Genehmigungsfiktion erfolgreich . was nun?

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Phoenix
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Genehmigungsfiktion erfolgreich . was nun?

Beitrag von Phoenix »

Hallo,
nach über 6-monatiger Wartezeit und anwaltlicher Unterstützung habe ich meine Therapie von der TK endlich genehmigt bekommen. Allerdings kann ich das Schreiben nicht so recht interpretieren.

….Daher ist es nach den gesetzlichen Regelungen zu einer so genannten Genehmigungsfiktion gekommen.
Vor diesem Hintergrund übernehmen wir die Kosten für die Behandlung mit Cannabinoiden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Kostenübernahme aus den oben genannten formalrechtlichen Gründen erfolgt. Hinsichtlich der leistungsrechtlichen Bewertung der beantragten Leistung verweisen wir weiterhin auf unsere Ausführungen in der bisherigen Kommunikation.

Bitte haben Sie Verständnis, dass dieses Vorgehen nicht auf spätere Sachverhalte oder Anträge übertragen werden kann. Bei Folgeversorgungen oder Neuanträgen prüfen wir den jeweiligen Sachverhalt dann erneut.


Ein wichtiger Hinweis für Sie: die Entscheidung, ob ein Arzneimittel auf einem Kassenrezept (Muster 16 ) verordnet wird, trifft ausschließlich der behandelnde Arzt.


Heißt das: Man genehmigt mir einmal Dronabinol und dann muss ich erneut einen Antrag mit Fragebogen stellen, mit der Befürchtung, dass er abgelehnt wird, weil der Widerspruch damals auch abgelehnt wurde? Ich habe Dronabinol beantragt. Wenn ich Blüten will, dann auch wieder das ganze Procedere mit MDK etc.?

Kassenrezept Muster 16 ist kein BTM-Rezept. Kann mein Arzt dass dann auf Kassenrezept verschreiben?

Schon jetzt vielen Dank.
Zuletzt geändert von Martin Mainz am Do 31. Aug 2017, 20:13, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Titel korrigiert für Suche
littleganja

Re: Genhmigungsfiktion erfolgreich . was nun?

Beitrag von littleganja »

Die Genehmigung für Dronabinol gilt jetzt für immer, dein Arzt kann ganz normal auf Kassenrezept (BTM) verordnen.

Wenn du Cannabisblüten übernommen haben möchtest musst du einen neuen Antrag stellen, dieser wird dann erneut und unabhängig geprüft.

Die Frage ist ob es der Krankenkasse nach nem halben Jahr Dronabinol nicht doch lieber ist du bekommst Knospen, das Dronabinol ist erheblich teurer, von daher freu dich jetzt erst mal, evtl. sieht die Welt bezüglich Kostenübernahme in nem halben Jahr schon besser aus.

*Der Fragebogen ist nicht zwingend notwendig, falls er doch verlangt wird, bei IACM gibt es Vorgaben wie der Arzt ihn am besten ausfüllt.
Zuletzt geändert von littleganja am Do 31. Aug 2017, 19:40, insgesamt 1-mal geändert.
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bushdoctor
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Re: Genhmigungsfiktion erfolgreich . was nun?

Beitrag von bushdoctor »

littleganja hat geschrieben:Die Genehmigung für Dronabinol gilt jetzt für immer, dein Arzt kann ganz normal auf Kassenrezept verordnen.
Anmerkung, damit u.U. keine Verwirrung aufkommt:
Dronabinol ist ein Betäubungsmittel (Anlage III BtmG) und muss daher auf einem BTM-Rezept verordnet werden. Dieses Rezept geht dann aber dann zu Lasten der Krankenkasse (wg. "Genehmigungsfiktion")
littleganja

Re: Genhmigungsfiktion erfolgreich . was nun?

Beitrag von littleganja »

Oh Sorry meinte ich mit normalem Rezept, mein Fehler :?
Phoenix
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Re: Genehmigungsfiktion erfolgreich . was nun?

