GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

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Gunter_H
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Gunter_H »

Judith hat geschrieben: Wenn jeder was anderes macht, der eine motiviert, der andere zeigt, wo es Hindernisse geben kann, der nächste seine Erfahrungen beschreibt, dann entsteht ein Mix aus vielen Aspekten, und dann bringt das auch was. Jeder von uns ist individuell, jeder kann anders helfen, und alles zusammen bringt dann Erfolge.
Das sehe ich auch so :!:
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littleganja

Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von littleganja »

Cookie hast begriffen :!: Weil wir das schon 1000 mal durchgekaut haben.......

@Judith schau doch mal hier rein, da kannst du sehen wie die Richter das mit den Fristen halten.

:arrow: viewtopic.php?f=22&t=7152 Da sind auch 1-2 andere Patienten bei denen es genau so funktioniert hat und wie sagt man "Never change a running System"......

Mein Tipp ist eh meist geh zum Anwalt, von daher was soll dabei falsch sein?

* Nachtrag: Bei der Einstweiligen Anordnung wie ich eben gesehen habe hast du dein Senf ja schon dazu gegeben, sowie bei Gunters Beitrag irgendwas mit Reichsbürgern und der Ablehungsbescheid müsse keine Unterschrift tragen. Ergo alles was von dir kommt ist *****, das schöne ist man kann auf deinen Namen klicken und sich alles anschauen. Empfehle ich jedem mal...
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Gunter_H
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Gunter_H »

littleganja hat geschrieben:Cookie hast begriffen :!: Weil wir das schon 1000 mal durchgekaut haben.......
Es sind zwei Themen:
1. Mitteilung, das MDK eingeschaltet wird und
2. Mitteilung "rechtzeitig" schriftlich wenn Frist von 5 Wochen nicht eingehalten werden kann
Ich weiß es nervt: Nur soviel Differenzierung muss m.E. schon sein..
littleganja hat geschrieben:Mein Tipp ist eh meist geh zum Anwalt, von daher was soll dabei falsch sein?
Ja, wer hier eine gewisse Zeit dabei ist, kann das von Dir immer wieder lesen :!:
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Judith
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Judith »

Bei der Benachrichtigung des Versicherten gibt es zwei Aspekte, die im Gesetz unterschiedlich geregelt sind. Die Mitteilung über die Einschaltung des MDK ist das eine, die beabsichtigte Fristüberschreitung das andere - von Gunter_H genau so beschrieben, wie ich es gemeint hatte.

Zu dem Thema "fehlende Unterschriften" hatte ich doch extra den Gesetzestext verlinkt, und dann darauf hingewiesen, dass fehlende Unterschriften ein beliebtes Reichsbürger-Thema sind, zumal ja eine angegebene Quelle genau aus der Ecke kam. Das ist aber nicht sofort erkennbar, wenn nur die verlinkte Stelle der Quelle betrachtet wird.
littleganja

Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von littleganja »

Und was soll das mit den Reichsbürgern??? Willst du mir Unterstellen dass ich von Reichsbürgern meine Informationen beziehe oder noch schlimmer ich wäre einer???
Wenn du dir mal die Zeit nimmst was Juristen eigentlich tun und dir meinen Fall bei Einstweilige Anordnung durchliest, wirst du erkennen dass alles was ich sage eintritt und was ein angeblicher Rechtsverdreher darüber denkt ist im Prinzip auch egal, was der Richter am Ende sagt zählt :mrgreen:
Judith
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Judith »

