Cannabis auf Rezept und dann kommt die Polizei

Pfalzperle67
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Cannabis auf Rezept und dann kommt die Polizei

Beitrag von Pfalzperle67 »

Hallo Zusammen,

ich habe einige Fragen die ich auch nach langer Recherche im Internet nur sehr sehr unbefriedigend beantwortet bekam.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:
Mal angenommen jemand hat Cannabis verschrieben bekommen und hat einen dauerhaften THC Spiegel jenseits von 1ng/ml

1. Was passiert wenn man in eine Verkehrskontrolle kommt und die Polizei weder Cannabis Ausweis noch Rezeptkopie akzeptieren und einen Drogentest und/oder Blutentnahme durchführen und diese/r dann positiv ausfällt?
Mein Arzt meinte, dass die FsSt sofern sie informiert wird wenn sich Polizisten nicht gut auskennen, auf jedenfall die Fahreignung anzweifeln wird aber normalerweise sein Attest sowie eine Stellungnahme seinerseits reichen werden um die Sache vom Tisch zu bringen. Seht ihr das genauso?

2. Was darf die Polizei einem denn überhaupt als "Ausfallerscheinung" auslegen? Ich bin mir sicher, dass ich bei einer Kontrolle stark zittern würde aufgrund von nervosität und meiner Hypertonie.

3. Wie kann man sich vor der Verfolgung durch die Polizei bei einer Kontrolle schützen? (also abgesehen davon, nicht frisch "berauscht" ins Auto zu steigen)

4. Kann ich aus eurer Erfahrung als Patient mit einem konstanten Spiegel überhaupt beruhigt Auto fahren ohne Angst zu haben meinen Führerschein zu verlieren?

5. wenn man bei einer ärztlichen Verordnung: 0,3g bei einem Anfall (schwere Migräne) zur Inhalation häufiger etwas mehr als die verordnete Dosierung einnimmt, ist das von den Strafverfolgungsbehörden bei einer möglichen Kontrolle irgendwie nachweisbar oder problematisch? Bzw ist es hier angebracht vom Arzt die empfohlene Dosierung beIm nächsZen Termin erhöhen zu lassen ?

Vielen Dank euch allen vorab und liebe Grüße
Hanfkraut
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Re: Cannabis auf Rezept und dann kommt die Polizei

Beitrag von Hanfkraut »

Beschwerde einreichen unter der Voraussetzung das der Fahrer auf jeden Fall sein Fahrzeug unter Kontrolle hatt.

Solltest nicht unbedingt am Steuer einen joint rauchen!
Dann kommt es darauf an wie viel Erfahrung du als Patient mit Cannabis hast!

Einfach cool bleiben wenn die Polizei kommt
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
Mia
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Re: Cannabis auf Rezept und dann kommt die Polizei

Beitrag von Mia »

Wenn du angehalten wirst und die nach Drogen fragen, sagst du nein.
Ist ja auch nicht gelogen, da ist bei dir ein verschriebenes Medikament ist.
Ich hab mir trotzdem ne extra Versicherung geholt, die BTM die verschrieben würde im Verkehrsrecht abdeckt. Habe nämlich starken Heuschnupfen und sehe auch ohne Cannabis bekifft aus.
Deshalb könnte es dann sicher Ärger geben, weil es dann keiner glaubt.
Mein Arzt sagt, erstmal nein sagen und nie in einen Becher pinkeln. Blut muss von einem Richter angeordnet werden und dafür brauchen sie auch einen Grund.
Pfalzperle67
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Re: Cannabis auf Rezept und dann kommt die Polizei

Beitrag von Pfalzperle67 »

Mia hat geschrieben:
Mein Arzt sagt, erstmal nein sagen und nie in einen Becher pinkeln. Blut muss von einem Richter angeordnet werden und dafür brauchen sie auch einen Grund.
Meiner sagte auch verweigern, aber mittlerweile benötigt die Polizei doch keinen Beschluss nehr soweit ich weiß
littleganja

Re: Cannabis auf Rezept und dann kommt die Polizei

Beitrag von littleganja »

Hallo erstmal,

zu Punkt 1

Die Führerscheinstelle macht was sie will das ist leider Fakt. Wenn dir dein Arzt die Fahrtüchtigkeit und somit seine Erlaubnis bestätigt am Straßenverkehr teilzunehmen, ist das schon mal positiv! Die restlichen Tests wirst du dann auch bestehen, es war schließlich eine Fahrt unter Medikation und nicht unter illegalen Drogen. Somit Legal!

