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Lagerung Cannabis in der Wohnung + Höchstmengen?
Lagerung Cannabis in der Wohnung + Höchstmengen?
Jetzt kommen auch mal ein paar Gedanken von mir zur Frage?
Wie sieht es aus als Cannabis Patient, mit Lagerung in der Wohnung? Hat der Gesetzgeber da uns auch was uns an Hürden eingebaut?
Wie muss man es Handhaben, wenn man das Monatliche Kontigent nicht aufbraucht, gibt es da Höchstmengen? Der aktuellen Lage nach, ist es gut wenn man ein bisschen gebunkert hat, um die Lieferschwierigkeit abzu federn?
Denke die Gedanken hat sicherlich auch der eine oder andere gehabt.
Wie sieht es aus als Cannabis Patient, mit Lagerung in der Wohnung? Hat der Gesetzgeber da uns auch was uns an Hürden eingebaut?
Wie muss man es Handhaben, wenn man das Monatliche Kontigent nicht aufbraucht, gibt es da Höchstmengen? Der aktuellen Lage nach, ist es gut wenn man ein bisschen gebunkert hat, um die Lieferschwierigkeit abzu federn?
Denke die Gedanken hat sicherlich auch der eine oder andere gehabt.
Ich bin ich und das ist gut so
Re: Lagerung Cannabis in der Wohnung + Höchstmengen?
Hm ...
meine Ärztin hat mir vorletzte Woche erzählt, das die Kassen nachrechnen, was als Dosis auf dem Rezept steht und wieviel gekauft wurde.
Auch wenn man dann Lieferschwierigkeiten anführt, steht man wieder bei hohen Dosen mit nur geringer medizinischer Begründung in der Ecke "süchtiger Junkie".
meine Ärztin hat mir vorletzte Woche erzählt, das die Kassen nachrechnen, was als Dosis auf dem Rezept steht und wieviel gekauft wurde.
Auch wenn man dann Lieferschwierigkeiten anführt, steht man wieder bei hohen Dosen mit nur geringer medizinischer Begründung in der Ecke "süchtiger Junkie".
Re: Lagerung Cannabis in der Wohnung + Höchstmengen?
Meiner Meinung nach darf man den Monatsbedarf mal 3 besitzen. Also bei angenommen 100 Gramm im Monat maximal 300 Gramm auf Vorrat. Dass ist auch die Menge die man maximal in den Urlaub mitführen darf, 3 Monatsbedarf des Medikaments. Wenn jemand z.b. nur 10 Gramm im Monat verordnet bekommt kann er mit 31 Gramm schon drüber liegen.
- bushdoctor
- Beiträge: 2373
- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
- Wohnort: Region Ulm
Re: Lagerung Cannabis in der Wohnung + Höchstmengen?
Für den Besitz von Cannabis gibt es keine "Höchstmenge"... nur für den Erwerb!
(bitte dazu BtmG genau lesen, wenn man mir nicht glaubt)
=> Solange das Cannabis (nachweisbar!) legal erworben wurde, kann man es in theoretisch unbegrenzter Menge auch daheim aufbewahren. Zumindest, wenn es nach dem BtmG geht...
Wurde schomal im Forum (kurz) behandelt: viewtopic.php?f=22&t=6578
(bitte dazu BtmG genau lesen, wenn man mir nicht glaubt)
=> Solange das Cannabis (nachweisbar!) legal erworben wurde, kann man es in theoretisch unbegrenzter Menge auch daheim aufbewahren. Zumindest, wenn es nach dem BtmG geht...
Wurde schomal im Forum (kurz) behandelt: viewtopic.php?f=22&t=6578
Re: Lagerung Cannabis in der Wohnung + Höchstmengen?
Zu Zeiten der Ausnahmeerlaubnis musste man noch nachweisen wie man es vor dem "Zugriff unberechtigter Dritter" schüzt. Eine abschließbare Geldkasette aus Stahlblech z.B. Das ist aber entfallen da es die Ausnahmeerlaubnis so nicht mehr gibt.
