Bundesrechnungshof

Tips und Ideen für Aktionen vor Ort
Antworten
Stubenviech
Beiträge: 51
Registriert: Fr 4. Jan 2019, 12:48

Bundesrechnungshof

Beitrag von Stubenviech »

Moin,
wäre nach der Haucap-Studie nicht eine Eingabe an den Bundesrechnungshof folgerichtig? Eine Stellungnahme des BRH würde bei vertretbaren Aufwand bei "den Medien" und "der Politik" ein erhebliches Echo hervorbringen und würde die Regierung entsprechend in Erklärungsnot bringen, was wiederum entsprechend genutzt werden könnte. Die Sache müsste natürlich entsprechend medial begleitet werden.
Zum Einlesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrechnungshof
mad
Beiträge: 282
Registriert: Di 10. Apr 2018, 13:55

Re: Bundesrechnungshof

Beitrag von mad »

Ich habe mich mal darum gekümmert ;-).
Guten Tag,

ich wende mich an Sie bzgl. eines Falles der Nichtwirtschaftlichkeit bzw. mangelnder Sparsamkeit. In Deutschland herrscht ein striktes Verbot von Cannabis. Die Durchsetzung dieses Verbots kostet den Steuerzahler nach einer aktuellen Studie jährlich mindestens 2,7 Milliarden Euro, bei einer sehr defensiven Schätzung. Die Studie aus November 2018 finden Sie hier:

https://hanfverband.de/sites/hanfverban ... 141118.pdf

Deutschland gibt somit jährlich 2,7 Milliarden Euro aus für ein Verbot, welches keinerlei Wirkung zeigt. In Deutschland konsumieren sehr viele Menschen regelmäßig Cannabis. Sie lassen sich von einem Verbot nicht abschrecken. Was die Ausgaben von 2,7 Milliarden Euro jährlich bewirken: wir liefern dem Schwarzmarkt und deren Dealern und Verbrechen ein lukratives Geschäft. Weiterhin müssen Konsumenten ggf. giftiges/verunreinigtes Cannabis konsumieren, mit erheblichen Gesundheitsgefahren – niemand kann sicher sagen, was er da gerade

raucht. Außerdem haben wir aufgrund des Verbotes keinerlei Jugendschutz – ein Dealer fragt niemanden nach einem Personalausweis. Und wer schon mal beim Dealer vorbei schaut, bekommt sicherlich auch härtere Drogen angeboten. Niemand wird von dem Gesetzt abgehalten, Cannabis zu konsumieren – das Gesetzt bewirkt nur, dass Konsumenten kriminalisiert werden.

Die Legalisierung in anderen Ländern hat gezeigt, dass es kaum Mehrkonsum nach einer Legalisierung gibt. Höchstens gehen Verbrechenszahlen zurück, da weniger Alkohol getrunken wird.

Da die Bundesregierung durch die aktuelle Gesetzgebung für ein nicht wirksames Gesetz 2,7 Milliarden Euro jährlich ausgibt, ist dies für mich ein Fall für den Bundesrechnungshof. Könnten Sie diesen Fall prüfen? Ich habe übrigens vor Mitte 2018 nie Cannabis konsumiert und bin seitdem aufgrund mehrere schwerer Krankheiten Patient und erhalte mein Cannabis aus der Apotheke. Ich kann mir daher zur Gefährlichkeit von Cannabis ein sehr gutes Bild machen. Umso merkwürdiger ist für mich die aktuelle Gesetzgebung.
Und die Antwort:
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 23. Februar 2019, die wir an das fachlich verantwortliche Prüfungsgebiet weitergeleitet haben.
Dieses wir Ihre Hinweise sicherlich mit Interesse lesen und soweit möglich bei seiner Tätigkeit berücksichtigen.

Der Bundesrechnungshof teilt das Ergebnis seiner Prüfungen der geprüften Stelle und in besonderen Fällen dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung mit. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich darüber hinaus keine Einzelheiten mitteilen kann.

Für Ihr Interesse an der Kontrolle der öffentlichen Ausgaben danke ich.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Benutzeravatar
Cookie
Beiträge: 5028
Registriert: Sa 27. Aug 2016, 14:20

Re: Bundesrechnungshof

Beitrag von Cookie »

Das ist eine gute / coole Aktion! Bin gespannt, ob da was rauskommt.
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
Benutzeravatar
BUMMBUMM
Beiträge: 404
Registriert: Do 23. Aug 2018, 10:43
Wohnort: Hannover

Re: Bundesrechnungshof

Beitrag von BUMMBUMM »

Ich spiel mal des Teufels Advokat:
Regierungslakai hat geschrieben: Vielen Dank für ihr Interesse, aber solange es um [ein unnötiges, vorgeschobenes Konstrukt wie] die Volksgesundheit geht, ist kein Aufwand zu groß und sind keine Kosten zu hoch.

Hochachtungsvoll
Götz von Berlichingen
Stubenviech
Beiträge: 51
Registriert: Fr 4. Jan 2019, 12:48

Re: Bundesrechnungshof

Beitrag von Stubenviech »

Moin,

ich habe einen Tenor ausgearbeitet. Was haltet Ihr davon, was könnte man noch verbessern? Es muss natürlich mit der aktuellen Strategie kompatibel sein:


"Hiermit wird der Bundesrechnungshof (BRH) ersucht, eine umfängliche Prüfung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Prohibition von Cannabisprodukten durchzuführen.