Punkt 2

Auslegungssache, ich definiere es in etwa so:
Schlangenlinien fahren, starke Probleme dem Gespräch zu folgen, schwankendes gehen, generell unkontrollierte Motorik, Probleme mit Sicht und Gehör, mangelnde Reaktionsfähigkeit. Also alles im Prinzip was auf eine Mehrheit Autofahrer Ü70 zutrifft, wenn man mit z.b. mit 30 Jahren den Anschein eines 70 jährigen vermittelt oder schlimmer.....

Punkt 3

Diplomaten Kennzeichen :roll:

Punkt 4

Wenn man selbst dazu in der Lage fühlt ja, wenn nicht nein. Ich persönlich habe keine Angst vor Polizei und Co, wurde seit ich Patient bin noch nie angehalten, Angst davor, Nein!

Punkt 5

Warum sollte es negativ ausgelegt werden können wenn man seine Medizin nach Ärztlicher Anleitung nimmt??? Verstehe ich nicht.... Erhöhen oder nicht musst du mit deinem Arzt besprechen, vor oder nachteilig kann das nur für dich sein.....

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr :mrgreen:

Peace
littleganja

Re: Cannabis auf Rezept und dann kommt die Polizei

Beitrag von littleganja »

Pfalzperle67 hat geschrieben:
Mia hat geschrieben:
Mein Arzt sagt, erstmal nein sagen und nie in einen Becher pinkeln. Blut muss von einem Richter angeordnet werden und dafür brauchen sie auch einen Grund.
Meiner sagte auch verweigern, aber mittlerweile benötigt die Polizei doch keinen Beschluss nehr soweit ich weiß
Zum Pinkeln kann man ja niemand zwingen, bei Wischtest und Co sieht es anders aus. Urin immer generell verweigern, ich muss nicht, kann nicht Punkt.

Korrekt es Bedarf keiner Richterlichen Anordnung!

@Mia

Korrekt, Drogenkonsum verneinen, ist schließlich ein Medikament!
Duck
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Re: Cannabis auf Rezept und dann kommt die Polizei

Beitrag von Duck »

Und wenn sie nicht nach drogen fragen sondern nach Betäubungsmitteln?

Echt fragen die bei euch echt nach drogen?
littleganja

Re: Cannabis auf Rezept und dann kommt die Polizei

Beitrag von littleganja »

Duck hat geschrieben:Und wenn sie nicht nach drogen fragen sondern nach Betäubungsmitteln?

Echt fragen die bei euch echt nach drogen?
Hatten sie schon mal Kontakt mit der Polizei ist die erste Frage, die zweite ist haben sie Alkohol oder Drogen konsumiert. Sagt man nein, kommt die Antwort, dann sind sie ja mit einem Alkohol und Freiwilligen Drogentest einverstanden. Wenn man den Konsum zugibt, ist der Test dann nicht mehr freiwillig.....

So läuft es in ca 90% der Fälle ab.
Mia
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Re: Cannabis auf Rezept und dann kommt die Polizei

Beitrag von Mia »

Hatte ja gesagt man soll nein sagen und man darf auf lügen.
Also auf die Frage nach BTM , darf man auch nein sagen.
Am schnellsten kommt man aus der Nummer mit, habe ein Wein oder Bier zum Essen getrunken. Dann pustet man und die lassen einen eigentlich in Ruhe ( es sei denn man ist auffällig).
Vielleicht reicht ja irgendwann mal das Rezept und der Brief vom Arzt, leider ist es noch nicht so einfach .

Und zu einem Wischtest kann man mich auch nicht einfach zwingen. Außerdem sind die vor Gericht eh nicht gültig, müsste dann danach auch ein Bluttest angeordnet werden.
Da reicht ja schon Geldscheine anzufassen und man ist auf irgendwelche Drogen positiv im Wischtest.
littleganja

Re: Cannabis auf Rezept und dann kommt die Polizei

Beitrag von littleganja »

Mia hat geschrieben:Hatte ja gesagt man soll nein sagen und man darf auf lügen.
Also auf die Frage nach BTM , darf man auch nein sagen.
Am schnellsten kommt man aus der Nummer mit, habe ein Wein oder Bier zum Essen getrunken. Dann pustet man und die lassen einen eigentlich in Ruhe ( es sei denn man ist auffällig).
Vielleicht reicht ja irgendwann mal das Rezept und der Brief vom Arzt, leider ist es noch nicht so einfach .

