Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

HerrChaos
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von HerrChaos »

studenmuenster hat geschrieben:
Um dann nicht trotzdem 100% Aufschlag zahlen zu müssen ist man aber auch auf die Kulanz bzw. den Kalkulierungsspielraum der Apotheke angewiesen. Apotheken können bei Privatpatienten/Selbstzahlern frei kalkulieren zu welchem Preis sie abgeben, davon ausgenommen sind selbstverständlich Fertigarzneimittel, die nach AMPreisV abgerechnet werden müssen, jedoch zählt Cannabis Flos nicht als solches.
Danke für den Hinweis.
Die Erfahrung habe ich auch gemacht.
HerrChaos
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von HerrChaos »

Da ich bisher nicht dazu gekommen bin den Antrag bei der Kasse zu stellen, musste ich jetzt auch verhandeln.

Zuerst in meine alte Apotheke.
Die hatte eine Genehmigung nach §3 Abs. 2 BtMG. Erklärte mir aber, sie müssten jetzt auch als Rezeptur abrechnen.
So ergab sich ein sehr hoher Preis
Obwohl unzerkleinert usw.

Bin dann zur nächsten Apotheke und habe dort mein Problem geschildert.
Ich bin auf ein offenes Ohr gestossen und wir haben in einem netten Gespräch alle Möglichkeiten durchgesprochen.
Zuletzt geändert von HerrChaos am Di 9. Mai 2017, 16:58, insgesamt 1-mal geändert.
CBDManiaK
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von CBDManiaK »

die erfahrung habe ich auch gemacht, verhandeln und gut argumentieren lohnt sich.
ich habe zwar leider noch nichtmal nen arzt gefunden, wollte aber vorsorglich schonmal ne apotheke finden...

1.versuch gleich bei mir um die ecke: leider kann das nur der chef entscheiden, der ist erst morgen wieder da.

2.versuch eher spontan als ich im auto auf nen kumpel gewartet habe, gegenüber ne apotheke...
ich gehe also rein und frage wie die das mit den preisen handhaben... die frau ruft den apothekenleiter von hinten...
wie sich rausstellt, besitzt und betreibt er eine ganze apothekenkette!

sehr netter typ, nach kurzem quatschen merke ich das er zum thema cannabis zwar versucht erstmal a bissl auszuweichen aber dennoch sein interesse geweckt wurde. er wollte es sich hwar nicht anmerken lassen, aber ich habe es gemerkt... also fachsimpeln wir ein wenig zum thema, und ich merke wie er zunehmend lockerer wurde.

locker ne halbe std mit ihm dequasselt, was bewirkte das er sich nun doch besser damit auskennt als er anfangs zugeben wollte.

wir kommen zu dem ergebniss das wenn ich irgendwann nen (privat) rezept habe, wird er mir es fast ohne aufschlag abgeben, lediglich eine mini-gebühr wird er berechnen.

im weiteren gespräch stellt sich herraus das er sich selber auf diese ausschreibung (der cannabisagentur? bzw bfarm?) beworben hat, wo die staatliche cannabisbauern suchen.

also hat er doch mehr damit zu tun als er anfangs zugeben wollte :-D

ich denke ich habe einfach richtig glück gehabt, das direkt der zweite versuch ein volltreffer war. natürlich währe ich nicht so weit gekommen, wenn ich das gespräch in den ersten minuten abgebrochen hätte... also zeigt sich: am ball bleiben lohnt sich manchmal doch.

ich musste ihm aber versprechen das ich ihn unter keinen umständen öffentlich nenne, zumindest solange nicht, bis sich die ganze lage etwas gelegt hat und wir ein paar "transaktionen" hinter uns haben.

er meinte wenn es keine schwierigkeiten gibt, kann man in zukunft über empfehlungen sprechen.

also drückt mir die daumen das ich nen arzt finde, dann kann ich evtl im raum hannover eine super apotheke empfehlen.
Sabine
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

