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Reise nach Kroatien

Verfasst: Mi 6. Mai 2015, 17:47
von ggoon
Hey,
Ich werde demnächst mit einer Gruppe nach Kroatien fahren und wollte mich erkundigen ob irgendjemand schonmal in ner Grenzkontrolle bzw Verkehrskontrolle gelandet ist (im Ausland oder auch in Deutschland) und ob es möglich ist kleine Mengen Cannabis unentdeckt mitzunehmen.
Wir werden mit nem Bus dorthin fahren und sind ca. 25 Leute.
Kennt sich jemand aus wie hoch die Chancen sind in Kroatien in solch eine Kontrolle zu raten und wie gründlich da gesucht wird?
Und was wäre die beste Möglichkeit das Zeug zu verstecken?

Danke schonmal für Antworten :)

Re: Reise nach Kroatien

Verfasst: Mi 6. Mai 2015, 17:48
von ggoon
Sorry falls ich das hier im falschen Bereich gepostet habe, aber hat ja doch schon was mit Rechtsfragen zu tun :D

Re: Reise nach Kroatien

Verfasst: Mi 6. Mai 2015, 18:22
von Sabine
Ohje, Du frägst Sachen ...

Meine Glaskugel sagt :

Verkehrskontrollen gibt es wie Sand am/im Meer. Besonders wenn ihr auf dem Weg nach Kroatien durch Bayern fahrt. 8-) Hier hats schon öfters Buskontrollen z.b. bei Berliner Schülern, die auf Klassenfahrt waren, gegeben.
Und wie gründlich gesucht wird, kann man auch nicht vorhersehen. Hängt von der Laune, den Dienstvorschriften und aktuellen Schwerpunktaktionen der Polizei, der Optik der Reisenden etc. etc. ab.

Ehrlich, auch wenn der Gedanke an einen Spliff an warmen Gestaden ein verführerischer ist : ich würds lassen.

Du bringst damit auch deine Mitreisenden in die Bredouille und sie werdens Dir nicht danken....

Auch vor Ort würde ich mit einem Kauf sehr vorsichtig sein : man weiss nie genau, wie die Locals miteinander verbandelt sind. Der, der Dir was verkauft, verpfeift Dich gleich danach an die Polizei, damit sich dann alle das Geld teilen können, welches von Dir verlangt wird, um eine Anklage fallen zu lassen. Und da handelt es sich nicht um Peanuts.

Trotzdem wünsch ich Dir einen schönen Urlaub Bild

Re: Reise nach Kroatien

Verfasst: Mi 6. Mai 2015, 18:51
von bushdoctor
Ich würde die Empfehlungen von Aurora an Deiner/eurer Stelle beherzigen...

Reisen mit Cannabis im Schengen Raum

Verfasst: Do 24. Nov 2016, 20:19
von crappy
Hi Leute,

es gibt ja eine 30 Tage Bescheinigung vom Bfarm wenn man mit Betäubungsmitteln im Schengen Raum verreisen möchte. Siehe hier: http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstell ... _node.html

Jetzt steht da in der Info das nur Btm der Anlage 3 davon betroffen sind. Cannabisblüten steht in Anlage 1 wenn ich das recht verstehe.

Was muss man da machen damit man z.b. nach Österreich reisen kann inkl. medizinischem Cannabis?

Gruß

Re: Reisen im Schengen Raum

Verfasst: Sa 26. Nov 2016, 18:09
von bushdoctor
Theoretisch müsstest Du eine Ausfuhrgenehmigung beantragen... leider wird eine solche nicht ausgestellt, weil es da wohl irgendwelche Vorschriften (bzgl. Anlage 1) gibt.

Ich kennen einen Erlaubnisinhaber, der schon probiert hat, eine solche Ausfuhrgenehmigung zu bekommen. Er wurde aber vom BfArM abgewiesen: "Es sei rechtlich nicht möglich!"

=> Es gibt z.Z. keine legale Möglichkeit mit Cannabisblüten als Patient die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.

Du solltest aber sicherheitshalber beim BfArM nochmal nachfragen, vielleicht hat sich die Lage ja mittlerweile schon geändert. Mein Wissen stammt noch von vor ca. 2 Jahren...

Re: Reisen im Schengen Raum

Verfasst: So 27. Nov 2016, 11:37
von Florian Rister
bushdoctor hat geschrieben:
=> Es gibt z.Z. keine legale Möglichkeit mit Cannabisblüten als Patient die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.
Das ist richtig.

