GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

bulfy
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Kostenübernahme Abgelehnt - wie weiter

Beitrag von bulfy »

Hallo... Meine Ärztin hat mit mir einen Antrag zur Verschreibung von Cannabis als Medizin gestellt und bei der AOK in Leipzig eingereicht.
Die Kostenübernahme wurde abgelehnt. Neben vielen für mich nicht nachvollziehbaren Gründen wurde auch auf Psychotherapie zur Schmerzverarbeitung hingewiesen... Was für ein Hohn.
In dem Brief steht zwar das ich ein privates BtM Rezept bekommen dürfe, jedoch befürchte ich, das sowas privat nicht bezahlbar ist, bei den Preisen die gemunkelt werden.

Ich möchte gern in Einspruch gehen.
Wie müsste dieser Einspruch aussehen und sollte er mit der Ärztin erarbeitet werden?
Bin über hilfreiche Tipps dankbar
Fazer
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Fazer »

da bei mi die gehnemigungsfiktion eingetreten ist und ich ein für mich missverständliches schreiben der kk bekommen haabe. hatte ich einen anwalt eingeschaltet der die unterlagen anforderte, als die da waren . schrieb ich noch ne e- mail an die kk , wie und was ich jetzt darf ?. rückruf der kk mein arzt darf jede sorte verschreiben auf privatrezept und sie bezahlen nach rechnungseingang durch mich. nun hat die kk das zweiterezept auch bezahlt 1x 620.- und 1x 580.-.

MERKE DIE KRANKENKASSE FÜRCHTET DEN ANWALT WIE DER TEUFEL DAS WEIHWASSER.............beim rückruf der kk an mich wurde nämlich gleich gesagt............ ohhh ihr anwalt hat ja die unterlagen angefordert. :lol: :lol:
Drescobar
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Drescobar »

Kann ich leider nicht sagen das die BKK den Anwalt fürchtet :lol: ! Die kämpfen gerade bis zum schluss,ich bin schon mit meinem anwalt per eilverfahren vor gericht! Jetzt heißt es abwarten!
Aber kommt Zeit,kommt Rat! :D :lol: 8-)
Daniel098
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Re: GKV Ablehnung

Beitrag von Daniel098 »

Heute meine Ablehnung bekommen, werde mir jetzt auf jeden Fall das MDK Gutachten für meine Unterlagen von der Kasse zuschicken lassen und schauen ob Einspruch Sinn macht oder ich erst noch andere Therapien nach Rücksprache mit meine Arzt testen muss.
Hat jemand Erfahrung ob diese Aussage bezüglich Migräne überhaupt zulässig ist?

Hab mit meine Arzt auch schon viel getestet und es hatte entweder starke Nebenwirkungen oder nicht geholfen, Cannabis hat das beste Ergebnisse erzielt.

Vielleicht kann mir jemand paar sinnvolle Tipps geben ich wäre sehr dankbar.
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Martin Mainz
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Martin Mainz »

Das MDK Gutachten kannst Du zusammen mit Deinem Arzt durchgehen, er hat es laut Brief ja erhalten.

Ansonsten schau mal hier in der neuen Praxisleitlinie auf Seite 49 zu Migräne:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... 455#p73455
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Daniel098
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Re: GKV Ablehnung

Beitrag von Daniel098 »

Ach so, also macht es keinen Sinn das ganze von der Kasse für die Unterlagen anzufordern, dachte es zeigt der Kasse direkt das man nicht mit der entscheidung einverstanden ist und man alles ganz genau für sich dokumentiert.

Diese neuen praxisleitlinien sind meiner Meinung nach sehr schwammig geschrieben, dazu steht dort, so wie ich es verstehe. Das noch keinen aussagekräftigen Studien für triptanresistent Migräne vorhanden sind, aber einige Aussagen bestehen das es hilft.
Was meiner Meinung nach, dadurch das es einige Leuten hilft mehr als begründet ist das zu verschreiben, schließlich sollte man doch jedem helfen.

