DHV-Justizkampagne / BVerfG (Start 2019)

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Re: DHV-Justizkampagne 2019

Beitrag von Cookie »

Zwei Fälle für das Bundesverfassungsgericht

https://www.youtube.com/watch?v=rmgrYjAV36o

Einfach genial ;)!
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Martin Mainz
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Re: DHV-Justizkampagne 2019

Beitrag von Martin Mainz »

Bericht auf ZDF
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-pl ... g-100.html

von Anna Feist

Dutzende Polizisten auf der Suche nach ein paar Gramm Marihuana. Ein Richter aus Bernau hält das für unsinnig und will das Cannabisverbot vom Bundesverfassungsgericht neu bewerten lassen.

Beitragslänge: 2 min
Datum: 19.09.2019

Verfügbarkeit: Video verfügbar bis 19.09.2020
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Re: DHV-Justizkampagne 2019

Beitrag von Chilli »

Thomasius verbreitet weiter seine Lügen obwohl die Studien aus den Legalisierungsländern genau das gegenteil aufzeigt !

https://www.stern.de/gesundheit/us-stud ... 92004.html
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Re: DHV-Justizkampagne 2019

Beitrag von Cookie »

Fürs Kiffen nach Karlsruhe: Richter hält Verbot für verfassungswidrig

Im RND-Interview erklärt Jugendrichter Andreas Müller, warum das Cannabis-Verbot gegen das Grundgesetz verstoße. Die Kriminalisierung habe Menschen in den Knast gebracht und Familien zerstört. Deshalb setzte er sich für die Legalisierung der Droge ein.


https://www.neuepresse.de/Nachrichten/P ... ungswidrig
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Chilli
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Re: DHV-Justizkampagne 2019

Beitrag von Chilli »

Weis jemand ob schon irgend welche Fälle ans BVG geschickt wurden ?
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Re: DHV-Justizkampagne 2019

Beitrag von Cookie »

DESHALB ist das Cannabisverbot verfassungswidrig!

https://www.youtube.com/watch?v=JSnDMC5SyXk
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k3k3
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Re: DHV-Justizkampagne 2019

Beitrag von k3k3 »

Was ist denn nun aus der Justizkampagne geworden? Weiß man vlt, ob es außer Richter Müller auch andere die Vorlage benutzt haben oder nicht.
Gab es Feedback von anderen höheren aktiven Richtern, Staatsanwälten oder Anwälten?

Bis jetzt gab es, bis auf die 2 3 kleinen Artikeln nichts darüber zu hören.
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Hans Dampf
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Re: DHV-Justizkampagne 2019

Beitrag von Hans Dampf »

k3k3 hat geschrieben: Di 17. Dez 2019, 19:34 Was ist denn nun aus der Justizkampagne geworden? Weiß man vlt, ob es außer Richter Müller auch andere die Vorlage benutzt haben oder nicht.
Gab es Feedback von anderen höheren aktiven Richtern, Staatsanwälten oder Anwälten?

Bis jetzt gab es, bis auf die 2 3 kleinen Artikeln nichts darüber zu hören.
Finde ich auch fast schon erschreckend, wie wenig da passiert. Gibt es dafür eine halbwegs logische Erklärung?
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Martin Mainz
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Re: DHV-Justizkampagne 2019

Beitrag von Martin Mainz »

OffTopic: die letzten drei Beiträge hierher verschoben
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Re: DHV-Justizkampagne 2019

Beitrag von Chilli »

Bin sehr entäuscht von der Justizkampagne.
Hab mir das ganze vollkommen anders vorgestellt ...ich glaube nicht das da noch was passiert
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Re: DHV-Justizkampagne 2019

Beitrag von Cookie »

Wieso nicht? Die Justizkampagne ist ja "so alt" nun auch wieder nicht, außerdem braucht Justiz vor allem eins: Zeit! Und abgesehen davon "gesunde Akteure", was auch ein Problem ist. Also immer ruhig mit den jungen Hühnern... oder so. Wenn ich vor der Wahl stünde, wüsste ich zumindest, was zu tun wäre.
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k3k3
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Re: DHV-Justizkampagne 2019

Beitrag von k3k3 »

Ich habe nie gedacht, dass die klage schnell beim BVerG bearbeitet wird, aber mehr hätte ich schon erwartet. Vlt das sich andere richter öffentlich zu wort melden, anwälte dazu was sagen usw.

