Mit < einem Gramm in NRW erwischt

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hanfdata
Beiträge: 2
Registriert: Di 26. Jun 2018, 19:17

Mit < einem Gramm in NRW erwischt

Beitrag von hanfdata »

Hallo liebes Forum,

ich bin gestern mit meinem PKW in eine Polizeikontrolle (NRW) geraten und man fand bei mir ca. 1 g Gras.
Da ich jedoch nichts konsumiert hatte, war der Test negativ.
Ich habe gefühlt das halbe Internet zu dem Thema gelesen und wollte nochmal eine etwas professionellere Meinung.
Ich vermute, dass das Verfahren dank Erstkonsums eingestellt wird, in der Hinsicht befürchte ich wenig.
Ist die Einstellung des Verfahrens immer zwingend mit einer Geldstrafe verbunden?
Oft lese ich jedoch, dass die Polizei den Vorgang an das FSST weitergibt und diese sich melden.
Ist dies wahrscheinlich? Könnte ich also noch zur Urinprobe oder Ähnlichem vorgeladen werden?

Wenn das Verfahren eingestellt würde, habe ich wohl als einzigen Nachteil noch eine Eintragung im
Polizeregister? Vermutlich würde sich das auf zukünftige Taten und Verkehrskontrollen auswirken.
Gibt es sonstige Nachteile?
HabAuchNeMeinung
Beiträge: 620
Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17

Re: Mit < einem Gramm in NRW erwischt

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Hallo Hanfdata,

wenn Du gegenüber der Polizei keinerlei andere Angaben bzgl deines Konsums gemacht hast, kommst Du wahrscheinlich recht unbeschadet aus der Sache raus.

Grob gesagt passiert jetzt folgendes:
Die Polizei führt gegen Dich Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das BTMG.
Sie wird dieses Verfahren abschliesen und dann die Akte an die Staatsanwaltschaft schicken.
(das ist der strafrechtliche Aspekt bei der Sache)
Weiterhin wird sie die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (FeB) benachrichtigen.
(das ist der verwaltungsrechtliche Aspekt bei der Sache)

Der Staatsanwalt wird dann vermutlich das Verfahren wegen Verstoßes gegen das BTMG einstellen.
Ob er eine Auflage verhängt, kommt auf den Staatsanwalt an...
Von einer Einstellung ohne Auflagen, bis zu einem Strafbefehl ist alles denkbar.
Die FeB wird aufgrund dessen das Du im Besitz von BTM warst, ein ärztliches Gutachten anordnen um deine Konsumgewohnheiten zu klären.

Da bei Dir keine Drogenfahrt im Raum steht musst Du also den Gutachter beim ä.G. nur davon überzeugen, das Du stets Konsum und Fahren trennen konntest und in Zukunft trennen kannst, wie bisher. Das wäre dann nicht eignungsschädlich und die FeB hätte keine Grundlage für weitere Maßnahmen. Das der am Tag des ä.G. durchgeführte Drogentest negativ sein muss, versteht sich hoffentlich von selbst.
Natürlich wird die Anordnung des äG in deiner Akte bei der FeB vermerkt.

Weiterhin wird das Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das BTMG für die nächsten 10 Jahre im Auskunftssystem der Polizei vermerkt bleiben. D.h. für alle zukünftigen Kontakte mit der Polizei: Du bist ein potentieller BTM Straftäter und wirst entsprechend behandelt werden.

MFG
HabAuchNeMeinung
hanfdata
Beiträge: 2
Registriert: Di 26. Jun 2018, 19:17

Re: Mit < einem Gramm in NRW erwischt

Beitrag von hanfdata »

Vielen Dank für deine sehr ausführliche und gute Antwort :). Diese war unglaublich hilfreich.

Ich habe meines Wissens nach keinerlei Angaben zu meinem Konsum gemacht.

Was würde ein Strafbefehl durch den Staatsanwalt bedeuten? Ist dies wirklich möglich?

Die Kosten für den Gutachter müsste ich dann bezahlen, oder? Werden Haartests heute noch durchgeführt? Ich habe dazu unterschiedliche Meinungen gehört. Mir geht es darum, dass der Nachweis in den Haaren ja am längsten ist.

Und der Eintrag in den Akten der FeB wäre ja im Gegensatz zum Eintrag im Polizeiregister unschädlich, oder? Jedenfalls sehe ich da den Zusammenhang nicht, da ja nichts nachweisbar wäre.

Potentieller BTM-Täter bedeutet im Endeffekt, dass ich bei zukünftigen Kontrollen im Auto immer eine Durchsuchung und einen Drogentest dulden muss?
HabAuchNeMeinung
Beiträge: 620
Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17

Re: Mit < einem Gramm in NRW erwischt

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

hanfdata hat geschrieben:Vielen Dank für deine sehr ausführliche und gute Antwort :). Diese war unglaublich hilfreich.

Ich habe meines Wissens nach keinerlei Angaben zu meinem Konsum gemacht.
Im Umgang mit der Polizei gilt, wenn man Beschuldigter ist:
Dazu möchte ich keine Angaben machen

hanfdata hat geschrieben: Was würde ein Strafbefehl durch den Staatsanwalt bedeuten? Ist dies wirklich möglich?
Einschlägig dürfte in deinem Fall 31a(1) BTMG sein.
Die Frage ist wie der Staatsawalt den 2. Satz auslegt.
hanfdata hat geschrieben: Die Kosten für den Gutachter müsste ich dann bezahlen, oder?
Ja..
Es gibt dafür keine festen Gebührensätze. Daher lohnt sich der Preisvergleich. Die Spanne liegt wohl bei 400.- bis 600.- Euro...
hanfdata hat geschrieben: Werden Haartests heute noch durchgeführt? Ich habe dazu unterschiedliche Meinungen gehört. Mir geht es darum, dass der Nachweis in den Haaren ja am längsten ist.
Niemand verbietet Dir deine Haare kurz zu schneiden.
hanfdata hat geschrieben: Und der Eintrag in den Akten der FeB wäre ja im Gegensatz zum Eintrag im Polizeiregister unschädlich, oder? Jedenfalls sehe ich da den Zusammenhang nicht, da ja nichts nachweisbar wäre.
Das wäre nur in Zukunft relevant, wenn jemand wieder in die Akte schauen muss.
hanfdata hat geschrieben: Potentieller BTM-Täter bedeutet im Endeffekt, dass ich bei zukünftigen Kontrollen im Auto immer eine Durchsuchung und einen Drogentest dulden muss?
Dulden nicht, aber köperlich wehren würde ich mich auch nicht....


VG
HabAuchNeMeinung
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