klagen-sozialgericht UPDATE-Klage stattgegeben

max crow
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klagen-sozialgericht UPDATE-Klage stattgegeben

Beitrag von max crow »

hallo leidensgenossen,
im anhang die "beweisfragen", die das sozialgericht an meine behandelten ärzte verschickt hat. die fragestellung scheint mir suggestive, und ich vermisse die frage nach der entfernten aussicht auf besserung .ich werde einspruch erheben,
formulierungshilfen und argumente sind wilkommen !
:idea:
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littleganja

Re: klagen-sozialgericht

Beitrag von littleganja »

Echt dass kommt vom Sozialgericht? Als ich es gelesen habe hätte ich definitiv auf Krankenkasse getippt.
max crow
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Re: klagen-sozialgericht

Beitrag von max crow »

ja, das lässt nichts gutes ahnen, auf der anderen seite ist das jetzt schon ein formaler fehler, schau mal ganz unten auf die definierung von schwerkrank
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littleganja

Re: klagen-sozialgericht

Beitrag von littleganja »

max crow hat geschrieben:ja, das lässt nichts gutes ahnen, auf der anderen seite ist das jetzt schon ein formaler fehler, schau mal ganz unten auf die definierung von schwerkrank

Für mich sieht das wie von der Krankenkasse aus???

Die definition der schwere Erkrankung ist meiner Meinung nach auch falsch.

Meiner Meinung zeichnet sich eine schwere Erkrankung dadurch aus, "dass dem zuvor gewohnten Alltag wegen der Krankheit nicht mehr normal nachgegangen werden kann oder überhaupt nicht mehr möglich ist" (in einfachen Worten).
Die im Schreiben unten aufgeführte Lebensbedrohlichkeit ist wohl eher auf die tödlich verlaufenden Krankheiten anzuwenden. Der Passus Lebensqualität einschränkend trifft schon eher zu, was vermutlich bei jeder schwereren Erkrankung der Fall ist.
Sehr komisch die ganze Geschichte.

Ich würde wie folgt den Fragebogen ausfüllen (kenne deine Krankheit nicht, gehe jetzt mal von ADHS aus).

Beispiel:

Frage 1: Daten/Datum eintragen

Frage 2: Beispiel: ADHS (können auch mehrere Krankheiten sein!)

Frage 3: Ja liegt eindeutig vor! Durch die schwere der Erkrankung ist es meinem Patienten fast unmöglich seinem gewohnten Alltag nachzugehen. Der Patient leidet an einer Vielzahl von Symptomen bedingt durch das ADHS, die die Soziale Kontaktaufnahme sowie lang anhaltende Gespräche für ihn fast unmöglich machen. Die Symptome und deren Ausprägung sind Tages und Stressabhängig, an Tagen an dem die Symptome extrem stark sind, ist eine Teilhabe am Sozialleben unmöglich. Cannabis wässert die Symptome und ermöglicht dem Patienten eine Teilhabe am Sozialleben seine Lebensqualität die ohne Cannabis stark beeinträchtigt ist wird mit Cannabis fast komplett wieder hergestellt. ****So oder so ähnlich****

Frage 4: Folgende Medikation wurde verschrieben (ohne Wirkung/ geringe Wirkung oder erhebliche Nebenwirkungen) Medikation: xxxxxxxxxxxxxxx
Folgende Medikamente wurden nicht ausprobiert Medikation: xxxxxxxxxxxxx -> Die Medikamente können nicht zum Einsatz kommen, da entweder eine Unverträglichkeit eintritt (wurde ausprobiert), sowie deren Nutzen im Verhältnis zu den erwartenden Nebenwirkung in keinem Verhältnis stehen und dem Patient mehr schadet als dass sie helfen. ******so oder so ähnlich*********

Frage 5: Es stehen noch Medikamente zur Verfügung, deren Wirkung haben jedoch auf die Symptome der Krankheit keine oder kaum Auswirkung, weiterhin stehen die Nebenwirkungen der noch verfügbaren Medikamente in keinem Verhältnis zum erhofften Nutzen. Die noch zur Verfügung stehenden Medikamente können jedoch nicht zur Anwendung kommen. ***** So oder so ähnlich****** Wenn Austherapiert noch besser muss aber nicht (siehe Gesetz).