Es ist nichts passiert, die gerichte verurteilen weiterhin kleinstmengen. Da ist außer heißer luft wohl nix dahinter bzw die justiz interessiert es nicht, wenn menschen zu untecht verurteilt werden.

Wenn das so weiter geht, gründe ich meinen eigenen lobby verband und geh auf tour.
Ohne die menschen auf der strasse zu erreichen wird das nicht mal was in 1 mio jahren.
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Re: DHV-Justizkampagne 2019

Beitrag von Cookie »

Na ja, dass die Justiz nicht zu Hauff das Papier in die Hand nimmt und damit Werbung macht, ist - leider - normal. Aber erstens war schon mindestens ein Richter dabei - hat sogar Werbung gemacht - und zweitens ist der Mist ja nicht auf den Bäumen gewachsen, sondern von weiteren Mitgliedern der Justiz - 2 Anwälten - ausgearbeitet worden. Was wollt Ihr denn? Ma-o-am ;).

Was Ihr wollt, ist, dass jedwede Werbung in Justiz-Magazinen "sofort" tausende Richter anzieht, das wird aber nicht passieren. Aber 5 - 10 sind zu erwarten, schon richtig, und wer sagt Dir, dass das nicht längst geschehen ist?! Jetzt habt mal etwas Geduld - just my 2 ct tip.

PS: Eher enttäuscht mich, dass kein User dazu in der Lage zu sein scheint, sich sein Recht zu holen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass Du vorm Gericht nur sagen musst, dass Du das (Urteil) für verfassungswidrig hälst und daher den Richter bittest, es vor das BVerfG zu tragen, bzw. eine Instanz höher zu urteilen - und zur Begründung legst Du die Richtervorlage vor / liest sie vor oder lässt verlesen (durch Anwalt). Mir ist kein Verfahren bekannt, wo das bisher gemacht wurde. Aber auch das mag an der Unvernunft der Leute liegen, oder daran, dass das nicht öffentlich passiert (falls es doch schon mal gemacht wurde).
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Chilli
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Re: DHV-Justizkampagne 2019

Beitrag von Chilli »

Die frage ist doch auch wer als User das nötige kleingeld um bis vor das BVG zu ziehen !Ich glaub das kaum einer ...wenn es nicht der Richter selbst in die Hand nimmt und davon gibts wahrscheinlich gaaaaanz wenige !
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Re: DHV-Justizkampagne 2019

Beitrag von Cookie »

Juristen gegen das Cannabisverbot (Video)

Das Cannabisverbot ist verfassungswidrig! Dieser Meinung sind nicht nur wir, sondern auch renommierte Juristen und Professoren. Auf der Tagung des Schildower Kreises konnten wir drei von ihnen interviewen. Neben der Jursitin und Buchautorin Dr. Nicole Krumdiek haben wir die Strafrechtsprofessoren Dr. Lorenz Böllinger und Dr. Cornelius Nestler gefragt, warum sie das Cannabisverbot für verfassungswidrig halten.


https://hanfverband.de/nachrichten/news ... rbot-video
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Christiane B.

der arme kleine Cannabiskonsument, der nur Missverstanden wird

Beitrag von Christiane B. »

Oh, mir ist durchaus bewusst, dass schon die Betreffzeile anstoß gibt.

Nun offen gestanden, dass ist auch meine Absicht - denn ganz ehrlich nervt es mich zu hören wie Cannabis Konsument über ihre Repressionen jammern.

Ohne jeden Zweifel ist es Verfassungswidrig, wenn geltende Gesetze und Rechtssprechung nicht eingehalten werden.
Aber genau so ist es ohne jeden Zweifel, mal noch, verboten BtMG gelistete so genannte psychoaktive Wirkstoffe in seiner Freizeit zu konsumieren und unter dem Einfluss solcher Stoffe am Straßenverkehr teilzunehmen.

Es gibt jede Menge Behördenwillkürliche Entscheidungen, Gerichtsbeschlüsse und -urteile die gegen die Verfassung verstoßen und das darf so auf keinen Fall stehen bleiben.