littleganja hat geschrieben:Und was soll das mit den Reichsbürgern??? Willst du mir Unterstellen dass ich von Reichsbürgern meine Informationen beziehe oder noch schlimmer ich wäre einer???
In der Diskussion war ein Text verlinkt worden, der von einem Ex-Rechtsanwalt stammt, der Reichsbürger-Unfug verbreitet, wobei der Text auf dessen Homepage steht. Geht man auf die Startseite dieser Website, wird der Zusammenhang zu Reichsbürgern eher erkennbar. Natürlich sieht der betreffende Autor das alles anders, aber auch seine Argumentation dazu ist genau typisch für Reichsbürger. Da er ex-berufs-bedingt gut formulieren kann, fällt das alles zunächst weniger auf. Und genau das ist die Gefahr dabei, dass man nämlich darauf reinfällt. Wer auch immer das ausgegraben hat, was da in der anderen Diskussion verlinkt war, er oder sie war auf den Unfug reingefallen. Musst ja nur nach dem Autor der dort verlinkten Quelle googeln, da findest du jede Menge Info darüber. Und: nein, ich hatte vor dem Schreiben in der anderen Diskussion nicht danach gegoogelt, weil ich das schon alles lange weiß.
vaporo redhalo
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von vaporo redhalo »

Judith hat geschrieben: Es entscheiden nicht nur Juristen am Ende, sondern Krankenkassen prüfen auch, ob sie mit etwas vor Gericht "durchkommen" können. Je mehr rechtzeitg vorgetragen wird, umso eher kommt man dann bei der Krankenkasse auch auf die Idee, dass die eigene Position vor Gericht nicht so gut sein könnte, und dann geht alles viel schneller.
Mein Fall zeigt klar das dies nicht stimmt. Es wird gewartet ob der Patient die Eier hat vor Gericht zu gehen. In meinem Fall wusste die KK das ich die Eier nicht habe. Deshalb die hinhalte Taktik, mir geht ein Lich auf. Die Barmer wusste das Sie in meinem Fall vor Gericht verliert und ich habe Sie rechtzeitig darüber informiert. Leider hat diese Masche Methode. Das Rechtsbudget ist Riesig und was jucken da wenige Tausende Euro für Gericht und Anwalt pro Schuldeingeständnis. Es klagen einfach zu wenige Patienten und wissen oft nicht das Sie im Recht sind.

MDK Gutachten ist laut Gesetz übrigens kein hinreichender Grund für eine Fristverlängerung. Und das im Gesetz nichts von Befristung der begehrten Leistung steht mach auch Sinn. Hätte der Gesetzgeber eine Befristung gewollt, hätte er Sie mit eingebaut. Ist keine rede von Befristung ist diese nicht gewollt. Wer dies anders sieht kann laut meinem Anwalt Gesetzestexte nicht richtig interpretieren und sollte besser die Finger davon lassen. Siehe Barmer. Beschränkung auf eine Sorte ebenfalls. Man stellt laut Gesetz einen Antrag auf Cannabisblüten und nicht auf eine Sorte. Diese Stolpersteine werden bewusst von den KK gestreut. Oder will mir einer erzählen das die Rechtsabteilungen der Barmer inkompetent sind? Nein, diese Methode hat erfolg und die Patienten knicken ein. Was sind die hintergründe für diese Methoden? Darf ich diese laut Forenregeln aussprechen oder werde ich dann gar zum Reichsburger? Sind ja alles nur Verschwörungstheorien. Zu viele Menschen lassen sich Ihre Meinung Bilden anstatt mal über den Tellerrand zu schauen. Damit meine ich nicht Judiith sondern uns alle.
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littleganja

Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von littleganja »

@Judith

Ein Hinweis, wie man ihn bei Behörden gerne ließt, dass das Schreiben elekronisch erstellt wurde (ja wie denn wohl auch sonst?) und deshalb ohne Unterschrift gültig ist, hat hier keine Gültigkeit, weil die Unterschrift fehlt. Genauso kann ein Fax, eine E-Mail oder ein Telefonanruf diese Voraussetzungen nicht erfüllen (so auch Gras-Nicknig, RDG 2013, 222, 225)
Von Rechtsanwalt Jan Twachtmann (???Reichsbürger???)

:arrow: http://www.med-juris.de/jan-twachtmann/

(Quelle/Volltext: https://rechtsfragenblog.de/patientenre ... tscheidung)

Du hast auch keinen Plan was ich beruflich mache, nur soviel ich halte fast jeden Tag Bescheide von Behörden in den Händen und alle sind im Original unterschrieben :lol:
Judith
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Judith »

Schlau gemacht, littleganja, jetzt hast Du Dir eine andere Quelle gesucht, nicht mehr die mit Reichsbürger-Anbindung.

