5g Cannabis im Darknet bestellt -> Strafbefehl

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Zawosch
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5g Cannabis im Darknet bestellt -> Strafbefehl

Beitrag von Zawosch »

Hallo Leute,

Ich wäre sehr froh wenn Ihr mir euren Ratschlag zu diesem Fall geben könnt, weil ich deswegen sehr aufgebracht bin und bin mir nicht sicher bin, wie Ich mich am besten verhalte.

Ich erhielt vor ein paar Wochen eine Vorladung als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das BtMG. Mir wurde vorgeworfen, im April 2016 (!) 5g Cannabis ohne die Absicht Handel zu treiben im Darknet bestellt zu haben.
Der Dealer wurde wohl erwischt und mein Name und meine Adresse ist dann in Verbindung mit der Bestellung auf einer Bestellliste aufgetaucht, die beim Dealer beschlagnahmt wurde.
Ich bin zu der Vorladung gegangen, habe mich jedoch zu der Sache gar nicht geäußert und nur meine persönlichen Angaben gemacht. Ich lebe in Niedersachsen, habe eine komplett weiße Weste und bin davon ausgegangen, dass das Verfahren unter diesen Umständen und bei der Menge eingestellt werden würde.
Dem ist aber nicht so.

Ich erhielt nun gestern Post vom zuständigen Gericht, der Richter hat nicht auf Einstellung des Verfahrens entschieden sondern auf schuldig. Wenn ich nicht Einspruch einlege, werde ich eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren aufgebrummt kriegen und 200€ zahlen müssen. Darüber war ich völlig überrascht und kann das nicht verstehen. Ich weiß, dass der Richter das Verfahren nicht einstellen MUSSTE, jedoch hätte ich es bei diesen Umständen doch sehr erwartet. Schließlich habe ich eine komplett reine Weste, der "Einkauf" liegt mehr als 2 Jahre zurück und ich bin auch seitdem nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Weiterhin wurde Ich nie persönlich mit Gras erwischt.
Kann ich wirklich einfach so schuldig gesprochen werden?

Als Beweismittel wird genannt:
I. meine Angaben (ich habe jedoch gar keine Angaben gemacht, ich weiß nicht was das soll)
II. Zeugenaussage des Drogendealers, der wohl ausgesagt hat, den Brief an meine Adresse verschickt zu haben (es geht hier übrigens um über 1000 Fälle, bei meiner Vernehmung habe ich den Polizisten gefragt wie viele Konsumenten hiervon eigentlich betroffen sind)
III. die Bestellliste

Ich kann nicht glauben, dass das für den Richter als Beweis ausreicht, zumal die Menge doch geringfügig ist und er das Verfahren hätte einstellen können. Es steht ja auch in dem Strafbefehl, dass ich keine Absicht hatte Handel zu treiben sondern das Cannabis für mich selbst besitmmt gewesen wär.

Was soll ich eurer Meinung nach tun?
Ich möchte eigentlich keinesfalls die Bewährungsstrafe hinnehmen. Ich hab aber keine Rechtsschutzversicherung und Angst vor großen Gerichtskosten, und dann evtl. trotzdem zu verlieren.

Außerdem habe ich etwas Sorge, ob ich im Nachgang noch Probleme mit der Führerscheinstelle kriegen könnte. Ich war zwar nie in einer Verkehrskontrolle geschweige denn bin ich positiv getestet worden, jedoch scheint mir im Moment alles möglich, so wie die Ämter und Gerichte hier anscheinend gerade durchdrehen. Ich besitze im Moment nichtmal ein Kfz und bin nicht auf den Führerschein angewiesen, trotzdem möchte ich mir diesen möglichen Stress natürlich ersparen.

Ich hoffe sehr auf eure Einschätzung.

Vielen Dank & einen schönen Abend noch :|
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Martin Mainz
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Re: 5g Cannabis im Darknet bestellt -> Strafbefehl

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo Zawosch und erst mal herzlich willkommen im Forum!

Das ist ja wirklich hammerhart, daß das Verfahren nicht eingestellt wird, sieht nach Exempel aus. Ich würde mir den Anwalt auf jeden Fall leisten, eine Vorstrafe würde ich nicht hinnehmen. Akteneinsicht beantragen. Wenn keine Zahlungsdokumentation von Deiner Seite aus vorliegt wäre das schon mal ein gutes Zeichen, daß Du das Urteil abwenden kannst

Bin aber kein Jurist.