Falsch ist die Aussage des DHV, dass der Bürger erst über alle Gerichtsinstanzen klagen muss ehe er das BundesVerfassungGericht anrufen darf/kann.
Jeder in Deutschland lebenden Bürger kann und darf das Bundesverfassungsgericht anrufen, wenn die öffentlich-rechtliche Staatsgewalt entgegen der Verfassung handelt, d.h. wenn Gerichte gegen die Grundrechte, also Art. 1 bis Art. 19 GG, i.Vm. weiteren Art. des GG handelt und es somit zu der Verletzung von Grundrechten kommt.
Ob und inwieweit das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde eines Bürgers annimmt ist eine ganz eigene Angelegenheit, ABER das BVerfG anzurufen darf jeder in Deutschland lebende Bürger sobald diese/r der Meinung ist in seinen Grundrechten durch ein Gerichtsbeschluss oder Gerichtsurteil verletzt worden zu sein, insbesondere dann, wenn der Bürger belegen kann, dass das Gericht ebenso gegen Art. 103 GG verstoßen hat, weil gerichtliches Gehör von Betroffenen, also das das Gericht die betroffene Person tatsächlich anhört, ist ein Grundrecht des deutschen Bürgers!

Ach ja und dann währen da noch die Cannbispatienten, diejenigen die sich keinerlei Gesetzesverstoß zu schulden haben kommen lassen, Menschen die auf die Einnahme von Medizinal-Cannabis zur medizinischen Behandlung von Erkrankungen oder Symptomen angewiesen sind, weil es keine Alternative gibt, trotzdem von öffentlich-rechtlicher Staatsgewalt Repressionen um die Ohren gehauen bekommen, so lange bis diese/r Betroffene keinerlei Möglichkeit mehr hat sich gegen Behördenwillkür und Rechtsbeugung (durch Berufsrichter) zu wehren.

Schön und gut das der DHV für die Legalisierung von Cannabis kämpft, rein von Drogenpolitischer Sicht ist es richtig Cannabis zu legalisieren, ABER dieser Kampf des DHV, diese Lobbyarbeit schadet allen Patienten die ohne Alternative auf Med.-Can. angewiesen sind.
Denn durch diese Legalisierungskämpfe, werden die Patienten nicht nur einfach in den Hintergrund geschoben - und für die ist Cannabis als Medizin der Faktor der diesen Patienten ein menschenwürdiges Leben erst ermöglicht, d.h. ohne Cannabis von Menschenwürde keine Rede mehr sein kann - sondern auch benachteiligt.
Jedes Bundesland, jedwede Regierungsform, ob auf Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindeebene die gegen die Legalisierung von Cannabis sind und kämpfen, handeln genau so Voreingenommen, genauso borniert bei allen Cannabis-Patienten und dabei natürlich allen voran die Führerscheinbehörden, denn was ist des Deutschen liebster Besitz? Sein eigenes Auto inkl. Führerschein - also wie bekomme ich den Bürger dazu freiwillig auf den Cannabiskonsum zu verzichten - indem diesen Bürgern letztendlich, auch wenn nur indirekt, ihr liebster Besitz genommen wird - das Auto. Kein Bürger hält sich auf dauer einen eigenen PKW, wenn dieser das Auto gar nicht nutzen kann.

Bitte DHV kämpft ruhig weiter für die Legalisierung von Cannabis - das wird eh nur dann passieren wenn die Regierungs-Partei eine andere wird, soll heißen mit CDU niemals eine Legalisierung, da diese Leute an Borniertheit kaum zu übertreffen sind, aber dann bitte berücksichtigt dabei auch die Cannabis-Patienten.
Ich kämpfe seit über 5 Jahren gegen das Vorurteil -Drogensüchtige auf Rezept-, dabei wird von öffentlich-rechtlicher Staatsgewalt auch vor Augen geführt, dass ich bei regelmäßiger Einnahme von Cannabis gegen meine Schmerzen nur ein Drogensüchtiger bin der das Recht aussnutzt seine Drogensucht per Gesetz legalisieren zu lassen und das solche Drogensüchtigen (alle Menschen die regelmäßig BtMG gelistete Rauschmittel konsumieren sind Drogensüchtige) nichts im Straßenverkehr zu suchen haben.

Es tut mir leid, dass es so viele Menschen gibt mittels reiner Behördenwillkür nicht nur ihren Fahrerlaubnis verloren haben. Dabei sind auch Menschen die sich tatsächlich nie straf- und verkehrsrechtlich haben zu Schulden kommen lassen (z.B. in Holland einen Joint rauchen und volle 3 Tage später mit dem PKW zurück nach Deutschland fahren - da kann nie im Leben ein THC Rauschzustand vorhanden gewesen sein - das ist Behördenwillkür und letztendlich ist es Korruption)
Trotz dessen ist ein Großteil der betroffenen, die die Fahrerlaubnis entzogen bekamen auf die ein oder andere Weise straf- und/oder verkehrsrechtlich in Zusammenhang mit dem BtMG vorbelastet.