I.: Für den durch den Konsum von Cannabisprodukten verursachten Schaden, welcher einen wesentlichen Grund für die Cannabis-Prohibition darstellt, sind bislang keine belastbaren Zahlen verfügbar. Der BRH wird hiermit ersucht, sich diese von der Bundesregierung vorlegen zu lassen.

II.: Bei den Kosten der Prohibition kann zwischen direkten und indirekten Kosten unterschieden werden:
A: Direkte Kosten:
1. Die Strafverfolgung verursacht erhebliche Kosten bei Polizeien, Justiz und Justizvollzug, sowie durch den Verdienstausfall der Inhaftierten. Es ist keine Quelle bekannt, welche belegt, dass durch diese Maßnahmen ein Rückgang des Konsums erreicht werden konnte. Der BRH wird hiermit ersucht, einen Kosten-Leistungs (definiert als Reduktion des Konsums)-Vergleich zu erstellen und diesen mit den Bemühungen zur Reduktion des Konsums legaler Drogen in ein Verhältnis zu setzen. Hierbei lässt die im November 2018 veröffentlichte Haucap-Studie lediglich eine Größenordnung für die bei der Polizei durch eine Legalisierung eingesparten Kosten zu, welche sich auf mindestens 1,1 Mrd. Euro beläuft. Ferner ist in diesem Zusammenhang auch die momentane Auslastung und sowie die auf absehbare Zeit angespannt bleibende Personallage der Strafverfolgungsbehörden zu betrachten.
2. Auf der anderen Seite ist ein erheblicher Ausfall an Steuern und Sozialausgaben festzustellen. Erwähnte Haucap-Studie welche den Gesamtbedarf an Cannabis für Deutschland für das Jahr 2016 auf 250 Tonnen geschätzt hat, geht auf dieser Basis von entgangenen Steuereinnahmen für einzelne Steueraufkommensarten aus, welche sich insgesamt auf rund 1,3 Mrd. Euro belaufen. Dieses entgangenene Steueraufkommen teilt sich auf eine Cannabis-Steuer (650 Mio. Euro), ähnlich einer Alkohol-oder Tabaksteuer, eine Umsatzsteuer (403,7 Mio. Euro), Gewerbe-und Körperschaftsteuer (113 Mio. Euro) sowie eine Lohnsteuer (145,2 Mio. Euro) auf. Zusätzlich wurde das entfallene Sozialversicherungsaufkommen auf (279,5 Mio. Euro) geschätzt.
[Quelle Haucap-Studie: https://hanfverband.de/sites/hanfverban ... 141118.pdf
Müsste "vernünftig" als Fußnote angelegt werden.]
3. Durch den Konsum von verunreinigten Cannabisprodukten entstehen Gesundheitsschäden, welche erhebliche Folgekosten sowohl im Rahmen der Behandlung als auch im Bereich einer herabgesetzten Leistungsfähigkeit nach sich ziehen können.
4. Die volkswirtschaftliche Nutzung der Ressource (Nutz)Hanf ist durch die momentane Regelung erschwert.

B: Indirekte Kosten:
1. Durch die Überlassung des Marktes für Konsumzwecke auf den Schwarzmarkt werden selbigen (siehe auch Haucap-Studie) erhebliche Mittel zugeführt, mit welchen dort entsprechend verfahren wird. Der BRH wird hiermit ersucht, sich von den Strafverfolgungsbehörden entsprechende Daten, auch für die Kosten des Versuches der Eindämmung des Schwarzmarktes vorlegen zu lassen. Es ist davon auszugehen, dass hier erhebliche Kräfte gebunden werden. Auch die Gefahr der Korrumpierung von Behörden kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
2. Die Verfolgung generiert erhebliche Folgekosten.
a) Der Verlust des Führerscheins, welcher regelmäßig auch ohne das Fahren unter Einfluss von Cannabis sondern lediglich bei Nachweis des Konsums bzw. des Besitzes erfolgt, ist mit erheblichen privaten, aber auch beruflichen Kosten bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes und entsprechenden Folgen für die Volkswirtschaft verbunden. Der BRH wird hiermit ersucht, etwa beim Fahreignungsregister ("Verkehrssünderdatei") genaue Angaben bzgl. des Führerscheinverlustes für Fahrer, welche zum Zeitpunkt des Aufgreifens nicht unter Cannabiseinfluss standen, zu ermitteln und eine Ableitung der Folgekosten zu erstellen.
b) Durch einen Eintrag im Bundeszentralregister bzw. im Führungszeugnis, oder auch nur das bloße Wissen, dass ein Arbeitnehmer/Bewerber "mit dem Gesetz in Konflikt gekommen" ist, können erhebliche Konsequenzen sowohl im beruflichen, als auch ihm privaten sowie im ehrenamtlichen Bereich verbunden sein, welche in keinem Verhältnis zu dem durch den am Konsumenten selbst verursachten Schaden stehen und erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden zur Folge haben.
c) Durch die (drohende) Strafverfolgung wird die Effizienz von (zumeist öffentlich finanzierten) Hilfsangeboten für Konsumenten erheblich beeinträchtigt.
d) Nicht zu beziffern ist der Verlust des Vertrauens in Staat und Gesellschaft, welche durch die de facto gegebene Verfolgung von Konsumenten entsteht. Ferner wird durch den Kontakt zu einem Schwarzmarkt dem Abgleiten von (heranwachsenden) Bürgern Vorschub geleistet, was die Bemühungen des Jugendschutzes konterkariert.

Für Rückfragen steht der DHV gerne zur Verfügung. Wir bedanken uns für Ihre Bemühungen und verbleiben mit freundlichen Grüßen"
Antworten

Zurück zu „Aktionsvorschläge und Tips“