Allerdings gibts da jetzt ein anderes Problem:

Verwaltungsakte müssen nicht schriftlich ergehen, das hatten wir schon geklärt, siehe § 33 SGB X

Wenn das Gesetz aber "schriftlich" fordert, dann ist es was anderes. Und das gilt eben bei der Fristverlängerung, wenn die KK die Frist nicht einhalten kann und sich deswegen eine neue Frist selbst setzen muss. Darauf wird in Deiner neuen Quelle auch extra hingewiesen.

Deswegen gilt das aber immer noch nicht für Bescheide, die ja Verwaltungsakte sind.
Zuletzt geändert von Judith am Sa 24. Feb 2018, 15:21, insgesamt 1-mal geändert.
Judith
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Judith »

@ vaporo redhalo

Bei dem Umgang mit Krankenkassen gibt es wohl sehr unterschiedliche Erfahrungen, ebenso in anderen Versicherungs-Angelegenheiten und auch dann, wenn mit der Versicherung eines Gegners verhandelt wird.

Wie Du schon selbst schreibst, hängt viel auch davon ab, wie das eigene Durchhaltevermögen eingeschätzt wird. Und es gibt eben solche Krankenkassen, die lieber immer wieder vor Gericht gehen. Aber letztlich wägen sie eben immer die eigenen Chancen auch ab, und sei es eben durch Betrachten des Durchhaltevermögens.

Und dabei wird eben auch das berücksichtigt, was vorgetragen worden ist, und auch, wie das geschieht, denn auch daran lässt sich das Durchhaltevermögen ablesen und die eigenen Chancen für den Fall, dass es vor Gericht geht.
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Gunter_H
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Gunter_H »

Komme aber trotzdem nochmal auf den Thread zurück
Wer hat jetzt die größere Kokosnuss?
Ja, was zählt ist der Erfolg und dazu können wir alle prima gemeinsam beitragen....
Das Thema Med. Cannabis ist – wie unsere Kanzlerin sagen würde – „Neuland“.. (Achtung grins)
Naja, will sagen die einzelnen Stellen bringen sich zum Teil auch noch in Position und viele Punkte sind innerhalb der beteiligten Stellen wie GKV / KV / und MDK keineswegs einheitlich. Hier gibt es sicher im Moment eine Menge Testballons. Auch Gerichte sind z.T. erst dabei sich „einzuarbeiten“ So z.B. LSG Darmstadt, dass von 4 Fällen 3 Fälle fast mit der wörtlichen Argumentation der GKV abgelehnt hat.
In der zurückliegenden Zeit hat es sicher ausgereicht, die zentralen Punkte des Gesetzes (schwere Krankheit / austherapiert bzw. Nebenwirkungen / Hilft überhaupt Cannabis ) halbwegs schlüssig darzustellen und entsprechende Atteste beizubringen. Denn auch Richter schauen nicht nur ins Gesetz etc. sondern schielen (hoffentlich) auch auf die Situation des Patienten bzw. das Ergebnis....

Die Dinge werden aber von den interessierten Stellen jeden Tag irgendwie weiterentwickelt. Jetzt wird es ggf. auch noch mehr auf formale Argumentationen ankommen können. Es wäre doch blöd wenn dort „Angriffspunkte“ geliefert werden, die man vermeiden könnte.

Habe ja schon mal geschrieben: Mein unbefristetes Genehmigungschreiben über alle C Mdi. ist ohne Unterschrift. Soll ich jetzt deshalb klagen ? ☺

Auch bin ich der Ansicht, dass viele formalen Kriterien in der Praxis oft gar keine Bedeutung haben müssen:

Z.B Bei der Genehmigungsfiktion ist es eigentlich fast immer egal ob der Patient vorab eine Info der GKV erhält ob der MDK eingeschaltet wurde. In der Realität ist – zu Glück sehr häufig - die Frist von 5 Wochen überschritten und schon hat die GKV verloren.

