"7.7. Bundesrat Änderung des BtMG
Verfasst: Mo 3. Jul 2017, 08:15
"Am kommenden Freitag, 7. Juli 2017, befasst sich der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mit einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Auf Antrag von Bremen und Thüringen soll eine Rechtsgrundlage für die Abgabe ärztlich nicht verschriebener Gebrauchsmengen von Cannabis an Erwachsene im Rahmen wissenschaftlich begleiteter und kontrollierter Versuchsprojekte geschaffen werden.
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Wegen abschlägiger Empfehlungen des federführenden Gesundheitsausschuss und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten wird die Mehrheit im Bundesrat gegen Bremen und Thüringen stimmen und somit keine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes von der Bundesregierung fordern. http://www.bundesrat.de/drs.html?id=500-1-17
...
„Heute wurde unsere Klage beim VG Köln eingereicht. Wir streiten vor Gericht für die Forschungsfreiheit“, sagt Marko Dörre, Geschäftsführer der Forschungsinitiative Cannabiskonsum. „Die vom BfArM vorgetragenen Ablehnungserwägungen überzeugen nicht. Unser Studienantrag ist zulässig und gut begründet. Wenn notwendig, gehen wir durch alle Instanzen.“
erklagt wird die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, dieses vertreten durch seinen Präsidenten Prof. Dr. Karl Broich. Es handelt sich um die erste Klage für eine nicht-medizinische Cannabisstudie."
http://www.blogspan.net/presse/bundesra ... g/1464364/
TOP 52
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/9 ... g-959.html
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Wegen abschlägiger Empfehlungen des federführenden Gesundheitsausschuss und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten wird die Mehrheit im Bundesrat gegen Bremen und Thüringen stimmen und somit keine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes von der Bundesregierung fordern. http://www.bundesrat.de/drs.html?id=500-1-17
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„Heute wurde unsere Klage beim VG Köln eingereicht. Wir streiten vor Gericht für die Forschungsfreiheit“, sagt Marko Dörre, Geschäftsführer der Forschungsinitiative Cannabiskonsum. „Die vom BfArM vorgetragenen Ablehnungserwägungen überzeugen nicht. Unser Studienantrag ist zulässig und gut begründet. Wenn notwendig, gehen wir durch alle Instanzen.“
erklagt wird die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, dieses vertreten durch seinen Präsidenten Prof. Dr. Karl Broich. Es handelt sich um die erste Klage für eine nicht-medizinische Cannabisstudie."
http://www.blogspan.net/presse/bundesra ... g/1464364/
TOP 52
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/9 ... g-959.html