Re: Lagerung Cannabis in der Wohnung + Höchstmengen?
Es ist leider nichts mit der aktuellen Situation, wo man richtig schlau daraus wird !!
Das die Dosen richtig weg gesperrt werden, sollte soweit klar sein.
Was übrig ist, die Mengen auch schwer zum nach vollziehen. Habe da auch schon mit anderen darüber geredet.
Ich dampfe jetzt dafür meine Mittagsdosis
Das die Dosen richtig weg gesperrt werden, sollte soweit klar sein.
Was übrig ist, die Mengen auch schwer zum nach vollziehen. Habe da auch schon mit anderen darüber geredet.
Ich dampfe jetzt dafür meine Mittagsdosis
Ich bin ich und das ist gut so
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- Registriert: Fr 23. Jun 2017, 14:10
Re: Lagerung Cannabis in der Wohnung + Höchstmengen?
Wirklich? Auch wenn keine unbefugten Dritten im Haushalt leben?Speedy-BW hat geschrieben: Das die Dosen richtig weg gesperrt werden, sollte soweit klar sein.
Gruß GanjaGanesha
- bushdoctor
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- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
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Re: Lagerung Cannabis in der Wohnung + Höchstmengen?
Warum? Die Strafparagraphen im BtmG haben sich doch nicht geändert, oder?Speedy-BW hat geschrieben:Es ist leider nichts mit der aktuellen Situation, wo man richtig schlau daraus wird !!
=> Man kann nur für UNERLAUBTEN Besitz bestraft werden. Von Höchstmengen steht da nirgends was. Besitz ist auch nur immer dann strafbar, falls der Erwerb ohne Erlaubnis (=Rezept) erfolgte.
=> Es gibt keine rechtliche Höchstmenge für den Besitz von Cannabis (zumindest in der privaten Wohnung, bei sachgemäßer Lagerung)
Re: Lagerung Cannabis in der Wohnung + Höchstmengen?
STASH Spotlight on Tree Trunk Cannabis Storage Unit
https://www.youtube.com/watch?v=pnQXfkysMrU
Habe ich so auch noch nicht gesehe, mit Handy als Schlüssel. Wer Kinder hat und vermutlich zuviel Geld, keine Ahnung was das kostet, geiler Scheiß
Und zur Frage Höchstmenge, dass was der Arzt nachweislich verordnet, also kann auch ein Jahresvorrat sein (bei 100g im Monat also 1,2 Kilo), ist zu 100% Legal und stellt definitiv weder eine Ordnudswidrigkeit noch eine Straftat da.
Wenn man z.b. verreist (Urlaub) darf man glaube ich maximal einen 3 Monatsbedarf des jeweiligen Medikament mitnehmen, vermutlich weil man als Tourist eh nicht länger ausserhalb der EU bleiben darf und wenn man länger im Ausland bleibt ist man ja kein Tourist mehr, also kein Urlaub.
https://www.youtube.com/watch?v=pnQXfkysMrU
Habe ich so auch noch nicht gesehe, mit Handy als Schlüssel. Wer Kinder hat und vermutlich zuviel Geld, keine Ahnung was das kostet, geiler Scheiß
Und zur Frage Höchstmenge, dass was der Arzt nachweislich verordnet, also kann auch ein Jahresvorrat sein (bei 100g im Monat also 1,2 Kilo), ist zu 100% Legal und stellt definitiv weder eine Ordnudswidrigkeit noch eine Straftat da.
Wenn man z.b. verreist (Urlaub) darf man glaube ich maximal einen 3 Monatsbedarf des jeweiligen Medikament mitnehmen, vermutlich weil man als Tourist eh nicht länger ausserhalb der EU bleiben darf und wenn man länger im Ausland bleibt ist man ja kein Tourist mehr, also kein Urlaub.