Grüße, Martin

PS: Wie alt bist Du ungefährt und welches Bundesland erhebt Anklage?
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Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
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Zawosch
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Re: 5g Cannabis im Darknet bestellt -> Strafbefehl

Beitrag von Zawosch »

Danke für die schnelle Antwort :-)

Wo du grade von Vorstrafe sprichst, bin ich ganz beunruhigt. Ich habe mich glaube ich falsch ausgedrückt.
Es wurde entschieden, dass ich schuldig sei, jedoch verwarnt werde. Ich werde also statt der Verurteilung 2 Jahre auf Bewährung sein und 200€ zahlen müssen. Sollte ich dann während der Bewährungszeit gegen die Auflagen verstoßen, dann würde ich zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen je 20 €, also gesamt 400 € verurteilt werden oder, falls ich das Geld nicht aufbringen könnte, einen Tag Freiheitsstrafe (!!!).
Mit dem Brief wurde mir auch eine Belehrung über die Bedeutung der Verwarnung mit Strafvorbehalt geschickt. Darin steht, dass ich nicht bestraft werde, sondern lediglich verwarnt und es deshalb nicht in ein amtliches Führungszeugnis aufgenommen werden wird.
Daher verstehe ich das so, dass der Vorfall denke ich wohl im BZR stehen wird, jedoch nicht im Führungszeugnis. Wäre ich dann vorbestraft? Das klingt schon viel zu heftig..
Wenn Ich gegen die Bewährungsauflagen verstoßen würde, müsste ich 400€ zahlen. Das wäre sehr blöd aber das Geld ist mir weniger wichtig als eine Vorstrafe oder so etwas. Wäre ich denn vorbestraft wenn ich gegen die Bewährungsauflagen verstoßen würde?
Also zur Zahlungsdokumentation wurde mir bisher weder bei der Verhörung noch in dem Strafbefehl irgendetwas gesagt. Ich weiß nicht, ob mir irgendetwas nachgewiesen werden kann.

Ich bin Mitte 20 und das ganze ist in dem Bundesland Niedersachsen passiert.
littleganja

Re: 5g Cannabis im Darknet bestellt -> Strafbefehl

Beitrag von littleganja »

Wie Martin schon sagt, geh am besten zum Anwalt! Ist wirklich nicht normal 2 Jahre Bewährung für 5 Gramm Cannabis beim ersten mal....

Soviel aber zu der Aussage wird meistens eingestellt :?
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Martin Mainz
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Re: 5g Cannabis im Darknet bestellt -> Strafbefehl

Beitrag von Martin Mainz »

Normalerweise gilt: Auch eine Verurteilung auf Bewährung gilt als Vorstrafe.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorstrafe

Es scheint aber sich hier dann um eine Einigung, außergerichtlich(?) zu handeln, also kein Urteil auf Bewährung? Passt irgendwie für mich nicht zusammen. Wenn das Verfahren am Ende eingestellt wird, müssten die Kosten vom Anwalt eigentlich vom Land getragen werden.

Niedersachsen, also 6 Gramm als geringe Menge, keine Vorstrafen, keine Gefährdung der Öffentlichkeit. Nimm Dir nen Anwalt und gehs an. Die denken vielleicht einfach, Du bist zu jung um Dich zu wehren. Bitte halt uns hier auf dem Laufenden.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
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Zawosch
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Re: 5g Cannabis im Darknet bestellt -> Strafbefehl

Beitrag von Zawosch »

So ein Mist, da wird ja hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Hätte Ich geahnt, dass sich das so entwickelt, hätte ich schon einen Anwalt eingeschaltet, bevor ich bei der Vernehmung war. Doch dort habe ich außer meinen persönlichen Angaben gar nichts gesagt und ich dachte, dass es besser ist keine Aussage zu machen, um bloß nichts falsches zu sagen. Ich dachte, wenn Ich nichts sage, könnte mir das nicht negativ ausgelegt werden. Vielleicht hätte ich den Vorwurf direkt vehement bestreiten sollen.
Ich war mir sicher, dass das Verfahren eingestellt werden würde.
Ich werde gucken, wie ich mich von einem Anwalt beraten lassen kann und was ich dann mache.
Ich bin immer noch baff, dass Ich um dagegen vorzugehen nun vor Gericht ziehen muss, obwohl Ich nie in meinem Leben persönlich mit Cannabis erwischt wurde und nie irgendjemandem geschadet habe.
Warum hat der Richter das gemacht?
Ich finde das extrem unverhältnismäßig und bin echt enttäuscht.
Selbst wenn das Verfahren eingestellt worden wäre, hätte mir das als Warnschuss schon gereicht. Und nun hab ich so eine Scheiße am Schuh und komm mir hier vor wie ein Krimineller, obwohl Ich niemandem geschadet habe. Wahnsinn, dass sowas in Deutschland heute noch passiert...