"Gehaltsschwankungen
Cannabis-Blüten sind eher ein Rückschritt
Cannabisblüten sind nicht gleich Cannabisblüten. Die verschiedenen Sorten unterscheiden sich hinsichtlich ihres THC- und ihres Cannabidiol-Gehalts. Verordnet ein Arzt Cannabisblüten, muss er angeben, welche Sorte er gerne hätte. Die Sorte bestimmt die Qualität, so ist es festgelegt. Aus pharmazeutischer Sicht ist das ziemlich unbefriedigend, da es innerhalb einer Sorte von Ernte zu Ernte erhebliche Unterschiede geben kann. Trotzdem entsprechen diese dann der Monographie. Denn die legt keine festen Ober- und Untergrenzen für den THC- und CBD- Gehalt fest. Dort heißt es nur, dass der Gehalt einer Charge in einem Bereich von +/- 10 Prozent des auf der Packung deklarierten Gehalts liegen muss. Viel sinnvoller wäre im Sinne einer rationalen Arzneimitteltherapie, den gewünschten Gehalt der Leitsubstanzen anzugeben. Ohnehin spräche vieles dafür, die Reinsubstanzen zu verwenden, die bereits seit Jahren im NRF monographiert sind. Aus Sicht mancher Experten stellt die Überführung der Blüten von Cannabis Sativa in die Verordnungsfähigkeit daher nicht unbedingt einen therapeutischen Fortschritt dar – eher im Gegenteil. Mehr dazu lesen Sie später auf DAZ.online. "


https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... 2017-05-09
Duck
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Duck »

Schön das auf der einen seite keiner Ahnung von Cannabis hat, auf der anderen seite aber jeder ... vorher schon weiss was wie und warum ist.
Warum dann eine Studie :roll:
Sabine
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

"Cannabis auf Rezept

Gesetz: Ärzte im Lübbecker Land können das Mittel ohne Sondergenehmigung verschreiben. Die Patienten erhalten so mehr Lebensqualität. Es gibt aber strikte Vorschriften zur Ausgabe und noch offene Fragen

Cannabis auf den Rezepten heimischer Ärzte und im Arzneischrank der Apotheker? Das ist jetzt möglich. ...
Diese Neuerung sorgt bei Experten für ein positives Echo, noch gibt es allerdings offene Fragen. Besonders die Dosierung fällt schwer.
...
Nun sieht das Gesetz eine Genehmigungsfrist von drei Tagen vor, und auch Blüten von bestimmten Hanfarten sind nun als Pulver erhältlich.

Thorsten Schuster, der mit seiner Frau fünf Apotheken in Lübbecke führt, sieht einen "vielversprechenden" Ansatz, da eine Cannabistherapie das Leiden von Menschen lindern kann. ... Bisher sei noch kein Patient mit einem Rezept bei ihm gewesen. "Es gab lediglich Anfragen von Suchtpatienten, die das Gesetz aber nicht vorsieht."
...
Aber auch er müsse einiges beachten: "Neben der Lagerung im Tresor, müssen wir trotz Herstellerzertifikat die Inhaltsstoffstärke in den zerkleinerten Blüten prüfen."

Auch müssen die einzelnen Dosierungen genau abgepackt werden. "Ein Abmessen nach eigenem Gefühl ist nicht zu verantworten", erklärt Günter Stange. Der Apothekensprecher des Mühlenkreises ist der Anwendung des medizinischen Cannabis nicht abgeneigt, da es bei einer "gewissen Hoffnungslosigkeit" helfen könne."


http://www.nw.de/lokal/kreis_minden_lue ... ezept.html

Ein Versuch, diese Auslegungen des Gesetzes als "normal" unters noch nicht so informierte Volk zu bringen? Habe noch von keiner Apotheke gehört/gelesen, der wegen der ca. 70€/5 g ungemahlen/unportioniert Abgabe Sanktionen angedroht wurden.
Speedy-BW
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Speedy-BW »

So jetzt auch mal von mir Rückmeldung:

Letzte Woche Bescheid von AOK Bodensee bekommen ist genehmigt.
Heute zuerst in der Apotheke gewesen, auch nicht alles lieferbar. Bediol ist erst ab Oktober 2017 lieferbar.
Dann zum Arzt Rezept für 30 Gramm anstandslos wie besprochen bekommen, drei Sorten ausgewählt.
zurück zur Apotheke 1x BTM und einmal Rezept für Vaporiser Mighty abgegeben.
Die Apothekerin meinte dann obwohl ich die AOK Zusage abgegeben habe, Sie müssen dann erstmal sich das nochmals von der Krankenkasse sich das Cannabis genehmigen lassen.
Nächste Problem mal wieder... den Vapo müssen Sie sich ja auch genehmigen lassen
Ich bin ich und das ist gut so :P
DrGreenthumb
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von DrGreenthumb »

Ich hätte mal eine Frage, ich hoffe das passt hier in den Thread...