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- Beiträge: 10
- Registriert: Di 13. Feb 2018, 08:20
Re: Lagerung Cannabis in der Wohnung + Höchstmengen?
wäre mir neu. jmd dazu andere erfahrungenSabine hat geschrieben:
meine Ärztin hat mir vorletzte Woche erzählt, das die Kassen nachrechnen, was als Dosis auf dem Rezept steht und wieviel gekauft wurde.
Re: Lagerung Cannabis in der Wohnung + Höchstmengen?
Hä? Wird ja immer lustiger.
Re: Lagerung Cannabis in der Wohnung + Höchstmengen?
Xxx
Was soll der blödsinn kosten? Bei 0.38 sieht man ja die box von hinten.
App und schlüssel öffnung und scharniere außen aufgeschraubt? Sehe es nicht genau aber was sonst?
Was ein Glück hab ich ne schreiner lehre gemacht
Was soll der blödsinn kosten? Bei 0.38 sieht man ja die box von hinten.
App und schlüssel öffnung und scharniere außen aufgeschraubt? Sehe es nicht genau aber was sonst?
Was ein Glück hab ich ne schreiner lehre gemacht
Zuletzt geändert von Duck am Mi 20. Jun 2018, 08:24, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Lagerung Cannabis in der Wohnung + Höchstmengen?
Ich kenne kein Gesetz das einem Patienten verbieten würde, seine arztlich verschriebenen Mengen nicht auch zuhause lagern zu dürfen. Meinem Verständnis nach bedeutet das, dass man auch 1,5 Kilo zuhause aufbewahren kann wenn man zB 150 gr. im Monat verschrieben bekommt und am Ende des Jahres nur 300 gr. davon tatsächlich verbraucht hat.
Ich lasse mich aber auch gerne durch die Vorlage eines anders lautenden Gesetzestextes berichtigen.
Ich lasse mich aber auch gerne durch die Vorlage eines anders lautenden Gesetzestextes berichtigen.
Re: Lagerung Cannabis in der Wohnung + Höchstmengen?
Lass dir nix erzählen..Sowas wuerde nur bei einer konstanten Dosis funktionieren, die denke ich mal die wenigsten haben.Sabine hat geschrieben:Hm ...
meine Ärztin hat mir vorletzte Woche erzählt, das die Kassen nachrechnen, was als Dosis auf dem Rezept steht und wieviel gekauft wurde.
Re: Lagerung Cannabis in der Wohnung + Höchstmengen?
Das ist wohl immer so, auch bei normalen verschreibungspflichtigen Medikamenten. Da geht es anscheinend darum, dass die Apotheke nicht mehr abgibt, als verschrieben wurde. Abgabe über die verordnete Menge hinaus ist immer unzulässig, auch bei bloßer Verschreibungspflichtigkeit.Sabine hat geschrieben:Hm ...
meine Ärztin hat mir vorletzte Woche erzählt, das die Kassen nachrechnen, was als Dosis auf dem Rezept steht und wieviel gekauft wurde.
Wer ein Rezept für Btm hat, braucht keine Erlaubnis i.S.d. BtMG. Also dient das Rezept dann auch als Nachweis des legalen Erwerbs. Also immer eine zusätzliche Kopie machen, und die zusammen mit dem aufgehobenen Rest Blüten aufbewahren und mit der Dose, in der die Blüten abgegeben wurden, falls die Blüten für eine bessere Haltbarkeit zB in ein Glas umgefüllt werden. Ich würde jede Portion getrennt von anderen aufbewahren, so dass immer gezeigt werden kann, zu welchem Rezept das gehört. Und dann noch alles in ein verschlossenes Behältnis geben, dann müsste es sicher sein.
Legaler Besitz kann ja nicht durch Zeitablauf illegal werden - zudem wäre so etwas gar nicht regelbar und auch nicht kontrollierbar. Trotzdem muss man natürlich für jedes im Besitz befindliche Gramm nachweisen können, dass es legal erworben wurde, und das geht bei Überschreitung der Abgabe-Höchstmenge pro Monat eben nur mit zusätzlicher Vorlage der älteren Rezepte.
