Cannabis Antrag / Attest / Inhalt
Verfasst: So 20. Aug 2017, 18:29
Cannabis Antrag / Attest | Inhalt ?
(Schreibe hier mal kurz für „Neulinge“... Hoffe Ihr findet das OK?)
Was muss in Eurem Antrag bzw. Attest Eures Arztes auf Cannabis drinstehen?
In vielen Fällen werdet Ihr Euren Antrag selbst stellen und diesem Antrag als Anlage
von Euch erstelle Übersichten und Tabellen beifügen. Aus den Unterlagen sollte man dann sehen können, was schon alles probiert wurde, welche Ärzte Ihr mit welchem Ergebnis konsultiert habt und wie sich Euer Leben und Eure Schmerzen / Krankheit – aus Eurer Sicht – darstellen.
Wenn Ihr nicht arbeitsfähig seid, bitte auch hierzu entsprechende Daten beisteuern...
Einfach mal einen „Dreizeiler“ schreiben – wie Einige nach dem neuen Gesetz per März 2017 vermutet haben – klappt in aller Regel nicht!!!
Hier findet Ihr die für den (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) MDK und die für die (Gesetzlichen Kranken Versicherer ) GKV bindenden „Begutachtungsanleitung“ zum Thema Cannabis, in der diverse Einzelheit dargestellt sind.
https://www.mds-ev.de/uploads/media/dow ... _08_29.pdf
(Diese Richtlinien dürften selbst vielen Ärzten so nicht geläufig sein. Würden Sie diese Richtlinie kennen, wäre mancher Arzt noch mehr „verschreckt“... )
Nach Möglichkeit sollte, das Attest Eures Arztes, den zentralen Punkt Eures Antrages darstellen. Zum Fragebogen hier in diesem Thread siehe unten!
In diesem Attest Eures Arztes bzw. Eurer Ärzte sollten folgende Themen unbedingt abgehandelt werden:
1 Schwere Krankheit
Warum ist Eure Krankheit als „schwere Krankheit“ anzusehen. Z.B. kommt Ihr min 1 mal im Quartal zu Eurem Arzt und deshalb ist Eure Krankheit schon mal als schwere Krankheit im Sinne der sog. „Chronikerrichtlinie“ anzusehen.
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-27 ... -06-19.pdf
Das „Cannabis Gesetz“ hat den Begriff schwere Krankheit bewusst offen gelassen. Manche MDKs versuchen jetzt nachträglich was in Richtung „Lebensgefahr“ hineinzuinterpretieren. Diese Lesart wird auch von der „Begutachtungsanleitung“ nicht geteilt! Selbst hier reichen „schwerwiegende Symptome“ Auf Seite 15 ff der „Beurteilungsrichtlinien“ sind außerdem einige Krankheiten definiert, die die „Begutachtungsanleitung“ als „schwerwiegend“ ansieht. Aber Achtung: Es gibt noch viele / viele andere Krankheiten die sicher auch als „schwerwiegend“ im Sinne des Cannabisgesetzes angesehen werden müssen!!!
Anregungen was als "schwere Krankheit" konkret gelten könnten wären ggf. auch hier "abzuleiten"
http://hanfverband-forum.de/viewtopic.p ... 253#p52122
2 Standardtherapie ist nicht gangbar bzw. „austherapiert“
Wenn Ihr im Netz nach den Voraussetzungen sucht wann med. Cannabis auf GKV-Kosten verschrieben werden kann, werdet Ihr immer wieder den Hinweis finden.....
Nur wenn die Patienten schwer krank sind und „austherapiert“ wurden.....
Oder es wird allgemeiner formuliert nur „wenn letztlich“ nichts anderes mehr hilft.
Achtung, das ist so nicht korrekt und dieses Halbwissen wird von den GKV, MDKs, Ärztekammer, Krankenkassenvereinigungen und manchen Ärztefunktionären offenbar gerne „ungenau“ dargestellt
Wenn Ihr schwer krank seid und ihr schon einige Sachen (Medikamente und Therapien) über Euch habt ergehen lassen müssen, kommt irgendwann die Frage auf den Tisch ob ggf. medizinischen Cannabis helfen kann.