Beitrag von Phoenix »

Erstma vielen Dank für eure Antworten.
Habe das aber noch nicht ganz verstanden. Ich habe mich für Dronabinol-Tropfen entschieden, weil es im März noch völlig unklar war welche Blütensorten über die Apotheken bezogen werden können. Außerdem war damals noch offen und ist es wohl teilweise auch jetzt noch, inwieweit die Krankenkassen die Kosten für einen Verdampfer übernehmen.
Auf dem Fragebogen musste mein Arzt das Mittel und die genaue Dosierung angeben. In dem Schreiben der TK heißt es: dass dieses Vorgehen nicht auf spätere Sachverhalte oder Anträge übertragen werden kann. Bei Folgeversorgungen oder Neuanträgen prüfen wir den jeweiligen Sachverhalt dann erneut.
ich verstehe dass so, dass die Genehmigungsfiktion sich lediglich auf ein Rezept mit Dronabinol bezieht.
Wieso glaubt ihr, dass die Genehmigung für Dronabinol für immer gilt?
littleganja

Re: Genehmigungsfiktion erfolgreich . was nun?

Beitrag von littleganja »

Die Genehmigungsfiktion gilt für immer, einen neuen Antrag kannst du selbstverständlich stellen, sollte er auf Dronabinol bezogen sein verfällt die Genehmigungsfiktion oder bei Krankenkassen Wechsel.
Phoenix
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Re: Genehmigungsfiktion erfolgreich . was nun?

Beitrag von Phoenix »

littleganja hat geschrieben:Die Genehmigungsfiktion gilt für immer, einen neuen Antrag kannst du selbstverständlich stellen, sollte er auf Dronabinol bezogen sein verfällt die Genehmigungsfiktion oder bei Krankenkassen Wechsel.
Sorry, verstehe ich jetzt nicht. Wieso sollte ich einen neuen Antrag auf Dronabinol stellen, wenn ich das immer bekäme?
littleganja

Re: Genehmigungsfiktion erfolgreich . was nun?

Beitrag von littleganja »

Wenn du z.b. eine höhere Menge wie zuvor (Antragstellung vor Genehmigungsfiktion) brauchst, musst du einen neuen Antrag stellen. -> Dann würde die Genehmigungsfiktion verfallen, da Neuprüfung durch erneute Antragstellung.

Deine Frage kannst du dir aber auch selbst beantworten wenn du mal Google benutzt. Dort findest du Angaben wie lange eine Genehmigungsfiktion andauert, wer sie beenden kann und wer nicht. Am besten nicht nur nach Cannabis Urteilen schauen sondern generell. Für Dronabinol hättest du schon vor März die Kostenübernahme beantragen können, die verfügbaren Blüten waren weder deiner Behauptung vor März auch schon bekannt, dass sich an den Bedrocan Sorten nichts ändert war zuvor schon klar.

Also bevor du wieder schreibst "verstehe ich nicht" am besten deine Fragen mal Googeln, was anderes mach ich auch nicht.
Phoenix
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Re: Genehmigungsfiktion erfolgreich . was nun?

Beitrag von Phoenix »

Hi,
ich habe Anfang März mehrere Apotheken angerufen. Die hatten noch überhaupt keinen Plan. Die wussten noch nicht mal wie viel Sorten zugelassen sind. Teilweise wurde mir damals gesagt, dass sie es ablehnen Blüten zu bestellen, obwohl sie ja gesetzlich dazu verpflichtete sind. Einer meinte sogar, er hätte dann Angst, dass Junkies in seine Apotheke einbrechen würden. Das hat sich ja zwischenzeitlich geändert.
Mit Genehmigungsfiktion werde ich mich noch beschäftigen ;)
Danke vielmals.
Brooklyn
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Re: Genehmigungsfiktion erfolgreich . was nun?

Beitrag von Brooklyn »

Hallo. Da steht doch cannabioden oder nicht?
Wie sieht’s nun aus würde mich interessieren. Grüße
Phoenix hat geschrieben: Do 31. Aug 2017, 16:53 Hallo,
nach über 6-monatiger Wartezeit und anwaltlicher Unterstützung habe ich meine Therapie von der TK endlich genehmigt bekommen. Allerdings kann ich das Schreiben nicht so recht interpretieren.

….Daher ist es nach den gesetzlichen Regelungen zu einer so genannten Genehmigungsfiktion gekommen.
Vor diesem Hintergrund übernehmen wir die Kosten für die Behandlung mit Cannabinoiden.
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Kassenrezept Muster 16 ist kein BTM-Rezept. Kann mein Arzt dass dann auf Kassenrezept verschreiben?

Schon jetzt vielen Dank.
Zuletzt geändert von Martin Mainz am So 18. Nov 2018, 13:13, insgesamt 1-mal geändert.
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