Deswegen haben Patienten, zu denen ich auch gehöre, wegen dieser "Drogendelikte", keine Chance auf faire Rechtssprechung. Ich habe mir nichts, absolut rein gar nichts zu Schulden kommen lassen, nicht nur nicht im Zusammenhang mit dem BtMG sondern GAR NICHTS, und doch wurde mir am 30.09.2019 zum dritten mal innerhalb von 2,5 Jahren und diesmal endgültig die Fahrerlaubnis entzogen; mit Eintrag im KBA-Register "Neigung zur Rauschgiftsucht".
Das Verwaltungsgericht Köln begeht Rechtsbeugung um der Forderung des Rhein-Sieg-Kreis, letztendlich der Forderung des Landes Nordrhein-Westfalen -keine Drogenkonsumenten auf öffentlichen Straßen zu dulden- gerecht zu werden. Dort werden geltende Gesetze und Rechtssprechung nicht nur missachtet, sondern tatsächlich wird die Klarstellung des BundesVerWaltungsGericht gegenteilig zum ausdruck gebracht.
BVerwG sagt : Keine Allgemeine Suche nach Erkrankungen, das ist verboten, weil das zu Willkürlichen Entscheidungen führen kann. In jedem Fall muss ein Facharzt in der Anordnung benannte werden, weil die Begutachtungsstelle keine Entscheidungsbefugnis hat. Usw.
VG Köln: Keinen Facharzt zu nennen dient dem Betroffenen, so kann die Gutachterstelle entscheiden bei welchem Arzt eine Untersuchung durchgeführt wird, was angeblich verhindern soll, dass betroffene zu mehr wie 1 Gutachter muss - Bullshit und Gesetzeswidrig, da Begutachtungsstellen gar keine Entscheidungen in Verbindung mit der Begutachtung zu treffen haben, weder darüber welche Facharztrichtung noch darüber was untersucht wird. Ach ja, und VG Köln ist der Auffassung, dass im Sinne der Straßenverkehrssicherheit bei "Drogensüchtigen" in jedem Fall eine umfangreiche medizinisch-Psychologische-Untersuchung von nöten ist.
Rechtsbeugung vom aller feinsten am VG Köln, auch am SG Köln!
Christiane Barkei aus dem Rhein-Sieg-Kreis hat sich keinerlei Gesetzes Verstöße zu Schulden kommen lassen und bekam doch die Fahrerlaubnis entzogen und bekommt doch die Kostenübernahme verweigert - weil das Land NRW keine Drogenkonsumenten auf seinen Straßen will !!! SETZT DOCH BITTE MAL DA AN .. soll keißen Helft nicht nur Drogenkonsumenten, sondern auch Patienten die noch viel mehr unter der -Gegen Cannabis Arbeit- zu leiden haben!
Hanfkraut
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Re: DHV-Justizkampagne 2019

Beitrag von Hanfkraut »

Gibt es schon offizielle Neuigkeiten bezüglich Richter Müller oder was stand der Dinge überhaupt ist rund um den Normen Katalog.
Bzw Statistik wie oft der Normen Katalog schon vor dem Gericht vorgelegt wurde.

Irgendwie habe ich das Gefühl das da nix passiert.
.... Man hört so gut wie nie das dieser eingesetzt wird!

Schon komisch wo doch alle 3 Minuten ne Anzeige geschrieben wird!

Ich glaube eher das die gebuchten Anwälte damit nicht Arbeiten wollen, da dies zusätzlich Zeit in Anspruch nimmt!

Ich würde mir dies bezüglich mehr Informationen wünschen!

Auch möchte ich nochmal erwähnen das jeder Betroffene so wie Richter Müller es bereits erklärt hat auch ohne Anwalt sich durch aus sehr gut vorbereiten kann und mit dem Normen Katalog etwas erreichen kann!

JEDER Betroffenr muss den Katalog für sich etwas anpassen!

Und Konsumenten die Cannabis aus gesundheitlichen Gründen einnehmen sollten gemäß §223 stgb auch die Polizei darauf hinweisen das sie eine Straftat begehen und ihr diese auch zur Anzeige bringen werdet, wenn sie dann immer noch euer Zeug beschlagnahmt!

