Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch

David133
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von David133 »

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Zuletzt geändert von David133 am Di 27. Jun 2017, 08:37, insgesamt 1-mal geändert.
illumination-kafkas
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von illumination-kafkas »

@ David 133
Ja, genau das dachte ich ebenfalls. Noch schlimmer sind die Kommentare unter seinem Video. Das gibt ein komplett falsches Bild der Situation ab. Wer das ganze Drama nicht verfolgt, denkt dadurch wahrscheinlich, dass es super einfach sein. Mir ist ebenfalls nichts mehr dazu eingefallen... da verliert man dann komplett den Glauben.

Mir fällt da auch nichts mehr ein, wenn der MDK schreibt, ich hätte noch Therapieoptionen, obwohl mein Arzt diese nicht sieht. Soll jetzt mein Arzt, obwohl er und ich das nicht wollen, komplett ungeeignete Medikamente ausprobieren?
Oder am besten noch 30 Therapiesitzungen abwarten, um dann feststellen, dass es nichts gebracht hat?
littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

illumination-kafkas hat geschrieben: Mir fällt da auch nichts mehr ein, wenn der MDK schreibt, ich hätte noch Therapieoptionen, obwohl mein Arzt diese nicht sieht. Soll jetzt mein Arzt, obwohl er und ich das nicht wollen, komplett ungeeignete Medikamente ausprobieren?
Oder am besten noch 30 Therapiesitzungen abwarten, um dann feststellen, dass es nichts gebracht hat?

Widerspruch einlegen, zum Rechtsanwalt und Antrag auf Einstweilige Anordnung stellen!

Mach die Spielchen der Krankenkasse nicht mit, die verarschen dich eh nur.
Stoner_Grandma
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Stoner_Grandma »

@littleganja

Da der Arzt die Therapiehoheit hat, verstehe ich überhaupt nicht, welche Begründung der KK für eine Ablehnung der Kostenübernahme ausreichen könnte. Es widerspricht sich mMn, dass Angestellte einer KK über die Therapiehoheit eines Arztes hinweg eine Ablehnung beschließen können.

(Ich würde dir gerne eine PN schreiben. Wäre das ok für dich?)

LG
littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

Stoner_Grandma hat geschrieben:@littleganja

Da der Arzt die Therapiehoheit hat, verstehe ich überhaupt nicht, welche Begründung der KK für eine Ablehnung der Kostenübernahme ausreichen könnte. Es widerspricht sich mMn, dass Angestellte einer KK über die Therapiehoheit eines Arztes hinweg eine Ablehnung beschließen können.LG
Ich habe aktuell 4 Ärzte die die Therapie bei mir befürworten, ist der Krankenkasse Scheißegal.

Der einzige Weg bei Ablehnung ist das Sozialgericht!
Stoner_Grandma
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Registriert: So 9. Apr 2017, 19:40

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Stoner_Grandma »

littleganja hat geschrieben:
Stoner_Grandma hat geschrieben:@littleganja

Da der Arzt die Therapiehoheit hat, verstehe ich überhaupt nicht, welche Begründung der KK für eine Ablehnung der Kostenübernahme ausreichen könnte. Es widerspricht sich mMn, dass Angestellte einer KK über die Therapiehoheit eines Arztes hinweg eine Ablehnung beschließen können.LG
Ich habe aktuell 4 Ärzte die die Therapie bei mir befürworten, ist der Krankenkasse Scheißegal.

Der einzige Weg bei Ablehnung ist das Sozialgericht!
Ich denke, dass das lediglich eine temporäre, hilflose Gegenwehr der KK ist, denn das Gesetz werden sie nicht durch Zeitschinden aushebeln und über die Therapiehoheit des Arztes triumphieren können.
Kämpfe weiterhin für deine Gesundheit, littleganja! Ich halte dir alle Daumen und Zehen!

LG
Christiane B.

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Christiane B. »

So, endlich habe ich es auf die Reihe bekommen den Antrag für die Einstweilige Anordnung wegen der IKK an das Sozialgericht fertig zu stellen.
Jetzt brauch ich erst mal ne Pause, d.h. ne Tasse Kaffee und ne Zigarette und dann werde ich gleich die vielen Seiten per Fax an das SG senden; gefolgt vom Antrag auf Verfahrenskostenhilfe.

