moepens hat geschrieben:Was sagt dein Anwalt dazu? Willst du in die nächste Instanz gehen, wenn das Urteil gesprochen ist?
Mein Anwalt sagt nicht viel dazu, außer das er Beschwerde gegen den Beschluss einlegt, damit ich noch die Chance bekomme ggf. vom LandesSG eine vorläufige Kostenübernahme zu bekommen.
Zu dem bleibt dem Anwalt nicht viel, als eben die Gesetzestexte zu verwenden, da ja auch kein Mediziner, zu dem ist der rechtliche Sachverhalt absolut neu, also die Gesetzesänderung ist neu und somit noch nie Verhandelt worden.
Das Hauptverfahren hat ja im Grunde noch gar nicht angefangen; dazu gibt es erst seit 23.8. ein Aktenzeichen vom SG Köln (selber Richterin selber Tag an dem der Beschluss gefasst wurde mich einfach Leiden zu lassen.)
Obwohl ich mittlerweile meinen Glauben an unsere Rechtssprechung völlig verloren haben, hoffe ich doch sehr, dass das LSG sieht, dass die Ablehnungsbegründungen allesamt unzulässige Begründungen im Falle des Einstweiligen Rechtsschutz sind.
Allein schon die Bemerkung der Richterin J., dass ich eben bis zum Ende des Hauptverfahrens warten könne.
NEIN KANN ICH NICHT DU b..............................
Diese
Beim Einstweiligen Rechtsschutz hat, bei Zweifel zum Fall, das vermeidlich schwächere Glied, in dem Fall der Patient, die Abwägung zu bekommen. D.h. das Gericht muss im Falle von Unklarheit dem Patienten zusprechen.
Der Witz, dass mein Antrag GAR NICHT abgelehnt werden durfte, weil alle Anforderungen erfüllt sind und eine Ablehnung eh NUR in begründeten Ausnahmefällen erfolgen darf. Eine begründete Ausnahme aber nicht Vorliegt - nämlich zB. Suizidgefährdung, vorhergehende Suchterkrankung oder Erkrankungen bei denen Cannabis in jedem Fall kontraindiziert sind - all das liegt bei mir nicht vor.
Auch das wird von dieser Richterin einfach ignoriert.
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Mal so nebenbei:
Entweder hat diese Richterin etwas persönlich gegen mich, woraus auch immer entstanden, oder das SG Köln hat im Falle meiner Person und Medizinal-Cannabis Anweisung von weiter oben, mir die Leistung zu verweigern, oder aber die ist schlicht absolut unqualifiziert.
Das was im Beschluss drin steht, ist sowas von rechtswidrig, dass sich schon die Balken biegen.
Es ist eine Anmaßung dieser Richterin eine Qulitätsbeurteilung meiner Hausärztin abzugeben.
Das meine HÄ qualifiziert ist hat die Bundesärztekammer zu entscheiden und keine Richterin an einem Sozialgericht.
Dann echauffiert sich diese Richterin in dem Beschluss über meine (schriftliche) Äußerung darüber, dass ich die meisten Psychologen für Quacksalber halte. Was hat die das zu interessieren.
So lange ich der nicht schreibe, dass ich sie für eine -wasauchimmer- halte haben meine Äußerungen, emotional ausgerichteten Kommentare, absolut rein gar nicht mit dem rechtlichen Sachverhalt zu tun und dürfen absolut keine Beeinflussung der Urteilsfindung darstellen.
(Rein persönliche Spekulation: Vielleicht sucht die selber seit Jahren nen psycho-doc auf und ist deswegen darüber so angepisst)
He mal im ernst, das bekomme ich nicht in meinen Schädel. Vor einigen Jahren, genau gesagt es war im Zeitraum 2007 bis 2009 hatte ich mich gegenüber meiner HÄ etwa 3x negativ in Bezug auf Sozialpädagogen geäußert. Die einzige Reaktion die von meiner HÄ kam war ein Grinsen. Damals wunderte ich mich über das Grinsen, ich konnte es nicht einordnen. Heute verstehe ich das Grinsen, denn meine HÄ ist ja unter anderem Dipl. Sozialpädagogin.