Ihr habt dann hoffentlich einen Arzt der Euch da unterstützen kann und will.
Leider kennt Euer Arzt das Gesetz nicht genau (ist ja noch relativ neu und Gesetzeskunde ist oft nicht das Lieblingsfach von Ärzten ☺) Euer Arzt schreib einfach mal aus medizinischer Sicht was Ihr alles schon probiert habt.
Er zählt z.B. auf, dass alle Leitlinien beachtet wurden (welche?) und die Standard-Therapien auch schon alle angewendet wurden. ( welche?) Dann verweist er ggf. auf Atteste anderer Fachärzte oder so...Am Schluss kommt er zu der Empfehlung, das med. Cannabis angezeigt sei. Dabei kann dann z.B. erwähnt werden, dass ihr auf seinen Rat hin schon mal z.B. „Dronabinol“ auf Privatrezept probiert habt und dort schon Fortschritte erzielt wurden. (Auf keine Fall mitteilen, wenn Ihr Cannabis bisher schon illegal verwendet habt. Das geht gern nach hinten los. Wg. angeblichem Suchtverhalten und so....)
Wenn das Attest, so wie oben beschrieben entsprechend § 31 SGB Absatz (6) Nr 1a) ausfällt, wird der MDK trotzdem, leider häufig alles daran setzten , darzustellen was noch alles noch hätte versucht werden könnten, bis hin dazu welche Operationen durchgeführt werden müssten etc., bevor das giftige und unerforschte Cannabis auch nur angedacht werden kann. Kurzum ihr seid – nach Meinung des MDK einfach noch nicht „austherapiert“ und deshalb ist nichts mit Cannabis
In diesem Zusammenhang ist aber auch die Frage der nicht zu akzeptablen Nebenwirkungen relevant !!!
Ein sehr wichtiger Punkt ist deshalb die Frage ob und wir Ihr mit der Standardtherapie überhaupt zurecht kommt und welche blöden Effekte und massiven – nicht hinnehmbare gravierenden Nebenwirkung - Ihr habt und jetzt einfach nicht mehr erleiden könnt. Das sollte dann im Detail vom Arzt genau begründet und dargestellt werden. Die Begründung sollte auch die Besonderheit eures Krankheitszustandes unterstreichen und eine Darstellung beinhalten warum „alles Andere“ nicht zum Zuge kommen kann.
Dieses Gedankengut ergibt sich aus § 31 SGB Absatz (6) Nr 1b) der Cannabis Verordnung und steht neben dem Absatz 1a) (Austherpiertheit ) alternativ zur Verfügung.
Auf den Absatz diesen (6) Nr 1 b gehen die MDKs bei Ablehnungen regelmäßig nicht ein, sondern „murmeln“ nur was von medizinisch nicht Nachvollziehbar oder medizinisch nicht belegt oder so.... Nur lasst Euch nicht verunsichern und sensibilisiert ggf. schon bei der Attest-Stellung auch Eure Ärzte.
Selbst nach der „Begutachtungsanleitung“ reicht die medizinisch begründete und nachvollziehbare Einschätzung des behandelnden Vertragsarztes (S18)
3 Warum hilft Cannabis hier in meinem Fall
Die Frage der Wirksamkeit von Cannabis. Stichwort „Studien“ bzw die nicht ganz entfernt liegende Aussicht ist noch ein zusätzliches Thema. Hilfreich wäre es hier, wenn der behandelnde Arzt wenigstens mit drei, vier Sätzen erläutern kann, auf welcher Basis er von der Wirksamkeit der Behandlung ausgegangen ist. Der bloße Hinweis, dass es bei Euch schon z.B. in Form von „Dronabinol“ oder auf Privatrezept geholfen hat reicht häufig nicht aus. Da wäre noch mehr „Warum“ sicher sehr gut. Prima wäre wenn der Arzt eine Studie kennt die Euer Thema belegt. Das ist aber nicht Voraussetzung des Gesetzes auch wenn die MDKs so tun als ob das so wäre... (S19 der „Begutachtungsanleitung) Gerade weil es angeblich so wenig „belastbare Studien“ gibt hat, der Gesetzgeber die „Begleiterhebung“ eingeführt mit der dann ja „Erkenntnisse“ in einigen Jahren gewonnen werde sollen. Selbst wenn für Deine Krankheit z.B. eine Studie existieren würde „ Cannabis wäre schädlich“ so ist noch lange nicht gesagt ob diese Studie dann für Dich überhaupt relevant wäre, die statistische Signifikanz gegeben ist usw....
