Erfahrungen aus Berlin u. Umgebung

p_to
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Erfahrungen aus Berlin u. Umgebung

Beitrag von p_to »

Hallo ihr Lieben!

Das geht einem echt nah diese Geschichten zu lesen...

Ich habe selbst keine eigene Erfahrung zu berichten, würde aber gern auf andere Weise helfen. Ich bin Journalist bei der taz in Berlin und würde gerne eine längere Geschichte über die Probleme bei der Cannabis-Therapie schreiben - auch jetzt nach dem neuen Gesetz. Das Thema erfährt viel zu wenig Aufmerksamkeit.

Dazu würde ich gern mit jemandem von euch sprechen (natürlich anonym wenn gewünscht) und wenn möglich bei der Suche nach einem Arzt, der Cannabis verschreibt, begleiten.

Ich werde die Informationen natürlich vertraulich behandeln.

Bei Interesse schickt mir bitte eine PM.

Vielen Dank und alles Gute!


[Anmerkung Moderator Martin Mainz: Es werden weiter unten Bedenken wegen der Art der Kontaktaufnahme geäußert, bitte lesen. Eine Anonymität ist in Zuge einer Anfrage zur Strafverfolgung evt. nicht gegeben. Bisher liegen keine solchen Anfragen lt. DHV vor]
Christiane B.

Re: @Bushdoctor Arzt Bremen

Beitrag von Christiane B. »

Ich möchte niemandem zu nahe treten, aber die Aussage von jemandem er sei Journalist (egal welcher Zeitung) und suche Informationen für einen Artikel, sollte mit Vorsicht betrachtet werden.

Diese Methode ist eine übliche Vorgehensweise von Behörden wie z.B. Polizei um so an Informationen über evtl. illegale Handlungen ran zu kommen.
Dazu reicht es schon aus z.B. zu sagen, dass man gute Erfahrungen mit Cannabis in Verbindung mit einer Krankheit gesammelt hat und nun gerne einen Arzt finden möchte, der einem Cannabis verschreibt.
Das Erfahrungsammeln vor Rezept Ausstellung (und vor bzw. ohne Ausnahmegenehmigung) ist eine illegale Handlung, da Cannabis nun mal immer noch auch als verbotenes Betäubungsmittel gilt und der Konsum, der Handel (kauf und verkauf), Ein- und Ausfuhr (grenzüberschreitender transport) und Anbau ein Straftatbestand darstellt.
Selbst wenn ihr hier Anonym eine PN sendet schütz Euch das nicht vor Strafverfolgung. Bei hinreichendem Verdacht auf illegalen Handlungen kann die Polizei mittels Staatsanwaltschaft und Gericht ohne große Probleme an die IP des Betroffenen und somit an seinen Real Namen und Meldeadresse kommen.

Ein Journalist der tatsächlich Interesse an einem Erfahrungsbericht Artikel hat um Betroffenen zu helfen würde sich
erher nicht Anonym (User Name) in einem Forum anmelden sondern mit Real Namen zu erkennen geben, denn
dieser Real Name eines Journalisten wird letztendlich auch in veröffentlichten Artikel abgedruckt.
Normal steht bevor Informationen zu einem Artikel gesammelt werden, fest welchen Umfang ein Artikel bekommt, welche Thematik genau behandelt werden soll; d.h. es wird eine "Aufbau-Struktur" festgelegt mit den zu stellenden Fragen die für den Artikel ausschlaggebend sind.

Einen längere Geschichte über die Problematik bei der Cannabis-Therapie schreiben, ist doch sehr wage ausgedrückt.
Längere Geschichte? Soll es ein ernst zu nehmender Artikel werden oder einfach nur eine Geschichte eines Geschichtenerzählers? (rethorische Fragen)
Auch jetzt nach dem neuen Gesetz? Berichte dazu gibt es noch keine, denn die Entwickeln sich gerade erst.
Wenn möglich auf der Suche nach einem Arzt? Impliziert, dass der/die Betroffenen bisher keine Genehmigung zur Cannabiseinnahme haben. Was automatisch zu der Frage führen wird, wie man darauf kommt, dass einem Cannabis bei einer Krankheit helfen kann/wird/tut. Die Antwort dürfte in vielen fällen sein, dass die Person es vorher ausprobiert hat.