Naja dann werde ich auf jeden Fall erstmal mit dem Arzt sprechen und notfalls bei jedem mir bekannten Arzt vorsprechen und mir verschreiben lassen was diesem so einfällt und ich noch nicht getestet habe. Ein Neurologe hatte schon keine Idee mehr was er mir noch verschreiben kann und gegen medizinisches Cannabis war er komplett auch wenn es hilft, deswegen habe ich einen anderen arzt gesucht, der aufgeschlossener war.
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M. Nice
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Re: GKV Ablehnung

Beitrag von M. Nice »

Daniel098 hat geschrieben: Fr 12. Apr 2019, 07:46 Ach so, also macht es keinen Sinn das ganze von der Kasse für die Unterlagen anzufordern, dachte es zeigt der Kasse direkt das man nicht mit der entscheidung einverstanden ist und man alles ganz genau für sich dokumentiert.
Kannst das MDK Gutachten trotzdem für dich anfordern. Das schadet nie, wenn man sowas in der Hand hat.

MfG
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Andi76
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Abgelehnte Anträge auf Kostenübernahme

Beitrag von Andi76 »

Ich habe letztens bei meiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme für Dronabilon bei therapieresistenten ADHS gestellt.Der Antrag wurde abgelehnt und unten auf dem Schreiben stand das dieses maschinell erstellt wurde.
Ich frage mich nun sind die Zahlen von den Krankenkassen was abgelehnte Anträge angeht nur die wo der MDK sich mit beschäftigt hat oder vorm Sozialgericht waren.
Ich kann mir nicht vorstellen das die abgelehnten Anträge die maschinell erstellt wurden mitzählen.
In meinem Fall wollte ich kein Wiederspruch einlegen und vor das Sozialgericht.
Da noch nicht lange her ein ADHS Patient gescheitert ist vorm Sozialgericht.
Vielleicht geht es vielen so?Die wenig Erfolgsaussichten haben oder keine Nerven dafür.
Ich dachte vielleicht ist die tatsächliche Zahl der Ablehnungen wesentlich höher wie das was uns die Krankenkasse erzählt da sie solche Fälle wie bei mir nicht mitzählen.
Wäre mal interessant zu wissen.Würde da nämlich mehr als 50% rauskommen wäre dies ein Skandal und wiederspäche der Aussage das nur in begründeten Fällen abgelehnt werden darf.
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Martin Mainz
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Martin Mainz »

Glaub nicht, daß die rausfallen. Jeder gestellt Antrag müsste mitzählen.
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Lt.Gucky
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Kostenübernahme/Widerspruch/K.Ptbs<Trigger

Beitrag von Lt.Gucky »

Einen wunderschönen guten Tag allerseits,

Vornweg etwas zu meiner Person, bevor ich mein Anliegen schildere und Euch um Euren Rat ersuche:

Ich, M/26 leide an einer Komplexen posttraumatischen Belastungsstörung.

Für jene, die sich darunter nichts vorstellen können möchte ich versuchen es so genau wie möglich zu beschreiben.

Unter einer K.Ptbs versteht man ein psychisches Krankheitsbild, dass sich infolge schwerer, über einen längeren Zeitraum anhaltender Traumatisierungen entwickeln kann.

Ich wurde von meiner Erzeugerin fast zwei Jahrzehnte lang sowohl Physisch als auch Psychisch misshandelt.
Gerade merke ich wieder, dass es mir sehr schwer fällt darüber zu reden, trotz der Sicherheit, die das Internet mit Distanz und Anonymität teilweise gewährleistet.

Ich bin auf Grund dieser Erkrankung seit 2012 arbeitsunfähig. Mir ist es kaum möglich am Sozialen Leben teilzunehmen, geschweige denn einer Arbeit nachzugehen obschon ich dies gern täte.

Die Symptome und deren Ausprägung variieren natürlich von Mensch zu Mensch. In meinem Fall wird der Alltag dominiert von:

Suizidalität; Dissoziation; Derealisation; Depersonalisation; Sozialer Isolation; Panikattacken; Depression, Schlafstörungen aller Art;
Angstzuständen; Vermeidungsverhalten.

Einen Versuch, mich selbst zu töten gab es ebenfalls schon.