Und zu einem Wischtest kann man mich auch nicht einfach zwingen. Außerdem sind die vor Gericht eh nicht gültig, müsste dann danach auch ein Bluttest angeordnet werden.
Da reicht ja schon Geldscheine anzufassen und man ist auf irgendwelche Drogen positiv im Wischtest.
Der Wischtest und Co ist ja nur die Vorstufe zum Bluttest....
DrGreenthumb
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Re: Cannabis auf Rezept und dann kommt die Polizei

Beitrag von DrGreenthumb »

Die Sache mit dem "Glas Wein/Bier zum Essen" kann funktionieren, kann allerdings auch böse nach hinten losgehn!

Wenn es hart auf hart kommt und man sich doch als Cannabispatient "outen" muss, könnte es dann als Mischkonsum gewertet werden, welcher nochmal deutlich härter bestraft werden kann!
Zuletzt geändert von DrGreenthumb am Sa 12. Mai 2018, 15:40, insgesamt 1-mal geändert.
littleganja

Re: Cannabis auf Rezept und dann kommt die Polizei

Beitrag von littleganja »

DrGreenthumb hat geschrieben:Die Sache mit dem "Glas Wein/Bier zum Essen" kann funktionieren, kann allerdings auch böse nach hinten losgehn!

Wenn es hart auf hart kommt und man sich doch als Cannabispatient "outen" muss, könnte es dann als Mischkonsum gewertet werden.
Ja und spätestens wenn man freiwillig den Alkoholtest macht wäre es auch komisch den Wischtest der dann evtl verlangt wird abzulehnen. So wenig wie möglich sagen, am besten nur Angaben zur Person machen, dazu ist man verpflichtet zu mehr nicht.
DrGreenthumb
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Re: Cannabis auf Rezept und dann kommt die Polizei

Beitrag von DrGreenthumb »

DrGreenthumb hat geschrieben:Die Sache mit dem "Glas Wein/Bier zum Essen" kann funktionieren, kann allerdings auch böse nach hinten losgehn!

Wenn es hart auf hart kommt und man sich doch als Cannabispatient "outen" muss, könnte es dann als Mischkonsum gewertet werden, welcher nochmal deutlich härter bestraft werden kann!
Ja auf jedenfall! Deswegen würde ich nie sagen, dass ich ein Bier getrunken habe z.b.

Auch wenn der Test 0,0Promille ergibt, es zählen die Angaben zum Konsum schon
Mia
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Re: Cannabis auf Rezept und dann kommt die Polizei

Beitrag von Mia »

Zitat Juraforum:“Der Drugwipe oder Urintest sind freiwillig und werden in der Regel auch bei nur geringem Verdacht/Vermutungen durchgeführt. Diese dürfen verweigert werden und die Weigerung an sich darf auch kein Grund für weitere Maßnahmen sein.

Der Bluttest ist nicht freiwillig und darf ggf. sogar unter Zwang durchgesetzt werden. Er darf aber nur stattfinden, wenn jemand Beschuldigter einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit(Konsum an sich ist ja nicht strafbar - da wir aber im Verkehrsrecht-Forum sind, nehme ich an es geht um einen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr) ist. Dafür müssen dann schon Anhaltspunkte vorliegen, die das rechtfertigen würden. "Einfach so" darf der nicht durchgeführt werden.“
littleganja

Re: Cannabis auf Rezept und dann kommt die Polizei

Beitrag von littleganja »

Mia hat geschrieben:Zitat Juraforum:“Der Drugwipe oder Urintest sind freiwillig und werden in der Regel auch bei nur geringem Verdacht/Vermutungen durchgeführt. Diese dürfen verweigert werden und die Weigerung an sich darf auch kein Grund für weitere Maßnahmen sein.

