https://hanfverband.de/nachrichten/news ... -patienten
Hier ist die Lage m.E. sehr gut analysiert.
Wenn die Fakten aus Patientensicht nicht wirklich gut. im Schriftwechsel / z.B. mittels Attest / bzw ärztlicher Stellungnahme hinterlegt sind kann ein Eilverfahren manchmal nicht der optimale Weg seinZunächst ist zu berücksichtigen, dass es sich sowohl bei der vorausgegangenen Entscheidung vor dem LSG Hessen als auch beim BVerfG um Eilverfahren handelt, in dessen Rahmen aufgrund der Eilbedürftigkeit grundsätzlich nur eine sogenannte „summarische Prüfung“ vorzunehmen ist.
So auch; viewtopic.php?f=22&t=7981&p=65249#p64237