Seit fast drei Jahren, bin ich bei einer Psychologin in Behandlung. Die ambulante Therapie aufzusuchen war mir nur möglich wegen der Einnahme von Cannabis.
Ich habe viele verschiedene Psychopharmaka verschrieben bekommen, die meinem Zustand verschlimmert haben selbst nach der Eingewöhnung.

Die Verschlechterung der Symptome umfasst im Einzelnen:

Deutlich erhöhte Suizidalität; Häufige Dissoziationen mit Amnesien; Soziale Isolation; Starke Angstzustände ohne äußerlichen Reiz;
Schwere depressive Episoden mitunter wochenlang; Vermehrte Alpträume mit starken Ein -und Durchschlafstörungen.

Erst mit der Einnahme von Cannabis zeigte sich eine deutlich spürbare positive Beeinflussung meines Zustandes.

Durch die Einnahme von Cannabis verbessert(e) sich mein Zustand wie folgt:

Keine suizidalen Gedanken; Seltener Fälle von Dissoziation, Derealisation und Depersonalisation. Die soziale Interaktion funktioniert
ungehemmter und mit verringerten Ängsten; Panikattacken bleiben weitestgehend aus; deutlich leichtere verkürzte depressive
Episoden; Seltener Alpträume - Ein oder Durchschlafstörungen; Ängste sind gepuffert wahrnehmbar und überfordern nicht.

Mir ist bewusst, das Cannabis kein Wundermittel ist welches meine Krankheit heilen kann. Allerdings muss ich sagen, dass Cannabis mir den Weg in ein neues, selbstbestimmtes Leben wies. Bereits bei der ersten Einnahme spürte ich, dass es für mich weit mehr ist als der nette Rausch für zwischendurch.
Es war ( und ist heute noch so ) das ich durch die Wirkung der bewährten Heilpflanze meinem Schicksal entgegen treten und mich dem Schmerz und der Angst stellen kann.

Ich besitze seit einiger Zeit Atteste von zwei verschiedenen Ärztinnen, welche mir den Besitz von Medizinischem Cannabis gestatten.
Dieser erste Schritt in eine sorgenfreie(re) Zukunft hat mir sehr viel Mut gemacht.

Da ich wie erwähnt seit nun fast 8 Jahren arbeitsunfähig bin, ist es mir leider nicht möglich die Medizin selbst zu finanzieren, obwohl ich mit 10 G im Monat (130€) gut zurecht komme.

Das führt den, wohl schon etwas angestrengten Leser zu meinem eigentlichen Anliegen.^^

Am 03.01.2019 wurde mein Antrag auf die Kostenübernahme für die Sorte Pedanios 22/1 abgelehnt. Mit der Begründung:

Im stationären Rahmen wird eine gute Stabilisierung unter der Psychotherapie beschrieben; Psychopharmaka kamen nicht zum Einsatz; eine dringende Notwendigkeit der ambulanten Psychotherapie und Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe wurden empfohlen.

Jedes dieser Argumente ist haltlos und wurde bereits von vornherein wiederlegt. Von mir und beiden Ärztinnen.

Am 14.01.2019 wurde mein Widerspruch zur Zweitbegutachtung an den MDK weitergeleitet. Anbei der Widerspruch meiner Ärztin.

Nach über drei Monaten und einer Nachfrage bei meiner Krankenkasse wurde mir mitgeteilt, dass der MDK trotz mehrfacher Erinnerung nichts getan hat. :?

Heute wurde mir am Telefon gesagt, dass die "Bearbeitung" noch unbestimmte Zeit in Anspruch nehmen kann.

Da sich die KK an sich, gar nicht an den MDK halten muss sondern deren Einschätzung nur als Empfehlung zu werten ist, frage ich mich ob es sinnvoll ist meiner Krankenkasse Druck zu machen.

Ich kann nicht noch einmal monatelang warten, bis sich die Damen und Herren über mein Schicksal einig sind. Ich erfülle alle Voraussetzungen für eine Kostenübernahme.