Dann fangen die GKVs an mit Befristung u / o Versuch der Aufhebung der Genehmigungsfiktion etc. Wer fragt dann noch danach ob über die Einschaltung des MDK von der GKV überhaupt informiert wurde.

Wenn aber z.B. nach 4 Wochen ein negativer Bescheid kommt ohne Info zum MDK, dann kann es sehr wohl wichtig sein ob die GKV den Patienten informiert hat oder nicht, denn die 3 Wochen sind überschritten....

Erfolgsgeschichten sind Realität und können uns Mut und Flügel geben..... Nur auch die andere Seite schläft nicht und deshalb sollten wir Pro und Contra und ggf. auch Spitzfindigkeiten (Ergebnisoffen) diskutieren...
Zuletzt geändert von Gunter_H am Sa 24. Feb 2018, 17:14, insgesamt 1-mal geändert.
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littleganja

Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von littleganja »

Judith hat geschrieben:Schlau gemacht, littleganja, jetzt hast Du Dir eine andere Quelle gesucht, nicht mehr die mit Reichsbürger-Anbindung.

Allerdings gibts da jetzt ein anderes Problem:

Verwaltungsakte müssen nicht schriftlich ergehen, das hatten wir schon geklärt, siehe § 33 SGB X

Wenn das Gesetz aber "schriftlich" fordert, dann ist es was anderes. Und das gilt eben bei der Fristverlängerung, wenn die KK die Frist nicht einhalten kann und sich deswegen eine neue Frist selbst setzen muss. Darauf wird in Deiner neuen Quelle auch extra hingewiesen.

Deswegen gilt das aber immer noch nicht für Bescheide, die ja Verwaltungsakte sind.
Die KK kann die Frist nur mit einem wichtigen Grund verlängern, welcher dass sein sollte wenn alles vorliegt ist mir bis heute ein Rätsel, soviel dazu....
Und auch ein Reichsbürger kann evtl mal Recht haben.... So wie du irgendwann mal....
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Gunter_H
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Gunter_H »

littleganja hat geschrieben: Die KK kann die Frist nur mit einem wichtigen Grund verlängern, welcher dass sein sollte wenn alles vorliegt ist mir bis heute ein Rätsel, soviel dazu....
Ja, das erschließt sich mir auch nicht...Was man dazu lesen kann ist eher was kein wichtiger Grund ist z.B. Arbeitsüberlastung / zu wenig Leute etc..

Nachtrag.. Auch die Quelle, die LG zitiert hat eiert da ganz schön...
https://rechtsfragenblog.de/patientenre ... tscheidung
Zuletzt geändert von Gunter_H am Sa 24. Feb 2018, 22:04, insgesamt 2-mal geändert.
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Judith
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Judith »

Gunter_H hat geschrieben:
littleganja hat geschrieben: Die KK kann die Frist nur mit einem wichtigen Grund verlängern, welcher dass sein sollte wenn alles vorliegt ist mir bis heute ein Rätsel, soviel dazu....
Ja, das erschließt sich mir auch nicht...Was man dazu lesen kann ist eher was kein wichtiger Grund ist z.B. Arbeitsüberlastung / zu wenig Leute etc..

Es geht dabei um einen "hinreichenden Grund", das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der ausgelegt werden muss.

Die Auslegung der Begriffe des § 13 Abs. 3a SGB V gelten allerdings als in Rechtsprechung und Literatur umstritten, habe ich in einer Gerichtsentscheidung gelesen.

Anhaltspunkte insgesamt gibt es in dem bekannten Urteil des BSG:

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... os=0&anz=1
Duck
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Duck »

Was sind denn wichtige Gründe? wäre ja mal gut für einige zu wissen ;)
Judith
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Judith »

littleganja hat geschrieben: ich will die Erklärung was ein hinreichender Grund ist
Wenn noch medizinische Unterlagen oder Informationen z.B. des behandelnden Arztes fehlen, die noch beschafft werden müssen, dann kann das ein hinreichender Grund sein. Beurteilt wird das aber nach dem gesamten Sachverhalt. Geht es dabei um Rechtsfragen, wird das kein "hinreichender Grund" sein.


