Dr Grotenhermen - Brief an die Barmer

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littleganja

Dr Grotenhermen - Brief an die Barmer

Beitrag von littleganja »

Barmer Ersatzkasse bemängelt Ausnahmeerlaubnis für Straftäter

In einem Schreiben des Vorstandes der Barmer Ersatzkasse in einem Verfahren vor dem Sozialgericht, in dem ein Patient auf Kostenübernahme seiner Medikation mit Cannabisblüten klagt, schrieb die Versicherung:

„In dem Antragsverfahren weist die Antragsgegnerin darauf hin, dass Dr. Grotenhermen ein Nicht Vertragsarzt und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin ist, der bundesweit Patienten mit dem Wunsch nach Versorgung mit Cannabis betreut.

Die Genehmigung nach § 3 Abs. 2 BtmG ist nicht mit der Bestätigung einer medizinischen Notwendigkeit der begehrten Versorgung mit Cannabis gleichzusetzen. Auch hier ist Dr. Grotenhermen oft als betreuender Arzt in die Genehmigungen aufgeführt worden. Die Antragsgegnerin ist ein Fall bekannt, in dem ein wegen Drogendelikten verurteilter Straftäter eine entsprechende Genehmigung erhalten hat.“

Offener Brief von Dr. Grotenhermen an den Vorstand der Barmer Ersatzkasse

Sehr geehrte Damen und Herren,

einer meiner Patienten hat mir Ihr Schreiben an das Sozialgericht Wiesbaden (S 2 KR 204/17 ER) vom 24. Juli 2017 zur Kenntnis gebracht. Erlauben Sie mir dazu vier Anmerkungen.

1. Die Bundesopiumstelle konnte nach der bis zum März 2017 bestehenden Gesetzeslage Erlaubnisse zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke nur in Ausnahmefällen erteilen. Der Antragsteller musste entsprechend einer leitliniengerechten Therapie ausbehandelt sein. Die Ausnahmeerlaubnis wurde im November 2016 erteilt. Seither gibt es keine neuen Therapieoptionen für die Erkrankung meines Patienten. Wenn, wie behauptet, die Genehmigung nach § 3 Abs. 2 BtmG nicht mit der Bestätigung einer medizinischen Notwendigkeit zur Behandlung mit Cannabisblüten einhergeht, so hätte das dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Institut ganz offensichtlich nach Ihrer Auffassung gegen das Betäubungsgesetz verstoßen. Ich hatte jedoch immer den Eindruck, dass die Bundesopiumstelle die Anträge sehr sorgfältig medizinisch und juristisch prüft.

2. Der Gesetzgeber hat die Hürden für die Verpflichtung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen bewusst niedriger gesetzt als für eine Ausnahmeerlaubnis durch die Bundesopiumstelle. Mussten Patienten für eine erfolgreiche Antragstellung bei der Bundesopiumstelle ausbehandelt sein, so kommt der Einschätzung des Arztes nach dem neuen § 31 Abs. 2 SGB V eine vorher nicht vorhandene, zusätzliche Bedeutung zu. Sie drehen im konkreten Rechtsstreit diese Rechtslage um und konterkarieren damit die Absicht des Gesetzgebers, in dem sie unzutreffend suggerieren, die Hürden für eine Kostenübernahme lägen nun höher als die für eine früher notwendige Ausnahmeerlaubnis.

3. Viele Ärzte sind politisch aktiv, als Parlamentarier in den Landesparlamenten und im Deutschen Bundestag, als engagierte Mitglieder medizinischer Verbände und anderer Organisationen, wie beispielsweise Ärzte ohne Grenzen. Das ist natürlicherweise so, wenn man für sich selbst den Beruf des Arztes nicht nur als Verpflichtung gegenüber einzelnen Patienten betrachtet, sondern die Gesundheit der Bevölkerung im Auge hat. Wer sich beispielsweise als Palliativmediziner engagiert, dem fallen Schwächen in der palliativmedizinischen Versorgung auf, und er wird natürlicherweise auf diesen Umstand deutlich aufmerksam machen. Wer sich wissenschaftlich intensiv mit der Pharmakologie und dem therapeutischen Potenzial von Cannabis und Cannabinoiden befasst, wird erkennen, wie nützlich sie bei der Behandlung schwerer Leiden sein können. So sind viele herausragende Wissenschaftler und Experten auf diesem Gebiet Fürsprecher entsprechender Therapieoptionen und gegen die anhaltende Kriminalisierung Schwerkranker geworden. Ich nenne nur beispielhaft Professor Raphael Mechoulam in Israel, Professor Mark Ware in Kanada, Professor Roger Pertwee in Großbritannien, Professor Donald Abrams in den USA und Professor Rudolf Brenneisen in der Schweiz. Sie sind alle langjährige Mitglieder der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente, deren Geschäftsführer ich sein darf. Gesellschaftliches Engagement von Ärzten und Wissenschaftlern ist kein Indiz für mangelnde wissenschaftliche Genauigkeit oder mangelnde ärztliche Sorgfalt. Im Gegenteil: Sie können sich bedingen.

