Ab erkannte Bürgerrechte wieder erlangen....Wie?!

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Ernst Berlin
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Registriert: Fr 24. Feb 2012, 13:09
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Ab erkannte Bürgerrechte wieder erlangen....Wie?!

Beitrag von Ernst Berlin »

Wie es schon im Betreff steht. Hat jemand die Ahnung wie es sich verhält wenn einem von einem Gericht, sagen wir mal eines in Bayern ein Teil der Bürgerlichen Grundrechte aberkannt werden. Wie kann man diese wieder erlangen?
Mir wurden vor Jahren nämlich das Recht ab erkannt, mich zur Wahl einer Partei zu stellen. Also ich darf nicht Politisch Aktiv werden, mit dem Vorsatz in einer Partei Karriere machen zu wollen. Grund war die Verurteilung zu einer Haftstrafe wegen dem Verkauf einer unbestimmten Menge Hasch an zwei, damals 17 Jährige, ich ging aber davon aus dass die beiden 19 waren.
Marshall
Beiträge: 91
Registriert: Mi 10. Okt 2012, 14:49

Re: Ab erkannte Bürgerrechte wieder erlangen....Wie?!

Beitrag von Marshall »

Kurz gegoogelt und direkt fündig geworden.

Wer durch ein inländisches Gericht wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, verliert automatisch das passive Wahlrecht für fünf Jahre (§ 45 StGB).

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlrecht# ... .A4nkungen

Wenns schon 5 Jahre her ist hast du das passive Wahlrecht wieder. Wenn nicht wirst du wohl noch etwas warten müssen.

Gruß, Marshall
Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger. Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen. Warum sollten Volksvertreter da aus der Art schlagen?

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