Erstgenehmigung ist auf 2 Sorten begrenzt gewesen. Nun hat mein Arzt einen Brief an die Kasse geschickt dass noch 2 weitere Sorten aufgrund der Liefersituation dazukommen sollten.
Die Antwort der AOK Bayern:
Wir möchte Sie hiermit darüber informieren, dass bei einer temporären Nichtlieferfähigkeit einer bereits genehmigten Blütensorte keine erneute Genehmigung ausgesprochen und verschickt wird.
Während des Zustands derNichtlieferfähigkeit, muss vor Ausstellung eines Rezepts für die genehmigte Blütensorte eine Rücksprache wishcnen ihnen und der Apotheke erfolgen. Hierbei sollte geklärt werden, ob die genehmigte Blüte lieferbar ist bzw. welche Blütensorte an Stelle dieser zur Verfügung steht Wenn ein Austausch der genehmigten nichtlieferbaren Blütensorte mit einer anderen lieferbaren Blüte aus pharmazeutischer und mediinischer Sicht möglich ist, müssen Sie ein Rezept über die Blütensorte austellen, die tatsächlich von der Apotheke abgegeben wird...Dieses Rezept versehen Sie bitte mit dem Vermerkt, dass ein Austausch nach bilateraler Absprache zwischen Ihnen und dem Apotheker aufgrund der Nichtlieferfähigkeit stattgefunden hat.
Lange Rede kurzer Sinn. Der Arzt soll jetzt noch zusätzlich zum Genehmigungsverfahren, ein Verfügbarkeitsverfahren für den Patienten durchführen. Der Vermerk nach bilateraler Absprache ist mir bisschen schleierhaft. Wollen die damit dem Arzt sagen, du musst dich persönlich mit den Apo kurzschließen und eine Bestätigung quasi von der Apotheke einholen. Spricht wenn meine Apotheke in Werl wäre. Könnte meine Ärztin lange telefonieren bis sie da mal eine bilaterale Bestätigung bekommt.
Die AOK tut sich also noch ganz schön schwer mit einer modernen adäquaten Versorgung Ihrer Patienten.