Frage 6: JA siehe Antwort Frage 5

Frage 7: Daten+Ärzte Eintragen



Ich würde es mit dem Arzt zusammen ausfüllen.
littleganja

Re: klagen-sozialgericht

Beitrag von littleganja »

@ Max Crow

Das Gericht will eh nur wissen ob

1. Ein Arzt die Therapie mit Cannabis unterstützt und durchführen will -> ist gegeben oder?
2. Ob es sich um eine schwere Erkrankung handelt -> wäre hilfreich zu wissen was du hast kannst mir auch ne PN schicken, ich sage es nicht weiter!
3a. Ob du Austherapiert bist -> Wäre auch gut zu wissen.
3b. Oder du bist nicht Austherapiert, die noch Vorhandenen Medikamente haben aber keinen/kaum Nutzen
bzw. zu hohe Nebenwirkungen -> trifft das zu?

Im Prinzip will das Gericht die Fragen geklärt haben, was ja auch okay ist! Wenn dein Arzt den Bogen ordentlich ausfüllt, wird den Angaben auch so gefolgt, glaub mir der Richter stellt sich nicht über deinen Arzt.

Die Definition der schweren Erkrankung am Ende ist meiner Meinung nach nicht zutreffend und vereint schwere Erkrankung und lebensbedrohliche Erkrankung. Was aber auch nicht schlimm ist, wenn wie in der Definition erwähnt auch deine Lebensqualität/Alltag durch die Symptome der Krankheit beeinträchtigt sind, dass trifft wohl auf fast jede Erkrankung zu, die chronisch ist und eine gewisse schwere aufweist.

Daher mach dir kein Kopf, dein Arzt wird schon wissen was er einträgt, ich würde es mir bevor er es abschickt noch mal zeigen lassen ob auch alles so korrekt ist. Vermutlich wird dass ein rein mündliches Verfahren, daher die expliziten Fragen zuvor.
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Gunter_H
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Re: klagen-sozialgericht

Beitrag von Gunter_H »

@ Max Crow

Was ist bisher gelaufen?

Wie immer bei littleganja hat er hier wieder mit viel Erfahrung m.E. Dir eine super Unterstützung geliefert.!
Auch in diesem Link (von littleganja) wirst Du sehr gute Hinweise finden!

viewtopic.php?f=22&t=7529&hilit=klage+Sozialgericht

Dank deshalb an littleganja !

Der bisheriger Ablauf mit dem SG wird ist mir allerdings noch nicht so recht klar.

Wie sieht es mit Deinem bisherigen Service für den Richter aus , der Dir ja helfen soll... ?

z.B.
Hast Du Deiner Klage den bisherigen Schriftwechsel mit der Kasse und die MDK-Gutachten einschl. Deiner Atteste sowie den ausgefüllten Fragebogen der MDK / KK beigefügt.
Da dürften ja fast alle Fragen die das SG, jetzt stellt schon mal diskutiert worden sein.

Warum ist – aus Deiner Sicht - die Meinung der KK / MDK falsch / unzulässig / rechtswidrig etc. um die Klage zu begründen. Ggf. lieferst Du noch ein Attest von einem Facharzt hinterher.... (Macht sich immer gut und zeigt das Du es Ernst meinst !)

Ja, die Unterlagen der KK muss diese ans Gericht eigentlich selber liefern.... macht sie aber manchmal nur zögerlich... oder gar nicht...
Und schon wieder hängst Du in der Luft.

Falls Du keine Anwalt hast, gehe doch mal in die Sprechstunde Deines SG und lasse Dich dort – nach Möglichkeit - noch aufrüsten, auch damit Du die Denkweise des Gerichtes besser kennen lernst.... Hast Du die Sachen für das Gericht in einen schönen Schnellhefter mit Trennblättern gepackt? ☺ (Sorry, ja es ist albern, aber Kleinigkeiten machen das Leben aus....:-)

Und bei Gericht immer schön cool bleiben. Denn zur „Schwerwiegenden Erkrankung“ liegt das Gericht nicht falsch, sondern Du bist mit Blick auch auf den Sinngehalt des Gesetzes anderer Ansicht...:-) (Sichtweise (defi). des Gerichtes stammt ggf.aus der Zeit vor dem Cannabisgesetz z.T aus BSG von 08.011.2011) Da hat der Gerichtsreferendar einfach noch nicht genug geprüft ...:-)

Diesen Link auch hier zu Schwerwiegender Erkrankung“ kennst Du sicher schon:
https://www.menschenundrechte.de/img/us ... 052017.pdf und
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
max crow
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Re: klagen-sozialgericht

Beitrag von max crow »

Für mich sieht das wie von der Krankenkasse aus???

