Begleitstudie für Cannabis-Patienten

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Sabine
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Begleitstudie für Cannabis-Patienten

Beitrag von Sabine »

Die Studie wäre ja der nächste Schritt bei anerkannten Cannabis-Patienten.

Hat da schon jemand Unterlagen zu gesehen/erhalten? Habe letzte Woche bei meiner KK angerufen, um mich zu erkundigen und bekam die Auskunft, das die KK's dafür nicht zuständig seien.
littleganja

Re: Begleitstudie für Cannabis-Patienten

Beitrag von littleganja »

Soviel ich weiß ist das Software die vom Arzt entweder runtergeladen werden muss oder er sich dort registriert. Kann von Kassen und Privatärzten genutzt werden.
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bushdoctor
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Re: Begleitstudie für Cannabis-Patienten

Beitrag von bushdoctor »

Meines Wissens nach wird diese Studie vollständig vom behandelnden Arzt durchgeführt.
Sabine
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Re: Begleitstudie für Cannabis-Patienten

Beitrag von Sabine »

Dann werde ich mal nächste Woche beim Chemo-Termin bei meiner Ärztin mal nachfragen.

Bin gespannt und wenn es dazu dient, auch zukünftigen Patienten zu helfen, gerne :P Sofern ich die Studiendauer überlebe. :? ;)
Sabine
Beiträge: 7615
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Re: Begleitstudie für Cannabis-Patienten

Beitrag von Sabine »

So, habe mich mal bei der Bfarm schlau gemacht :

"Liegen nach ärztlicher Einschätzung die Voraussetzungen zur Behandlung mit Cannabisarzneimitteln vor, sollte die Genehmigung der Krankenkasse zur Gewährung der Leistung baldmöglichst beantragt werden. Wurde die Genehmigung erteilt, kann das betreffende Cannabisarzneimittel zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden. Zu Beginn der Therapie mit Cannabisarzneimitteln sind noch keine Daten im Rahmen der Begleiterhebung zu übermitteln. Die betroffenen Patientinnen und Patienten sind lediglich über die Durchführung der Begleiterhebung zu unterrichten. Dabei ist insbesondere das Verfahren der anonymisierten Übermittlung der Daten an das BfArM zu erläutern. Zu diesem Zweck stellt das BfArM ein Informationsschreiben mit Hinweisen für die Patientinnen und Patienten zur Verfügung, das von den Ärztinnen und Ärzten ausgehändigt werden muss. Die Therapie selbst kann somit ohne jede weitere Auflage, allein nach der üblichen ärztlichen Praxis begonnen werden.

Die nachfolgenden Fragen und Antworten (FAQ) geben Ihnen Hinweise zur Durchführung der Begleiterhebung.
...
Welche Daten müssen im Rahmen der Begleiterhebung übermittelt werden?

Der Datenumfang wird in § 1 der am 29.03.2017 im Bundesgesetzblatt verkündeten Rechtsverordnung zur Begleiterhebung (CanBV) benannt. Es handelt sich um folgende Daten:

1. Alter zum Zeitpunkt des Therapiebeginns und Geschlecht der oder des Versicherten.
2. Diagnose gemäß dem Diagnoseschlüssel ICD-10, die die Verordnung der Leistung nach § 31 Absatz 6 Satz 1 des SGB V begründet sowie alle weiteren Diagnosen gemäß ICD-10.
3. Dauer der Erkrankung oder Symptomatik, die die Verordnung der Leistung nach § 31 Absatz 6 Satz 1 SGB V begründet.
4. Angaben zu vorherigen Therapien, einschließlich der Beendigungsgründe wie mangelnder Therapieerfolg, unverhältnismäßige Nebenwirkungen, Kontraindikation.
5. Angaben, ob eine Erlaubnis nach § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes zur ärztlich begleiteten Selbsttherapie mit Cannabis vorlag und ob von dieser Gebrauch gemacht wurde.
6. Fachrichtung der verordnenden Vertragsärztin oder des verordnenden Vertragsarztes.
7. genaue Bezeichnung der verordneten Leistung nach § 31 Absatz 6 Satz 1 des SGB V.
8. Dosierung, einschließlich Dosisanpassungen, und Art der Anwendung der verordneten Leistung nach § 31 Absatz 6 Satz 1 SGB V.
9. Therapiedauer mit der verordneten Leistung nach § 31 Absatz 6 Satz 1 SGB V.
10. Angabe parallel verordneter Leistungen wie Arzneimittel nach Wirkstoffen oder physikalische Therapien,
11. Auswirkung der Therapie auf den Krankheits- oder Symptomverlauf.
12. Angaben zu Nebenwirkungen, die während der Therapie mit verordneten Leistungen nach § 31 Absatz 6 Satz 1 SGB V auftraten.
13. gegebenenfalls Angabe von Gründen, die zur Beendigung der Therapie geführt haben.
14. Angaben zur Entwicklung der Lebensqualität der oder des Versicherten.
...
In welcher Form werden die Daten an das BfArM übermittelt?