Also liebe Leidensgenossen, seit bitte Vorsichtig wem ihr welche Informationen zu Eurem Leidensweg gebt.
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Re: @Bushdoctor Arzt Bremen

Beitrag von Cookie »

Christiane B. hat geschrieben:... der Konsum, der Handel (Kauf und Verkauf), Ein- und Ausfuhr (grenzüberschreitender transport) und Anbau einen Straftatbestand darstellt.
Nicht ganz: Der Konsum ist keine strafbare Handlung.
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Christiane B.

Re: @Bushdoctor Arzt Bremen

Beitrag von Christiane B. »

Cookie hat geschrieben:
Christiane B. hat geschrieben:... der Konsum, der Handel (Kauf und Verkauf), Ein- und Ausfuhr (grenzüberschreitender transport) und Anbau einen Straftatbestand darstellt.
Nicht ganz: Der Konsum ist keine strafbare Handlung.
Auch der Konsum ist immer noch Straftatbestand, dieser wird nur nicht Strafrechtlich verfolgt.
Straftatbestand und Strafverfolgung sind zwei paar unterschiedliche Schuhe!
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Re: @Bushdoctor Arzt Bremen

Beitrag von Cookie »

Christiane B. hat geschrieben:
Cookie hat geschrieben:
Christiane B. hat geschrieben:... der Konsum, der Handel (Kauf und Verkauf), Ein- und Ausfuhr (grenzüberschreitender transport) und Anbau einen Straftatbestand darstellt.
Nicht ganz: Der Konsum ist keine strafbare Handlung.
Auch der Konsum ist immer noch Straftatbestand, dieser wird nur nicht Strafrechtlich verfolgt.
Straftatbestand und Strafverfolgung sind zwei paar unterschiedliche Schuhe!
"Straftatbestand" ist es nach Deinem Verständnis nur deswegen, weil ohne "Erwerb" oder "Anbau" kein Konsum möglich ist. Aber wenn ich mir einen Affen dressiere, der (neben dem Erwerb auch) einen Joint bauen kann und mir diesen gibt, begehe ich keine strafbare Handlung, und es gibt auch keinen Straftatbestand. Die eigentliche Konsum-Handlung ist - gemäß unseres Grundgesetzes - nicht strafbar.

Strafrechtliche Verfolgung ist eine andere Sache. Das ist wohl wahr.
Zuletzt geändert von Cookie am Do 20. Apr 2017, 16:49, insgesamt 1-mal geändert.
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bushdoctor
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Re: @Bushdoctor Arzt Bremen

Beitrag von bushdoctor »

Christiane B. hat geschrieben: Auch der Konsum ist immer noch Straftatbestand, dieser wird nur nicht Strafrechtlich verfolgt.
Straftatbestand und Strafverfolgung sind zwei paar unterschiedliche Schuhe!
Nein! Der Konsum ist und war niemals ein Straftatbestand... Das Rechtssystem der BRD ist hier eindeutig: Selbstschädigung ist straffrei (Punkt)
joejac
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Re: @Bushdoctor Arzt Bremen

Beitrag von joejac »

Christiane B. hat geschrieben:
Diese Methode ist eine übliche Vorgehensweise von Behörden wie z.B. Polizei um so an Informationen über evtl. illegale Handlungen ran zu kommen.


Hola – dann bist Du hier beim DHV aber an der ganz falschen Adresse ...
joejac hat geschrieben:
PS
Sorry – aber wenn man zehn Jahre Spenden sammelt, nicht nur um eine Webseite betreiben zu können ohne selbst einen Cent dazu beisteuern zu müssen, von der rechtlichen Seite der Verfolgung von Cannabisdelikten nicht nur keine Ahnung hat, nicht nur im Unterforum "Recherche" keinerlei Informationen zum Wichtigsten, zu den relevanten Gesetzen angeboten werden, sondern bei entsprechenden Informationen von Dritter Seite umgehend eine Meldung zur Löschung dieser Hinweise wegen "Off Topic" an den Mod geschickt wird [etc.], gleichzeitig jede Menge Müll gepostet wird, wie man ihn insbesondere auch von der Kripo zu hören bekommt, User ermuntert und aufgefordert werden, sich mit irren Petitionen bei Ordnungsbehörden verdächtig zu machen und der Polizei so die erforderliche Handhabe zur Überwachung einschließlich Wohnungsdurchsuchung zu schenken, bei Hinterfragungen merkwürdiger Äußerungen keine Antwort gegeben, nur der Feuerwehrmann geschickt wird, um das Thema unter "Off Topics" zu begraben ... in einer Angelegenheit, die keinen Euro kosten würde, keinen Monat für ein positives Resultat und keine 100.000 Unterstützer auf jährlichen Veranstaltungen bräuchte ... macht man sich auf Dauer verdächtig, sehr verdächtig!!
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Martin Mainz
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Re: @Bushdoctor Arzt Bremen

Beitrag von Martin Mainz »

Ich teile Chistianes Bedenkung und hab im Post oben eine entsprechende Anmerkung eingefügt.

