»BfArM« - Janusköpfig?
Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 00:21
Das »BfArM« und die zwei Kategorien des Cannabis.
Wow!
Ich habe mal etwas recherchiert zum Thema »BfArM«.
Möchte hierbei 4 Aspekte beleuchten. Da widerspricht sich sehr vieles.
1. »BfArM« und »Cannabis zu medizinischen Zwecken«
2. »BfArM« und »Anbau von Arzneipflanzen«
3. »BfArM« und »Berliner Cannabis Modellprojekt«
4. »BfArM« und »Cannabis Anbau zu medizinischen Zwecken. Wird dann eine Arzneipflanze angebaut - Oder einer Rauschpflanze, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fällt?«
Mal die 4 Punkte abklappern.
1.
Das Verwaltungsgericht in Köln hatte ja geurteilt, das Patienten selber ihr Cannabis ziehen dürfen wenn man kein Geld hat für die teure Behandlung und der Arzt einem Cannabis verschrieben hat.
Das letzte Wort hat aber auch da das »BfArM«. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster.
Das »BfArM« meinte daraufhin.
Nee! Das geht nicht.
So etwas hochkompliziertes wie Cannabisanbau, kann man nicht dem Patienten überlassen. Die Genehmigungen zum Eigenanbau wurden nicht erteilt.
Dem »BfArM« ist laut eigenen Aussagen »an einer schnellen Klärung im Sinne einer medizinisch sinnvollen und qualitätsgesicherten Versorgung der Patienten gelegen.«
Die Hauptversammlung der Deutschen Apotheker sagte dazu:
Cannabis aus der Apotheke, müsse »pharmazeutische Qualität« haben und der Anbau müsse kontrolliert sein. So wie, regelmäßigen Qualitätskontrollen unterliegen.
Kann man hier nochmal lesen. Vom 01.10.2015
»Parmazeutische-Zeitung« - Cannabis: Pharmazeutische Qualität gewährleisten
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=60020
2.
Arzneipflanzen Anbau mit pharmazeutischer Qualität bedeutet aber. Das Produkt muss absolute »Premium-Klasse« sein.
Dazu habe ich einen etwas älteren Bericht von 2006. Der einen sehr guten Einblick gibt, was pharmazeutische Qualität im Bezug auf Pflanzen bedeutet.
»Aerzteblatt« - Chinesische Arzneipflanzen: Anbau hierzulande garantiert Qualität.
http://www.aerzteblatt.de/archiv/51538/ ... -Qualitaet
Dort konnte man unteranderem folgendes lesen.
Zitat:
»Ein inländischer Anbau von Arzneipflanzen bietet viele Vorteile: Neben dem hohen Hygienestatus und Qualitätsstandard bei Anbau, Ernte und Aufbereitung sind es vor allem die strenge Pflanzenschutzmittel-, Arzneimittel- und Lebensmittelgesetzgebung, die etwa Schwermetall- oder Pestizidrückstände und die mikrobiologische Belastung auf ein Minimum reduzieren und leichter kontrollierbar machen.«
Des weiteren.
Zitat:
»Die Kommission Deutscher Arzneimittel-Codex, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wie auch die ärztlichen Fachgesellschaften sind sich der Problematik von Verwechslungen und Verunreinigungen bei importierter Ware und der daraus resultierenden eventuellen Gefährdung der Arzneimittelsicherheit sehr bewusst.«
Bemerkenswerte Ansichten des »BfArM«.
Man ist sich »der Problematik von Verwechslungen und Verunreinigungen bei importierter Ware und der daraus resultierenden eventuellen Gefährdung der Arzneimittelsicherheit sehr bewusst.«
Aha ... Gut zu wissen ... Da sind wir ja schonmal auf nem gemeinsamen Nenner.
Bei Arzneipflanzen kann das Produkt laut »BfArM« kaum gut genug sein. Das sollte dann ja auch in der Zukunft bei medizinischem Cannabis so sein.
Man spricht von eventuellen Gefährdungen, wenn das Produkt nicht allerhöchsten Qualitätsstandards entspricht.
3.
Mal kurz nach Berlin zu dem Modellprojekt.
Das »BfArM« hatte vor einigen Tagen die Entscheidung zum Coffeeshop-Projekt in »Friedrichshain-Kreuzberg« abgelehnt.
Man konnte hinter dem Antrag keinen Wissenschaftlichen Zweck erkennen und so weiter.
Die Antragsteller hatten das Modellprojekt unteranderem mit dem Argument begründet, das von dem unkontrollierten Cannabis auf dem Schwarzmarkt ein enormes gesundheitliches Risiko ausgehen kann.
Momentmal.
Das ist doch Deckungsgleich.
Die Antragsteller sehen in dem unkontrollierten Cannabis auf der Straße ein enormes gesundheitliches Gefährdungspotenzial.
Wenn es um medizinisches Cannabis geht, sieht das »BfArM« das ganze identisch.
Nur bei dem Cannabis auf der Straße gibt es keinen Handlungsbedarf laut «BfArM«?