Mittlerweile reisen aber einige Patienten immer wieder mit den Schengen Abkommen für Anlage 1 Medikamente. Das ist wahrscheinlich nicht 100% legal, scheint aber in der Praxis ohne Probleme zu funktionieren. Sowohl für Export als auch für Import! Uns ist ein Fall bekannt, wo jemand knapp 100 Gramm aus Holland importiert hat und damit bei einer Polizeikontrolle durchkam.

Versprechen kann man das aber keinem... Deswegen empfehlen wir diese Schengen Bescheinigungen auch nicht.

Re: Reisen im Schengen Raum

Verfasst: Do 13. Apr 2017, 07:50
von Sabine
Unterdessen ist ja das neue Gesetz durch und hier könnte sich einiges geändert haben. Habe noch einen Satz im Hinterkopf, den ich in den letzten Tagen gelesen habe : Schengen-Papiere okay, aber man sollte sich trotzdem noch nach den jeweiligen Einzelbestimmungen der Länder erkundigen.

Will mich heute bzw. nach den Osterferien mal genauer wegen Österreich erkundigen. Wobei mich eher die Drumrumbestimmungen interessieren : z.b. wo darf ich in der Öffentlichkeit/(Tages)ausflügen vaporisieren? Oder muss ich mich auf Klo einsperren dafür? Wie muss ich Cannabis im Hotel/Ferienwohnung etc. sicher aufbewahren? Unter welchen Bedingungen darf ich als Cannabispatient Autofahren?

Österrreich ist insofern sehr interessant, das medizinische Blüten bisher hier gänzlich verboten sind und nur wenige Patienten Fertigarzneimittel erhalten. Bin mal gespannt, wie Österreich reagiert, wenn Cannabis-Piefkes einreisen ;)

Re: Reisen im Schengen Raum

Verfasst: Fr 14. Apr 2017, 08:30
von Sabine
Mit den Infos wirds erst nächste Woche was. Der zuständige Mitarbeiter im Gesundheitsministerium in Wien ist erst nächste Woche wieder erreichbar.
Zusätzlich habe ich noch eine Mail ans Cultiva-Team geschickt mit der Frage nach einem "Patientenraum".

Re: Reisen im Schengen Raum

Verfasst: Di 18. Apr 2017, 18:30
von Sabine
Eine Antwort der "Cultiva" liegt vor :

"Hallo liebe Sabine,

danke für deine Anfrage.

Auf der Cultiva wird es keinen eigenen Patientenbereich auf der Messe geben, in welchem Patienten legal ihre Medizin konsumieren können.
Denn in Österreich ist die politische Lage ja leider eine andere als in Deutschland."


Da bin ich mal gespannt, was mir morgen das Gesundheitsministerium erzählt. Vielleicht sowas in der Art: mitbringen und wieder heimnehmen dürfen Sie des scho, aber konsumieren ist nicht erlaubt.

Re: Reisen im Schengen Raum

Verfasst: Di 18. Apr 2017, 18:43
von Duck
Das heisst einnehmen nicht konsumieren :?

Re: Reisen im Schengen Raum

Verfasst: Fr 21. Apr 2017, 10:46
von Sabine
So, jetzt habe ich im östereichischen Gesundheitsministerium mal jemanden erwischt.

Klare Ansage : mitnehmen/ausführen erlaubt, Einnahme verboten. :roll: :evil:

Das wird sich erst ändern, wenn irgendwann! die östereichischen Gesetze den deutschen angeglichen werden sollten.

Re: Reisen im Schengen Raum

Verfasst: Fr 21. Apr 2017, 10:49
von Duck
:lol:

Ich hoffe mal nur die Einnahme in der Öffentlichkeit :?

Re: Reisen im Schengen Raum

Verfasst: Fr 21. Apr 2017, 10:52
von Sabine
Nein, generell!

Der Mitarbeiter meinte noch, ich müßte das ja nicht täglich einnehmen, könnte daher im Urlaub doch locker darauf verzichten. :shock: :lol:
Auf meine Antwort, das ich Cannabis sehr wohl täglich einnehmen müßte, ansonsten hätte ich unter üblen Nebenwirkungen aufgrund der Medikamente zu leiden,das dies dann auch kein sehr schöner Urlaub sei, kam ... Schweigen.

Re: Reisen im Schengen Raum

Verfasst: Fr 21. Apr 2017, 10:54
von Duck
Das is ja eine sehr sinnvolle regelung :roll:

Re: Reisen im Schengen Raum

Verfasst: Fr 21. Apr 2017, 11:00
von Sabine
Genauso durchdacht wie in Deutschland Konsum und Besitz.