Generell denke ich aber, ist es sinnvoll seinen völlig legalen Weg zur Verschreibung und die damit einhergehenden Hindernisse mit der Presse zu teilen. Alles darüber hinaus geht die Presse nichts an. Dabei sollte man sicher sein, auch mit der Presse zu sprechen.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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Martin Mainz
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Re: @Bushdoctor Arzt Bremen

Beitrag von Martin Mainz »

joejac hat geschrieben:macht man sich auf Dauer verdächtig, sehr verdächtig!!
XD Du bist auch son Verdächtiger. Weil Deine Posts nicht beantwortet werden? Macht sich der DHV verdächtig? .. wegen was genau?
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Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
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joejac
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Re: @Bushdoctor Arzt Bremen

Beitrag von joejac »

joejac hat geschrieben:
Sorry – aber wenn man zehn Jahre Spenden sammelt, nicht nur um eine Webseite betreiben zu können ohne selbst einen Cent dazu beisteuern zu müssen, von der rechtlichen Seite der Verfolgung von Cannabisdelikten nicht nur keine Ahnung hat, nicht nur im Unterforum "Recherche" keinerlei Informationen zum Wichtigsten, zu den relevanten Gesetzen angeboten werden, sondern bei entsprechenden Informationen von Dritter Seite umgehend eine Meldung zur Löschung dieser Hinweise wegen "Off Topic" an den Mod geschickt wird [...] User ermuntert und aufgefordert werden, sich mit irren Petitionen bei Ordnungsbehörden verdächtig zu machen und der Polizei so die erforderliche Handhabe zur Überwachung einschließlich Wohnungsdurchsuchung zu schenken [...] in einer Angelegenheit, die keinen Euro kosten würde, keinen Monat für ein positives Resultat und keine 100.000 Unterstützer auf jährlichen Veranstaltungen bräuchte ... macht man sich auf Dauer verdächtig, sehr verdächtig!!

Wenn dann bitte einen halbwegs vollständigen Post zitieren.
Christiane B. hat geschrieben:
Und noch mal: Ja, die Strafverfolgungsbehörden gehen so vor um illegale Handlungen aufzudecken!

Kann ich nur bestätigen!


Der DHV strebt nach wie vor eine Verfassungsänderung an – wozu mindestens eine Zweidrittelmehrheit von Bundesrat und Bundestag notwendig wäre – um ein internationales Abkommen kündigen zu können. Der betroffene missliebige Verfassungsartikel beinhaltet die Vorschrift, dass internationale Abkommen einzuhalten wären. Nachdem ein solches Unterfangen aus sich selbst verfassungswidrig wäre (eben weil internationale Verträge eingehalten werden müssen), würde eine einzige Gegenstimme bei gleichzeitiger Anrufung des Bundesverfassungsgerichts genügen, um diese Seifenblase platzen zu lassen. Sichere Rechtsauskünfte, ob die erträumte Verfassungsänderung vielleicht trotzdem möglich wäre, hat der DHV nicht auf der Hand: Er bräuchte damit märchenhafte 100% Zustimmung in Bundestag und Bundesrat, einschließlich des Bundespräsidenten ... zu einer Sache, die gar nicht notwendig wäre, da das internationale Abkommen zum Cannabisverbot verfassungsmäßige Vorbehalte für einen freien privaten Umgang mit Cannabis zulassen würde.

Die zweite, einfachere und schnellere Möglichkeit, dass nämlich das Bundesverfassungsgericht gem. seines Auftrags und seiner Befugnis ggf. beschließen könnte, dass das internationale Abkommen zum Cannabisverbot nicht unter die gem. der Verfassung einzuhaltenden internationalen Abkommen fiele – wozu sogar gewichtige Gründe vorliegen würden – wurde vom DHV ebenfalls tunlichst umgangen.

Stattdessen lässt der DHV in seinem Forum unkommentiert und nicht nur von anonymen Usern (!) Tagträumereien verbreiten, Modellversuche von Coffeeshops würden zu deren Legalisierung führen, zur Freigabe von Cannabis müsste einfach nur das Betäubungsmittelgesetz geändert werden, das grundsätzliche Cannabisverbot (auch für Erwachsene) wäre hierzulande nur durch Behauptungen über erhebliche Gesundheitsgefährdung begründet oder es gäbe viele Wege, Cannabis tatsächlich zu legalisieren usw.

