Judith hat geschrieben:littleganja, das hab ich aber doch beantwortet, in meinem ersten Absatz:
Wenn noch medizinische Unterlagen oder Informationen z.B. des behandelnden Arztes fehlen, die noch beschafft werden müssen, dann kann das ein hinreichender Grund sein. Beurteilt wird das aber nach dem gesamten Sachverhalt. Geht es dabei um Rechtsfragen, wird das kein "hinreichender Grund" sein.
Ist eben kein Grund, wenn Unterlagen fehlen oder die KK unzufrieden ist mit dem eingereichten, kann sie ablehnen, geschieht dass nicht innerhalb der Frist tritt die Genehmigungsfiktion ein. Also nochmal angenommen alle Unterlagen sind komplett, sag mir bitte einen Grund. Du machst dich immer mehr unglaubwürdiger, es kommen die selben Sätze wie von der Krankenkasse, hast du bei denen abgeschrieben oder arbeitest du für die?