Also ich habe die Genehmigung der KK für die Kostenübernahme aber das "Problem", dass mir mein Arzt vorerst nur Dronabinol Tropfen verschreiben möchte, welche aber nicht zufriedenstellend wirken.

Kann ich mit der Genehmigung jetzt eigentlich zu jedem beliebigen Arzt gehen, oder nur zu demjenigen, der auch den Antrag als behandelnder Arzt ausgefüllt hat?
Sabine
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

Habe heute bei meiner Apothekerin das "Problem" angesprochen, das Apotheken da noch eine extra Genehmigung von der KK brauchen. Das sei totaler Quatsch!
Speedy-BW
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Speedy-BW »

Tja Sabine,

so kocht jeder noch mal wieder sein eigenes Süppchen, habe das Rezept abgegeben, meine Genehmigung dazu.
Dann der Kommentar die ist zwischen mir und der KK, jetzt müssen Sie es zwischen sich und der KK klären. Muss da heute noch was anderes holen, da frage ich dann mal frech ob das mittlerweile durch ist.
Abzuwarten ist auch wie lange jetzt die erste Lieferung dauert...
Ich denke die sind angepisst, weil auf der Genehmigung unzerkleinert steht und Sie es nur auf dem günstigen Wege es abgeben sollen.
Bin in der Apo sehr guter Kunde, meine anderen Medis gehen in die tausende..... allein mein MS Medikament alle drei Monate kostet richtig, sowie die anderen Schmerzmittel. Allein das Sativex kostet ja auch schon richtig.

An alle weiter kämpfen, nur so bekommen wir unsere Medizin !!!!
Ich bin ich und das ist gut so :P
studenmuenster
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von studenmuenster »

Speedy-BW hat geschrieben:Ich denke die sind angepisst, weil auf der Genehmigung unzerkleinert steht und Sie es nur auf dem günstigen Wege es abgeben sollen.
Das glaube ich nicht, denn trotzdem wird die Apotheke den Aufschlag von 100% auf den Einkaufspreis berechnen, da es sich um die Abgabe eines Ausgansstoffs handelt.
Duck
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Duck »

Genau auch grade ne absage bekommen.
100% aufschlag weil es der Gesetzgeber so vorsieht wurde mir mitgeteilt.
Sabine
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

"Patienten klagen über Preisexplosion

Patienten klagen über deutlich gestiegene Preise für Cannabisblüten aus der Apotheke. Hintergrund ist nach Meinung des Selbsthilfenetzwerks Cannabis-Medizin die erneute Prüfung der Droge durch den Apotheker. Die sei eigentlich gar nicht erforderlich und diene lediglich dazu, die Blüten teurer zu verkaufen, heißt es. Die Bundesapothekerkammer (BAK) hält dagegen.
...
Sie prüfen zunächst den Bedarf und können die Kostenübernahme ablehnen.

Genau das tun die Kassen nach Aussage des Selbsthilfenetzwerks auch bei Patienten, denen das BfArM bislang eine Ausnahmegenehmigung erteilt hatte. Der Bundesregierung ist das Problem bekannt. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei spricht sie allerdings von Einzelfällen.
...
Tatsächlich kosten Cannabisblüten in Apotheken inzwischen mehr als noch vor einigen Wochen. Hintergrund ist allerdings im Wesentlichen eine veränderte Abrechnungsgrundlage, wie BAK-Präsident Andreas Kiefer in einem Brief an den Vorsitzenden des Selbsthilfenetzwerks, den Mediziner Franjo Grotenhermen, deutlich macht. Demnach wurden die Blüten bislang stets als Fertigarzneimittel auf Basis von § 3 der Arzneimittelpreisverordnung abgerechnet, da das Betäubungsmittelgesetz keine andere Möglichkeit zuließ.

Seit Mitte März sind hingegen § 4 und § 5 AMPreisVO ausschlaggebend. Das Bundesgesundheitsministerium, Krankenkassen, Ärzte und Apotheker seien sich einig, «dass Cannabisblüten ein Rezepturarzneimittel sind und vor Abgabe nach anerkannten pharmazeutischen Regeln zubereitet werden müssen», so Kiefer. Die Preise für die Droge werden demnach im Rahmen der Hilfstaxe festgelegt, die Kassen und Apotheker derzeit neu verhandeln.
Kiefer weist zudem auf die Prüfpflichten der Apotheker hin. So sei die Identitätsprüfung der Blüten als Ausgangsstoff «zwingend rechtlich vorgeschrieben». Darüber hinaus sei eine gleichmäßige Zerkleinerung der Droge Voraussetzung für eine exakte Dosierung. Sie müsse unbedingt gemahlen und gesiebt werden, erst dann könne der Apotheker sie zur medizinischen Behandlung an den Patienten abgeben.

