DHV infostand auf Marktplatz oder kirmes
Mich würde es interessieren ob ich unangemeldet mit einem sogenannten bauchladen ( Holzbrett mit gut um Hals)
Damit in der Stadt auf dem Marktplatz, Flohmarkt oder kirmes mich einfach hinstellen darf mit dem zweck. Informationen zu verteilen. Unterschriften für die Petition sammeln.
Werbung für den DHV damit sich mehr Mitglieder ansammeln.
Mit einer spendendose ( verplombt) spenden sammeln. Bzw. Flyer mit dhv PayPal konto verteilen.
Ich denke das wir das zu dritt nachen würden.
Allerdings haben wir keine Ahnung ob wir das so einfach dürfen ohne Anmeldung. Bzw. Könnten wir vom Platz verwiesen werden?
Sind wir juristisch für so eine Aktion belangbar?
Was dürfen wir und was nicht?
Wer kennt sich damit aus oder hat soetwas schon einmal umgesetzt
DHV infostand auf Marktplatz oder Kirmes.
DHV infostand auf Marktplatz oder Kirmes.
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
Re: DHV infostand auf Marktplatz oder Kirmes.
Ruft doch im zuständigen Gewerbeamt der Gemeinde/Stadt an, die können Euch sicher genaueres zur Marktordnung sagen.
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Re: DHV infostand auf Marktplatz oder Kirmes.
Zu dritt geht das nicht, da ihr dann eine Versammlung seid.
Alleine oder zu zweit kann man es eigentlich machen, allerdings unter Beachtung der städtischen Regularien (gerade Spenden sammeln und Verteilen von Dingen sind teilweise genehmigungspflichtig, einfach nachfragen, siehe Sabines Hinweis) und auch der Regularien von Nutzern / Pächtern von Örtlichkeiten. Auf einem Markt, Kirmes o.ä. hat meist der Veranstalter Hausrecht.
Alleine oder zu zweit kann man es eigentlich machen, allerdings unter Beachtung der städtischen Regularien (gerade Spenden sammeln und Verteilen von Dingen sind teilweise genehmigungspflichtig, einfach nachfragen, siehe Sabines Hinweis) und auch der Regularien von Nutzern / Pächtern von Örtlichkeiten. Auf einem Markt, Kirmes o.ä. hat meist der Veranstalter Hausrecht.
Legalisierungsbefürworter seit 2000
DHV-Mitglied seit 2010
DHV-Mitarbeiter seit 2014
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