Danke jedenfalls für eure Kommentare.
Zuletzt geändert von Zawosch am So 3. Jun 2018, 22:33, insgesamt 1-mal geändert.
littleganja

Re: 5g Cannabis im Darknet bestellt -> Strafbefehl

Beitrag von littleganja »

Die Bewährung wird aber glaube ich im Erwachsene Strafrecht, erst eingetragen in Führungszeugnis wenn eine Haftstrafe über 1 Jahr droht. Ich hatte als Jugendlicher Bewährung, glaube 2 Jahre zu 3 Monaten und dort wird erst ab 2 Jahren Haft Androhung eingetragen. Bei Erwachsene war es die Hälfte also ab 2 Jahre auf 1,1 Jahre.

Falls ich falsch liege bitte berichtigen!

@Zawosch

Wurdest du nach Erwachsenen oder Jugend Strafrecht verurteilt? Wie alt bist du?
Hanfkraut
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Registriert: Mo 22. Dez 2014, 14:07

Re: 5g Cannabis im Darknet bestellt -> Strafbefehl

Beitrag von Hanfkraut »

Akten Einsicht vom Anwalt einholen!

Welche konkreten Beweise haben die?
IP Adresse deine Konto Nr etc.

Wie hast du bezahlt? (das posted du hier aber nicht!)
Die Frage kannst du dir ja schon beantworten!
Genauso gut kann dich ja jemand geärgert haben!
Ist die Sendung überhaupt für dich?
Hast du sie überhaupt bekommen?
Kann der Richter das beweisen das du die Post bekommen hast?
Würde die Sendung überhaupt abgeschickt?
Du könntest die Bestellung auch storniert haben!
Hast Du bestellt?

Wenn Du keine Angaben gemacht hast, wird ein guter Anwalt mit Leichtigkeit dafür sorgen das das Verfahren fallen gelassen wird!

Kann ca 450-650 Euro kosten!
Geht es nicht vor Gericht so das dein Verfahren fallen gelassen wird bleiben die Kosten übersetzt!
Darauf wird es hinauf laufen.!
Hast du ne Rechtsschutz die auch Strafrecht abdeckt ist alles gut!
Armenrecht Anwalt Schein vom Amtsgericht Finger weg!
Die meisten Anwälte machen dann nicht viel!
Da die nur 40 Euro vergütet bekommen so weit ich das weiß!
Zawosch
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Registriert: So 3. Jun 2018, 18:02

Re: 5g Cannabis im Darknet bestellt -> Strafbefehl

Beitrag von Zawosch »

@littleganja:
Ich bin 23 Jahre alt.

@Hanfkraut:
Das mit der Akteneinsicht ist denke ich auf jeden Fall der erste Schritt, den ich erstmal angehen muss.
Ich weiß selbst nicht, was genau die Staatsanwaltschaft meint gegen mich beweisen zu können, vor allem was die Bezahlung angeht. In dem Strafbefehl steht als Beweismittel gar nichts zu irgendeiner Zahlung.
Mein Name und Adresse sei ja auf der Bestellliste aufgetaucht und der Dealer hat wohl ausgesagt, dass er den Brief an mich verschickt hätte (genauso wie in über 1000 weiteren Fällen anderer Konsumenten).
Ich wurde wie gesagt nie des Besitzes überführt, daher war ich über den ganzen Strafbefehl sehr verwundert.
Du hast gerade so viele Fragen gestellt, Ich möchte mich hier nicht irgendwie selbst belasten indem ich da etwas dummes antworte, nimm mir das bitte nicht übel. Ich bin sehr verunsichert.

