"Einer gesetzlichen Krankenkasse dürfen die Kosten einer Behandlung mit Canabis-Extrakt-Tropfen vorerst und unter Vorbehalt der Rückzahlung auferlegt werden. Das hat im vorigen Jahr das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
Ein Kassenpatient, der unter der Krankheit Morbus Bechterew leidet, hat einen juristischen Sieg errugen: Um seine chronischen und medizinisch nachweislich kaum zu ertragenen Schmerzen zu bekämpfen, kann er auf einen finanziellen Vorschuss seiner Krankenkasse rechnen.
...
Ob die gesetzliche Krankenversicherung diese Kosten auch endgültig übernehmen muss oder wieder zurückfordern darf, werde erst in einem Hauptsacheverfahren entschieden."
http://www.dasinvestment.com/finanzboul ... -vorkasse/
Eigentlich stammt dieses Urteil ja von letzten Jahr. Ich vermute, das die Hauptverhandlung jetzt bevor steht.
"Versicherung geht für Marihuana-Therapie in Vorkasse "
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