Höchstmengen gibt es bei Cannabis nur für die Abgabe innerhalb eines Monats.
Re: Lagerung Cannabis in der Wohnung + Höchstmengen?
Die wäre???Judith hat geschrieben:
Höchstmengen gibt es bei Cannabis nur für die Abgabe innerhalb eines Monats.
Re: Lagerung Cannabis in der Wohnung + Höchstmengen?
100 000 mg bei Cannabisblüten innerhalb 30 Tagen. § 2 Absatz 1 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
https://www.gesetze-im-internet.de/btmvv_1998/__2.html
https://www.gesetze-im-internet.de/btmvv_1998/__2.html
Re: Lagerung Cannabis in der Wohnung + Höchstmengen?
Quatsch, dann wäre ich ja Illegalcrappy hat geschrieben:100 000 mg bei Cannabisblüten innerhalb 30 Tagen. § 2 Absatz 1 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
https://www.gesetze-im-internet.de/btmvv_1998/__2.html
Wenn es mehr ist wie 100 Gramm, muss nur ein *A* auf das Rezept....
Re: Lagerung Cannabis in der Wohnung + Höchstmengen?
Das geht aber nur in In begründeten Einzelfällen. Steht da aber auch.
Re: Lagerung Cannabis in der Wohnung + Höchstmengen?
crappy hat geschrieben:Zu Zeiten der Ausnahmeerlaubnis musste man noch nachweisen wie man es vor dem "Zugriff unberechtigter Dritter" schüzt. Eine abschließbare Geldkasette aus Stahlblech z.B. Das ist aber entfallen da es die Ausnahmeerlaubnis so nicht mehr gibt.
stimmt, musste man nicht auch einen Tresor haben, um die medizin vor fremdem zugriff zu schützen?
ich konnte es verstehen, als mir das jugendamt zur auflage gemacht hat, dass ich meine opioide immer einzuschließen hätte - obwoohl mein sohn seit er 3 ist weiß, dass papas tabletten ihn tot machen würden...
wenn die mir so eine auflage auch mit cannabis machen würden, müsste ich meinen sohn dazu holen, damit wir gemneinsam drü´ber lachen können.
soweit ich die verordnung zur verschreibung verstanden haben, werden patienten keine besonderen auflagen gemacht. verantwortlich sind wir dennoch, wenn sich jemand an unserer medizin bedienen würde.
edit: das "A" geht immer, wenn jemand, warum auch immer, über der monatlichen höchstverschreibungsmenge liegt..
ich weiß auss erfahrung, dass es monate oder JAHRE dauern kann, bis jmd. bei der kasse bemerkt, dass du 10 rezepte mit "A" von 10 ärzten hast, kann sein dass das mitlerweile nicht mehr so arg ist, früher hat das kein aas interessiert, ich könnte mir aber vorstellen, dass da bei cannabis mehr drauf geachtet wird evtl.
@littleganja:
stimmt schon; es gibt für jedes verschreibungsfähige medikament eine "höchstverschreibungsmenge", über die ein arzt nur in begründeten ausnahmen gehen darf - das ist aber gar kein problem, hab auch nie davon gehöört, dass sich ein arzt hätte rechtfertigen mü´ssen. das "A" genügtl, allerdings, wenn die kasse es irgendwann bemerkt, dass du beim
"ärzthopping" bist um BTM abzustauben, drohen anzeige, klage usw.!
wobei ich ganz ehrlich nicht weiß, wie sehr man sowas übertreiben muss, um wirklich ärger zu kriegen. als man mich damals "dingfest" gemacht hat, bin ich mit einem schlag auf die finger davon gekommen. damals hatte ich das nötig, sonst hätte ich vielleicht ewig so weitergemacht.