankreichs auf Deutschland hochrechnet kommt man auf fast 8 Millionen.

Ich denke aber, dass es auch mehr sein könnten... Die sogenannte Lebenszeitprävalenz dürfte mittlerweile auf ca. 25% der Bevölkerung angestiegen sein, d.h. fast jeder vierte heute lebende "Bürger" dürfte meines Erachtens in seinem Leben irgendwann schonmal "gekifft" haben.

... ist aber nur MEINE Spekulation! ;)

Jetzt zu Deiner Spekulation, andi D:
Dem "Gesetz" ist es scheissegal wieviele Menschen davon betroffen sind! Gesetz ist Gesetz, es sei denn es passt den Mächtigen nicht, dann wird es ignoriert: siehe "No-Bail-Out-Klausel" im Lissabonvertrag und die Monetarisierungspolitik der EZB, die eigentlich laut den EIGENEN GESETZEN der EZB nicht sein dürfte...

Eine "Menschenrechtsverletzung" liegt aber meiner Meinung nach beim Hanfverbot nur indirekt vor, da es ein "Recht auf den Konsum psychotroper Substanzen" in der Deklaration der Menschenrechte nicht gibt. AUsserdem ist diese Deklaration auch nicht verbindlich, wie es in dem Wiki-Artikel heißt.

Die für die BRD verbindliche Europäische Menschenrechtskonvention gibt nicht mal ein "Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit" her, so dass man die Argumentation "Menschenrechtsverletzung" gleich sein lassen kann.

"Recht" ist eine Illusion. Es gibt nur das "Recht", welches man (mit Gewalt) durchsetzen kann!

Sorry, aber so sieht´s leider aus... vielleicht haben aber andere hier im Forum noch ein paar aufmunterndere Worte.
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Aleã
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Re: Spekulation MENSCHENRECHTSVERBRECHEN

Beitrag von Aleã »

Für mich: BtMG Anlage I (Als Medizin verboten, Forschung und medizinische Studien nur mit eigensbeantragten staatlich-genehmigten Erlaubnis)

Den Rest kann man sich denken...

Ich verstehe vor Allem nicht was überhaupt eine Trennung von Anlage I (vom Arzt verboten) und Anlage II (vom Arzt verboten) sein soll. Würde man überhaupt etwas bemerken wenn alles von Anlage I in II kommt, außer mehr Forschung an den Unis?

Kein Verbrechen, aber sinnlos und schädigend und "vielleicht" ein Verbrechen, wenn darin z.B. eine Substanz gegen eine unheilbare Krankheit gelandet war. Vor Allem weil Substanzen in Anlage I sind, die laut den eigenen Gesetzen gar nicht drin sein dürfen (Cannabis gehört dazu an 1.Stelle imo).
bushdoctor hat geschrieben: "Recht" ist eine Illusion. Es gibt nur das "Recht", welches man (mit Gewalt) durchsetzen kann!
Das gesetzlich definiert ist?
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