Oh ja per Fax :mrgreen: soviel zu dem "wer heute noch ein Fax hat" - z.B. hat jede Anwaltskanzlei ein Faxgerät, allein schon weil einige Gerichte mittlerweile nur noch mittels Fax mit Anwaltskanzleien kommunizieren :P

Und dann bleibt die groooooße Spannung wie das SG Köln und in Folge natürlich auch die IKK darauf reagiert. Hoffentlich wird dieser auch als "Eilverfahren" angedachte Sachverhalt nicht auch noch Wochen (Monate) dauern, denn ich kann nur noch 1x per Ausnahmegenehmigung Can holen, danach wird alles nur noch schei.., weil ich mir das Can per BtM-Rezept absolut nicht mehr leisten kann :(

Und dann, nach einer weiteren Pause, werde ich den neuen Eilantrag und die Klage beim VG Köln, auf die kommende Entziehung der Fahrerlaubnis, vorbereiten, so dass die am selben Tag per Fax raus geht, an dem Tag an der der VA der Führerscheinstelle eingeht. oh man, ich habe sowas von keine Lust mehr auf den ganzen Schei., mein Wohnzimmer ist gepflastert mit Papierkram und ich komme wieder zu nichts anderem :cry:
CBDManiaK
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Registriert: Di 21. Mär 2017, 20:53

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von CBDManiaK »

ich drücke dir die daumen das alles im blitzdurchlauf zu deinen gunsten entschieden wird.
alpr
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Registriert: Di 28. Feb 2017, 13:00

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von alpr »

Leute, ruft doch einfach mal bei der Zuständige Aufsichtsbehörde eurer Kk an, die steht im Impressum eurer Kk.
Erklärt doch einfach denen euren Sachverhalt. Ich habe es gemacht, hab 2 Std später, nachdem ich die Kk darüber informiert habe, die telefonische Zusage bekommen, meine Kk hat alles versucht das sie nicht zahlen müssen. Heute habe ich auch ein Schreiben meiner Kk bekommen das sie meine gesamten Kosten meiner Privatrezepte übernehmen, auch die von meinem Rechtsanwalt (obwohl der eigentlich nicht viel gemacht hat, aber nicht mein Problem).
Vielleicht war es Zufall (glaub ich nicht), aber ich denke das die sich nicht mit der Aufsichtsbehörde anlegen wollen, würde ich auch nicht wenn ich der Berater wäre, kann nur Ärger bedeuten, ist nicht mein Geld......
Versucht es einfach, ihr könnt nichts verlieren, nur gewinnen.
Christiane B.

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Christiane B. »

alpr hat geschrieben:Leute, ruft doch einfach mal bei der Zuständige Aufsichtsbehörde eurer Kk an, die steht im Impressum eurer Kk.
Erklärt doch einfach denen euren Sachverhalt. Ich habe es gemacht, hab 2 Std später, nachdem ich die Kk darüber informiert habe, die telefonische Zusage bekommen, meine Kk hat alles versucht das sie nicht zahlen müssen. Heute habe ich auch ein Schreiben meiner Kk bekommen das sie meine gesamten Kosten meiner Privatrezepte übernehmen, auch die von meinem Rechtsanwalt (obwohl der eigentlich nicht viel gemacht hat, aber nicht mein Problem).
Vielleicht war es Zufall (glaub ich nicht), aber ich denke das die sich nicht mit der Aufsichtsbehörde anlegen wollen, würde ich auch nicht wenn ich der Berater wäre, kann nur Ärger bedeuten, ist nicht mein Geld......
Versucht es einfach, ihr könnt nichts verlieren, nur gewinnen.
Gratulation, dass Du mit deine KK Glück hattest, sich nicht mit der Aufsichtsbehörde anlegen zu wollen.
.
Von dem mal abgesehen, dass die Aufsichtsbehörde für GKV, meistens ganz allg. (nicht in jedem Fall) das Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn (ohne angaben einer Telefonnr. im Impressum meiner KK) ist, fällt die Ablehnung von Kostenübernahme und Entscheidungen des MDK nicht in deren Zuständigkeitsbereich und eine Beschwerde beim BVA ersetzt kein Widerspruch und keine Klage.
Dem zu Folge werden KKs, die sich mit Sozialgerichten anlegen, die Aufsichtsbehörde die ja gar nicht für Kostenübernahme zuständig ist, erst recht am hintern vorbei gehen.
http://www.bundesversicherungsamt.de/se ... erung.html

Direkte Versicherungs- oder leistungsrechtliche Entscheidungen in Angelegenheiten der Versicherten kann das Bundesversicherungsamt demgegenüber selbst nicht treffen. Da die Aufsicht ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig wird, haben Versicherte zudem keinen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme des Bundesversicherungsamtes.