Wie machen es dann die anderen vielen Patienten, die z.B. zur Cultiva kommen wollen? Das Motto "Nicht-erwischen-lassen" finde ich im Ausland nicht erstrebenswert.

Re: Reisen im Schengen Raum

Verfasst: Fr 21. Apr 2017, 11:08
von Duck
Tja da musst du wohl ohne medis durch.

Den schwachsinn würd ich mir aufs T shirt drucken.
Denn hast du viele gespräche dort ;)

Re: Reisen im Schengen Raum

Verfasst: So 23. Apr 2017, 14:48
von Stoner_Grandma
Hier habe ich etwas gefunden, das vermutlich als Bescheinigung für das straffreie Mitführen in Schengen-Länder wie Österreich etc. von ärztlich verordnetem Cannabis ausreichen müsste. Dass man es dann auch dort legal einnehmen (verdampfen etc.) kann, liegt mEn auf der Hand, wobei ich mich dabei auch irren kann. Es gibt ja die merkwürdigsten Gesetzeslagen. Es würde mich auch sehr interessieren, ob mit Vorlage der beglaubigten Bescheinigungen die Einnahme in den jeweiligen Ländern tatsächlich ohne strafrechtliche Folgen möglich ist.

Ganz unten habe ich noch einen Link zum Formblatt für das Mitführen von Betäubungs-Medis in Länder ohne Schengen-Abkommen eingefügt.


Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens


Diese Regelungen gelten nur für Bürger aus den Vertragsstaaten des Schengener Abkommens:
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens

Belgien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Island
Italien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Schweden
Schweiz
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechien
Ungarn


kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln erfolgen, sofern eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitgeführt wird. Diese Bescheinigung ist vor Antritt der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle zu beglaubigen. Die Bescheinigung wird von den zuständigen Landesbehörden auf Grundlage der ärztlichen Verschreibung beglaubigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.

Die Regelung über das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Vertragsstaaten des Schengener Abkommens gilt auch bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für in einem anderen Mitgliedsstaat ansässige Personen, selbst wenn sie Betäubungsmittel mitführen, die zwar im Herkunftsland, nicht aber in der Bundesrepublik Deutschland verschreibungsfähig sind.

Die genannte Vorschrift für den „Schengen-Raum“ basiert auf Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens vom 19. Juni 1990, dem Beschluss des Exekutivausschusses vom 22. Dezember 1994 bezüglich der Bescheinigung für das Mitführen von Suchtstoffen und / oder psychotropen Stoffen gemäß Artikel 75 (SCH / Com-ex (94) 28 rev.) sowie der Bekanntmachung über das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Vertragsparteien des Schengener Abkommens vom 27. März 1995 (BAnz. S. 4349), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 11. Juni 2001 (BAnz. S. 14517).

Link zur site:
http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstell ... _node.html

Link zum Formblatt:
http://www.bfarm.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=3

Hier noch ein Link zum Formblatt in Länder ohne Schengen-Abkommen:
http://www.bfarm.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=3

Cannabis nach Kroatien mitnehmen

Verfasst: So 13. Aug 2017, 16:46
von DonHibachi
Es gibt ja ein Formular für Schengenländer. Kroatien ist aber keines und es sind auch nur Empfehlungen Bescheinigungen mitzuführen.
Kennt sich da jemand aus? Bekommt man da vom Amt kostenfrei und sofort eine Beglaubigung, falls ?

Wenn man keine Beglaubigung dabei hat ist das doch trotzdrm keine Straftat solange man in Deutschland das legal bekommen hat oder?

Grüße aus Bayern

Re: Cannabis nach Kroatien mitnehmen

Verfasst: So 13. Aug 2017, 17:17
von Sabine
Auch mit Beglaubigung kann das eine Straftat sein !

Habe das Problem mit Österreich, Schengenbestätigung gilt, aber nach Auskunft des österreichischen Gesundheitsministeriums darf ich die Cannabismedizin nur mit- und wieder ausführen, nicht benutzen, da Straftat. Bild

Tja, wer nicht will, der hat schon, hatte nach den ganzen Scheiß in den letzten Monaten einen richtig guten Wellnessurlaub geplant, mindestens 4* und gerne auch Haubenküche. Das Geld bleibt jetzt in D oder wandert evtl. nach Südtirol Bild

Allerdings muß ich mich mit Südtirol auch noch genauer erkundigen.