Wenn die Mitteilung des Grundes und ein neuer Termin, bis zu dem entschieden werden soll, dabei ausbleibt, dann tritt die Genehmigungsfiktion schon deswegen ein, und auf den hinreichenden Grund kommt es dann nicht mehr an. So war das bei den Genehmigungsfiktionen, über die ich bisher gelesen habe.
littleganja

Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von littleganja »

Die Krankenkasse kann entweder Ablehnen oder Genehmigen, Frist verlängern und damit durchkommen habe ich bis dato noch nicht erlebt. Bei mir haben die es auch versucht die Frist zu verlängern und sind gescheitert siehe Beitrag Einstweilige Anordnung. Deswegen habe ich geschrieben einen Grund wenn alles vorliegt....
vaporo redhalo
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von vaporo redhalo »

Judith hat geschrieben:
littleganja hat geschrieben: ich will die Erklärung was ein hinreichender Grund ist
Wenn noch medizinische Unterlagen oder Informationen z.B. des behandelnden Arztes fehlen, die noch beschafft werden müssen, dann kann das ein hinreichender Grund sein. Beurteilt wird das aber nach dem gesamten Sachverhalt. Geht es dabei um Rechtsfragen, wird das kein "hinreichender Grund" sein.


Wenn die Mitteilung des Grundes und ein neuer Termin, bis zu dem entschieden werden soll, dabei ausbleibt, dann tritt die Genehmigungsfiktion schon deswegen ein, und auf den hinreichenden Grund kommt es dann nicht mehr an. So war das bei den Genehmigungsfiktionen, über die ich bisher gelesen habe.
Medizinische Unterlagen oder Informationen zu beschaffen ist kein Hinreichender Grund. Schafft es die KK in der Vorgegebenen 3-5 Wochen den Antrag nicht richtig zu bearbeiten, inklusive aller Informationen einzuholen, liegt ein Organisationsverschulden vor. Damit hat es die Barmer bei mir versucht. Mein Anwalt ist auf Medizin/Sozialrecht spezialisiert und er hat es mir so erklärt. § 66 SGB I wäre z.B. ein hinreichender Grund die Frist zu verlängern.

Judith, wie lange bist Du schon als Anwältin tätig und was ist dein Fachgebiet?
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Judith
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Judith »

littleganja, das hab ich aber doch beantwortet, in meinem ersten Absatz:

Wenn noch medizinische Unterlagen oder Informationen z.B. des behandelnden Arztes fehlen, die noch beschafft werden müssen, dann kann das ein hinreichender Grund sein. Beurteilt wird das aber nach dem gesamten Sachverhalt. Geht es dabei um Rechtsfragen, wird das kein "hinreichender Grund" sein.
Judith
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Judith »

vaporo redhalo hat geschrieben:
Medizinische Unterlagen oder Informationen zu beschaffen ist kein Hinreichender Grund. Schafft es die KK in der Vorgegebenen 3-5 Wochen den Antrag nicht richtig zu bearbeiten, inklusive aller Informationen einzuholen, liegt ein Organisationsverschulden vor. Damit hat es die Barmer bei mir versucht. Mein Anwalt ist auf Medizin/Sozialrecht spezialisiert und er hat es mir so erklärt. § 66 SGB I wäre z.B. ein hinreichender Grund die Frist zu verlängern.

Judith, wie lange bist Du schon als Anwältin tätig und was ist dein Fachgebiet?
Doch, was ich geschrieben habe, bezieht sich auf sachgerechte Ermittlungen, die z.B. auch als zureichender Grund i.S.d. § 88 SGG gelten. Ob es dabei dann z.B. zu einem Organisationsverschulden gekommen ist, das wird dann im Rahmen des Auswertens des Sachverhalts bestimmt, was ich dazugeschrieben habe.

Was Du schreibst, § 66 SGB I, gehört ebenfalls zu den hinreichenden Gründen.
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