Der Bluttest ist nicht freiwillig und darf ggf. sogar unter Zwang durchgesetzt werden. Er darf aber nur stattfinden, wenn jemand Beschuldigter einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit(Konsum an sich ist ja nicht strafbar - da wir aber im Verkehrsrecht-Forum sind, nehme ich an es geht um einen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr) ist. Dafür müssen dann schon Anhaltspunkte vorliegen, die das rechtfertigen würden. "Einfach so" darf der nicht durchgeführt werden.“
Was die dürfen und was die machen ist leider in der Realität sehr unterschiedlich und der Polizist denkt oft er dürfe alles. Und wenn zwei Polizisten der Meinung sind ein Drogentest ist angebracht, lassen die sich davon auch nicht abbringen.
Jura ist immer nur Theoretisch, die Praxis macht Jura erst notwendig......
Theoretisch gebe ich dir selbstverständlich Recht, die hier geschilderten Fälle zeichnen oft ein anderes Bild.
Mia
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Re: Cannabis auf Rezept und dann kommt die Polizei

Beitrag von Mia »

Deshalb kann man auch alle Testes, bis zur gerichtlichen Anordnung, ohne Grund ablehnen .


Finde es sehr traurig, dass man sich überhaupt als Patient um sowas Gedanken machen muss.


Ich sage dann erstmal einfach, es gab ne Weinschorle zum Essen und mache gerne nen freiwilligen Pusttest.
Wenn die dann weiter machen wollen, sollen die es anordnen.
Aber ohne Auffälligkeit sollten die eigentlich überhaupt keinen Test machen.
Kumpel wurde schon ganz oft angehalten und musste nie nen Test machen. Er hat immer alles verneint und dann war gut. Papiere und Führerschein gezeigt, dann noch kurz Warndreieck und Verbandkasten und Ruhe.
Klar man kann auch Pech haben, aber man sollte nicht gleich freiwillig alle Tests machen und mit dem Rezept winken.
Ruhe bewahren und nicht hektisch werden. Ihr seid im Recht und habt nix falsches getan.
littleganja

Re: Cannabis auf Rezept und dann kommt die Polizei

Beitrag von littleganja »

Mia hat geschrieben:Deshalb kann man auch alle Testes, bis zur gerichtlichen Anordnung, ohne Grund ablehnen .
Das war einmal mit der Anordnung durch den Richter, der Polizist ist diesbezüglich der Richter. Das ist der Jumping Point :!:

Aber ändert nix an der Tatsache dass es eine Fahrt unter Drogen ist wenn es vom Arzt verordnet wurde und wenn nicht eine Drogenfahrt, so ist das mit dem Jura......
Zuletzt geändert von littleganja am Sa 12. Mai 2018, 16:38, insgesamt 1-mal geändert.
DrGreenthumb
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Re: Cannabis auf Rezept und dann kommt die Polizei

Beitrag von DrGreenthumb »

Mia hat geschrieben:Deshalb kann man auch alle Testes, bis zur gerichtlichen Anordnung, ohne Grund ablehnen .


Finde es sehr traurig, dass man sich überhaupt als Patient um sowas Gedanken machen muss.


Ich sage dann erstmal einfach, es gab ne Weinschorle zum Essen und mache gerne nen freiwilligen Pusttest.
Wenn die dann weiter machen wollen, sollen die es anordnen.

Klar man kann auch Pech haben, aber man sollte nicht gleich freiwillig alle Tests machen und mit dem Rezept winken.
Ruhe bewahren und nicht hektisch werden. Ihr seid im Recht und habt nix falsches getan.
Genauso sollte man nicht freiwillig den Konsum von Alkohol zugeben mMn

Habe auch schon öfter gehört, wenn die Polizei einen Alkoholtest durchführt, dürfen sie keinen Drogentest mehr machen, was natürlich absoluter Blödsinn ist!
Mia
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Re: Cannabis auf Rezept und dann kommt die Polizei

Beitrag von Mia »

Habe ich auch nicht behauptet, dass sie danach nix mehr dürfen.
Aber wie gesagt, die müssen auch erstmal alles begründen .
littleganja

Re: Cannabis auf Rezept und dann kommt die Polizei

Beitrag von littleganja »

Mia hat geschrieben:Habe ich auch nicht behauptet, dass sie danach nix mehr dürfen.
Aber wie gesagt, die müssen auch erstmal alles begründen .
Das Wort des Beamten steht immer über dem des Pöbel, die Begründung ist das kleinste Problem, glaube mir ;)
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