Es ist die selbe Pflanze.
Ob für medizinische Zwecke oder zu Erholungszwecken.
Einmal ist der unkontrollierte Markt laut »BfArM« eine echte Bedrohung. (Medizin)
Auf der anderen Seite erkennt man keinerlei wissenschaftlichen Zweck, in einem kontrollierten Cannabismarkt. (Erholung)
Da frage ich mal.
»Die Wissenschaftliche Erkenntnis, das im medizinischen Einsatzbereich von Heilpflanzen (Cannabis) ein sehr hoher Qualitätsstandard vorausgesetzt werden muss.
Da sonst eventuelle Gefährdungen nicht ausgeschlossen werden können, ist keine Wissenschaftliche Erkenntnis, welche man bei dem unkontrollierten Cannabismarkt in Deutschlands Großstädten berücksichtigen möchte?
Das ist schon ein starkes Stück.
Man kann die Begründung des »BfArM« im Bezug auf das «Berliner-Modellprojekt« nicht nachvollziehen.
Da kann man sich doch nicht einfach auf das Betäubungsmittelgesetz beruhen und die Gefahren von unkontrollierten Märkten ausblenden.
Das Janusköpfige »Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte«?!?
4.
Wie stellen die vom »BfArM« sich das überhaupt mit dem Anbau von Cannabis vor?
Wenn die Pflanze weiterhin nicht als Heilpflanze gelistet wird, sondern als Betäubungsmittel?
Es gibt so viele Betriebe die das bewerkstelligen könnten mit dem Kontrollierten Anbau von Pflanzen und pharmazeutischer Qualität.
Also Heilpflanzen können die anbauen, aber Pflanzen die als Betäubungsmittel gelistet werden?
Wo soll denn medizinische Cannabis zukünftig eingeordnet werden?
-Eine Arzneipflanze?
-Ein Betäubungsmittel?
-Die erste Arzneipflanze welche in großem Umfang benötigt wird und gleichzeitig unter das Betäubungsmittelgesetz fällt?
Wie soll so etwas aussehen und ist so etwas überhaupt realisierbar?
Da bin ich wirklich gespannt auf die nächsten Monate.
Das ist mal eine heftige Baustelle. Da muss eine Lösung her, aber ganz schnell. Das »BfArM« kann die Patienten nicht ewig hinhalten.
Je nachdem muss der Gesetzgeber aber noch heftig aktiv werden. Denn nur dort können dann die entsprechenden gesetzlichen Änderungen verabschiedet werden.
Gruß
Wow!
Ich habe mal etwas recherchiert zum Thema »BfArM«.
Möchte hierbei 4 Aspekte beleuchten. Da widerspricht sich sehr vieles.
1. »BfArM« und »Cannabis zu medizinischen Zwecken«
2. »BfArM« und »Anbau von Arzneipflanzen«
3. »BfArM« und »Berliner Cannabis Modellprojekt«
4. »BfArM« und »Cannabis Anbau zu medizinischen Zwecken. Wird dann eine Arzneipflanze angebaut - Oder einer Rauschpflanze, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fällt?«
Mal die 4 Punkte abklappern.
1.
Das Verwaltungsgericht in Köln hatte ja geurteilt, das Patienten selber ihr Cannabis ziehen dürfen wenn man kein Geld hat für die teure Behandlung und der Arzt einem Cannabis verschrieben hat.
Das letzte Wort hat aber auch da das »BfArM«. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster.
Das »BfArM« meinte daraufhin.
Nee! Das geht nicht.
So etwas hochkompliziertes wie Cannabisanbau, kann man nicht dem Patienten überlassen. Die Genehmigungen zum Eigenanbau wurden nicht erteilt.
Dem »BfArM« ist laut eigenen Aussagen »an einer schnellen Klärung im Sinne einer medizinisch sinnvollen und qualitätsgesicherten Versorgung der Patienten gelegen.«
Die Hauptversammlung der Deutschen Apotheker sagte dazu:
Cannabis aus der Apotheke, müsse »pharmazeutische Qualität« haben und der Anbau müsse kontrolliert sein. So wie, regelmäßigen Qualitätskontrollen unterliegen.
Kann man hier nochmal lesen. Vom 01.10.2015
»Parmazeutische-Zeitung« - Cannabis: Pharmazeutische Qualität gewährleisten
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=60020
2.
Arzneipflanzen Anbau mit pharmazeutischer Qualität bedeutet aber. Das Produkt muss absolute »Premium-Klasse« sein.
Dazu habe ich einen etwas älteren Bericht von 2006. Der einen sehr guten Einblick gibt, was pharmazeutische Qualität im Bezug auf Pflanzen bedeutet.
»Aerzteblatt« - Chinesische Arzneipflanzen: Anbau hierzulande garantiert Qualität.
http://www.aerzteblatt.de/archiv/51538/ ... -Qualitaet
Dort konnte man unteranderem folgendes lesen.
