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Der straflose Joint

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 18:44
von HabAuchNeMeinung
Nach den Feststellungen eines Amtsrichters hielt sich Alex Gras gemeinsam mit seinem Freund Berni Kiff vor einem Café auf, wo Alex damit beschäftigt war, für Berni, der ihm zuvor Marihuana gegeben hatte, einen Joint zu drehen....
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Der gelb-schwarze Amtsrichter aus BVB-Town bewertete dieses Geschehen als Besitz unerlaubter Betäubungsmittel im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, da Alex Gras, der böse Bube, durch die Entgegennahme des Marihuanas die tatsächliche Sachherrschaft daran erlangt habe. Diese sei auch nicht nur vorübergehender Natur gewesen, da die Fertigung des Joints einige Minuten gedauert habe.
Dem zieht nun das OLG Hamm (OLG Hamm, Beschluss vom 02.05.2017 – 1 RVs 38/17, NStZ-RR 2017, 345) den Zahn:
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Folge: Freispruch ohne Zurückverweisung!

https://ungereimtheiten.wordpress.com/2 ... ose-joint/ :)

Re: Der straflose Joint

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 18:58
von littleganja
Wenn man schon dabei ist den Joint vorzubereiten ist es eindeutig Konsum und somit Straffrei! Genau genommen darf ein Polizist einen Joint nicht wegnehmen, da es sich hier wie gesagt um Konsum handelt und die Polizei nur einschreiten darf wenn Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten eingetreten sind oder um sie zu verhindern.
Ob der Jointbesitzer wirklich zuvor auch Besitzer des BTM war, muss ggf. vom Staatsanwalt bewiesen werden. Auch der Handel ist mit dem Jointbesitz noch lange nicht bewiesen.
Von daher immer locker bleiben wenn die netten Damen und Herren von der Polizei kommen und nur Angaben zu Person und Wohnort machen, sonst nichts!

Re: Der straflose Joint

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 19:59
von Jahkob
Hmmm meines Wissens schließt Konsum den Besitz bis auf ganz wenige Ausnahmen mit ein. Und wieso soll der Polizist den Joint nicht wegnehmen dürfen? Das ist doch das Beweismittel das den Besitz nachweist.

Um so besser das es mal so ausgelegt wird :)

Re: Der straflose Joint

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 20:15
von littleganja
Wenn wie im Beispiel vom dritten ein BTM kostenlos zum Joint bauen übergeben wird, hat der Joint bauer es doch nie besessen. Es ist lediglich überlassen zum Konsum, Handel hat somit auch nicht statt gefunden. Für was dann Beweissicherung?

Re: Der straflose Joint

Verfasst: Do 9. Nov 2017, 20:23
von Jahkob
Ja, Stimme dir zu.

Mir sind nur sofort die Irrwitzigen Aktionen der bayrischen Polizei in den Sinn gekommen. Einzelne Polizisten, die todesmutig bei Nacht und Nebel einem Jointstummel hinterher ins Gewässer hechten oder stundenlang im hohen Gras oder Gebüschen nach "Beweismitteln" suchen. Ich mein klar hier wirst ja auch vor Gericht gestellt wenn du n'Tütchen mit Anhaftungen dabei hast.

Re: Der straflose Joint

Verfasst: Fr 10. Nov 2017, 08:52
von Martin Mainz
Wir hatten ja gerade auch den Fall "Zu Fuß erwischt - MPU" (viewtopic.php?f=12&t=7973&p=48300) hier im Forum. Dort wurden 2g gefunden.

Hätte der sich damit gerade einen Joint gedreht, wäre der Fall ja wie hier gelagert. Kann dann trotzdem ein Bluttest angeordnet werden (der bei Konsum ja positiv sein müsste)? Und dann hat der genau die gleichen Probleme mit der MPU später?

Dieses Konsum - Besitz - Führerschein Dillema ist schon verrückt!