Die wenigsten Patienten verfügten außerdem über eine äußert sensibel Feinwaage, um die Einzeldosis exakt zu bemessen. Eine Dosierung der Cannabisblüten nach Gefühl sei jedoch «aus pharmazeutischer Sicht unverantwortlich und übrigens auch eine teure Verschwendung», so Kiefer.
...
Die Bundesregierung hält davon offenbar nichts. Die Apothekenbetriebsordnung regle eindeutig, wann ein Rezepturarzneimittel vorliegt, schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linken. Es gebe keinen Grund, Cannabis zu medizinischen Zwecken gesondert zu behandeln. "


http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=69810

Alles nur zu unserem "Besten" :roll: :evil:
CBDManiaK
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von CBDManiaK »

da kann man doch nur den kopf schütteln :evil:
Sabine
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Sabine »

Der gute Herr Kiefer widerspricht sich doch selber oder wie seht ihr diese zwei Aussagen von ihm?

"Der Arzt muss die Dosierung auf dem Rezept angeben. Bei den Fertigarzneien und Rezepturarzneien gibt es dafür Empfehlungen. Bei Cannabisblüten muss er auf dem Betäubungsmittelrezept exakte Angaben zu Blütensorte, Verordnungsmenge und Anwendungsform geben. Das sei für unerfahrene Ärzte eher schwierig, sagt Überall. Zudem ist die Bandbreite viel größer als zum Beispiel bei Schmerzmitteln, fügt Kiefer hinzu. Bei gängigen Schmerzmitteln liege die Höchstdosis zum Beispiel beim Sechsfachen einer einzelnen Tablette. «Bei Cannabisblüten ist es mehr als das 50-fache.»"

http://www.augsburger-allgemeine.de/the ... 61461.html


"Kiefer weist zudem auf die Prüfpflichten der Apotheker hin. So sei die Identitätsprüfung der Blüten als Ausgangsstoff «zwingend rechtlich vorgeschrieben». Darüber hinaus sei eine gleichmäßige Zerkleinerung der Droge Voraussetzung für eine exakte Dosierung. Sie müsse unbedingt gemahlen und gesiebt werden, erst dann könne der Apotheker sie zur medizinischen Behandlung an den Patienten abgeben.

Die wenigsten Patienten verfügten außerdem über eine äußert sensibel Feinwaage, um die Einzeldosis exakt zu bemessen. Eine Dosierung der Cannabisblüten nach Gefühl sei jedoch «aus pharmazeutischer Sicht unverantwortlich und übrigens auch eine teure Verschwendung», so Kiefer. "



http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=69810


Wenn ich die 50-fache Dosis von z.b. Ibu einnehme, dann gehts mir wahrscheinlich richtig dreckig. Langt evtl. schon die 25-fache Menge oder noch weniger.

Daher ist das wirklich meist vernachlässigbar, wenn Patient statt 0,2 0,4 oder 0,6 vaporisiert, während ich es mir schon sehr gut überlegen würde, statt einer 2 oder 4 Ibu einzunehmen.
studenmuenster
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von studenmuenster »

Cannabis – Cui bono?

Wem nützt es? Diese Frage stellt sich zurzeit in vielerlei Hinsicht, wenn es um Cannabis aus der Apotheke geht. Mit der Freigabe zur medikamen­tösen Therapie am 10. März dieses Jahres hatten sich viele Patienten mit bislang nicht ausreichend behandelten Erkrankungen Hoffnungen auf eine mögliche neue Therapieoption gemacht. Wie viele seitdem bei ihrem Arzt wegen einer Verschreibung vorstellig wurden, ist nicht bekannt. Jetzt liegen zumindest die ersten Zahlen vor, wie viele Verordnungen über ­Cannabisblüten oder Cannabis-haltige Rezepturen die Apotheken im März zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung beliefert haben: Es waren exakt 488 Rezepte mit 564 Verordnungen (lesen Sie dazu Seite 10). Hinzu kamen rund 3100 Cannabis-basierte Fertigarzneimittel. Die Zahlen lieferte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI), jedoch ohne Einschätzung, ob das nun viel oder wenig ist.
An den Spekulationen, wie viele Bundesbürger Cannabis benötigen könnten, wollen wir Apotheker uns nicht beteiligen, ließ Andreas Kiefer, DAPI-Vorstand und Präsident der Bundesapothekerkammer, diese Woche wissen. Und das ist richtig so. Schließlich ist die Evidenz noch dünn, wann der Einsatz von Cannabis sinnvoll ist. Sicherlich ist nicht jeder Patient, der nun aufgrund von ADHS, Schlafstörungen oder Asthma mit Cannabis behandelt werden will, objektiv betrachtet ein geeigneter Kandidat für diese Therapieoption. Das kann und muss in jedem Einzelfall nur der Arzt entscheiden – nicht der Patient und auch nicht die Krankenkassen, die derzeit jeden einzelnen Therapieantrag prüfen und nicht selten ablehnen. Immerhin dürften die Ärzte durch das vorangestellte Genehmigungsverfahren nicht mehr aus Angst vor Regressen ein Rezept verweigern.