-> Kann das Bundesversicherungsamt Rechtsauskünfte erteilen oder Gesetze ändern?
Von einem konkreten Fall losgelöste allgemeine und grundsätzliche Auskünfte in Angelegenheiten der Sozialversicherung erteilt das Bundesversicherungsamt nicht. Es darf auch keine Rechtsberatung durchführen. Vielmehr sind die Kranken- und Pflegekassen selbst verpflichtet, ihre Versicherten über Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch aufzuklären und zu beraten sowie Auskünfte über die sozialen Angelegenheiten zu erteilen.

-> Ersetzt eine Eingabe beim Bundesversicherungsamt einen Widerspruch oder eine Klage?
Durch das Einreichen einer Eingabe wird die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen der Kasse (z. B. Widerspruch, Klage) nicht ersetzt. Versicherte müssen daher selbst entscheiden, ob sie - unabhängig von einer Eingabe beim Bundesversicherungsamt - von möglichen Rechtsbehelfen Gebrauch machen wollen. Insoweit sind auch die gesetzlichen Fristen zu beachten.

-> Darf eine Kranken- bzw. Pflegekasse ihrer Entscheidung ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zugrunde legen und kann das Bundesversicherungsamt dieses prüfen?
Das Bundesversicherungsamt hat keine Aufsichtsbefugnisse gegenüber dem MDK und kann daher dessen gutachterliche Stellungnahmen nur auf Schlüssigkeit und Plausibilität überprüfen.
littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

Xxx
Zuletzt geändert von littleganja am Di 19. Jun 2018, 17:25, insgesamt 1-mal geändert.
Duck
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Registriert: So 29. Jan 2017, 14:56

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Duck »

:o
Unglaublich
DanielZappel
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Registriert: Mi 26. Apr 2017, 14:26

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von DanielZappel »

Was sagt die Anwältin ?
littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

Kommt noch.....
CBDManiaK
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Registriert: Di 21. Mär 2017, 20:53

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von CBDManiaK »

absoluter bullshit der da drinn steht...
unglaublich. direkt einspruch einlegen.
Hanfkraut
Beiträge: 863
Registriert: Mo 22. Dez 2014, 14:07

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Hanfkraut »

Na prost Mahlzeit....
Soviel zum neuen Gesetz!

Also wider einmal nix!

Mit dem Material kann man noch einen Antrag auf Anbau Genehmigung hoffen
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

CBDManiaK hat geschrieben:absoluter bullshit der da drinn steht...
unglaublich. direkt einspruch einlegen.
Das ist doch schon beim Sozialgericht, Einspruch brauch ich nicht einlegen, lediglich ne Stellungnahme.
Mein Anwalt bereitet gerade die Antwort vor, was die damit bezwecken ist mir auch ein Rätsel, ich bin mal gespannt auf die Reaktion vom Richter.

In dem anderen Schreiben oben vom Gericht verlangt die Richterin auch die Vorlage eines Schreiben wegen der Genehmigungsfiktion, mein Bescheid kam erst nach der Frist. Die KK hätte mir schreiben müssen mit genauem Datum wann der MDK zu einer Entscheidung kommt. Ein solches Schreiben habe ich nie erhalten und wurde dem Gericht seitens der KK auch nicht vorgelegt!
Also die Frage ist jetzt läuft es über die Einstweilige Anordnung oder doch die Genehmigungsfiktion? Die Richterin hat das letzte Wort.
CBDManiaK
Beiträge: 144
Registriert: Di 21. Mär 2017, 20:53

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von CBDManiaK »

ich drücke dir, und allen anderen auf jeden fall beide daumen.
zusätzlich hoffe ich für jeden das es nicht erst soweit kommen muss.

falls doch, brauchen wir ein paar urteile, auf die sich andere dann berufen müssen!
also leute, falls abgelehnt wird, nicht aufgeben. zieht vor gericht... nur so kann es über längere zeit zu unseren gunsten entschieden werden.
DanielZappel
Beiträge: 313
Registriert: Mi 26. Apr 2017, 14:26

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von DanielZappel »

Vielleicht sollten wir das ganze bissl trennen ? Untersektion "Abgeschlossene Anträge" "laufende Anträge" und irgendwann"Sozialgerichtsverfahren".

Nur si als Idee. Weil genau dann, wenn es ums "sich drauf beziehen" geht, geht dann die Sucherei los.
Jetzt ist das noch handelbar.
littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

Update:

Schreiben meines Rechtsanwalt

[Edit Mod Martin: Schreiben verkleinert und weiter anonymisiert, 37 views waren es bis dahin]
Zuletzt geändert von littleganja am Di 19. Jun 2018, 17:26, insgesamt 1-mal geändert.
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