Die Polizei ist kein Arzt! Und darf auch keine Diagnose stellen! Es ist also keine Straftat sich selbst medizinisch mit Cannabis zu versorgen! Alles was mit dem Menschen leben, Gesundheit zu tun hat, hat grundsätzlich mehr Gewicht vor dem Gewicht!

Ihr habt da also ein Werkzeug das ihr auch nutzen könnt!

Nur weil unsere Politik uns hier diskriminiert hat das nix zu heißen das das auch richtig ist.
Derren Gesetz ist illegal und darf vom Richter auch bis zur Klärung ausgesetzt werden!
Ein Gericht hat extrem viel Spielraum!
Ihr müsst euch also selbstbewußt und vorbereitet selbst vertreten! Ihr müsst euch nur schlau machen und handeln!

Und wenn es unbedingt mit einem Anwalt gehen muss, dann achtet darauf das dieser auch seinen Job macht!
Und wenn er sich äußerst das ihr die Füße still halten sollt, dann schmeißt den sofort raus!

Wenn wir also eine Veränderung wollen, dann ist es unerlässlich das gerade vor dem Gericht mit ein Konzept gekämpft wird!

Geht auf jeden Fall in der nächsten Instanz wenn es sein muß!

Seid freundlich aber lässt euch nichts mehr gefallen.
Schreibt ne Anzeige wenn ihr aus gesundheitlichen Gründen Cannabis nutzt!
Gegen jeden der euch in dieser Situation im Weg steht!
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
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Re: DHV-Justizkampagne 2019

Beitrag von AtzeTonfrei »

Der Normenkontrollantrag wurde heute von Richter Andreas Müller an das Bundesverfassungsgericht übersendet.
Eine wahrliche Punktlandung, was das Datum betrifft! ;)

https://m.facebook.com/Jugendrichter.An ... &__tn__=-R
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Re: DHV-Justizkampagne 2019

Beitrag von Cookie »

Bundesverfassungsgericht vor Prüfung des Cannabisverbots

Berlin, 20.04.2020 - Im September hatte Jugendrichter Andreas Müller vom Amtsgericht Bernau angekündigt, sich in zwei von ihm ausgesetzten Verfahren an das Bundesverfassungsgericht zu wenden, um das aus seiner Sicht verfassungswidrige Verbot von Cannabis prüfen zu lassen. Heute hat Müller den Normenkontrollantrag mit ausführlicher Begründung an das höchste deutsche Gericht übermittelt, wie der Richter heute in den sozialen Netzwerken bekanntgab.


https://hanfverband.de/nachrichten/pres ... bisverbots

Sehr, sehr gut! Auf den Richter Andreas Müller muss ich gleich was vapen - und happy 4/20 ;).
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Martin Mainz
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Re: DHV-Justizkampagne 2019

Beitrag von Martin Mainz »

AtzeTonfrei hat geschrieben: Mo 20. Apr 2020, 17:26 Der Normenkontrollantrag wurde heute von Richter Andreas Müller an das Bundesverfassungsgericht übersendet.
Eine wahrliche Punktlandung, was das Datum betrifft! ;)

https://m.facebook.com/Jugendrichter.An ... &__tn__=-R


Jugendrichter Andreas Müller

Liebe Leute,liebe Unterstützer, liebe Legalisierungsaktivisten, mal was Gutes in schlechten Zeiten.

Ich kann heute endlich mitteilen, dass die im September 2019 beschlossene Vorlage nach Art.100 GG an das Bundesverfassungsgericht, nämlich zur Frage, ob die Cannabisprohibition mit dem Grundgesetz vereinbar ist, von mir fertig gestellt wurde.Ich freue mich sehr, dass ich es endlich geschafft habe.Eine zweite bereits beschlossene Vorlage wird in den nächsten Wochen gleichfalls fertig werden.
Die Vorlage wurde heute mit 140 Seiten Begründung und 50 Kopien per Post an das Bundesverfassungsgericht übersandt.Sie wird voraussichtlich morgen nachmittag auf der Homepage des Amtsgericht Bernau veröffentlicht.
Das Bundesverfassungsgericht wird sich nun nach 1994 -so hoffe ich - erneut mit der Kriminalisierung von Millionen von Bürgern befassen.Ich hoffe weiter, dass sich die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter für die Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit entscheiden werden und dem untätigen Gesetzgeber zur Aufgabe machen, die Kriminalisierung zu beenden.
Liebe Grüße . Euer Richter Müller

P.s : Bleibt gesund und haltet Abstand
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