Das Verfahren zur Übermittlung der Daten für die Begleiterhebung ergibt sich aus der Rechtsverordnung vom 23.03.2017 zu § 31 Absatz 6 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch. Die technischen Details werden in einer Bekanntmachung des BfArM in Kürze veröffentlicht. "


http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstell ... _node.html

Und hier das Zugangsportal zur Cannabisbegleiterhebung

https://www.begleiterhebung.de/
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Martin Mainz
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Re: Begleitstudie für Cannabis-Patienten

Beitrag von Martin Mainz »

BTM-Nummer (siebenstellig):
Postleitzahl (fünfstellig):
Zweiter und dritter Buchstabe Ihres Nachnamens (ggf. mit Leerzeichen auffüllen):
Zweite und dritte Ziffer Ihres vierstelligen Geburtsjahrs:


Das ist ja mal ein lustiger Zugangsschutz. Solange die BTM Nummer nicht öffentlich ist, gehts ja noch, der Rest der Daten ist ja recht einfach zu ermitteln.
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Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
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Sabine
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Re: Begleitstudie für Cannabis-Patienten

Beitrag von Sabine »

"Warten auf EBM-Ziffer zur Dokumentation

Wie wird der gesetzlich geforderte Dokumentationsaufwand bei einer Cannabistherapie vergütet? An einer EBM-Ziffer arbeiten die Vertragspartner noch. Nur in Nordrhein wird der Aufwand analog über die EBM-Ziffer für einen Krankheitsbericht honoriert.
...
Fraglich ist jedoch, wie diese von dem Arzt auszufüllenden Begleiterhebungen vergütet werden. Die Vergütungsmöglichkeiten für den Arzt sind bislang noch nicht bundeseinheitlich geregelt. Die meisten Kassenärztlichen Vereinigungen vertreten die Auffassung, dass mangels ausdrücklicher Regelung im EBM jedenfalls bislang keine Vergütung für die Begleiterhebung erfolgen könne. Die KV Nordrhein dagegen vergütet den Dokumentationsaufwand im Zusammenhang mit der Begleiterhebung bereits jetzt analog über die EBM-Ziffer 01621 ("Krankheitsbericht") mit 4,63 Euro.

Das Bundesministerium für Gesundheit geht davon aus, dass für die erforderliche Datenerhebung im Zusammenhang mit der sozialrechtlich verankerten Cannabisverordnung sowie die entsprechenden Eintragungen (unter anderem auch Verlaufsdarstellungen) in der Arztpraxis ein Mehraufwand von rund 45 Minuten pro Fall anzusetzen ist. Zwar ist vorgesehen, diesen Mehraufwand auch zu vergüten. Umgesetzt ist das bislang aber noch nicht.

-Derzeit verhandelt die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit den Krankenkassen, um eine bundeseinheitliche Regelung auf die Beine zu stellen. Innerhalb des nächsten halben Jahres soll hierfür eine EBM-Ziffer gebildet werden. Die Vergütungshöhe dürfte dann voraussichtlich deutlich höher ausfallen als die in Nordrhein derzeit zugestandenen 4,63 Euro.

-Da die Daten an das BfArM grundsätzlich erst ein Jahr nach Behandlungsbeginn zu übermitteln sind, wird in den meisten Fällen die Frage der Vergütung erst im April 2018 bedeutsam. Lediglich in den Fällen, in denen die Behandlung mit Cannabinoiden vorher abgebrochen wird, stellt sich konkret die Frage nach der Vergütung. Betroffenen Ärzten bleibt allerdings nichts anderes übrig, als abzuwarten, bis eine entsprechende EBM-Ziffer festgelegt wurde."


http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... ation.html
adammuelta
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Registriert: Do 25. Okt 2018, 17:51

Begleitstudie für Cannabis-Patienten

Beitrag von adammuelta »

Die Studie wäre ja der nächste Schritt bei anerkannten Cannabis-Patienten.

Hat da schon jemand Unterlagen zu gesehen/erhalten? Habe letzte Woche bei meiner KK angerufen, um mich zu erkundigen und bekam die Auskunft, das die KK's dafür nicht zuständig seien.
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Martin Mainz
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Re: Begleitstudie für Cannabis-Patienten

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo adammuelta und herzlich willkommen im Forum!

Ich habe Deinen Beitrag mal direkt ins Thema verschoben, vielleicht findest Du ja hier bereits ein paar Antworten oder neue Fragen.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

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