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Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Verfasst: So 2. Dez 2018, 14:53
von marcelll
Hi, danke erstmal für die Antwort.

Ja, tatsächlich wurde der Antrag in Arzt üblicher "Handschrift" ausgefüllt.
Wurde dann, sage und schreibe, auch ca. 4 Wochen (ok, es waren nur 2 :D)später erkannt und Bemängelt. Ausserdem wurden diverse andere Angaben angefordert.
Da ich auch grad im Widerspruch mit der Rentenkasse war (bekomme seit 7 Jahren eine EU-Rente und habe einen GDB von 50, nur so nebenbei),
rief ich bei der Kasse an und fragte ob es OK ist wenn ich ein Schreiben meines Arztes (was ursprünglich für die Rentenkasse war, aber alles angeforderte beinhaltet), mit dem neuen leserlichem (war genauso unleserlich) Antrag einschicken kann.
Aussage war, ja, das ist doch super wenn es aktuell ist, dann reicht das so.Bild

Gesagt, getan, dann ging das Drama richtig los.
Auf einmal wird dann gefragt, was gegen meine Stuhlgänge etc unternommen wurde, was nie als Behandlungsziel angegeben war.
Ausserdem, was noch keinem vorher (nichtmal mir) auffiel, fehlt in der Kopfzeile des Schreibens die komplette Jahreszahl (04.07.201?), was ich als Mangel natürlich irgendwie nachvollziehen kann, allerdings wird in dem Schreiben auf durchgeführte Untersuchungen im Dezember 2017 verwiesen. Aber evtl mutet man dem Gutachter damit auch Zuviel zu, ich weiss es nicht.
Wieder wurden neue Unterlagen angefordert, ich fühle mich natürlich so langsam verscheissert und fordere bei der Kasse eine Schweigepflichtsentbindung an, damit die sich die benötigten Unterlagen doch selber anfordern können. Soweit so gut.

Am 21.9 habe ich die Schweigepflichtsentbindung direkt in der Filiale unterschrieben. Am 30.10 hat der Mdk dann angeblich alle benötigten Unterlagen erhalten und am 16.11 kam dann die Ablehnung, mit Begründungen, bei denen ich mir nur an den Kopf klatschen kann (dem Schreiben sei keine Empfehlung für Cannabis zu entnehmen.....aber der Antrag ist ja unmissverständlich für Cannabis) und obendrein haben scheinbar immer noch Unterlagen gefehlt, trotz Schweigepflichtentbindung. Denn der Gutachter schreibt am Ende, dass im Falle eines Widerspruchs, weitere Unterlagen benötigt werden.

Da fragt man sich echt was da für Leute beim MDK sitzen...naja, eigentlich kann ich sie mir schon ganz gut vorstellen ;)


Grüße

ps.: Würde ja ein paar Bilder anhängen, aber keine Ahnung wie das geht

Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Verfasst: So 2. Dez 2018, 16:45
von Martin Mainz
In einem neuen Beitrag kann man unter auf den Reiter "Dateianhänge" klicken und dann beliebig viele Dateien von der Festplatte hochladen. Bitte achte darauf, daß alle persönlichen Daten zuvor unkenntlich gemacht wurden. Zur Not Zettel drüberlegen und abfotografieren.

Ich werden diesen Thread später in den Ablehnungs-Thread integrieren:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... &start=120

Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Verfasst: So 2. Dez 2018, 17:12
von marcelll
Super

Habe mal alles dem Datum nach angehängt
01-08-18.jpg
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MDK Schrieb.jpg
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Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Verfasst: So 2. Dez 2018, 19:19
von BUMMBUMM
nicht chronologisch geordnet und briefe ohne datum, nicht hilfreich aber der rote faden aus den schriftstücken und deinen aussagen ist zu erkennen.
Meiner meinung handelt es sich hier um einen fail-antrag, erst mal sollte man das selber machen und nicht den arzt machen lassen, dann ist das professioneller, und wenn der arzt auf mitarbeit besteht ihn dann zumindest nicht das ding handschriftlich ausfüllen lassen -.-

bevor ich nen anwalt sich die finger an so einem verkorksten fall verbrennen lasse, würde ich erst versuchen nen vernüftigen antrag zu stellen, das ist auch mit weniger nerven- und kostenaufwand verbunden.

Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Verfasst: So 2. Dez 2018, 20:07
von marcelll
Tja, hätte ich das Forum hier früher gefunden, wäre ich schlauer gewesen.
Fotos sind genau verkehrt rum angekommen.
Werde dann einfach nen neuen Antrag auf Dronabinol selber stellen bzw. schreiben und trotzdem pauschal nen Widerspruch einlegen.
Denn egal wie hart der Antrag ansich evtl gefailed hat, sind die Aussagen des Gutachters auch nicht höchster Güte, wie du selber sagst, gibt es keinen wirklichen Grund wieso Dronabinol > Bedrocan.
Bin mal gespannt wie sie den Antrag auf Dronabinol dann ablehnen wollen.

Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Verfasst: So 2. Dez 2018, 20:28
von BUMMBUMM
aber wenn du nicht widersprichst, kannste auch gleich wieder n neuen antrag auf blüten stellen...

Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Verfasst: So 2. Dez 2018, 22:44
von Gunter_H
Denke auch...
Gut ausgearbeiteten neuen Antrag der auf Blüten abhebt wäre sicher der beste Weg.

Gut wäre - ohne Widerspruch - von "Null" nochmal anzufangen und nicht mit Unterlagen für andere Erfordernisse noch dazu handschriftlich zu starten.
Wichtig ist: Warum ist der "Schulmedizinsche Weg für Dich nicht gangbar" Das Zauberwort heißt sicher Unverträglichkeiten und / oder Nebenwirkungen.
Vernünftige Atteste eines Facharztes können hier sicher gut weiterhelfen.

Wann wurde was mit welchen Ergebnis getan. Welche Ärzte wurden wann - mit welchen Ergebnissen besucht usw
Suche Studien zu "Morbus Chrom" raus die bei Cannabis Hoffnung geben...

Sicher findest Du Anregungen Hier:

https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... 456#p45336

bzw. hier:

https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... 247#p52068

Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Verfasst: Mo 3. Dez 2018, 10:06
von marcelll
Moin Moin,
Danke für die Tips, ich dachte man müsse in Widerspruch gehen, mir war nicht klar das ich dann einfach nen neuen Antrag schicken kann ?
Wird der nicht sowieso pauschal abgelehnt ? bzw. würde wieder genauso laufen ? Versuch macht klug, was ? ;)
Am 7.12 habe ich einen Termin bei meinem Arzt, werde dann bis dahin den Antrag soweit selber ausfüllen. Müssen denn zwingend, Sorten und Darreichungsform angegeben werden, oder kann man es auch so schreiben "Die optimalen Darreichungsformen und die Dosierung müssen im Laufe der Therapie ermittelt  werden, sodass hierzu bisher keine Angaben möglich sind." (in den weiten des Internets gefunden) bzw. gleich alle Sorten/Formen in den Antrag aufnehmen ?
Oder macht das gar keinen Sinn ? Ich halte euch über mein Vorgehen auf dem laufenden.

Grüße 

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Mo 3. Dez 2018, 11:33
von Patient_H
Hallo,

Auf der einen Seite schreiben sie, dass der Selbstversuch positive Wirkung hat und am Ende der Knaller und der Grund für die Ablehnung.
Mittwoch wird der Antrag auf Blüten gestellt und bei Ablehnung werde ich das komplette Programm bis vors Gericht in Angriff nehmen..ich könnte mich echt beömmeln.
Was sind das für Gutachter?...