Eine Übersicht zu Studien etc. findet Ihr hier:
http://www.cannabis-med.org/german/studies.
http://www.cannabis-med.org/studies/study.php
Als pdf
http://www.cannabis-med.org/german/studies.pdf
4 Was ist das konkrete Behandlungsziel aus Sicht Eures Arztes
Dieser Punkt ist zwar nicht im “Cannabisgesetz“ geregelt,. Nur der MDK bzw. die GKV beziehen sich auf ein Erfordernis gem § 27 SGB V . Sicher positiv ist, wenn der Arzt eine Verbesserung des Krankheitsverlaufes und entsprechende positive Entwicklung auf die Symptome darstellen kann. Besonders gut kommt natürlich, wenn man aufführen kann, dass z.B. die nicht verträglichen “Morphine“ (die bei Dir zu viele festgestellte Nebenwirkungen haben) oder „Deine“ „Psychopharmaka“ eingespart werden konnten (Einige von Arzt vorgeschaltete „Cannabis-Privatrezepte“ könnten Dir da helfen)
*Achtung das ist jetzt nur meine persönliche Sicht der Dinge.*
Klar: Kein Anspruch auf Vollständigkeit und keine Haftung für die Richtigkeit meiner Aussagen!
Hier noch ein kleiner rechtlicher Link der die Grundlagen darstellt und mir sehr gut gefällt:
https://www.menschenundrechte.de/de/blo ... -1272.html
Hier findet Ihr auch den relevanten Gesetzestext.
Achtung:
Auch die nachfolgenden Punkte in diesemThread noch lesen.... Wie bekomme ich das relevante Attest
(Schreibe hier mal kurz für „Neulinge“... Hoffe Ihr findet das OK?)
Was muss in Eurem Antrag bzw. Attest Eures Arztes auf Cannabis drinstehen?
In vielen Fällen werdet Ihr Euren Antrag selbst stellen und diesem Antrag als Anlage
von Euch erstelle Übersichten und Tabellen beifügen. Aus den Unterlagen sollte man dann sehen können, was schon alles probiert wurde, welche Ärzte Ihr mit welchem Ergebnis konsultiert habt und wie sich Euer Leben und Eure Schmerzen / Krankheit – aus Eurer Sicht – darstellen.
Wenn Ihr nicht arbeitsfähig seid, bitte auch hierzu entsprechende Daten beisteuern...
Einfach mal einen „Dreizeiler“ schreiben – wie Einige nach dem neuen Gesetz per März 2017 vermutet haben – klappt in aller Regel nicht!!!
Hier findet Ihr die für den (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) MDK und die für die (Gesetzlichen Kranken Versicherer ) GKV bindenden „Begutachtungsanleitung“ zum Thema Cannabis, in der diverse Einzelheit dargestellt sind.
https://www.mds-ev.de/uploads/media/dow ... _08_29.pdf
(Diese Richtlinien dürften selbst vielen Ärzten so nicht geläufig sein. Würden Sie diese Richtlinie kennen, wäre mancher Arzt noch mehr „verschreckt“... )
Nach Möglichkeit sollte, das Attest Eures Arztes, den zentralen Punkt Eures Antrages darstellen. Zum Fragebogen hier in diesem Thread siehe unten!
In diesem Attest Eures Arztes bzw. Eurer Ärzte sollten folgende Themen unbedingt abgehandelt werden:
1 Schwere Krankheit
Warum ist Eure Krankheit als „schwere Krankheit“ anzusehen. Z.B. kommt Ihr min 1 mal im Quartal zu Eurem Arzt und deshalb ist Eure Krankheit schon mal als schwere Krankheit im Sinne der sog. „Chronikerrichtlinie“ anzusehen.