Zitat:
»Ein inländischer Anbau von Arzneipflanzen bietet viele Vorteile: Neben dem hohen Hygienestatus und Qualitätsstandard bei Anbau, Ernte und Aufbereitung sind es vor allem die strenge Pflanzenschutzmittel-, Arzneimittel- und Lebensmittelgesetzgebung, die etwa Schwermetall- oder Pestizidrückstände und die mikrobiologische Belastung auf ein Minimum reduzieren und leichter kontrollierbar machen.«
Des weiteren.
Zitat:
»Die Kommission Deutscher Arzneimittel-Codex, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wie auch die ärztlichen Fachgesellschaften sind sich der Problematik von Verwechslungen und Verunreinigungen bei importierter Ware und der daraus resultierenden eventuellen Gefährdung der Arzneimittelsicherheit sehr bewusst.«
Bemerkenswerte Ansichten des »BfArM«.
Man ist sich »der Problematik von Verwechslungen und Verunreinigungen bei importierter Ware und der daraus resultierenden eventuellen Gefährdung der Arzneimittelsicherheit sehr bewusst.«
Aha ... Gut zu wissen ... Da sind wir ja schonmal auf nem gemeinsamen Nenner.
Bei Arzneipflanzen kann das Produkt laut »BfArM« kaum gut genug sein. Das sollte dann ja auch in der Zukunft bei medizinischem Cannabis so sein.
Man spricht von eventuellen Gefährdungen, wenn das Produkt nicht allerhöchsten Qualitätsstandards entspricht.
3.
Mal kurz nach Berlin zu dem Modellprojekt.
Das »BfArM« hatte vor einigen Tagen die Entscheidung zum Coffeeshop-Projekt in »Friedrichshain-Kreuzberg« abgelehnt.
Man konnte hinter dem Antrag keinen Wissenschaftlichen Zweck erkennen und so weiter.
Die Antragsteller hatten das Modellprojekt unteranderem mit dem Argument begründet, das von dem unkontrollierten Cannabis auf dem Schwarzmarkt ein enormes gesundheitliches Risiko ausgehen kann.
Momentmal.
Das ist doch Deckungsgleich.
Die Antragsteller sehen in dem unkontrollierten Cannabis auf der Straße ein enormes gesundheitliches Gefährdungspotenzial.
Wenn es um medizinisches Cannabis geht, sieht das »BfArM« das ganze identisch.
Nur bei dem Cannabis auf der Straße gibt es keinen Handlungsbedarf laut «BfArM«?
Es ist die selbe Pflanze.
Ob für medizinische Zwecke oder zu Erholungszwecken.
Einmal ist der unkontrollierte Markt laut »BfArM« eine echte Bedrohung. (Medizin)
Auf der anderen Seite erkennt man keinerlei wissenschaftlichen Zweck, in einem kontrollierten Cannabismarkt. (Erholung)
Da frage ich mal.
»Die Wissenschaftliche Erkenntnis, das im medizinischen Einsatzbereich von Heilpflanzen (Cannabis) ein sehr hoher Qualitätsstandard vorausgesetzt werden muss.
Da sonst eventuelle Gefährdungen nicht ausgeschlossen werden können, ist keine Wissenschaftliche Erkenntnis, welche man bei dem unkontrollierten Cannabismarkt in Deutschlands Großstädten berücksichtigen möchte?
Das ist schon ein starkes Stück.
Man kann die Begründung des »BfArM« im Bezug auf das «Berliner-Modellprojekt« nicht nachvollziehen.
Da kann man sich doch nicht einfach auf das Betäubungsmittelgesetz beruhen und die Gefahren von unkontrollierten Märkten ausblenden.
Das Janusköpfige »Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte«?!?
4.
Wie stellen die vom »BfArM« sich das überhaupt mit dem Anbau von Cannabis vor?
Wenn die Pflanze weiterhin nicht als Heilpflanze gelistet wird, sondern als Betäubungsmittel?
Es gibt so viele Betriebe die das bewerkstelligen könnten mit dem Kontrollierten Anbau von Pflanzen und pharmazeutischer Qualität.
Also Heilpflanzen können die anbauen, aber Pflanzen die als Betäubungsmittel gelistet werden?
Wo soll denn medizinische Cannabis zukünftig eingeordnet werden?
-Eine Arzneipflanze?
-Ein Betäubungsmittel?
-Die erste Arzneipflanze welche in großem Umfang benötigt wird und gleichzeitig unter das Betäubungsmittelgesetz fällt?
Wie soll so etwas aussehen und ist so etwas überhaupt realisierbar?
Da bin ich wirklich gespannt auf die nächsten Monate.
Das ist mal eine heftige Baustelle. Da muss eine Lösung her, aber ganz schnell. Das »BfArM« kann die Patienten nicht ewig hinhalten.
Je nachdem muss der Gesetzgeber aber noch heftig aktiv werden. Denn nur dort können dann die entsprechenden gesetzlichen Änderungen verabschiedet werden.
Gruß