Den 2. Teil habe ich nicht ganz verstanden. Also zunächst einmal, eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht. Die ca. 450-650 Euro könnte Ich auch ohne die Rechtsschutzversicherung aufbringen. Das ist zwar sehr ärgerlich, aber wenn die Chancen gut stehen könnten, einen Freispruch oder Einstellung zu erzielen, wäre es mir das wohl wert. Was meinst du bitte mit diesem Satz?
Geht es nicht vor Gericht so das dein Verfahren fallen gelassen wird bleiben die Kosten übersetzt!
Ich hatte mit dem Gesetz noch nie irgendwelche Probleme und weiß nicht, was das bedeutet.

Danke für eure Hilfe Jungs (wenn Mädchen hier sind natürlich auch die :mrgreen: )

Edit: In dem Strafbefehl steht folgendes:
Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Amtsgericht ..... schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen.
....
Ist der Einspruch rechtzeitig eingegangen, findet eine Hauptverhandlung statt. In dieser Entscheidet das Gericht, nachdem es die Sach- und Rechtslage erneut geprüft hat. Dabei ist es an den Schuld- und Strafausspruch in dem Strafbefehl nicht befunden.
....
Gegen die Entscheidung über die Verpflichtung, Kosten oder notwendige Auslagen zu tragen, können Sie sofortige Beschwerde einlegen, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200€ übersteigt. Die sofortige Beschwerde ist beim Amtsgericht innerhalb einer Woche einzulegen.
Bedeutet das, dass wenn Ich mich nun entscheide, einen Anwalt einzuschalten (zunächst einmal für die Akteneinsicht, um dann zu sehen was genau gegen mich eigentlich vorliegt), zwangsläufig eine Gerichtsverhandlung stattfinden wird? Sprich, eine Einstellung des Verfahrens ist ohne eine Gerichtsverhandlung nicht mehr möglich? Außerdem könnte dann, falls ich vor Gericht keinen Erfolg hätte, der Strafausspruch ein anderer sein. Ich hab etwas Sorge, dass das Strafmaß dadurch schlimmer werden könnte.
resin breath jeff
Beiträge: 78
Registriert: Do 1. Mär 2018, 09:40

Re: 5g Cannabis im Darknet bestellt -> Strafbefehl

Beitrag von resin breath jeff »

Mir scheint es auch so als würden sie an dir ein Exempel statuieren um den unaufhaltbaren Darknet-Markt etwas entgegen zu setzen und andere abzuschrecken die das von dir mitbekommen. Völlig übertrieben.
Hanfkraut
Beiträge: 861
Registriert: Mo 22. Dez 2014, 14:07

Re: 5g Cannabis im Darknet bestellt -> Strafbefehl

Beitrag von Hanfkraut »

Alles gut.
Zu all den Fragen benötige ich keine Antworten!
Damit wollte ich dir nur aufzeigen was möglich ist!

Die Anwalt Ausgaben bekommst du nicht erstattet wenn das Gericht das verfahren einstellen würde!
Die Möglichkeit würde immer noch bestehen, wenn sich das Gericht und der Anwalt auf einen für beide Seiten Kompromiss einigen würden!

Du gehst zum Anwalt! Such Dir einen Anwalt der Strafrecht und btm als Schwerpunkt angibt. Siehe dazu auch die Bewertungen des Anwalt an!

Er leitet dann alles nötige an und holt Akteneinsicht!
Anschließend überlegt er mit dir zusammen eine Strategie!

Du äußerst dich zu der Sache dann mit mehr!
Das überlässt du dann den Anwalt.

Du machst dir Gedanken zu den gestellten Fragen von mir!
Mit etwas Nachdenken fällt dir dann ein Konzept ein!
Das verfass du dann für deinen Anwalt und er kann dann damit arbeiten sprich Korrektur vornehmen!
Nutze die Zeit und setze das auch um!

Wichtig ist das dein Anwalt fristgerecht Einspruch einlegt!
Ist die Zeit sehr knapp machst du das dann mit der Angabe das du vom Rechtsbeistand Gebrauch machst!
Mehr nicht! Keine weiteren Aussagen!
Das Gericht darf das nicht negativ bewerten!
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
crappy
Beiträge: 372
Registriert: Fr 19. Sep 2014, 03:00

Re: 5g Cannabis im Darknet bestellt -> Strafbefehl

Beitrag von crappy »

Hallo Zawosch,

du musst Einspruch einlegen bevor die Frist abläuft!