Deswegen spiele ich derzeit mit dem Gedanken meiner Krankenkasse Druck zu machen. Denen zu sagen, dass ich, falls der Widerspruch abgelehnt wird vor das zuständige Sozialgericht ziehen werde, notfalls auch vors Bundesgericht. Soweit ich weiß kann ich erst nach 6 Monaten rechtlich gegen meine Krankenkasse vorgehen. ( Untätigkeitsklage etc. ) Allerdings frage ich mich, ob die Begründung der Krankenkasse ( MDK agiert nicht ) ausreicht um die Frist von 3 auf 6 Monate zu erhöhen.

Laut § 88 :
(1) Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, dass der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, dass als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.

Könnte ein erneutes Schreiben von mir, in dem ich § 88 erwähne und zusätzlich dazu bekannt gebe, dass ich eine Klage vor dem Sozialgericht anstrebe, den Prozess beschleunigen ?

Ich bedanke mich im voraus für Euer Interesse an meiner Geschichte und hoffe Ihr könnt mir mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Liebe Grüße
Lt.Gucky

Fragen per PN beantworte ich gerne.
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Martin Mainz
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Re: Kostenübernahme/Widerspruch/K.Ptbs<Trigger

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo Lt. und herzlich willkommen im Forum!

Schau auch mal in diesen Strang, da dürften sich schon viele Infos zum Thema finden: https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=22&t=8247

Bin Laie. Ich glaub aber schon, daß sich die KK sich an den MDK weitestgehend halten muss, sonst haben sie vor Gericht schlechte Karten. Dann gibts auch sowas wie Prozesskostenbeihilfe für nen Anwalt vorm Sozialgericht, etc. Eilantrag gibts auch, wenn die KK verschleppen und natürlich die Genehmigungsfiktion, die ist in Deinem Fall aber wohl nicht relevant.

Viel Glück und auf das es schnell geht.
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Lt.Gucky
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Re: Kostenübernahme/Widerspruch/K.Ptbs<Trigger

Beitrag von Lt.Gucky »

Ich danke dir !

Ich glaube, damit könntest Du Recht haben. Falls die Sache vor das Sozialgericht geht, wird es für die von Vorteil sein sich auf ein zweites Gutachten von einem unabhängigen Dienstleister berufen zu können.

Ich habe denen folgendes geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bedanke mich für die schnelle Antwort bezüglich des Status der Bearbeitung meines
Widerspruchs.

In dem Brief teilten Sie mir mit, dass die Widerspruchsbegutachtung durch
den MDK trotz mehrfacher Erinnerung noch nicht durchgeführt worden ist.

Auch der MDK teilte mir mit, dass trotz der Erinnerung die Bearbeitung noch unbestimmte
Zeit in Anspruch nehmen kann.

Da ich auf dieses Medikament angewiesen bin weil es meine Lebensqualität erheblich
verbessert, kann ich nicht länger als nötig auf ein Ergebnis warten.

Ich möchte bis zum 1 Juli 2019 eine Entscheidung Ihrerseits den Widerspruch betreffend.

Falls Sie sich bis dahin nicht entschieden haben, werde ich alle mir möglichen rechtlichen
Schritte einleiten.

Wenn Sie den Widerspruch ablehnen, strebe ich eine Klage vor dem Sozialgericht an.
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Martin Mainz
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Re: Kostenübernahme/Widerspruch/K.Ptbs<Trigger

Beitrag von Martin Mainz »

3 Monate erscheinen mir lange. In der Regel haben die vom Erstantrag 3 Wochen (bzw. 5 mit MDK) Zeit für eine Entscheidung. Da Du schon im Widerspruchsverfahren bist, haben die natürlich jetzt sehr viel mehr Zeit. Deswegen Eilverfahren vor dem SG, aber so genau weis ich das auch nicht. Vielleicht schreibt ja noch jemand anderes dazu.
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Lt.Gucky
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Re: Kostenübernahme/Widerspruch/K.Ptbs<Trigger

Beitrag von Lt.Gucky »

Der Antrag auf die Kostenübernahme wurde von der KK (mit Begutachtung durch den MDK) nach sage und schreibe 10 Tagen abgelehnt.

Soweit ich weiß kann ich erst nach sechs Monaten rechtliche Schritte einleiten (Widerspruch).

Auf jeden Fall, geht der Brief mit meiner Forderung am Montag raus.