Wenn man etwas auf der Hand hätte, wären diese kindlichen Vorstellungen uninteressant: Ja, lass sie doch ... man hat aber gar nichts auf der Hand!

Das war die Lage, die sich mir nach dem ersten Aufruf der DHV-Seiten im Januar 2017 bot – um Gewissheit zu haben, wie diese DHV-Seiten einzuschätzen wären, hatte ich zuallererst genau das gepostet, was kriminellen staatlichen Einrichtungen, deren Betreibern & Türeneintretern ein echter Dorn im Auge wäre ... die verfassungsmäßig schon seit Jahrzehnten überfällige Freigabe von Cannabis zum persönlichen Gebrauch, was keinen Euro kosten würde, keinen Monat für ein positives Resultat und keine 100.000 Unterstützer auf jährlichen Veranstaltungen bräuchte ... und tatsächlich wurde Dir mein Post auch sofort gemeldet, um dessen Löschung gebeten. Bist noch ziemlich neu hier?!

:D

Von der "Polizei" ... na und!


Die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter – was sollte sie auch sonst machen! Denke, unser "Journalist bei der taz in Berlin" hat nun genug themenfremde Aufmerksamkeit auf sich gezogen.
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Christiane B.

Re: @Bushdoctor Arzt Bremen

Beitrag von Christiane B. »

bushdoctor hat geschrieben:
Christiane B. hat geschrieben: Auch der Konsum ist immer noch Straftatbestand, dieser wird nur nicht Strafrechtlich verfolgt.
Straftatbestand und Strafverfolgung sind zwei paar unterschiedliche Schuhe!
Nein! Der Konsum ist und war niemals ein Straftatbestand... Das Rechtssystem der BRD ist hier eindeutig: Selbstschädigung ist straffrei (Punkt)
Noch steht Cannabis auf der BtM Liste I, also verbotenes Betäubungsmittel (wird sicherlich in nächster Zeit aus I verschwinden) und weil es ein verbotenes Betäubungsmittel ist gilt gleichwohl das StGB (Strafgesetzbuch), in dem der Konsum von (verbotenen) Betäubungsmittel eine strafbare Handlung darstell.
Erst in den 1990er Jahren wurde das Gesetz so weit aufgeweicht, dass Cannabis Konsum nicht zwingen unter die Strafverfolgung fällt.
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Re: @Bushdoctor Arzt Bremen

Beitrag von Cookie »

@joejac: Deine verschwurbelten Posts, die von hinten durch die Brust ins Auge versuchen, den DHV und seine Ziele schlecht zu machen, helfen hier keineswegs weiter - zumal die in diesem Forum ausgedrückten Meinungen und Forderungen nicht unbedingt mit denen des DHV übereinstimmen (ich selbst bin DHV Unterstützer / Privatsponsor, weil ich die Ziele für richtig und realistisch halte, aber meine hier geäußerten Meinungen sind deshalb noch lange nicht die des DHV!).

Du kannst ja persönlich gerne davon überzeugt sein, dass ohne Revolution (bzw. GG Änderung) keines der Ziele erreicht werden kann, jedoch ist das nach meiner bescheidenen Auffassung falsch (wie Du wiederholt selbst einräumst), denn es fehlt augenscheinlich nur am politischen Willen der Regierenden bzw. es bedarf einer einfachen Parlamentsmehrheit (nicht zwei Dritteln des Parlaments), den besagten internationalen Vertrag zu kündigen und ihm mit Vorbehalt bzgl. Cannabis wieder beizutreten. Das GG muss dazu nicht geändert werden. Aber viel mehr Menschen müssen überzeugt werden, damit die resultierende Liberalisierung der Gesellschaft den politischen Willen früher oder später Wirklichkeit werden lässt.

Aber was genau kritisierst Du eigentlich? Dass nicht alle in jedem Punkt Deiner Meinung sind?

Ich stimme Dir übrigens zu, dass das BtMG aus verschiedenen Gründen verfassungswidrig ist, und daher gehört es nach meiner träumerischen Auffassung auch abgeschafft, oder im Sinne der Ziele der Cannabis Legalisierer zumindest so angepasst, dass es für "Leute wie uns" tragfähig wird.