Womit wir bei den Kosten wären: Wem nützt es? Das fragen sich viele in Bezug auf den Preis der Arzneidroge. Cannabisblüten gelten seit der Gesetzesänderung als Rezepturarzneimittel, weshalb für den Apotheker eine Identitätsprüfung und zahlreiche Kontrollpflichten mit der Abgabe verbunden sind. Das kostet Zeit und Geld. Dementsprechend kommt laut Hilfstaxe bei der Verarbeitung als Rezeptur ein Aufschlag von 90 Prozent auf den Einkaufspreis hinzu. Das können wir Apotheker uns nicht aussuchen, auch wenn uns das zurzeit immer wieder unterstellt wird. Die Preise legen nicht die Apotheker fest, die Vorgaben macht die Politik.
Uns wäre aus wissenschaftlicher und praktischer Sicht lieber, wir könnten geprüfte, zugelassene, sichere Fertigarzneimittel auf Basis von Cannabinoiden abgeben. Wem würde das nutzen? Ja, auch der Pharmaindustrie, aber allen Verschwörungstheorien zum Trotz vor allem den Patienten.
Daniela Hüttemann
Redakteurin Pharmazie

Quelle: Facebook Seite der Pharmazeutischen Zeitung
https://www.facebook.com/Pharmazeutisch ... =3&theater
Der Absatz über die Kosten lässt die Diskussion um den Abgabepreis als sinnlos dastehen. Frau Hüttemann stellt damit eindrücklich unter Beweis, wie wenig sie von der Diskussion verstanden hat.
Duck
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Duck »

Es ist ein Armutszeugnis auf allen ebenen.
DrGreenthumb
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von DrGreenthumb »

Also ich habe heute meine ersten 5gr Bedrocan 22/1 und den mighty medic vaporizer bei der Apotheke hier bestellt. Alles auf Kassenrezept und die Blüten bleiben unzerkleinert und ungesiebt. War absolut kein Problem, die Dame war sehr interessiert und hat es verstanden, dass es keinen Sinn macht die Blüten zu Pulver zu mahlen, ebenso mein Arzt.

Sie war sogar so nett und würde mich regelmässig per whatsapp über die aktuellen Lieferzeiten der verschiedenen Sorten informieren. Bestellen kann ich auch direkt über whatsapp einfach mit nem Foto des Rezepts. Und das sogar hier in der tiefsten bayrischen Provinz!

Also es gibt auch positives zu berichten von der Front :)
Falke
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von Falke »

Hallo meine heute gelieferte Sorte bedrocan ist nicht ganz so toll, die Blüten riechen nach Ammoniak sehr feucht noch. Lässt sich nicht so gut verdampfen.

Da war Princeton besser.

Bekomme am Freitag noch Argyle.

Würde die Dose Bedrocan am liebsten zurück geben. Habe leider das Analyse Blatt vergessen aus der Apotheke mitzunehmen.

Ist das bei noch jemanden so? Vielleicht nur die Change so?
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M. Nice
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte

Beitrag von M. Nice »

Hallo Schwarzwälder,

ich habe noch nie schlechtes Bedrocan bekommen (seit 2013). Mit Princeton habe ich ein einziges mal schlechte Erfahrung gemacht. Das werde ich mir sicher nicht mehr verschreiben lassen.

Wie lautet denn die Chargen Nr. vom Ammoniak-Bedrocan? Würde mich interessieren!

Hier kannst Du die Chargen Nr. suchen und bekommst die technischen Daten.
https://www.cannabisbureau.nl/medicinal ... rtificaten

MfG
M. Nice
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
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