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Di 4. Dez 2018, 13:46
von marcelll
Mal angenommen, in meinem Antrag sind 2 Ärzte involviert, nach monatelangem hin und her unterschreibe ich eine Schweigepflichtsentbindung, FÜR ALLE meine behandelnden Ärzte. Die GKV fordert aber nur von einem Arzt Unterlagen an, wobei die für den Fall in Frage gestellten Unterlagen, von dem anderen Arzt stammen. Es wurde in dem Schreiben an den einen Arzt auch kein Datum genannt, bis zu welchem die Unterlagen benötigt werden, um Fristgerecht zu entscheiden.
So wie ich das sehe, wäre die GKV in der Pflicht gewesen, sich die benötigten Unterlagen zu besorgen, denn ich habe ja, in dem Moment, in dem ich meine Ärzte von der Schweigepflicht entbunden habe, meine Mitwirkungspflicht sozusagen abgegeben. Beide Ärzte sind der GKV bekannt und werden in den ganzen Schreiben auch namentlich erwähnt. Wieso fordern die also nur von einem Unterlagen an?
Die GKV lehnt meinen Antrag nun ab und der MDK bemängelt immer noch die gleichen fehlenden Unterlagen wie vorher. Reicht das aus für eine Genehmigungsfiktion ?
In meinem Hauptthread dazu wurde mir schon empfohlen einfach einen neuen Antrag zu stellen, möchte jetzt nur keinen Fehler machen, da es für mich, als Laien, wie ein GKV Eigentor aussieht ?

Grüße

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Di 4. Dez 2018, 17:08
von Gunter_H
Ja Du hast recht das „MDK Gutachten“ ist nicht klar und teilweise „drollig“ ausgedrückt

Das Gesetz hat – wie bekannt - verschiedene Voraussetzungen, die alle im Detail erfüllt sein müssen.

1.Schwere Krankheit
Das Gutachten ist nicht klar ob diese Voraussetzung vom MDK anerkannt wird?
Der MDK spricht von großem „Leidensdruck“… vermute mal, dass damit das Vorliegen einer „Schweren Krankheit“ vom MDK angenommen wird

2.Austherapiert bzw. „nicht gangbar“ von Standarttherapien
Der MDK spricht von ggf sinnvollen psychoeduktive oder psychotherapeutische Behandlungen. Dann spricht er von Deinem Alter und meint: …. Zunächst sollten alle anderen Therapieoptionen genutzt werden..

3.Hilft Cannabis
Bestehen hinreichende Anhaltspunkte, das Cannabis helfen könnte.
Klares Ja vom MDK

Würde wie folgt vorgehen:
Zu 1 ich würde dem MDK schreiben daß Du es begrüßt, dass er das vom Vorliegen einen „schweren Krankheit“ ausgeht, zumal Deine Leidensgeschichte für sich spricht.

Zu 2
Hier sollte Dein Arzt zusammen mit Dir darstellen und belegen, welche „1000“ Therapien Du alle schon erfolglos probiert hast und außerdem, Du diese und jene Standard Therapien mit folgenden massiven Nebenwirkungen nicht verträgst.
Dort wo der MDK von „Unklarheiten / unbekannten Ursachen“ spricht solltest Du ggf. Fakten nachliefern

Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Verfasst: Di 4. Dez 2018, 17:20
von BUMMBUMM
vergiss das mal, nur weil du das mit der papierbeschaffung auf die KK abgewälzt hast, wäre eine unbegrenzte fristverlängerung zu rechtfertigen.
und nur weil die kk das macht, heisst es nicht das es gut gemacht wird, wie du ja mittlerweile festgestellt hast.
Wiederholung: willst es gut, mach es selber.

Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Verfasst: Di 4. Dez 2018, 17:22
von Gunter_H
marcelll hat geschrieben: Mo 3. Dez 2018, 10:06 Moin Moin,
Danke für die Tips, ich dachte man müsse in Widerspruch gehen, mir war nicht klar das ich dann einfach nen neuen Antrag schicken kann ?
Nur nochmal zur Klarstellung ein "neuer Antrag" heißt nicht ich schreibe den bisherigen Antrag nur nochmal....ab
Nein, der neue Antrag muss sich schon vom alten so unterscheiden, dass auch wirklich von einem neuen Antrag gesprochen werden kann.

z.B.
a) veränderte Darreichungsform: z.b. neu Blüten bisher Dronabinol
b) anderer Schwerpunkt in der Krankheiten z.b. bisher nur ADHS jetzt mindestens zusätzlich Diagnose Schmerzen oder/oder
c) neue Atteste in der Deine Situation noch klarer dargestellt wird.

Ein bisschen Mühe und Fantasie sollte schon schon sein....

Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Verfasst: Di 4. Dez 2018, 18:14
von marcelll
Ich habe hier mal den Arztbrief angehängt, um den das ganze Drama geht. Klar, oben fehlt die Jahreszahl, aber im Bericht wird ja ganz klar auf MRT in 12/17 hingewiesen. Dieses Schreiben war eigentlich für die Rentenkasse, aber nach Rücksprache mit der AOK, da es meine momentane Situation schildert habe ich es mit eingereicht. Schreiben vom 04.07, Antrag vom 30.7...Also viel aktueller wird es nicht werden, da es bei dem Arzt auch nur alle 2-3 Monate mal nen Termin gibt.
Es wird ja jetzt seit über 2 Monaten auf diesem Schreiben rumgeritten....Wie klar brauchen die meine Situation denn noch geschildert ? bzw, wenn es seit 2 Monaten eigentlich nur noch um dieses Schreiben geht, wieso fordern die nicht benötigte Auskünfte beim zuständigen Arzt an ? Ist mir halt einfach unbegreiflich

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Di 4. Dez 2018, 19:29
von Patient_H
Danke für die Tipps. Ich werde morgen einen Antrag auf Blüten stellen. Ich brauche Dronabinol nicht, wenn es erst nach 60-90 Minuten wirkt. Wenn ich eine Schmerzattacke habe funktionieren Blüten im Vaporizer einfach besser und genau das werden wir auch beantragen und begründen. Sollte es dann Probleme geben -> Widerspruch mit dem Rechtsanwalt und ggf. Sozialgericht. Das sollte schon klappen :)

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Mi 5. Dez 2018, 09:50
von Gunter_H
Viel Glück !

Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Verfasst: Mi 5. Dez 2018, 09:58
von Gunter_H
Leider kannst Du von der Kasse keine Einsicht oder Hilfe erwarten.
Du musst Dir vermutlich jemanden suchen, der Dich unterstützen kann
und Deinen Antrag im Sinne des "Cannabisgesetzes" auf den Punkt bringt.
Drücke Dir ganz fest die Daumen!!!

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Mi 5. Dez 2018, 12:49
von Patient_H
Sucher mal wieder einen Arzt... heute wollte mir der Arzt Capsaicin Quatenza (Chilipflaster) verschreiben und Ambroxol Creme (Lokalanästhetikum) verschreiben.
Also, das wir ein Satz mit X!

Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Verfasst: Do 6. Dez 2018, 11:41
von marcelll
Vielen Dank für die Antworten bisher.
Ich werde dann jetzt wohl einen neuen Antrag stellen.
Die frage wäre nur, kann ich in dem Fall auch einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung stellen, oder muß ich mich dafür im Widerspruchsverfahren befinden ?

Grüße

Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Verfasst: Do 6. Dez 2018, 14:55
von Gunter_H
So wie ich das verstanden habe, musst Du schon einen Bescheid haben bevor
Du einen Eilantrag oder eine einstweilige Anordnung erwirken kannst.

Wenn Du einen neuen Antrag stellt ist der Bescheid zum ersten Antrag erst mal wirksam.
Bei Deinem neuen Antrag musst Du dann bis zum Bescheid warten....
Ggf. hast Du ja Glück und Du kommst in den Genuss einer Genehmigungsfiktion :-)