Re: Der straflose Joint

Verfasst: Fr 10. Nov 2017, 09:36
von littleganja
@ Martin

Wenn die Blutentnahme nicht zur Beweissicherung wie z.b. eine Autofahrt unter Cannabis dient, stellt diese ohne eine vorhergegangenen Straftat ebenfalls eine Straftat da und zwar seitens der Polizei :arrow: Körperverletzung. Vorausgesetzt wie oben im Beispiel wird nur Konsumiert und der Blutentnahme wurde nicht zugestimmt.

Daher immer den Bluttest verweigern, ggf. anschließend zum Anwalt und Anzeige wegen Körperverletzung erstatten, wenn kein Beschluß seitens eines Richters oder Staatsanwalt vorliegt. Ein Verdacht wie z.b. Rote Augen, rechtfertigt noch lange keine Blutentnahme. Die neue Gesetzesänderung ist mir bekannt, ein Antrag seitens der Polizei muss nicht mehr zwingend beim Richter eingereicht oder eingeholt werden, jedoch macht genau dass ein Anfechten bzw. ein Klagen seitens des Betroffenen meiner Meinung nach bei Nichteinholung einfacher. Hier ist für Willkür und Amtsanmaßung Tor und Tür geöffnet :?

Immer nur Angaben zur Person und Wohnort machen, sonst nix, im Zweifel immer zum Anwalt! Bluttest immer verweigern auch wenn er negativ ist und nicht‘s konsumiert wurde :!:

Bezüglich Landratsamt und MPU, die machen was die wollen, selbst wenn ein Richter angenommen sagt der Führerschein ist wieder auszuhändigen, bedeutet das noch lange nicht dass das Landratsamt sich daran hält. MPU hat mit Jura nix am Hut, ein Verdacht langt und man wird vorgeladen.

Re: Der straflose Joint

Verfasst: Fr 10. Nov 2017, 13:30
von HabAuchNeMeinung
littleganja hat geschrieben: ...
Polizei = Strafrecht und Gefahrenabwehr
Landratsamt = Verwaltungsrecht

= unterschiedliche Rechtsgebiete....

Re: Der straflose Joint

Verfasst: Fr 10. Nov 2017, 13:50
von littleganja
HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Polizei = Strafrecht und Gefahrenabwehr
Landratsamt = Verwaltungsrecht

= unterschiedliche Rechtsgebiete....
Ja und die Gesetze gelten für alle, kann nicht sein wenn die Rechtssprechung sagt so ist es und so wird es gemacht und das Landratsamt drauf Scheißt.
Hier kann man selbst Recht haben und es auch zugesprochen bekommen und es wird sich hinter dem Verwaltungsrecht versteckt, unfassbar.
Mein Tipp an jeden, den Führerschein nie rausgeben/mitnehmen, was wollen die machen? Die Wohnung stürmen looool Ist dann maximal ne Ordnungswidrigkeit wird so um die 15€ kosten, mir egal! Ich persönlich habe eh nie meinen Führerschein dabei, so können die mir ihn auch nicht wegnehmen, frag mal Hans Söllner :lol: Die können ja in ihrem Computer nachschauen ob ich nen Lappen habe. Das Spiel funktioniert nur wenn man es auch mitspielt und ich tu den Teufel.
Wenn man dann ein Richerliches Urteil bekommt dass man wieder nach z.b. 3 Monaten fahren darf, einfach fahren, den Führerschein hat man ja dann noch im Bestfall.
Die MPU bis auf Ausnahmen wo es wirklich besser ist dass es sie gibt, ist genau so ein Gewinnorientierter Mafiaverein wie die Krankenkasse und auch Krankenhäuser was überhaupt nicht sein dürfte.
Für mich zählt was der Richter sagt, über dem steht niemand.