Also, wenn meine HÄ über meine Bemerkung, dass Sozialpädagogen nur möchtegern Psychologen sind, grinsen kann, wie kann sich dann eine Jura studierte Richterin über meine Äußerung (die Äußerung einer psychisch kranken) "Psycho-Quacksalber" aufregen? Da mangelt es scheinbar an gesundem Menschenverstand und angemessenem Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein.
Und ich kann nichts dafür, dass seit meinem 18 Lebensjahr nicht ein Psycho-Quacksalber in der Lage war eine fundierte Diagnose zu meiner Psyche zu machen.
Wenn man nach diesen PSYCHO-QUACKSALBERN geht, dann leide ich unter Wahnvorstellungen. Und dafür hatte bisher bei jedem und jeder einzelnen Psycho-Q nur 1 einziger Satz von mir ausgereicht. Ein Satz der das Heile-Welt-Bild dieser Person wohl erschüttert hat.
Das letzte mal bekam ich 2009 von einer Psycho-Quacksalberin Wahnvorstellungen unterstellt, weil ich der erzählte, dass meine biologische Erzeugerin mich als "dreckige kleine Schlampe und Hure" bezeichnete, weil der ihr Eheman es vorzog mich sexuell zu Missbrauchen als mit der zu poppen.
Es für mich nicht wirklich zu beschreiben, wie diese Psycho-Tante daraufhin abgegangen ist, wie dich mich Reglrecht zur Sau gemacht hat .. ich hatte nur noch das weite suchen können.
Und genau das war dann der Ausschlaggebende Punkt, warum ich keine Psycho-wasauchimmer mehr aufsuche, denn so etwas muss ich mir nicht antun. Und dann werde ich von einer so genannten Richterin eines Sozialgericht im Grunde dafür bestraft das Psycho-Quacksalber mir gegenüber einen Ausraster bekommen (der Psycho-Tante gehört eh die Zulassung entzogen).
Nur komisch, dass noch NIE ein Psychiater zu dieser Diagnose gekommen ist.
Was nicht heißt, dass es keine guten Psychologen/innen gibt (zu meinen Traumata, also meiner Art der PTBS gibt es wohl in Hamburg, Dortmund und Regensburg tatsächlich qualifizierte Therapeuten die auf diese Art der PTBS spezialisiert sind), die gibt es ggf. noch wo anders in Deutschland, aber eben nicht in meiner Nähe und ich lasse ganz gewiss nicht wieder ein/en 08/15 Psychotehrapeuten/in an mir rumpfuschen! Solche haben schon in meiner Jugend mehr angerichtet als dieser Berufstand je wieder gut machen könnte. (ist auch egal)
In jedem Fall weiß ich schon jetzt zu sagen, dass ich diese ganzen Verfahren, d.h. komplett alles was dazu gehört wegen dem Med-Can früher oder später im Internet veröffentlichen werde (lediglich bestimmte Namen werde ich dabei schwärzen, aus Respekt vor diesen Personen, wie zB. meiner HÄ).
Je nach dem wie das LSG entscheidet auch schon früher. (d.h. wenn die dem Beschluss recht geben)
Und dann werde ich auch massiv Medienanstalten anschreiben. In keinem Fall lass ich diesen Beschluss und diese unqualifizierte Verurteilung dieser Richterin auf mir sitzen.
Zu dem werde ich evtl. den sinnlosen Versuch starten und bei der BfArM ein Anbaugenehmigung beantragen
Und wenn alles nichts mehr hilft bleibt mir nur der Weg in die Kriminalität um nicht vor lauter Schmerzen mir das Sterben herbeizusehenen.
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Sorry Leute, ich verfange mich schon wieder in dem Thema. Leider kann das dauern, bis ich die Begründungen dieser Ablehnenden Haltung des SG Köln verkraftet/verarbeitet habe.
So ganz nebenbei gesagt, traue ich dem Anwalt und der Richterin so gar nciht mehr über den Weg.
Wie konnte der Anwalt den ablehnenden Beschluss zur Einstweiligen Kostenübernahme zugestellt bekommen, obwohl der Anwalt für dieses Verfahren gar keinen Beisitz von mir hatte? RECHTSWIDRIG !
Nur weil der als Anwalt im Hauptverfahren angegeben ist, nur weil der ein Gerichtsfach am SG Köln hat durfte dem dieser Beschluss ohne meine Zustimmung gar nicht übergeben werden! Auch in diesem Punkt ist es mega Faul.