bushdoctor hat geschrieben:
=> weiterhin ist dazu KEINE Änderung des Art. 25 GG nötig! (<- und genau darauf wollte ich hinaus)
Zu der seit über 60 Jahren in der BRD überfälligen Freigabe von Cannabis, Koka-Blättern etc. für volljährige Deutsche zur persönlichen Verwendung wäre tatsächlich weder eine Änderung, noch eine Aufhebung von GG Art. 25 nötig, ganz zu schweigen von einer (dazu noch mutwillig vom Zaun gebrochenen) Anfrage beim BVerfG hinsichtlich rechtlicher Bedeutungen der div.
"UN-Einheitsabkommen" ...
... auch wenn der Bürger ein Recht darauf hat, zu wissen, wofür man ihn für wie lange einsperren würde oder weshalb vermummte und bewaffnete Uniformierte (angeblich zu Recht!) seine Haustüre eingetreten, die Wohnung verwüstet und die Stofftiere der Kinder kaputtgemacht hatten – mit einem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss ohne Mitwirkung eines Richters und
ohne auch nur leiseste Anzeichen für die darin behauptete Straftat vorgefunden zu haben.
Hatte nicht umsonst Unsummen für Einschreiben mit Rückschein ausgegeben, warte eigentlich heute noch auf eine
zivilisierte Antwort vom damaligen Justizminister Ulrich Goll [FDP] –
und kein unbekleidetes Hinterteil wie bei diesen Diätenerschleichern üblich! Sicherlich: Er hatte die Zustände komplett von seinem Vorgänger (Innenminister/Justizminister) Thomas Schäuble [CDU] bekommen ... aber einfach faul übernommen!
Das
"Einheits-Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe" kennt keine Einmischung in die Hoheitsrechte der Unterzeichnerstaaten:
Artikel 36
Strafbestimmungen
(1) Jede Vertragspartei trifft im Rahmen ihrer Verfassungsordnung die erforderlichen Maßnahmen, um jedes gegen dieses Übereinkommen verstoßende Anbauen, Gewinnen, Herstellen, Ausziehen, Zubereiten, Besitzen, Anbieten, Feilhalten, Verteilen, Kaufen, Verkaufen, Liefern — gleichviel zu welchen Bedingungen —, Vermitteln, Versenden — auch im Durchfuhrverkehr —, Befördern, Einführen und Ausführen von Suchtstoffen sowie jede nach Ansicht der betreffenden Vertragspartei gegen dieses Übereinkommen verstoßende sonstige Handlung, wenn vorsätzlich begangen, mit Strafe zu bedrohen sowie schwere Verstöße angemessen zu ahnden, insbesondere mit Gefängnis oder sonstigen Arten des Freiheitsentzugs.
Keineswegs merkwürdig (man könnte sogar sagen "typisch") ist, dass die beiden großen Parteien, die zum Zweck des Wählerfangs den Titel eines weltbekannten und hierzulande immer noch sehr häufig verehrten Heiligen in ihrem Namen führen –
CDU &
CSU – von der Grundlage ihrer angeblichen Religion nicht mal ansatzweise eine Ahnung haben, trotz Schulpflicht auch nicht von dem, was darüber im Unterricht durchgenommen wurde. Auch die Art und Weise, wie sie in Deutschland Gesetze zu erlassen hätten, war ihnen von Anfang an hinten vorbeigegangen.
1.
Die ung
estörte Relig
ionsausübung
wird g
ewährleistet.
2.
Die Gesetzg
ebung
ist an die verfassung
smäßig
e Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht g
ebunden.
3.
Artikel 135 der Weimarer Reichsverfassung
von 1919,
der eine ung
estörte Relig
ionsausübung
durch die allg
emeinen Staatsg
esetze beschneiden würde,
wurde aufg
ehoben.
4.
Niemand darf weg
en seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft,
seines Glaubens,
seiner relig
iösen oder p
olitischen Anschauung
en benachteilig
t oder bevorzug
t werden.
Es gibt in Deutschland kein gültiges Gesetz, das religiöse Rechte missachten oder andere Bürger davon ausschließen dürfte (ausgenommen das Schächten an einem bestimmten Tag im Jahr). Die Wahrnehmung der Grundrechte durch den Bürger bedarf seinerseits keiner Rechtfertigung. Diese "Garantie" war eine der einzuhaltenden
Vorgaben für die neue Verfassung (Grundgesetz) in Westdeutschland gewesen.
Würde zu diesem Punkt die ursprüngliche der katholischen lateinischen Versionen empfehlen – klar, eine von oben zu einem bestimmten Zweck in Auftrag gegebene Fälschung ohne reale Vorlage, vom
"Übersetzer" Hieronymus auch deutlich angeprangert; aber egal – die eine Verpflichtung zum Konsum der o.g. Pflanzen auch für die Haustiere (Piepmätze, Miezekatzen, Hunde & Pferde) kennt; eine nun ca. 1600 Jahre alte Kultur.
overturn hat geschrieben:
Die Idee, dass Verträge ungeachtet ihres genaueren Inhalts, ihrer Implikationen und ihrer Umsetzung bindend sein sollen, ist meines Erachtens recht offensichtlich und überaus fragwürdig.
Das ist richtig! GG Art. 25 mit seinem geheimnisvollen Inhalt muss
dring
lichst überarbeitet werden:
1. Der Bürger hat ein Recht zu erfahren, welche Rechte und Pflichten ihm damit konkret auferlegt wurden, bevor er diesbezüglich gerichtlich belangt werden würde.
2. Missbrauch durch Politiker wie Thomas Schäuble und seine Freunde bei Polizei und Gericht. Man glaubt es kaum, aber ausgerechnet in Bayern hatten sich einzelne Polizeibeamte dieser für sie "neuen" Doktrin der Staatsmacht widersetzt. Mei liaba!!
Das
"Einheits-Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe" kennt das Recht, sich über durch Gesetz garantierte Menschenrechte hinwegsetzen zu können – bspw. durch "bewaffneten bandenmäßigen Hausfriedensbruch mit gefälschtem richterlichen Durchsuchungsbeschluss" u.a.:
Artikel 39
Anwendung strengerer staatlicher Kontrollmaßnahmen als in diesem Übereinkommen vorgeschrieben
Es wird unterstellt, daß es einer Vertragspartei ungeachtet dieses Übereinkommens weder verwehrt ist noch als verwehrt gilt, strengere oder schärfere Kontrollmaßnahmen zu treffen als in diesem Übereinkommen vorgesehen sind, und insbesondere vorzuschreiben, daß für Zubereitungen des Anhangs III oder für Suchtstoffe des Anhangs II einzelne oder alle Kontrollmaßnahmen gelten, die auf Suchtstoffe des Anhangs I anzuwenden sind, soweit dies nach ihrer Ansicht zum Schutz der Volksgesundheit oder des öffentlichen Wohls notwendig oder wünschenswert ist.
Bin wirklich gespannt, was dabei herauskommt!
Mal schau'n, ob unser "TAZ-Journalist Paul"
Eier in der Hose hatte, ob er nur auf intime Details von CannabispatientInnen aus oder gar ein Polizist war ... was manchmal kein großer Unterschied wär'!
Saludos