Re: Der straflose Joint

Verfasst: Fr 8. Dez 2017, 17:18
von sue jackson
was wenn jemand einen raum mit gras zunebelt ich da reingehe und ich mich berausche dann wär es konsum ohne besitz. ähnlich den discos vor ein paar jahren wo man verdampften alkohol inhalieren konnte.

Re: Der straflose Joint

Verfasst: Sa 20. Jan 2018, 23:18
von Eduard
Für mich ist es auch Konsum.
Aber der Polizist darf den joint mitnehmen, er muss ja irgendwas als Beweismittel haben.

Nur finde ich es komisch, dass hier einer schreibt das es straffrei ist..habe ich da was verpasst ?

Re: Der straflose Joint

Verfasst: So 21. Jan 2018, 00:01
von littleganja
Der Konsum egal welcher Droge ist in Deutschland straffrei also weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit.

Re: Der straflose Joint

Verfasst: So 21. Jan 2018, 06:15
von Hanfkraut
Wenn der konsum so wie in diesem Fall ist, ist es keine straftat!
Also braucht die Polizei auch keine Beweise sicherstellen.

Re: Der straflose Joint

Verfasst: So 21. Jan 2018, 10:13
von littleganja
Um zu konsumieren bleibt halt das Problem dass man es entweder vorher erworben hat (Straftat), falls man es durch Zufall auf der Straße gefunden hat fällt der Erwerb zwar weg, was bleibt ist der Besitz (Straftat).
Der Konsum wurde aus einem Hauptgrund straffrei gestellt, die Problematik war was ist wenn z.b. ein Joint in einer Runde geraucht wird. Hier ist es dann einfacher für den Gesetzgeber und die Polizei den Konsum als solches nicht zu bestrafen, zumal die Zuordnung in einer Gruppe als solches überhaupt nicht möglich wäre. Man müsste dann falls der Konsum unter Strafe stehen würde, genau unterscheiden wer wie oft und wieviel konsumiert hat, unmöglich! Weiterhin würde aller stattgefundene Konsum in der Vergangenheit verfolgt werden, unmöglich!

Re: Der straflose Joint

Verfasst: Mo 19. Feb 2018, 15:39
von uweklaus3
Ja das ist so ein Ding mit der Bullerei, ich habe bei usn die Polizei angeschrieben mit der Bitte mir zu sagen wie cih mich in der Öffentlichkeit verhalten wenn ich mein Gras Rauche.Hab einen Netten Brief geschrieben in der Hoffnung auf eine Antwort, denn ich hatte das Schreiben der KKH in Kopie mitgeschickt ebenso meinen Patientenausweis(Kifferausweis) den ich jetzt habe das ich Cannabis überall Rauchen darf sogar ,man Staune auf Bahnhöfen der DB selbst bei Rauchverbot,war deren Auskunft da es sich um Medizin handelt.Nun gut Antwort Bullerei bis heute keine .Mir egal habe heute meine Dosis aus der Apotheke geholt,muß da immer auf dem Rezept Unterschreiben udn 99gramm bekommen die anderen beiden 99 gramm bekomm ich nach Aufbrauch ,die Apotheka lagert diese im Tresor da man nie mehr als 100gramm bei sich haben darf.

Re: Der straflose Joint

Verfasst: Mo 19. Feb 2018, 16:20
von littleganja
Du darfst auch mehr wie 100 Gramm bekommen, der Arzt muss dazu einfach ein *A* auf das Rezept schreiben, dann sind nach oben keine Grenzen. Unterschrift auf Rezept habe ich auch noch nicht gehört......
In der EU ist es so geregelt das man ohne Probleme zu bekommen einen 3 Monatsbedarf seiner Medizin (was auch immer) vorrätig als Patient haben darf und auch unter umständen damit reisen.
Zumal verhaltenen beim Rauchen, am besten nicht Husten :mrgreen: Brief an die Cops hätte ich an deiner Stelle nicht geschrieben, falls du ein Auto hast ist das bestimmt jetzt im System hinterlegt.