ich lese hier schon seit Jahren mit. Nun ist trotz allem Lesens mein Gerichtsverfahren gegen meine Krankenkasse gescheitert.
Zusammenfassung Anfang.
März 2017 Antrag auf Kostenübernahme gestellt
MDK wurde eingeschaltet und ein Gutachten verfasst -> Antrag abgelehnt
April 2017 Widerspruch eingelegt
MDK wurde erneut beauftragt ein Gutachten zu verfassen -> Antrag erneut abgelehnt
Dann musste ich Klage auf Kostenübernahme stellen. Das ging dann ca. ein Jahr hin und her mit Anträgen, Äusserungen der Krankenkasse. Die Beweisaufnahme nennt sich das. Bevor überhaupt das Hauptverfahren aufgenommen wird.
Das wurde dann Ende letzen Jahres endlich eröffnet und ein neues Gutachten vom Gericht in Auftrag gegeben. Bei dem Gutachter war ich dann im März 2019.
Zusammenfassung Ende.
Dieses Gutachten halte ich nun endlich in Händen. Ich hatte bei dem Gutachter ein super Gefühl. Ich hatte extra einen dicken Ordner dabei mit allen ärztlichen Attesten, Gutachten, Schwerbehindertenbescheid, Rentenbescheid, usw.
Nun ist dieses Gutachten 63 Seiten lang und besteht fast nur aus 1:1 Kopien der MDK Gutachten. Allerdings werden zwei Sachen genannt:
1 - Es wird nicht bestritten, dass der Kläger an einer schwerwiegenden Erkrankung leidet.
2 - Es besteht eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf die Symptome des Klägers.
Diese 2 Sätze stehen im Gutachen so drin. Dann steht da aber leider auch noch seitenweise diese und jene Therapie wäre noch eine Option. Und Medikament X wurde noch nicht ausprobiert. Auch Medikament Y könne eine Möglichkeit sein.
Eine weitere REHA wurde empfohlen.
So langsam weiß ich nicht mehr weiter was ich noch machen soll. Ich bin schwerbehindert und kriege Rente und Grundsicherung. Ich hatte bis Mitte 2017 auch eine Ausnahmeerlaubnis für Cannabis.
In dem Änderungsgesetz ist das hier dazu gekommen zu §31 SGB 5:
Ich verstehe nicht welche Voraussetzung ich nicht erfülle. Ich habe Arztberichte von mehreren Ärzten eingereicht die diese Therapie befürworten.(6) Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn
1.
eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung
a)
nicht zur Verfügung steht oder
b)
im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann,
2.
eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.
Die Leistung bedarf bei der ersten Verordnung für eine Versicherte oder einen Versicherten der nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnenden Genehmigung der Krankenkasse, die vor Beginn der Leistung zu erteilen ist.
Gruß Lurch