Unabhängig davon kommen wir hiermit in diesem Thread aber schon sehr vom Thema ab.
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Re: @Bushdoctor Arzt Bremen

Beitrag von Cookie »

@Christiane B.: "Anlage I" des BtMG erfasst die nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel. Die "Verkehrsfähigkeit" hat nichts mit dem Konsum zu tun, sondern mit der Erzeugung und dem Handel der genannten Substanzen. Genau genommen hat es auch nichts mit dem privaten Besitz der Betäubungsmittel zu tun (der Voraussetzung für den Konsum), aber in der Praxis wird der Besitz ab einer gewissen Menge mit der Absicht des Handels verbunden. Hier gab es in den 90ern das bekannte Urteil des BVG, dass bei Besitz einer "geringen Menge" von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann (nicht muss, wie Fr. Mortler es sich gerne einzureden versucht).
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joejac
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Re: @Bushdoctor Arzt Bremen

Beitrag von joejac »

Cookie hat geschrieben:
[...] denn es fehlt augenscheinlich nur am politischen Willen der Regierenden bzw. es bedarf einer einfachen Parlamentsmehrheit (nicht zwei Dritteln des Parlaments), den besagten internationalen Vertrag zu kündigen und ihm mit Vorbehalt bzgl. Cannabis wieder beizutreten. Das GG muss dazu nicht geändert werden. Aber viel mehr Menschen müssen überzeugt werden, damit die resultierende Liberalisierung der Gesellschaft den politischen Willen früher oder später Wirklichkeit werden lässt.


Hatte (nicht nur) Dir die mit dieser Deiner fixen Idee (schreibe nicht "Milchmädchenrechnung", analog zu Deinem "verschwurbelt" zu meiner Antwort auf @Martins Anfrage) im Widerspruch stehenden Artikel, Gesetze und Verträge verlinkt – Du hast sie Dir nicht durchgelesen!
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p_to
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Erfahrungen aus Berlin u. Umgebung

Beitrag von p_to »

Hi,

ich bin Journalist für die taz in Berlin und würde gern eine längere Geschichte zum Thema Cannabis als Medizin, dem neuen Gesetz und den Schwierigkeiten für Patienten schreiben. Meiner Meinung hat das Thema bis jetzt viel zu wenig Aufmerksamkeit erfahren...

Gibt es hier jemanden aus Berlin oder Umgebung, der/die seine/ihre Erfahrungen mit mir teilen würde? Am besten jemand, der/die jetzt hofft das sich mit dem neuen Gesetz etwas ändert oder sowieso schon Probleme hat, einen Arzt zu finden.

Ich würde natürlich alle Informationen vertraulich behandeln bzw. anonymisieren.

Danke euch!
lg,
Paul
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Re: @Bushdoctor Arzt Bremen

Beitrag von Cookie »

Doch, habe ich. Aber selbst wenn meine "fixe Idee" nicht korrekt und eine GG Änderung nötig wäre, ginge dies auch nicht ohne die vorhergehende gesellschaftliche Veränderung im Umgang mit dem Thema Cannabis. Ob sich das dann eins-zu-eins in Wahlergebnissen widerspiegeln würde, darf bezweifelt werden, aber ein solches Thema kann in vielen Parteien Einzug halten, wenn die ideologischen Hürden in den (meisten) Köpfen fallen. Und dafür braucht es gesellschaftlichen und/oder juristischen Druck.
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joejac
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Re: @Bushdoctor Arzt Bremen

Beitrag von joejac »

Cookie hat geschrieben:
Aber selbst wenn meine "fixe Idee" nicht korrekt und eine GG Änderung nötig wäre, ginge dies auch nicht ohne die vorhergehende gesellschaftliche Veränderung im Umgang mit dem Thema Cannabis.


Eine Änderung bzw. Aufhebung von GG Art. 25 funktioniert garantiert nicht mit dem Ziel, dadurch einen internationalen Vertrag zum Cannabisverbot kündigen zu können, der unter dem Schutz von diesem Artikel steht.

Gründe dafür, diesen Verfassungsartikel – ungeachtet eines Cannabisproblems – aufheben oder wenigstens vorsichtig einschränken zu müssen, gäbe es ausreichend.
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CBDManiaK
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Re: Erfahrungen aus Berlin u. Umgebung

Beitrag von CBDManiaK »

ich würde an deiner stelle mal der berechtigten skepsis der user entgegenkommen und mich vernünftig und mit vollem namen vorstellen.

anders wirst du niemanden finden.
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Re: @Bushdoctor Arzt Bremen

Beitrag von Cookie »

Sagt GG Art. 25 etwa, dass kündbare internationale Verträge nicht gekündigt werden dürfen? Nein.
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