Moin,
ich habe einen Tenor ausgearbeitet. Was haltet Ihr davon, was könnte man noch verbessern? Es muss natürlich mit der aktuellen Strategie kompatibel sein:
"Hiermit wird der Bundesrechnungshof (BRH) ersucht, eine umfängliche Prüfung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Prohibition von Cannabisprodukten durchzuführen.
I.: Für den durch den Konsum von Cannabisprodukten verursachten Schaden, welcher einen wesentlichen Grund für die Cannabis-Prohibition darstellt, sind bislang keine belastbaren Zahlen verfügbar. Der BRH wird hiermit ersucht, sich diese von der Bundesregierung vorlegen zu lassen.
II.: Bei den Kosten der Prohibition kann zwischen direkten und indirekten Kosten unterschieden werden:
A: Direkte Kosten:
1. Die Strafverfolgung verursacht erhebliche Kosten bei Polizeien, Justiz und Justizvollzug, sowie durch den Verdienstausfall der Inhaftierten. Es ist keine Quelle bekannt, welche belegt, dass durch diese Maßnahmen ein Rückgang des Konsums erreicht werden konnte. Der BRH wird hiermit ersucht, einen Kosten-Leistungs (definiert als Reduktion des Konsums)-Vergleich zu erstellen und diesen mit den Bemühungen zur Reduktion des Konsums legaler Drogen in ein Verhältnis zu setzen. Hierbei lässt die im November 2018 veröffentlichte Haucap-Studie lediglich eine Größenordnung für die bei der Polizei durch eine Legalisierung eingesparten Kosten zu, welche sich auf mindestens 1,1 Mrd. Euro beläuft. Ferner ist in diesem Zusammenhang auch die momentane Auslastung und sowie die auf absehbare Zeit angespannt bleibende Personallage der Strafverfolgungsbehörden zu betrachten.
2. Auf der anderen Seite ist ein erheblicher Ausfall an Steuern und Sozialausgaben festzustellen. Erwähnte Haucap-Studie welche den Gesamtbedarf an Cannabis für Deutschland für das Jahr 2016 auf 250 Tonnen geschätzt hat, geht auf dieser Basis von entgangenen Steuereinnahmen für einzelne Steueraufkommensarten aus, welche sich insgesamt auf rund 1,3 Mrd. Euro belaufen. Dieses entgangenene Steueraufkommen teilt sich auf eine Cannabis-Steuer (650 Mio. Euro), ähnlich einer Alkohol-oder Tabaksteuer, eine Umsatzsteuer (403,7 Mio. Euro), Gewerbe-und Körperschaftsteuer (113 Mio. Euro) sowie eine Lohnsteuer (145,2 Mio. Euro) auf. Zusätzlich wurde das entfallene Sozialversicherungsaufkommen auf (279,5 Mio. Euro) geschätzt.
[Quelle Haucap-Studie:
https://hanfverband.de/sites/hanfverban ... 141118.pdf
Müsste "vernünftig" als Fußnote angelegt werden.]
3. Durch den Konsum von verunreinigten Cannabisprodukten entstehen Gesundheitsschäden, welche erhebliche Folgekosten sowohl im Rahmen der Behandlung als auch im Bereich einer herabgesetzten Leistungsfähigkeit nach sich ziehen können.
4. Die volkswirtschaftliche Nutzung der Ressource (Nutz)Hanf ist durch die momentane Regelung erschwert.
B: Indirekte Kosten:
1. Durch die Überlassung des Marktes für Konsumzwecke auf den Schwarzmarkt werden selbigen (siehe auch Haucap-Studie) erhebliche Mittel zugeführt, mit welchen dort entsprechend verfahren wird. Der BRH wird hiermit ersucht, sich von den Strafverfolgungsbehörden entsprechende Daten, auch für die Kosten des Versuches der Eindämmung des Schwarzmarktes vorlegen zu lassen. Es ist davon auszugehen, dass hier erhebliche Kräfte gebunden werden. Auch die Gefahr der Korrumpierung von Behörden kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
2. Die Verfolgung generiert erhebliche Folgekosten.
a) Der Verlust des Führerscheins, welcher regelmäßig auch ohne das Fahren unter Einfluss von Cannabis sondern lediglich bei Nachweis des Konsums bzw. des Besitzes erfolgt, ist mit erheblichen privaten, aber auch beruflichen Kosten bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes und entsprechenden Folgen für die Volkswirtschaft verbunden. Der BRH wird hiermit ersucht, etwa beim Fahreignungsregister ("Verkehrssünderdatei") genaue Angaben bzgl. des Führerscheinverlustes für Fahrer, welche zum Zeitpunkt des Aufgreifens nicht unter Cannabiseinfluss standen, zu ermitteln und eine Ableitung der Folgekosten zu erstellen.
b) Durch einen Eintrag im Bundeszentralregister bzw. im Führungszeugnis, oder auch nur das bloße Wissen, dass ein Arbeitnehmer/Bewerber "mit dem Gesetz in Konflikt gekommen" ist, können erhebliche Konsequenzen sowohl im beruflichen, als auch ihm privaten sowie im ehrenamtlichen Bereich verbunden sein, welche in keinem Verhältnis zu dem durch den am Konsumenten selbst verursachten Schaden stehen und erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden zur Folge haben.
c) Durch die (drohende) Strafverfolgung wird die Effizienz von (zumeist öffentlich finanzierten) Hilfsangeboten für Konsumenten erheblich beeinträchtigt.
d) Nicht zu beziffern ist der Verlust des Vertrauens in Staat und Gesellschaft, welche durch die de facto gegebene Verfolgung von Konsumenten entsteht. Ferner wird durch den Kontakt zu einem Schwarzmarkt dem Abgleiten von (heranwachsenden) Bürgern Vorschub geleistet, was die Bemühungen des Jugendschutzes konterkariert.
Für Rückfragen steht der DHV gerne zur Verfügung. Wir bedanken uns für Ihre Bemühungen und verbleiben mit freundlichen Grüßen"