Die definition der schwere Erkrankung ist meiner Meinung nach auch falsch.
erstmal danke @littleganja, dein input ist immer sehr hilfreich !
meine behandlungsbedürftigen krankheiten sind zum teil auf seite 12 deines posts als amtsärztliches gutachten einzusehen. dazu kommt noch eine PTSD aufgrund 40 jahre verfolgung als cannabis konsument einschließlich 5jahre4monate16tage folterhaft in japan.
ich stimme natürlich mit dir überein was die auslegung "scherwiegend" betrifft, wie auch der amtsarzt! allein schon meine orthopädischen Einschränkungen und das asthma/COPD qualifizieren , selbst wenn beides kurzfristig nicht lebenbedrohlich ist.haha, mein hausarzt ist liebenswert, aber wie die meisten ärzte völlig überfordert.er versteht grundsätzlich was für ein potentes heilmittel cannabis und lernt , ich mail ihm regelmässig forschungsergebnisse etc.
ich werde meine antworten mit ihm koordinieren wobei es so sein wird das er von mir abschreibt :roll: .

@ Gunter_H
danke auch dir für deinen input+links
ja, eigentlich sind diese fragen schon von mir in meiner klage beantwortet worden ,ich habe der klage das gutachten des MDK beigefügt , indem auf den fragebogen und die relevanten diagnosen eingegangen wurde.
leider ist das zuständige SG 60+ km entfernt, und ich gehe jetzt mal davon aus , dass die "beweisfragen" eine persöhnliche vernehmung ersetzen.

letztendlich wird es nicht um die definition "scherwiegend" gehen, sondern um den nicht erforderlichen nachweis der "austherapiertheit"! sogenannte dem medizinischen standart entsprechende alternativen.meine erfahrungen mit den vorgenannten liegen , dem himmel sei dank, 20 jahre plus zurück , und sind daher schwer bis unmöglich nachzuweisen.
ich bin, nach gut 25 jahren asien, erst seit 2015 wieder in deutschland und daher eine eher kleine krankenakte.

entscheidend , meiner ansicht nach, ist das ODER im gesetz ! nähmlich oder wenn eine nicht zu entferntliegende ausicht auf besserung besteht.
auch denke ich das die formulierung " nur in begründeten ausnahmefällen darf Kü. abgelehnt werden" juristisch näher betrachtet werden muss.
die kks missachten die verabschiedete fassung des gesetzes und halten sich lieber an den entwurf.meine meinung.
gruss!
littleganja

Re: klagen-sozialgericht

Beitrag von littleganja »

@ Max Crow

Den Punkt mit den 40 Jahre verfolgt wegen Cannabis würde ich weglassen, ist ein gefundenes Fressen für die Krankenkasse. Ebenfalls Aufenthalte im Gefängnis auch wenn dadurch Posttraumatische Belastungsstörungen entstanden sind, würde ich so nicht erwähnen. Die kommen dir dann mit der war bestimmt im Knast wegen Drogenhandel, wenn es im Ausland war lässt sich dann ggf. das Gegenteil schwer beweisen. Im Gesetz steht zwar nicht das "Drogenhändler" ausgenommen sind, jedoch befürchte ich wenn das Gericht einen Missbrauch egal welcher Art vermutet und der nicht widerlegt werden kann, kann der Schuss schnell mal nach hinten losgeht.

Zu dem Punkt Behandlung im Ausland und kein Unterlagen vorhanden. Im Notfall eine " Eidesstattliche Versicherung/Erklärung " abgeben, in der genau aufgeführt ist was genommen etwa wann, Wirkung ja/nein, Nebenwirkungen. Ich glaube nicht dass das Gericht wenn es ordentlich und nachvollziehbar aufgeführt ist, die Angaben bezweifelt.

Im Prinzip langt aber auch ein Einzeiler vom Arzt bezogen auf die Austherapiertheit der wie folgt lauten könnte:
"Die für die aufgeführte Krankheit herkömmlichen Behandlungsmethoden die zur Verfügung stehen wurden chronologisch nach erhoffter Wirksamkeit bereits getestet und waren entweder wirkungslos oder hatten eine geringe Wirkung dafür jedoch erhebliche Nebenwirkungen und können daher nicht zur Anwendung kommen."

Dann kann man noch die Medikamente Aufführen inkl. der aufgetretenen Nebenwirkungen.

Anstatt zu sagen ich weiß das Cannabis wirkt da ich es schon seit 30 Jahren rauche, kann man sagen ich habe die Wirksamkeit durch Zufall an einem Geburtstag festgestellt, bei dem ein Joint kreiste und ich 2 -3 daran zog. Als Beispiel.