Was liegt denn überhaupt an Beweisen gegen dich vor? Nach deinen Aussagen hast du Cannabis im Darknet bestellt und der Dealer hat deine Adresse aufgeschrieben.

Jeder Mensch kann behaupten dir Cannabis geschickt zu haben. Kann dir eine Zahlung nachgewiesen werden? Ist das Cannabis überhaupt bei dir eingetroffen? DHL, Post, UPS?

Im Darknet zahlt man üblicherweise mit Bitcoin. War das in diesem Fall auch so? Die eigenen Kontodaten wirst du hoffentlich nicht verwendet haben.

Nach den Fakten die du uns hier preisgibst würde ich Einspruch einlegen und in die Hauptverhandlung gehen. Aber bitte mit Anwalt!
Zawosch
Beiträge: 5
Registriert: So 3. Jun 2018, 18:02

Re: 5g Cannabis im Darknet bestellt -> Strafbefehl

Beitrag von Zawosch »

Ich habe nun für morgen einen Beratungstermin bei einem Anwalt für Strafrecht vereinbart.

Mal sehen, wie es dann weiter geht.
Ich nehme an, dass der Anwalt mir raten wird, auf jeden Fall Einspruch einzulegen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich dadurch in der eventuellen Gerichtsverhandlung ein schlimmeres Strafmaß erhalten würde. Von daher kann ich durch einen Einspruch nichts verlieren außer Geld, das ist es mir wert. Die Akteneinsicht ist denke ich nur logisch und extrem wichtig.

Dann hoffe ich, dass das Gericht das Verfahren aufrund des Einspruchs einstellt, um es gar nicht erst zu einer Gerichtsverhandlung kommen zu lassen.

Die Frist für den Einspruch wird kein Problem sein, Ich habe den Strafbefehl erst vor 2 Tagen erhalten.

Was genau an faktischen Beweisen vorliegt, kann ich noch gar nicht einschätzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mir eine Zahlung nachgewiesen werden kann. Davon steht ja auch nichts im Strafbefehl. Die Akteneinsicht wird das dann zeigen. Ich habe jedenfalls natürlich nie meine eigenen Kontodaten verwendet, um so etwas zu bestellen.

Im Strafbefehl steht als Beweismittel außerdem ja auch "Ihre Angaben". Keine Ahnung, was das überhaupt heißt. Während der Vernehmung habe ich bloß erst meine persönlichen Angaben gemacht, mir dann die Vorwürfe angehört und dann gesagt, dass ich dazu nichts sagen möchte. Der Polizist war auch gar nicht interessiert daran irgendetwas aus mir herauszuquetschen und das ganze ging nur so 5 Minuten. Die Akteneinsicht wird zeigen, was Sie gegen mich in der Hand haben.

Ich glaube außerdem nicht, dass es heute möglich ist, mir nachzuweisen, dass ich vor über 2 Jahren einen Brief erhalten hätte. Wie soll das jemals bewiesen werden? Das ist doch alles scheiße und lächerlich.

Danke für eure Unterstützung. Es ist jedenfalls schön, von anderen verstanden zu werden.

Ich werde euch auf dem Laufenden halten, was mir der Anwalt morgen empfiehlt und wie es dann weitergeht. Einfach auf mir Sitzen lassen werde ich die Sache jedenfalls nicht. :-)
Karabenemsi
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Registriert: Do 14. Jun 2018, 17:10

Re: 5g Cannabis im Darknet bestellt -> Strafbefehl

Beitrag von Karabenemsi »

also ich wurde auch mal beschuldigt im Darknet weed eingekauft zu haben. wurde von der polizei vorgeladen und ab da machte alles der anwalt, spezialisiert auf darknet. der sagte den termin ab, nahm schriftlich stellung. nachdem er die akte hatte schrieb er seine verteidigungsschrift und das vefahren wurde eingestellt. und da gin es um 60 g. der richtige anwalt haut die bei sowas auf jeden fall raus, weil die zb keine zahlungsnachweise haben. wenn du den anwaltsnamen willst..pn

der verlangt allerding ca 900 Euro dafür und sagt ganz klar, ziel ist es das verfahren einzustellen
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