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-27 ... -06-19.pdf
Das „Cannabis Gesetz“ hat den Begriff schwere Krankheit bewusst offen gelassen. Manche MDKs versuchen jetzt nachträglich was in Richtung „Lebensgefahr“ hineinzuinterpretieren. Diese Lesart wird auch von der „Begutachtungsanleitung“ nicht geteilt! Selbst hier reichen „schwerwiegende Symptome“ Auf Seite 15 ff der „Beurteilungsrichtlinien“ sind außerdem einige Krankheiten definiert, die die „Begutachtungsanleitung“ als „schwerwiegend“ ansieht. Aber Achtung: Es gibt noch viele / viele andere Krankheiten die sicher auch als „schwerwiegend“ im Sinne des Cannabisgesetzes angesehen werden müssen!!!
Anregungen was als "schwere Krankheit" konkret gelten könnten wären ggf. auch hier "abzuleiten"
http://hanfverband-forum.de/viewtopic.p ... 253#p52122
2 Standardtherapie ist nicht gangbar bzw. „austherapiert“
Wenn Ihr im Netz nach den Voraussetzungen sucht wann med. Cannabis auf GKV-Kosten verschrieben werden kann, werdet Ihr immer wieder den Hinweis finden.....
Nur wenn die Patienten schwer krank sind und „austherapiert“ wurden.....
Oder es wird allgemeiner formuliert nur „wenn letztlich“ nichts anderes mehr hilft.
Achtung, das ist so nicht korrekt und dieses Halbwissen wird von den GKV, MDKs, Ärztekammer, Krankenkassenvereinigungen und manchen Ärztefunktionären offenbar gerne „ungenau“ dargestellt
Wenn Ihr schwer krank seid und ihr schon einige Sachen (Medikamente und Therapien) über Euch habt ergehen lassen müssen, kommt irgendwann die Frage auf den Tisch ob ggf. medizinischen Cannabis helfen kann.
Ihr habt dann hoffentlich einen Arzt der Euch da unterstützen kann und will.
Leider kennt Euer Arzt das Gesetz nicht genau (ist ja noch relativ neu und Gesetzeskunde ist oft nicht das Lieblingsfach von Ärzten ☺) Euer Arzt schreib einfach mal aus medizinischer Sicht was Ihr alles schon probiert habt.
Er zählt z.B. auf, dass alle Leitlinien beachtet wurden (welche?) und die Standard-Therapien auch schon alle angewendet wurden. ( welche?) Dann verweist er ggf. auf Atteste anderer Fachärzte oder so...Am Schluss kommt er zu der Empfehlung, das med. Cannabis angezeigt sei. Dabei kann dann z.B. erwähnt werden, dass ihr auf seinen Rat hin schon mal z.B. „Dronabinol“ auf Privatrezept probiert habt und dort schon Fortschritte erzielt wurden. (Auf keine Fall mitteilen, wenn Ihr Cannabis bisher schon illegal verwendet habt. Das geht gern nach hinten los. Wg. angeblichem Suchtverhalten und so....)
Wenn das Attest, so wie oben beschrieben entsprechend § 31 SGB Absatz (6) Nr 1a) ausfällt, wird der MDK trotzdem, leider häufig alles daran setzten , darzustellen was noch alles noch hätte versucht werden könnten, bis hin dazu welche Operationen durchgeführt werden müssten etc., bevor das giftige und unerforschte Cannabis auch nur angedacht werden kann. Kurzum ihr seid – nach Meinung des MDK einfach noch nicht „austherapiert“ und deshalb ist nichts mit Cannabis
In diesem Zusammenhang ist aber auch die Frage der nicht zu akzeptablen Nebenwirkungen relevant !!!
Ein sehr wichtiger Punkt ist deshalb die Frage ob und wir Ihr mit der Standardtherapie überhaupt zurecht kommt und welche blöden Effekte und massiven – nicht hinnehmbare gravierenden Nebenwirkung - Ihr habt und jetzt einfach nicht mehr erleiden könnt. Das sollte dann im Detail vom Arzt genau begründet und dargestellt werden. Die Begründung sollte auch die Besonderheit eures Krankheitszustandes unterstreichen und eine Darstellung beinhalten warum „alles Andere“ nicht zum Zuge kommen kann.