Die Krankenkassen machen dass genau so, die verbiegen auch die Realität, reden Scheiße zu Gold, warum sind wir nicht einfach auch mal Wölfe im Schafspelz ;)
max crow
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Re: klagen-sozialgericht

Beitrag von max crow »

@littleganja

eidesstattliche erlärung ist ein sehr guter tip! das gericht muß das anerkennen oder dich des meineids bezichtigen.auch kommt es dadurch in die vorgangsakten.

also ersten bin ich noch nie des drogenhandels bezichtig worden, sondern nur besitz und unerlaubte einfuhr. mein 40 jährige leidensgeschichte habe ich natürlich aus der klage rausgelassen. das würde die richterin nur überfordern.
aber ich habe bewußt ein urteil gegen mich von 2003 mit aktenzeichen einbezogen. in der begründung wird eigenbedarf anerkannt aber meine medizinische nutzung kann nicht nachvollzogen werden!
das ist ein nachweis der gegen mißbrauch weist und führt zum, meiner meinung nach, entscheidendem argument gegen diese sogenannten dem medizinischen standart entsprechende alternativen bla bla.
nämlich die glaubhafte darstellung das eine nicht ganz entfernt liegende aussicht auf eine spürbare positive einwirkung auf den krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende symptome besteht.
das, denke ich , wir gerade für jüngere leute schwer nachzuweisen sein, obwohl die formulierung "nicht ganz entfernt liegend" gute ansatzpunkte bietet.
ich weiß nicht ob richter es mögen wenn ihnen offentsichtliche halbwahrheiten auftischt werden.die hören das zu oft.

absatz eins im gesetz hat absätze A und B , die sind voneinander getrennt mit einem ODER, d.h. die kks können sich A in ihren A stecken . Bei punkt B kommt die therapie hochheit des behandelden arztes ins spiel , und auch, genauso wichtig, die abwägung der zu erwartenden nebenwirkungungen !
ich bin der meinung das frau/mann bei klagen mit dem SG, alle zu erwartenden nebenwirkungen einbringen sollte.das SG, anderst als der MDK, versucht wortgetreu dem gesetz zu folgen.

und wenn nicht gibt es immer noch die berufung vor dem bundessozialgericht :mrgreen:
max crow
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Re: klagen-sozialgericht

Beitrag von max crow »

nachstehend ein super link ,leider in englisch : ;)
http://www.cannabis-med.org/studies/study.php
max crow
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Re: klagen-sozialgericht

Beitrag von max crow »

UPDATE !
hallo alle zusammen, die oben geposteteten Beweisfragen wurden von den fachärzten ,sagen wir mal, ungenügend beantwortet. das Gericht hat dann ein Gutachten bei einem vorgegebenen Gutachter beauftragt.
Der Kürze halber hier erstmal nur seine direkten Antworten auf die Beweisfragen,ich nehme an das volle Gutachten wird Teil des Urteils sein, und damit sowieso öffentlich.
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gutachten.pdf
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Zuletzt geändert von max crow am Do 12. Jul 2018, 10:22, insgesamt 1-mal geändert.
max crow
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Re: klagen-sozialgericht

Beitrag von max crow »

hier die Stellungnahme der AOK, ich enthalte mich erstmal eines Kommentares .Heute nachmittag ist Anhörung vor dem Sozialgericht :? , morgen dann mehr.
Dateianhänge
stellungnahme.pdf
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PatientZero
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Re: klagen-sozialgericht

Beitrag von PatientZero »

Viel Erfolg! Ich hoffe es läuft alles gut für dich.
Duck
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Re: klagen-sozialgericht

Beitrag von Duck »

Das ja wohl..
Viel ervolg bei def anhörung!
max crow
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Re: klagen-sozialgericht

Beitrag von max crow »

danke duck und patient zero, hat geholfen.GEWONNEN !!!!! letztendlich konnte der richter nicht den begründeteten ausnahmefall für die ablehnung sehen.
mehr wenn ich das schriftliche urteil habe.
PallMall
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Registriert: Mo 25. Dez 2017, 21:39

Re: klagen-sozialgericht

Beitrag von PallMall »

super!
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Martin Mainz
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Re: klagen-sozialgericht

Beitrag von Martin Mainz »

Super!! Das mit dem "erziehungsfähig" ist ja wohl die Höhe!

Glückwunsch!
Duck
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Re: klagen-sozialgericht

Beitrag von Duck »

Nice glückwunsch.
PatientZero
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Re: klagen-sozialgericht

Beitrag von PatientZero »

Hammer, Glückwunsch! Schönes Ding, ich arbeite auch momentan an meiner Stellungnahme zur Ablehnung des MDK. (Auch wenn eigentlich die Genehmigungsfiktion eingetroffen ist, will ich nichts unversucht lassen) :D
Karabenemsi
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Re: klagen-sozialgericht

Beitrag von Karabenemsi »

Glückwunsch..

hatte du auch erste eine einstweilige Verfügung am Laufen oder gleich das Hauptverfahren?

und das alles hat ca 1 Jahr gedauert alles? frage nur weil auch ein einstweiliges Anordnungs Verfahren am Laufen habe

LG
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