4. Ich kenne sehr viele Patienten, die sich in der Vergangenheit strafbar gemacht haben und leider auch noch heute strafbar machen, um sich mit Cannabisprodukten notgedrungen selbst behandeln zu können. Es gab dazu in Deutschland (und anderen Ländern) jahrzehntelang keine realistischen Alternativen. Viele sind straffällig geworden und wurden zum Teil wegen der Mengen wie Verbrecher mit einem Strafmaß nicht unter einem Jahr Gefängnis bestraft. Das ist ein Skandal, den der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zu lindern versuchte. Ich kenne viele Patienten, die aus diesem Grund verurteilte Straftäter geworden sind und eine Ausnahmeerlaubnis erhalten haben. Den Mitarbeitern der Bundesopiumstelle ist dieser simpler Zusammenhang zwischen Cannabisverbot – auch für Patienten – und Straffälligkeit klar gewesen. Die Erkenntnis dieses einfachen logischen Zusammenhangs, den jeder Gymnasiast der Unterstufe verstehen kann, vermisse ich bei Ihnen. Schlimmer noch: Ihre Haltung gegen eine Kostenübernahme kann nur so verstanden werden, dass Sie Ihren Versicherten wieder in die Illegalität und drohende Straffälligkeit zurückschicken möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Franjo Grotenhermen

Quelle: http://www.cannabis-med.org/german/acm- ... p?id=240#4
crappy
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Re: Dr Grotenhermen - Brief an die Barmer

Beitrag von crappy »

Danke dafür Herr Dr. Grotenhermen,

endlich bringt es mal jemand auf den Punkt dass man mit einer Erlaubnis nach §3 Abs. 2 BtmG die medizinischen Vorraussetzungen für eine Kostenerstattung nach §13 SGB V erfüllt. Ansonsten hätte das BfArM gegen das BtMG verstoßen.
DanielZappel
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Re: Dr Grotenhermen - Brief an die Barmer

Beitrag von DanielZappel »

Wow. Respekt. Klar und auf den Punkt.
Ich würde gerne mal so eine Talkshow in der ARD sehen. WählerTV. In der genau diese Aussagen einem eingeladenen GKV fuzzi und seinen Politik-Kollegen um die Ohren gehauen werden.

Vielen Dank Herr Dr. Grotenhermen !
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overturn
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Re: Dr Grotenhermen - Brief an die Barmer

Beitrag von overturn »

Die Antragsgegnerin ist ein Fall bekannt, in dem ein wegen Drogendelikten verurteilter Straftäter eine entsprechende Genehmigung erhalten hat.
Der Skandal ist es doch eher, dies zu skandalisieren.

Welche klinische Rolle spielt es hier, ob eine Person 'straffällig' geworden ist?

Leider wird gerade dieser Aspekt in der Replik nicht klar aufgegriffen. Schade.
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Martin Otto
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Re: Dr Grotenhermen - Brief an die Barmer

Beitrag von Martin Otto »

overturn hat geschrieben:
Die Antragsgegnerin ist ein Fall bekannt, in dem ein wegen Drogendelikten verurteilter Straftäter eine entsprechende Genehmigung erhalten hat.
Der Skandal ist es doch eher, dies zu skandalisieren.

Welche klinische Rolle spielt es hier, ob eine Person 'straffällig' geworden ist?

Leider wird gerade dieser Aspekt in der Replik nicht klar aufgegriffen. Schade.

Nun ja, dass ein Vorstandsmitglied einer großen Krankenkasse sich nicht einer klinischen, sprich medizinischen Beurteilung bedient, sondern eher wirtschaftliche Aspekte im Blick und im Handeln betont, das überrascht (leider) nicht. Erschütternd finde ich die menschlich entwertende Haltung, die er zum Ausdruck bringt. Damit erklärt er öffentlich, dass der Wert dieses konkreten Menschen wegen eines Deliktes geringer einzuschätzen sei.
Ein klarer Fall von Diskriminierung! Ich hoffe für den Betroffenen dass er eine starke juristische Unterstützung zur Seite hat!
littleganja

Re: Dr Grotenhermen - Brief an die Barmer

Beitrag von littleganja »

Der Skandal ist es doch eher, dies zu skandalisieren.

Welche klinische Rolle spielt es hier, ob eine Person 'straffällig' geworden ist?

Leider wird gerade dieser Aspekt in der Replik nicht klar aufgegriffen. Schade.

Ich stimme dir zu, im Umkehrschluss dürfte kein Junkie Methadon bekommen wenn er vorher straffällig geworden wäre. Dann würde vermutlich 5% der jetzigen Patienten nur am Methadonprogramm teilnehmen, da die anderen 95% mit Sicherheit schon mal von den Cops mit Heroin erwischt worden sind oder bei einem Ladendiebstahl erwischt worden sind.

In meinen Augen versucht die Barmer alle Mittel zu benutzen um die Zahlung per Kostenübernahme zu verweigern, dass klappt nicht, dann gehen wir halt an den Arzt. Und genau das ist der Grund warum die Kassenärzte alle Angst haben Cannabis zu verschreiben, was ich auch bis zu einem gewissen Punkt verstehen kann.
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