Hallo Leute,
wieviel Cannabis darf ich eigentlich besitzen mit meiner Ausnahmegenehmigung? Ist das auf den 4-Wochen-Bedarf in der Erklärung des betreuenden Arztes begrenzt? Dazu konnte ich leider überhaupt nichts finden. Es kommt ja durchaus vor das man eine Sorte kauft die man nicht mag und dann steht da eine 5 Gr. Dose rum. Muss ich das dann abziehen vom nächsten 4-Wochen-Bedarf oder kann ich beliebig die Dosen ansammeln? Die kanadischen Sorten fand ich jetzt nicht so toll und jetzt stehen die halt hier rum.
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Wieviel medizinisches Cannabis darf ich besitzen?
- bushdoctor
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Re: Wieviel medizinisches Cannabis darf ich besitzen?
Dazu müsste man den Wortlaut der Ausnahmegenehmigung semantisch auseinander nehmen... In einer Genehmigung von 2012, die mir als Kopie im Wortlaut vorliegt, steht nichts von BESITZ, sondern nur von ERWERB.crappy hat geschrieben: wieviel Cannabis darf ich eigentlich besitzen mit meiner Ausnahmegenehmigung?
§ 29 (3) BtmG spricht davon, dass der Besitz nur bestraft wird, wenn keine Genehmigung zum Erwerb besteht...
Also ist die Menge des Besitzes nicht relavant, solange die gesamte Menge legal erworben wurde. D.h. Du darfst auch daheim mehr lagern, als die "Ausnahmegenehmigung zum Erwerb" bescheidet... so wäre zumindest meine Auslegung der rechtlichen Situation.
Re: Wieviel medizinisches Cannabis darf ich besitzen?
Meine Erlaubnis beinhaltet den Erwerb von Cannabis nur bis zu dem in der Erklärung des Arztes vorgegebenen 4-Wochen Bedarf.
Aber das ist ja nur der Erwerb. Von Besitz steht in der Erlaubnis nichts. Da kommt dann wohl, wie du meinst § 29 BtmG ins Spiel. Aber so wirklich sicher bin ich mir da nicht. Das würde im Umkehrschluss ja bedeuten ich könnte auch eine Tonne Cannabis bei mir lagern, solange ich es vor unberechtigten Dritten schütze.
Aber das ist ja nur der Erwerb. Von Besitz steht in der Erlaubnis nichts. Da kommt dann wohl, wie du meinst § 29 BtmG ins Spiel. Aber so wirklich sicher bin ich mir da nicht. Das würde im Umkehrschluss ja bedeuten ich könnte auch eine Tonne Cannabis bei mir lagern, solange ich es vor unberechtigten Dritten schütze.
- Martin Mainz
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Re: Wieviel medizinisches Cannabis darf ich besitzen?
Wenn da nicht steht, wie oft der Erwerb des 4-Wochen-Bedarfs getätigt werden kann, dann bedeutet das wohl, daß Du alle 4 Wochen den Bedarf decken kannst und somit auch nur in etwa diese Menge besitzen darfst, vielleicht etwas drüber.crappy hat geschrieben:Meine Erlaubnis beinhaltet den Erwerb von Cannabis nur bis zu dem in der Erklärung des Arztes vorgegebenen 4-Wochen Bedarf.
Wenn Du das juristisch präzise haben willst, muss wohl ein Jurist was dazu sagen. Da Recht aber dann auch immer am Richter mit dran hängt und am Wetter, kann vielleicht sogar der Dir da keine präzise Auskunft geben. So klar ist unser deutsches Recht in der Realität dann eben doch nicht.
Aus meiner Sicht empfehle ich den gesunden Menschverstand, bis es zu einer tatsächlichen Verhandlung kommt.
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- bushdoctor
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Re: Wieviel medizinisches Cannabis darf ich besitzen?
Nein so habe ich das nicht gemeint... Die Lagerungsbedingungen sind Teil der Ausnahmegenehmigung. Diese musst Du selbstverständlich dauernd erfüllen.crappy hat geschrieben:Da kommt dann wohl, wie du meinst § 29 BtmG ins Spiel. Aber so wirklich sicher bin ich mir da nicht. Das würde im Umkehrschluss ja bedeuten ich könnte auch eine Tonne Cannabis bei mir lagern, solange ich es vor unberechtigten Dritten schütze.
Aber: Du könntest auch eine Tonne Cannabis bei Dir lagern, solange Du das Cannabis (in seiner Gesamtheit) auch legal (d.h. durch Deine Ausnahmegenehmigung abgedeckt) erworben hast! - Ist doch eigentlich logisch, oder?