Am 1 Juli sind sechs Monate rum. Man sollte meinen, dass die dazu in der Lage sind eine Entscheidung zu treffen bei einer Bearbeitungszeit von einem halben Jahr.
Bandscheibe420
Beiträge: 1
Registriert: Di 30. Apr 2019, 14:44

Frist bei Antrag auf Kostenübernahme

Beitrag von Bandscheibe420 »

Guten Tag,
meine Ärztin und ich haben gemeinsam am 26.03.2019 einen Antrag Auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt.

Am 28.03.2019 bestätigte mir die Krankenversicherung den erhalt der Unterlagen, zudem müssten noch Informationen von meinem Behandelnden Arzt eingeholt werden und die Krankenversicherung wies mich auf einen Zeitraum von zwei bis drei Wochen hin .

Am 16.04.2019 bekam ich Nachricht das die Unterlagen (vermutlich vom behandelnden Arzt) am 01.04.2019 eingegangen sind und die Anfrage nun an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung weitergeleiter wird und die Bearbeitung etwa zwei Wochen dauern wird.

Am 30.04.2019 bekam ich ein Schrieb mit datum vom 23.04.2019

Sehr geehrter Herr P.

vielen Dank für Ihre Unterlagen vom 01.04.2019 zum Antrag auf Kostenübernahme einer Cannabioidtherapie. Sicherlich warten sie schon auf Antwort von mir.

Der Gesetzgeber setzt unss für die Entscheidung eine Frist von fünf Wochen, da ich für die Klärung Ihrer Anfrage eine Gutachtliche Stellungnahme vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einhole. Er berät uns und prüft Ihre Unterlagen aus medizinischer Sicht. Damit kann ich Ihre Anfrage bestmöglich und umfassend für sie klären. Fristende ist der 06.05.2019

Ich möchte gerne schneller sein als die gesetzliche Frist und Ihr Anliegen umgehend bearbeiten. Bisher war mir dies jedoch noch nicht möglich, da ich noch auf Rückmeldungvon Ihrem behandelndem Arzt warte. Bei dieser habe ich am 23.04.2019 folgende Information Angefragt:

Angaben zur medikamentösen Schmerztherapie im Verlauf und einen Orthopädischen Befundbericht.

Erst wenn mir diese Unterlagen vollständig vorliegen, kann ich ihr Anliegen abschließend bearbeiten und Sie konkret informieren. Erfahrungsgemäß kann das bis zum 20.05.2019 dauern. Anschließend komme ich wieder auf sie zu und Informiere sie

Herzlichen Dank für ihre Unterstützung


Nun zu meiner Frage,
welche Frist ist nun bindend, die vom 06.05.2019 oder zum 20.05.2019?

Grüße
Scheibe
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Martin Mainz
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Re: Frist bei Antrag auf Kostenübernahme

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo Bandscheibe und herzlich willkommen im Forum!

Bindend ist die Frist ab Antragseinreichung, 3 Wochen ohne bzw. 5 Wochen mit Einschaltung des MDK. Also wäre das der 26. von mir aus auch der 28.03.2019. Dann wäre der 02.05.2019 der Stichtag, wenn Feiertage dazwischen gelegen haben (Ostern) scheint mir der 06.05. durchaus realistisch.

Die fünf Wochen sind dafür da, auch fehlende Unterlagen nachzureichen zu lassen. Fehlende Unterlagen sind in der Regel kein Grund für eine Verzögerung, diese darf nur aus wichtigen Grund passieren und es muss schriftlich informiert werden. Höchstens kann die KK auf Grund mangelnder Zusammenarbeit eine Ablehnung rausgeben, aber auch die muss Fristgerecht sein.

Ich würde die Entscheidung abwarten und bei Ablehnung versuchen mit Anwalt die Fiktion durchzubekommen.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Amigo_
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Registriert: Sa 2. Feb 2019, 12:54

Ablehnung Widerspruch Blüten - Therapieempfehlung Dronabinol

Beitrag von Amigo_ »

Guten Tag zusammen,

ich habe mal eine Frage unzwar bin ich Cannabispatient seit knapp 1,5 Jahren als Privatpatient in Behandlung bei Dr. Grotenhermen für die Behandlung meines Morbus Crohns. Nun habe ich vor knapp 3 Monaten eine Kassenärztin kennen gelernt, die mich bei der Antragsstellung für eine Kostenübernahme unterstützt.


