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Klage Sozialgericht mit Erlass einer einzweiligen Verfügung

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Bacchulus
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Klage Sozialgericht mit Erlass einer einzweiligen Verfügung

Beitrag von Bacchulus »

Hallo, wollte mal schildern was ich bereits gemacht habe um Cnnabis auf Rezept zu bekommen.
Schade das Kranke Menschen so etwas durch machen müssen.
Ich habe wegen div. Erkrankungen bei der KK am 13.07.17 den Antrag auf Kostenübername für Cannabis gestellt. und nie eine Reaktion bekommen.
Am 26.04.18 habe ich einen erneuten Antrag auf Kostenübername gestellt. worauf ich am 27.04 gleich die Ablehnung bekommen habe.
Hier bin ich am 08.05.18 in Widerspruch gegangen.Durch prfung durch den MDK habe ich dann die Genehmigung für Dronabinol bekommen.
Da das Mittel aber nicht so recht wirken möchte, bin ich am 24.07.18 in Widerspruch gegangen und jetzt habe ich Klage bei dem Sozialgericht eingereicht.
Heute habe ich die Antwort von der KK über das Gericht bekommen. Das ist so ein Amtsdeutsch das ich es nicht verstehe und jedes zweite Wort Googeln muss. Werde mir wenn ich es mir Leisten kann doch einen Anwalt suchen. Aber evtl hat das ja schon jemand durch der mir Helfen kann. Würde mich freuen.
Glg an alle
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Martin Mainz
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Re: Klage Sozialgericht mit Erlass einer einzweiligen Verfügung

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo Bacchulus und herzllich wilkommen im Forum!

Schade, den ersten Antrag hättest Du mit Genehmigungsfiktion durchbringen können (5 Wochen Frist). Durch das erneute Stellen eines Antrags ist das wahrscheinlich hinfällig, aber frag nochmal den Anwalt. Du könntest mal die Antwort vom Gericht an den persönlichen Stellen schwärzen und dann hier hochladen.
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moepens
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Re: Klage Sozialgericht mit Erlass einer einzweiligen Verfügung

Beitrag von moepens »

Wurde beim späteren Antrag die Übernahme von Dronabinol beantragt? Falls ja, wäre der vermutlich gesondert zu sehen und beim ersten Antrag wäre somit die Genehmigungsfiktion für Blüten eingetreten. Falls nein stellt sich die Frage, warum die KK nicht der ursprünglichen Forderung gefolgt ist und welche Kompetenz sie überhaupt befähigt, aus der Ferne zu beurteilen welche Therapie geeignet ist.
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Bacchulus
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Re: Klage Sozialgericht mit Erlass einer einzweiligen Verfügung

Beitrag von Bacchulus »

Hi, ja das mit der fiktiven Genehmigung habe ich auch erst jetzt erfahren. Allerdings habe ich bei der Klage (eher ein weinerlicher Hilferuf) alles mit einbezogen. Also von Juli 17 bis jetzt. Ich freue mich das dass Gericht meinen Antrag auf ER gesetzt hat. Also einen Eilantrag. Das freut mich deshalb da die Zeiten bis geantwortet werden muss nur noch zum Teil 1 Tag lang ist.
Die KK schrieb dem Gericht (gestern erhalten):
Es wird beantragt, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückzuweisen.

Zwischen den Beteiligten ist streitig b die Antragsgegnerin zur Kostenübernahme der gewünschten Cannabisblüten (anstelle des genehmigten Dronabinol) verpflichtet werden kann.

Vorläufiger gerichtlicher Rechtsschutz ist zu gewähren, wenn ohne diesen schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre(Anordnungsgrund). Weiterhin muss auf die begehrte Rechtsfolge ein Anspruch bestehen (Anordnungsanspruch).

Ein Erlass einer einstweiligen Anordnung scheitert orliegend daran, dass der Anordnungsanspruch nicht gegeben ist. In der Hauptsache besteht für den Antragssteller (AST) keine überwiegende Aussicht auf Erfolg.

Bisher wurde keine vertragsärztliche Verordnung für die gewünschte Cannabisblüten vorgelegt. Der behandelde Arzt Herr Dr. XXX hat sich zum streitgegenständlichen Problematik bisher nicht geäußert. Insbesondere liegt kein ärztlicher Bericht dazu vor, dass die Einschätzung des MDKim vorliegenden Einzelfall nicht zutrifftund ggf. aus welchen Gründen. Der Ast stellt hiezu legendlich Vermutungen an.

Der Antrag auf Erlasseiner einstweiligen Verordnung scheitert im Übrigen auch daran, dass ein Anordnungsgrund nicht gegeben ist. Es entstehen keine schweren und unzumutbaren, anders nicht abzuwenbare Nachteile wenn der Ast ggf auf die Versorgung mit dem genehmigten Dronabinol verwiesen wird.

Uff

Ich bin dann heute zum Doc.
Klar hat er eine Stellungnahme geschrieben. Diese 3 Seiten die der Doc ausfüllen muss für die KK.
Hier steht alles entscheidene drin, was ich habe, was er mir verschreiben will und wie ich es anwenden muss.
Auch ein Attest habe ich bekommen.
Und der MDK schreibt das Cannabisprodukte bei den schmerzen helfen würden, Empfehlen aber wegen des Medikammentenspiegels Dronabinol.
Ich habe dem Gericht jetzt zurückgeschrieben und auch die Rezepte für die Blüten beigefügt.
Mal schauen was passiert.
Das Dronabinol macht mich genau so müde wie das Mophium. und bis die Wirkung eintritt vergeht mal mehr und dann mal weniger Zeit. Ich denke das hängt auch vom Essen ab.
Naja und jeder der Morphium nimmt weis das da einem Schaden entsteht. Vor allem bei den Nebenwirkungen.
Ich Hoffe und Bete das der Richter mir stattgibt.
Mal schauen
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Bacchulus
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Re: Klage Sozialgericht mit Erlass einer einzweiligen Verfügung

Beitrag von Bacchulus »

Achso ja das mit dem schreiben vom Gericht also das Urteil kann ich gerne reinstellen. Muss nur mal schauen wie das geht :)
Aber ich hoffe ja das Morgen oder Samstag schon ein Brief kommt. Habe dem Gericht gesagt das dass Rezept nur 7 Tage gültig ist. Wobei die das ja bestimmt wissen.
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Martin Mainz
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Re: Klage Sozialgericht mit Erlass einer einzweiligen Verfügung

Beitrag von Martin Mainz »

Ja, wird spannend. Hoffe das Beste für Dich. Daß der MDK generell zustimmt nehm ich mal als gutes Vorzeichen.

Du kannst hier alles als Bild oder PDF hochladen, vorher schwärzen. Wenn Du nicht weißt wie, zur Not einfach Zettelchen drüberlegen und fotografieren.
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Bacchulus
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Re: Klage Sozialgericht mit Erlass einer einzweiligen Verfügung

Beitrag von Bacchulus »

So ich habe jetzt den Beschluss. Leider ohne Erfolg.
Jetzt bin ich echt ratlos.
:?
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BUMMBUMM
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Re: Klage Sozialgericht mit Erlass einer einzweiligen Verfügung

Beitrag von BUMMBUMM »

nochmal gleichen Antrag stellen, aber reinschreiben das dronabinol nicht hilft.
Nach der Argumentation des MDK müsste der dann für Blüten durchgehen.
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