alpr hat geschrieben:Hallo Leidensgenossen,
nach dem ich von der Kk eine Bestätigung über den Eingang des Antrages zur Kostenübernahme bekommen habe, hat sich die Kk 5 Wochen nicht gemeldet. Habe der Kk schriftlich mitgeteilt das ich nun meine Leistung selbst besorge (§13 3a). Kk meinte dann nur das sie dennoch nicht zahlen und sie sich eine Fristverlängerung gönnen, mein Antrag noch läuft.......
Die dürfen die Frist nicht einfach verlängern! Das Verbietet in solchen Fällen das SGB (Sozialgesetzbuch)
alpr hat geschrieben:
Bin gestern zum Anwalt, die Kosten dafür übernimmt meine Rechtsschutzversicherung (muss nicht mal die Selbstbeteiligung (250 Euro) zahlen, normal zahlen RV nur Gerichtliche Verfahren), normal macht er keine Widersprüche, aber dieses Thema interessiert ihn.
Er geht davon aus das die Kk es eher vermeiden wollen das es vor das Sozialgericht geht, weil dadurch ein Präzedenzfall entstehen könnte was zu ungunsten der Kk ausfallen WIRD, aber die Kk gehen auch davon aus das dies nur die wenigsten sich leisten können, Schwerkranke haben in der Regel wenig Geld.
Bei Leben bis zum Existenzminimum, d.h. für einen Alleinstehenden unter 1200€ monatlichem Einkommen, kostet die Klage vor dem Sozialgericht gar nichts. Nur für den Fall, dass man zu 100% die Klage verliert würde man Anteilig Gerichtskosten zahlen.
(Ich habe seit 2015 eine Klage gegen das Versorgungsamt vor dem Sozialgericht laufen und brauchte bisher nicht 1 Cent bezahlen und musste auch keine Prozesskosten beantragen und werde auch bei Beendigung, selbst wenn meiner Klage nicht zu 100% entsprochen wird nichts bezahlen müssen.)
Man benötigt in erster Instanz vor dem SG auch keinen Anwalt, einziger Haken ohne Anwalt kann sich eine Klage noch länger hinziehen als mit Anwalt (der Anwalt weiß wie er Vorgänge beschleunigen kann). In jedem Fall ist ein Klage vor dem Sozialgericht langwierig, außer man hat die Begründung zum Eilverfahren (da kenne ich mich aber noch nicht genug mit aus).
alpr hat geschrieben:
Da mich das ganze nichts (bzw. unter 1000 Euro) kostet, werde ich so lange streiten (bis max. 1000 Euro) bis ich das bekomme was ich will.
Selbst wenn die Kk eine Kostenübernahme genehmigt, werde ich auch die Kosten für Cannabis einfordern welche mir nach den 5 Wochen angefallen sind, ich will einen Präzedenzfall (wenn möglich).
Wir müssen uns wehren und zusammenhalten, nur gemeinsam schaffen wir es, wir müssen der Politik zeigen das wir uns nicht alles gefallen lassen.
Wenn dein Limit bis unter 1000€ liegt (Rechtsschutzversicherung), solltest du dir vom Anwalt genau vorrechnen lassen wie weit du mit Anwalt kommst und dir ggf. überlegen, wenn die Klage sein muss, ohne Anwalt Klage zu erheben, denn mitten im Verfahren den Anwalt absetzen ist nicht gut.
alpr hat geschrieben:
Ich hab die Schnauze so was von voll, dieses Gesetz ist Müll.
Jo, ich könnte gar nicht so laut schreien um zum Ausdruck bringen zu können wie sehr ich die Schnauze voll habe.
Die Krankenkassen spekulieren nicht wegen Gerichtskosten darauf, dass keiner Klagt; die wissen das es Sozial-Schwachen nichts kostet, sondern allen Falls darauf, dass man sich keinen Anwalt leisten kann (bzw. mittels Prozesskostenhilfe eh kaum eine Hilfe vom Anwalt zu erwarten ist) und das Wissen für eine Klage ohne Anwalt nun mal in der Mehrzahl nicht vorhanden ist. Zu dem werden viele bei den Ablehnungen durch die KKs sich einfach, wider besseren Wissens und/oder aus Angst vor langwierigen Klagen, mit einer Ablehnung abfinden.