Der sehr ausführlich beschriebene Antrag wurde abgelehnt, daraufhin ein Widerspruch mit sehr ausführliche Begründung eingereicht seitens der Ärztin. Wieder eine Ablehnung erhalten am 18.04.
Eigentlich wollte ich vor dem Sozialgericht klagen, jedoch bekam ich heute einen Anruf von der Sachbearbeiterin der Krankenkasse. Man hätte Rücksprache gehalten mit einer Apothekerin und diese würde einen indivudellen Heilversuch mit Dronabinol (da wohl das gängigste und standardisiertes Cannabisarzneimittel) befürworten, eine Behandlung mit Cannabisblüten (wegen Inhalation und wenig Studien) sowie Tilray Vollextrakt (keine weitere Begründung).

Um einem individuellen Heilversuch mit Dronabinol in Anspruch zu nehmen, müsste ich den Widerspruch zurückziehen. Meine Ärztin ist aber zwei Wochen im Urlaub und die Sachbearbeiterin ebenfalls ab morgen für zweieinhalb Wochen. Die Ärztin möchte gerne telefonisch nochmal Rücksprache mit der Kasse halten, da Sie die ganze Vorgehensweise suspekt findet.


Meine Frage jetzt, wie soll ich weiter fortfahren? Gibt es eine Frist um gegen einen abgelehnten Widerspruch zu klagen bzw. diesen zurückzuziehen? Kann ich irgendwie die Frist hemmen bzw. stoppen? Sind das Tricks der Krankenkasse, um mich in eine Rücknahme des Widerspruchs zu drängen, weil sie wissen, ich habe gute Chancen vor dem Sozialgericht?
Kann man so ein gerichtliches Verfahren auch beschleunigen, sodass es eventuell sinnvoll ist keinen Therapieversuch mit Dronabinol zu versuchen, sondern direkt zu klagen, um schneller Cannabisblüten übernommen zu bekommen?

Ich habe leider keine rechtliche Beratung, da ich mir sonst meine Blüten nicht leisten kann (arbeite in Vollzeit - Prozesskostenhilfe kann ich nicht in Anspruch nehmen).

Danke und viele Grüße!
Patient_H
Beiträge: 130
Registriert: Do 1. Nov 2018, 16:27

Re: Ablehnung Widerspruch Blüten - Therapieempfehlung Dronabinol

Beitrag von Patient_H »

Moin,

Diagnose? Erst dann kann man helfen. (Schmerzen, Schmerzschübe wären ideal)
Amigo_
Beiträge: 5
Registriert: Sa 2. Feb 2019, 12:54

Re: Ablehnung Widerspruch Blüten - Therapieempfehlung Dronabinol

Beitrag von Amigo_ »

Wie im ersten Satz beiläufig erwähnt leide ich unter Morbus Crohn, eine chronisch entzündliche Darmerkrankung. Symptome die behandelt werden sollen sind abdominelle Schmerzen, Bauchkrämpfe, vermehrte Stuhlgänge sowie Apetittlosigkeit.
marcelll
Beiträge: 31
Registriert: Mi 28. Nov 2018, 13:48

Re: Ablehnung Widerspruch Blüten - Therapieempfehlung Dronabinol

Beitrag von marcelll »

Hi Amigo,
Leide auch an MC und habe meinen Antrag im 2. Anlauf durchbekommen. Habe aber auch einen 3 seitigen Widerspruch und Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt. Zeitgleich mit meinem neuen Antrag und 1,5 Leitz Ordner krankenakten. Du möchtest dir natürlich auch die entzündungshemmenden Eigenschaften von CBD zu nutzen machen und nicht nur das THC. Abgesehen davon hast du ja scheinbar schon gute Erfahrungen mit Blüten gemacht.

Am Ball bleiben, dann klappt das schon...übrigens lustig, dass das Wort einer Apothekerin, mehr Gewicht hat, als das deiner Ärztin.

Grüße
Antworten

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