Dieses Gedankengut ergibt sich aus § 31 SGB Absatz (6) Nr 1b) der Cannabis Verordnung und steht neben dem Absatz 1a) (Austherpiertheit ) alternativ zur Verfügung.
Auf den Absatz diesen (6) Nr 1 b gehen die MDKs bei Ablehnungen regelmäßig nicht ein, sondern „murmeln“ nur was von medizinisch nicht Nachvollziehbar oder medizinisch nicht belegt oder so.... Nur lasst Euch nicht verunsichern und sensibilisiert ggf. schon bei der Attest-Stellung auch Eure Ärzte.
Selbst nach der „Begutachtungsanleitung“ reicht die medizinisch begründete und nachvollziehbare Einschätzung des behandelnden Vertragsarztes (S18)
3 Warum hilft Cannabis hier in meinem Fall
Die Frage der Wirksamkeit von Cannabis. Stichwort „Studien“ bzw die nicht ganz entfernt liegende Aussicht ist noch ein zusätzliches Thema. Hilfreich wäre es hier, wenn der behandelnde Arzt wenigstens mit drei, vier Sätzen erläutern kann, auf welcher Basis er von der Wirksamkeit der Behandlung ausgegangen ist. Der bloße Hinweis, dass es bei Euch schon z.B. in Form von „Dronabinol“ oder auf Privatrezept geholfen hat reicht häufig nicht aus. Da wäre noch mehr „Warum“ sicher sehr gut. Prima wäre wenn der Arzt eine Studie kennt die Euer Thema belegt. Das ist aber nicht Voraussetzung des Gesetzes auch wenn die MDKs so tun als ob das so wäre... (S19 der „Begutachtungsanleitung) Gerade weil es angeblich so wenig „belastbare Studien“ gibt hat, der Gesetzgeber die „Begleiterhebung“ eingeführt mit der dann ja „Erkenntnisse“ in einigen Jahren gewonnen werde sollen. Selbst wenn für Deine Krankheit z.B. eine Studie existieren würde „ Cannabis wäre schädlich“ so ist noch lange nicht gesagt ob diese Studie dann für Dich überhaupt relevant wäre, die statistische Signifikanz gegeben ist usw....
Eine Übersicht zu Studien etc. findet Ihr hier:
http://www.cannabis-med.org/german/studies.
http://www.cannabis-med.org/studies/study.php
Als pdf
http://www.cannabis-med.org/german/studies.pdf
4 Was ist das konkrete Behandlungsziel aus Sicht Eures Arztes
Dieser Punkt ist zwar nicht im “Cannabisgesetz“ geregelt,. Nur der MDK bzw. die GKV beziehen sich auf ein Erfordernis gem § 27 SGB V . Sicher positiv ist, wenn der Arzt eine Verbesserung des Krankheitsverlaufes und entsprechende positive Entwicklung auf die Symptome darstellen kann. Besonders gut kommt natürlich, wenn man aufführen kann, dass z.B. die nicht verträglichen “Morphine“ (die bei Dir zu viele festgestellte Nebenwirkungen haben) oder „Deine“ „Psychopharmaka“ eingespart werden konnten (Einige von Arzt vorgeschaltete „Cannabis-Privatrezepte“ könnten Dir da helfen)
*Achtung das ist jetzt nur meine persönliche Sicht der Dinge.*
Klar: Kein Anspruch auf Vollständigkeit und keine Haftung für die Richtigkeit meiner Aussagen!
Hier noch ein kleiner rechtlicher Link der die Grundlagen darstellt und mir sehr gut gefällt:
https://www.menschenundrechte.de/de/blo ... -1272.html
Hier findet Ihr auch den relevanten Gesetzestext.
Achtung:
Auch die nachfolgenden Punkte in diesemThread noch lesen.... Wie bekomme ich das relevante Attest